Begleitgesetze zum Konjunkturpaket
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.06.2020
Die Vorlage dient laut Begründung dazu, „flankierend zügig einige erforderliche gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die mit dem Programm intendierten Impulse schnell wirksam werden zu lassen“. Änderungen sind demnach unter anderem im Digitalinfrastrukturfondsgesetz vorgesehen. Die Zweckbestimmungen sollen erweitert werden und zudem zusätzliche fünf Milliarden Euro für den Ausbau der mobilen Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.
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