DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 24.07.2026
Die EU-Kommission hat am 17.07.2026 einen Aktionsplan zur Elektrifizierung vorgelegt. Ziel ist es, den Anteil von Strom am Endenergieverbrauch bis 2040 deutlich zu erhöhen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, die Dekarbonisierung voranzutreiben und die Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern zu verringern. Hierfür schlägt die EU-Kommission ein indikatives Elektrifizierungsziel von 46 % bis 2040 vor. Dieses Ziel soll im vierten Quartal 2026 im Rahmen des Paketes zur Energieunion bewertet werden.
Im Mittelpunkt des Aktionsplans steht die Beschleunigung der Elektrifizierung energieverbrauchender Sektoren, insbesondere der Industrie, des Verkehrs und des Gebäudebestands.
Der Aktionsplan adressiert die wichtigsten Hindernisse für die Elektrifizierung, wie z. B. das bestehende Preisgefälle zwischen Strom- und fossilen Energiekosten. Durch verschiedene Maßnahmen sollen Anreize für die Einführung saubererer, strombasierter Technologien wie Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Batterien in ganz Europa geschaffen werden.
Rechenzentren im Fokus
Der Ausbau von Rechenkapazitäten sowie die Entwicklung und der Einsatz von KI gelten als zentrale Voraussetzungen für die technologische Souveränität Europas. Gleichzeitig erhöhen sie den Energiebedarf und stellen zusätzliche Anforderungen an Stromnetze oder Wasserressourcen. Um die Auswirkungen zu begrenzen, müssen Rechenzentren äußerst energie- und wassereffizient sowie nachhaltig sein. Gut konzipierte und integrierte Rechenzentren können einen Beitrag zur Senkung der Gesamtkosten des Elektrizitätssystems und zur Reduzierung der Strompreise leisten, indem sie die Netzstabilität und die Integration erneuerbarer Energien unterstützen. Laut EU-Kommission sollten flexible Rechenzentren daher angemessen gefördert werden. Die im Cloud and AI Development Act vorgeschlagenen Beschleunigungszonen für Rechenzentren sowie die angekündigten dreiseitigen Vereinbarungen könnten darüber hinaus die Integration von Rechenzentren erleichtern, den Infrastrukturausbau fördern und die Auswirkungen auf den Ressourcenverbrauch und die Verbraucherrechnungen begrenzen.
Die EU-Kommission kündigt hierzu u.a. folgende Maßnahmen an:
- Bis 2027 soll eine Methodik entwickelt werden, mit der das Flexibilitätspotenzial verschiedener Industrien und insb. von Rechenzentren bewertet werden kann.;
- Einführung eines gemeinsamen EU-Bewertungssystems für Rechenzentren, um mehr Transparenz über deren Energieverbrauch zu schaffen;
- Einführung von Mindestleistungsstandards, um insbesondere das Flexibilitätspotenzial von Rechenzentren zu steigern;
- Zusammenarbeit mit der Industrie, um clusterbasierte Partnerschaften für die Elektrifizierung und die Wiederverwendung von Abwärme an Industriestandorten zu fördern (unter Einbezug von Akteuren aus der Industrie, einschließlich Rechenzentren).
Steuerreformen zur Beschleunigung der Elektrifizierung
Einen weiteren Schwerpunkt legt der Aktionsplan auf die steuerliche Behandlung von Strom im Vergleich zu fossilen Energieträgern. Die EU-Mitgliedstaaten sollen Steuerreformen durchführen, um ein Gleichgewicht zwischen Strom- und Gaspreisen herzustellen. Im Aktionsplan werden dazu Positivbeispiele aus Belgien, den Niederlanden und Dänemark genannt. Energiesubventionen können ebenfalls einen Beitrag zum Erreichen der politischen Ziele, wie z. B. der Elektrifizierung von Schlüsselsektoren, leisten.
Im Bereich der Besteuerung sieht der Aktionsplan u. a. folgende Maßnahmen vor:
- Im gleichzeitig veröffentlichten Verordnungsvorschlag zu zukunftssicheren Stromrechnungen wird u. a. vorgeschlagen, die steuerliche Benachteiligung von Strom gegenüber Gas abzubauen.;
- Im Rahmen des angekündigten Energieunion-Pakets nach 2030 (Q4/2026) will die EU-Kommission Maßnahmen zum schrittweisen Abbau von Subventionen für fossile Brennstoffe vorlegen.;
- Die EU-Mitgliedstaaten werden aufgerufen, die bestehenden Spielräume der Mehrwertsteuerrichtlinie zu nutzen, um die Elektrifizierung durch die Anwendung niedrigerer MwSt.-Sätze auf z. B. Wärmepumpen, Solarmodule und Hausbatterien zu fördern. Im Bereich der Elektromobilität werden reduzierte Zulassungssteuern für Elektrofahrzeuge, kürzere Abschreibungszeiträume oder steuerliche Anreize für Elektrofahrzeuge von Unternehmen empfohlen.
Auch im Verkehrsbereich setzt die EU-Kommission auf steuerliche Anreize, u. a.:
- Im Rahmen der Initiative zur zirkulären Mehrwertsteuer (angekündigt im Clean Industrial Deal) plant die EU-Kommission einen Rahmen für die EU-Mitgliedstaaten zu schaffen, um die Elektrifizierung von Unternehmensflotten zu unterstützen.;
- Bis zum vierten Quartal 2026 soll eine Empfehlung zu steuerlichen und nicht steuerlichen nachfrageseitigen Anreizen für emissionsfreie Fahrzeuge vorgelegt werden.;
- Die EU-Kommission ermutigt die EU-Mitgliedstaaten, die Besteuerung von Dienstwagen stärker zur Förderung batterieelektrischer Fahrzeuge einzusetzen. Als Beispiel wird Belgien genannt, wo entsprechende Reformen zu einem deutlichen Anstieg des Anteils von Elektrofahrzeugen bei Neuzulassungen von Firmenwagen geführt haben.
Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel
Powered by WPeMatico