WPK, Mitteilung vom 10.06.2025
Am 20. Januar 2025 wurde die Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) verkündet. Durch die Verordnung haben sich meldepflichtige Sachverhalte teilweise geändert.
Die WPK hat ihren Erhebungsbogen zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien an die neue Gesetzeslage angepasst.
Überdies verfügt der Erhebungsbogen nun über ein Vorblatt, welches dabei helfen soll, schneller herauszufinden, ob ein meldepflichtiger Sachverhalt nach der GwGMeldV-Immobilien vorliegen könnte.
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Aktualisierter Erhebungsbogen zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien
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Kurzdarstellung der Pflichtenlage nach dem Geldwäschegesetz und Erhebungsbögen
Quelle: Wirtschaftsprüferkammer
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