Amtlich vorgeschriebenes Muster des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz

Das BMF bestimmt mit diesem Schreiben im Einvernehmen mit dem BMAS und dem BMJV die inhaltliche/textliche Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sowie die Einzelheiten der Veröffentlichung der Muster-Produktinformationsblätter im Internet (Az. IV C 3 – S-2220-a / 13 / 10004 :004).

 

Amtlich vorgeschriebenes Muster der (Muster-)Produktinformationsblätter Teil II und Einzelheiten der Veröffentlichung der Muster-Produktinformationsblätter

 

 

BMF, Schreiben IV C 3 – S-2220-a / 13 / 10004 :004 vom 26.08.2016

 

 

Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt mit diesem Schreiben 

 

  • im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die inhaltlichen sowie die textlichen Vorgaben zum amtlich vorgeschriebenen Muster zum Produktinformationsblatt für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge nach § 13 Abs.1 der Verordnung zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung – AltvPIBV)

sowie

  • die Einzelheiten der Veröffentlichung von Muster-Produktinformationsblättern im Internet nach § 7 Abs. 4 Satz 4 des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz – AltZertG).

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Quelle: DATEV eG