Anspruch auf Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nach § 146 SGB III steht Aufenthalt außerhalb des Nahbereichs der Agentur für Arbeit nicht entgegen

Dem Anspruch auf Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nach § 146 SGB III steht der Aufenthalt außerhalb des Nahbereichs der Agentur für Arbeit nicht entgegen. Aus dem Wortlaut geht nicht hervor, dass die Leistungsfortzahlung spätestens mit Ablauf der genehmigten Ortsabwesenheit endet, wenn die Arbeitsunfähigkeit während des Zeitraums mit Anspruch auf Leistungszahlung eintritt. So entschied das SG Stuttgart (Az. S 8 AL 812/17).

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Quelle: DATEV eG