Das VG Göttingen hat den Antrag einer Windenergiefirma abgelehnt, die sofortige Vollziehung einer ihr vom Landkreis Göttingen erteilten Baugenehmigung für die Errichtung von 4 Windenergieanlagen in der Gemarkung Jühnde anzuordnen (Az. 2 B 518/16).
Antrag auf sofortige Errichtung von 4 Windenergieanlagen in der Nähe von Jühnde abgelehnt
VG Göttingen, Pressemitteilung vom 15.05.2017 zum Beschluss 2 B 518/16 vom 05.05.2017
Die Antragstellerin beabsichtigt, in der Gemarkung Jühnde vier Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von je 206 Metern Höhe und einer Nennleistung von je 3.000 Kilowatt zu errichten. Dagegen gab es insbesondere artenschutzrechtliche Bedenken im Hinblick auf eine Gefährdung des Rotmilans. Der Landkreis Göttingen genehmigte die Errichtung und den Betrieb dieser Anlagen mit Bescheid vom 14. Oktober 2016. Er verfügte umfangreiche Nebenbestimmungen, insbesondere, um dem Artenschutz Genüge zu tun. So forderte er vor der Inbetriebnahme die Einrichtung einer 14,4 ha großen Ablenkfläche, um das Tötungsrisiko für Rotmilane auszuschließen.
Gegen den Bescheid vom 14. Oktober 2016 legte der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen Widerspruch ein. Er sieht Verfahrensvorschriften verletzt und rügt ein signifikantes Tötungsrisiko für den Rotmilan trotz der Ablenkflächen. Auch die Betreiberfirma legte Widerspruch ein und zwar gegen die Bedingung, Ablenkflächen zu errichten und zu unterhalten. Sie verneint ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan. Ihren Antrag, die sofortige Vollziehung der Baugenehmigung anzuordnen, mit dem sie erreichen möchte, trotz des Widerspruchs der Bürgerinitiativen sofort mit dem Bau der Anlage beginnen zu können, beschied der Landkreis Göttingen bisher ebenso wenig wie er über die Widersprüche entschied.
Das daraufhin von der Firma angerufene Verwaltungsgericht lehnte den Antrag, die sofortige Vollziehung der Baugenehmigung anzuordnen ab. Es hielt den Antrag für unzulässig.
Die Betreiberfirma kann gegen die Entscheidung binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen.
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Quelle: DATEV eG
 
   	
        