Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 22 Buchstabe a UStG

Das BMF hat ein Informationsblatt zum Vorliegen begünstigter Leistungen nach § 4 Nummer 22 Buchstabe a des Umsatzsteuergesetzes veröffentlicht (Az. III C 3 – S 7180/00032/001/065).

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 – S 7180/00032/001/065 vom 24.10.2025

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das anliegende Informationsblatt zum Vorliegen begünstigter Leistungen nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG für Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art – mit Ausnahme von Leistungen der Erziehung von Kindern und Jugendlichen – herausgegeben.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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