Ausstellung von Rechnungen – Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU

Das BMF gibt die Änderung des UStAE vom 1. Oktober 2010 bekannt und führt die in anderen Amtssprachen verwendeten Formulierungen für Rechnungsangaben, die anstelle der deutschen Begriffe verwendet können, auf (Az. III C 2 – S 7290/00003/003/013).

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 – S 7290/00003/003/013 vom 17.09.2025

I. Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU

1 Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder können für bestimmte Rechnungsangaben nach § 14 und § 14a UStG anstelle der deutschen Begriffe auch Formulierungen verwendet werden, die in anderen Amtssprachen für die Rechnungsangaben nach Artikel 226 MwStSystRL der jeweiligen Sprachfassung verwendet werden.

II. Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

2 Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 8. August 2025 – III C 3 – S 7117-j/00008/006/043 (COO.7005.100.3.12451642), BStBl I S. 1637, geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe „Anlage 7 zum Umsatzsteuer Anwendungserlass (zu Abschnitt 6a.5)“ die Angabe „Anlage 8 zum Umsatzsteuer Anwendungserlass (zu den Abschnitten 14.5 und 14a.1)“ eingefügt.

2. In Abschnitt 14.5 Abs. 24 Satz 2 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst:

„(z. B. „Self-billing“; vgl. Anlage 8)“.

3. Abschnitt 14a.1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 6 Satz 2 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst:

„(z. B. „Reverse charge“; vgl. Anlage 8)“.

b) In Absatz 10 Satz 2 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst:

„(z. B. „Margin scheme – Travel agents“ für „Sonderregelung für Reisebüros“, „Margin scheme – Second-hand goods“ für „Gebrauchtgegenstände / Sonderregelung“, „Margin scheme – Works of art“ für „Kunstgegenstände / Sonderregelung“ oder „Margin scheme – Collectors’s items and antiques“ für „Sammlungsstücke und Antiquitäten / Sonderregelung“; vgl. Anlage 8)“.

4. Nach Anlage 7 zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird folgende Anlage 8 angefügt:

Tabelle zu den in anderen Amtssprachen verwendeten Begriffen für Rechnungsangaben (siehe PDF unten!)

Anwendungsregelung

3 Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Das BMF-Schreiben vom 25. Oktober 2013, BStBl I S. 1305, wird aufgehoben.

Schlussbestimmungen

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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