Das BMF gibt den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist (Az. IV C 7 – S-3102 / 07 / 10001).
Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Abs. 2 BewG
Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und des Betriebsvermögens
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 7 – S-3102 / 07 / 10001 vom 04.01.2016
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Quelle: DATEV eG