BFH: Aussetzung des Verfahrens gegen einen Haftungsbescheid bei Antrag auf Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG

Der BFH hatte die Frage zu beantworten, ob es sich bei den für ausländische Arbeitnehmer entrichteten Arbeitgeberbeiträgen an ausländische Pensionsfonds um Arbeitslohn in Form von Sachlohn handelt, der gemäß § 37b EStG pauschal besteuert werden kann (Az. VI R 13/24).

BFH, Urteil VI R 13/24 vom 21.01.2026

Leitsatz

  1. Einwendungen gegen die Höhe der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Haftungsschuld können nicht auf das Vorliegen eines niedrigeren Pauschsteuersatzes nach § 37b des Einkommensteuergesetzes (EStG) gestützt werden.
  2. Erlässt das Finanzamt ungeachtet eines wirksamen Antrags auf Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG einen Haftungsbescheid, darf über dessen Rechtmäßigkeit in einem finanzgerichtlichen Verfahren erst entschieden werden, wenn das Pauschalierungsverfahren durch bestandskräftigen Bescheid abgeschlossen ist. Bis dahin hat das Finanzgericht das Verfahren betreffend den Haftungsbescheid nach § 74 der Finanzgerichtsordnung auszusetzen.

Quelle: Bundesfinanzhof

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