BFH: EuGH-Vorlage zum Begriff der Warenzusammenstellung im Sinne von Anm. 3 zu Abschn. VI KN

Erfasst der Begriff der Warenzusammenstellung i. S. v. Anmerkung 3 zu Abschnitt VI der Kombinierten Nomenklatur Kapselsysteme, in denen sich zwei Komponenten zur Mischung von Silberamalgamzahnfüllungen in getrennten, nicht zerstörungsfrei trennbaren Kammern befinden? Diese Frage hat der BFH dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt (Az. VII R 27/22).

BFH, Beschluss VII R 27/22 vom 12.11.2024

Leitsatz

Erfasst der Begriff der Warenzusammenstellung im Sinne von Anmerkung 3 zu Abschnitt VI der Kombinierten Nomenklatur Kapselsysteme, in denen sich zwei Komponenten ‑ Legierungspulver und flüssiges Quecksilber ‑ zur Mischung von Silberamalgamzahnfüllungen in getrennten, nicht zerstörungsfrei trennbaren Kammern befinden?

Quelle: Bundesfinanzhof

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