BFH: Gemischt genutzte Gebäude keine Wohnungsbauten i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine „Betreuung von Wohnbauten“ auch dann vorliegt, wenn zu dem – neben eigenem – auch verwalteten fremden Grundbesitz in untergeordnetem Umfang Gebäudeeinheiten gehören, in denen sich nicht nur Wohnungen, sondern auch vereinzelt Gewerbeeinheiten befinden (Az. IV R 32/18).

BFH, Urteil IV R 32/18 vom 15.04.2021

Leitsatz

Wohnungsbauten i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sind Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Gemischt genutzte Gebäude werden nicht erfasst.

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