BFH: Keine Gewerbesteuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung von Lehrinstituten

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 13 GewStG i. d. F. des Streitjahres 2017 auch die Veräußerung einer privaten allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung erfasst (Az. V R 32/23).

BFH, Urteil V R 32/23 vom 22.05.2025

Leitsatz

Die Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.

Quelle: Bundesfinanzhof

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