BFH: Körperschaftsteuererhöhung durch Auszahlungen an die Mitglieder infolge der Herabsetzung des genossenschaftlichen Geschäftsanteilswerts

Der BFH hatte zu entscheiden, wie das Tatbestandsmerkmal „Leistung“ im § 38 Abs. 1 KStG im Falle der Herabsetzung von Geschäftsguthaben einer Genossenschaft auszulegen ist (Az. I R 37/21).

BFH, Urteil I R 37/21 vom 08.05.2024

Leitsatz

Auszahlungen an die Mitglieder einer Genossenschaft infolge der Herabsetzung des Geschäftsanteilswerts sind eine „Leistung“ im Sinne von § 38 Abs. 1 und 2 des Körperschaftsteuergesetzes, die zu einer Körperschaftsteuererhöhung führen kann.

 

Quelle: Bundesfinanzhof

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