BFH: Widerlegbare Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei unentgeltlicher Bürgschaft

Der BFH hat Stellung bezogen zu Fragen zur steuerlichen Berücksichtigung eines Verlustes aus der Inanspruchnahme als Bürge (Az. VIII R 3/23).

BFH, Urteil VIII R 3/23 vom 01.07.2025

Leitsatz

Die Einkünfteerzielungsabsicht für Verluste aus dem Ausfall einer Bürgschaftsregressforderung ist bei einer unentgeltlichen Bürgschaftsübernahme unter fremden Dritten widerlegbar zu vermuten. Sie ist grundsätzlich erst dann widerlegt, wenn die Bürgschaft ohne jeglichen wirtschaftlichen Hintergrund hingegeben worden ist.

Quelle: Bundesfinanzhof

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