Der BFH hat in Verbindung mit der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiung nach § 9 zur Änderungsmöglichkeit nach § 174 Abs. 3 AO bei unterlassenem Steuerbescheid Stellung genommen (Az. V R 7/12).
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Quelle: DATEV eG
Der BFH hat in Verbindung mit der Rücknahme des Verzichts auf Steuerbefreiung nach § 9 zur Änderungsmöglichkeit nach § 174 Abs. 3 AO bei unterlassenem Steuerbescheid Stellung genommen (Az. V R 7/12).
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