Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Einschränkung der Bilanzberichtigung durch den mit dem JStG 2007 in § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG eingefügten 2. Halbsatz erstmals für den Veranlagungszeitraum 2007 anzuwenden ist, oder ob sie auf alle nach dem 31.12.2006 durchgeführten Bilanzberichtigungen unabhängig davon Anwendung findet, welcher Veranlagungszeitraum betroffen ist (Az. IV R 53/09 ).
BFH, Urteil IV R 53/09 vom 19.07.2011
Leitsatz
§ 4 Abs. 2 Satz 1 EStG i. d. F. des JStG 2007 vom 13. Dezember 2006 (BGBl I 2006, 2878) ist erstmals auf die Berichtigung von Bilanzen anzuwenden, auf denen die Einkommensteuerfestsetzungen in den Veranlagungszeiträumen ab 2007 beruhen. Auf den Zeitpunkt der Vornahme der Bilanzberichtigung kommt es nicht an.
| Der Volltext als LEXinform-Dokument Nr. 0927469 ist in Kürze verfügbar. |
Quelle: BFH
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