BFH zur sog. Doppelberichtigung („Berichtigungssequenz“) bei Insolvenzeröffnung

Der BFH hatte zu klären, ob eine nachträgliche erste Berichtigung nach Insolvenzplanbestätigung noch in Betracht kommt, wenn das Insolvenzverfahren nach Bestätigung des Insolvenzplanverfahrens aufgehoben worden und die Umsatzsteuerforderung noch vor Aufhebung des Verfahrens zur Insolvenztabelle angemeldet worden ist (Az. V R 34/23).

BFH, Urteil V R 34/23 vom 18.12.2025

Leitsatz

Werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst uneinbringlich gewordene Entgelte für zuvor erbrachte Leistungen vereinnahmt, hängt die mit der Vereinnahmung zulasten des Massebereichs des § 55 der Insolvenzordnung (InsO) vorzunehmende zweite Berichtigung nicht davon ab, dass die erste Berichtigung mit Wirkung zugunsten des Insolvenzbereichs des § 38 InsO zutreffend verfahrensrechtlich durchgeführt wurde.

Quelle: Bundesfinanzhof

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