Anspruch auch mittelloser Versicherter auf Hautstraffungsoperation kraft fingierter Genehmigung

Entscheidet eine Krankenkasse nicht zeitgerecht über einen Antrag auf Hautstraffungsoperation, kann die versicherte Antragstellerin die Leistung kraft fingierter Genehmigung verlangen, ohne sie sich erst auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Krankenkasse kann die Genehmigung nur zurücknehmen, wenn sie rechtswidrig ist, weil die Voraussetzungen des Anspruchs auf die fingierte Genehmigung nicht erfüllt sind. Das hat das BSG entschieden (Az. B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R).

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Elefantendame „Buba“ darf vorerst in Einzelhaltung bei Zirkusfamilie bleiben

Das VG Osnabrück hat dem Eilantrag eines Elefantenhalters gegen eine für sofort vollziehbar erklärte tierschutzrechtliche Verfügung des Landkreises Osnabrück zum Teil stattgegeben. Sie hat die aufschiebende Wirkung seiner im Mai 2017 erhobenen Klage gegen eine umfangreiche Verfügung zum Teil wiederhergestellt, den Antrag im Übrigen jedoch abgelehnt (Az. 6 B 40/17).

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Vorlage an das BVerfG wegen der Zweitveröffentlichungspflicht von Hochschullehrern in Baden-Württemberg

Der VGH Baden-Württemberg hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 44 Abs. 6 des Landeshochschulgesetzes gegen Art. 71, Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG verstößt. Nach der Überzeugung des Gerichts habe das Land keine Befugnis, den Hochschullehrern eine Zweitveröffentlichungspflicht aufzuerlegen (Az. 9 S 2056/16).

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Erstattung der Kosten für medizinische Fußpflege bei eingewachsenem Zehennagel

Laut LSG Berlin-Brandenburg ist die Nagelspangenbehandlung zur Korrektur einer eingewachsenen Zehe eine ärztliche Leistung. Wenn jedoch kein Arzt die Leistung erbringen wolle, die Leistung aber medizinisch notwendig sei, liege ein Systemmangel vor. In diesem Fall dürfe ein Podologe die Leistung erbringen und der Versicherte habe gegenüber seiner gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf Kostenerstattung (Az. L 9 KR 299/16).

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Urteil gegen Facebook: Datenschutzeinwilligung ungenügend

Facebook darf personenbezogene Daten seiner in Deutschland lebenden Nutzer nicht ohne deren wirksame Einwilligung herausgeben. In Facebooks App-Zentrum, in dem Computerspiele von Drittanbietern angeboten werden, wurden Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Datenweitergabe informiert. Das hat das KG Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden (Az. 5 U 155/17).

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