Das LSG Nordrhein-Westfalen hat im Eilverfahren eine Ablehnungsentscheidung des Sozialamts bestätigt, mit der einem Empfänger von Grundsicherungsleistungen die Versorgung mit „Medizinal-Cannabisblüten“ verweigert wurde (Az. L 9 SO 631/15).
Recht
Das LSG Nordrhein-Westfalen hat im Eilverfahren eine Ablehnungsentscheidung des Sozialamts bestätigt, mit der einem Empfänger von Grundsicherungsleistungen die Versorgung mit „Medizinal-Cannabisblüten“ verweigert wurde (Az. L 9 SO 631/15).
Arbeitslose, die keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II, ALG II) beziehen, haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie Arbeitslose, die ALG-Leistungen beziehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10642) auf eine Kleine Anfrage (18/10462) der Fraktion Die Linke.
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass ein Feuerwehrmann, der nach abgeschlossenem Wettkampf an einer kameradschaftlichen Runde teilnahm und im Bereich einer sog. „Pinkelrinne“ zu Fall kam, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand (Az. L 16/3 U 186/13).
Das BVerfG bekräftigte, dass die nur begrenzte Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus dem Sonderversorgungssystem des Ministeriums für Staatssicherheit in die gesetzliche Rentenversicherung der BRD verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Verfassungsbeschwerden von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit waren damit nicht zur Entscheidung anzunehmen (Az. 1 BvR 1089/12 u. a).
Auf Grundlage des Gutachtens eines Arbeitsmediziners und Facharztes für Lungen- und Bronchialheilkunde hat das SG Karlsruhe entscheiden, dass arbeitsbedingte Atemwegserkrankungen auch durch toxisch-irritative Schadstoffe im Niedrigkonzentrationsbereich verursacht werden können (Az. S 1 U 3686/15).
Ein in Queidersbach in einem reinen Wohngebiet ansässiger Bewohner hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung von Wohnraum in einem Pizzalieferservice. So entschied das VG Neustadt (Az. 4 K 348/16).
Ein ehemaliger Abgeordneter des Landtags Rheinland-Pfalz, der im Februar 2016 das Pensionsalter erreicht hat, und zugunsten dessen geschiedenem Ehepartner ein Versorgungsausgleich stattgefunden hat, muss eine Kürzung seiner Altersversorgung um den Betrag des Versorgungsausgleichs hinnehmen. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 2 A 11150/16).
Die Klage von Nachbarn gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine sog. Mono-Klärschlammverbrennungsanlage beim Mainzer Zentralklärwerk bleibt ohne Erfolg. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 8 A 10599/16).
Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen vorgelegt. Damit soll § 203 StGB, der die Verletzung von Privatgeheimnissen unter Strafe stellt, so abgeändert werden, dass Berufsgeheimnisträgern der Einsatz spezialisierter Dienstleister z. B. für Einrichtung, Betrieb und Wartung ihrer IT-Systeme möglich wird. Darauf weist die BRAK hin.
Eine Reihe von Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in ihrer Sitzung vom 13.10.2016 beschlossen. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
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