Das Bundeskartellamt hat die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Deutsche Medien-Manufaktur GmbH & Co. KG, Münster, durch Gruner + Jahr und den Landwirtschaftsverlag Münster freigegeben.
Recht
Das Bundeskartellamt hat die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Deutsche Medien-Manufaktur GmbH & Co. KG, Münster, durch Gruner + Jahr und den Landwirtschaftsverlag Münster freigegeben.
Den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung noch effektiver machen – das will die Bundesregierung mit moderner Informationstechnologie und mehr Befugnissen für Behörden erreichen. Ein entsprechendes Gesetz hat das Bundeskabinett beschlossen.
Der BGH hat entschieden, dass die gesetzliche Regelung im südafrikanischen Recht, nach der bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe die Ehefrau der Mutter mit der Geburt kraft Gesetzes zweiter Elternteil (sog. Co-Mutter) des Kindes wird, in Deutschland anzuerkennen ist (Az. XII ZB 15/15).
Die Mitfinanzierung des Projekts „Stuttgart 21“ durch die Landeshauptstadt Stuttgart verstößt nicht gegen Verfassungsrecht. Das Bürgerbegehren, mit dem ein Bürgerentscheid über den Ausstieg der Landeshauptstadt aus ihren vertraglichen Finanzierungsverpflichtungen erreicht werden sollte, ist daher unzulässig. So entschied das BVerwG (Az. 10 C 7.15).
Eine beim Sozialgericht mit einfacher E-Mail erhobene Klage ist unzulässig. Dies hat das SG Koblenz entschieden (Az. S 9 KR 35/15).
Das VG Köln hat die Klage des Eigentümers eines antiken Stellschirms mit Einlagen aus Elfenbein des indischen Elefanten auf Erteilung einer Wiederausfuhrbescheinigung abgewiesen. Der Kläger habe die Pflicht, die Herkunft des Stellschirms durch geeignete Dokumente nachzuweisen nicht ausreichend erfüllt (Az. 2 K 4279/15).
Bei der Veranstaltung „Zukunftswerkstatt Künstlersozialversicherung“ wurden aktuelle Themen und Probleme rund um die Künstlersozialversicherung diskutiert. Insbesondere galt es, die Auswirkungen der Digitalisierung auf Verwertungsprozesse und deren Relevanz für die Künstlersozialversicherung zu untersuchen.
Niedersachsens Justizministerin begrüßte den vom Rechtsausschuss des Bundesrats zur Änderung des Telemediengesetzes gefassten Beschluss. Mit der vom Bundestag verabschiedeten Änderung des Gesetzes wird klargestellt, dass Hotels, Cafés, Flughäfen und andere als Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können, wenn deren Gäste bei der Nutzung des WLANs Rechtsverletzungen begehen.
In lebensmittelverarbeitenden Betrieben hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass seine Arbeitnehmer saubere und geeignete Hygienekleidung tragen. Zu seinen Pflichten gehört auch die Reinigung dieser Kleidung auf eigene Kosten. So das BAG (Az. 9 AZR 181/15).
Aktuell wird die Anfang des Jahres in Kraft getretene EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Dazu hat das BMWi Stellung genommen.
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