Das OLG Oldenburg hat einen Arbeitgeber dem Grunde nach verurteilt, einer Berufsgenossenschaft die von ihr zu leistenden unfallbedingten Aufwendungen zu erstatten (Az. 14 U 34/14).
Recht
Das OLG Oldenburg hat einen Arbeitgeber dem Grunde nach verurteilt, einer Berufsgenossenschaft die von ihr zu leistenden unfallbedingten Aufwendungen zu erstatten (Az. 14 U 34/14).
Das VG Düsseldorf hat eine ausschließlich wegen Brückensanierungsarbeiten angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben, da der Grund dafür mit dem Ende der Sanierungsarbeiten entfallen war (Az. 6 K 2251/14).
Beamte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung, weil die Höhe ihrer Bezüge entgegen den Vorgaben der „Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“ allein von ihrem Lebensalter abhing. So entschied das BVerwG (Az. 2 C 3.13 u. a.).
Wer irrtümlich eine Erklärung unterschreibt, die einen anderen Inhalt hat als besprochen und gedacht, kann die Erklärung wirksam anfechten. So entschied das AG München (Az. 271 C 30721/13).
Das SG Gießen entschied, dass eine überzahlte Rente nicht zur Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten zur Verfügung steht, da sie nicht zum Nachlass gehört (Az. S 4 R 50/13).
Die Lufthansa AG darf festlegen, dass Flugprämien, die der Teilnehmer nicht selbst nutzen will oder kann, nur schenkweise und nur Personen überlassen werden dürfen, denen der Programmteilnehmer durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist. Die Veräußerung von Prämiendokumenten an Dritte kann sie untersagen (Az. X ZR 79/13).
Das ArbG Köln hat ein Flugsicherheitsunternehmen verurteilt, das Angebot eines Sicherheitsmitarbeiters auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags anzunehmen. Dabei hat es angenommen, dass die Regelung im Haustarifvertrag den Beschäftigten einen echten Übernahmeanspruch gewährt (Az. 17 Ca 6262/14).
Die Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers ist nur dann möglich, wenn anzunehmen ist, dass er aufgrund seiner Alkoholabhängigkeit seinen arbeitsvertraglichen Pflichten dauerhaft nicht nachkommen kann. Hieran fehlt es, wenn er im Zeitpunkt der Kündigung ernsthaft zu einer Alkoholtherapie bereit war. So das LAG Berlin-Brandenburg (Az. 7 Sa 852/14).
Laut BGH begann die dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB i. V. m. § 199 Abs. 1 BGB für früher entstandene Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten erst mit dem Schluss des Jahres 2011, weil Darlehensnehmern die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage nicht vor dem Jahre 2011 zumutbar war (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).
Im August veröffentlichte die EU-Kommission ein Schreiben an sechs internationale Autovermietungsfirmen, in dem sie diese zur Einstellung von Praktiken aufrief, die Verbraucher auf der Grundlage ihres Wohnsitzlandes daran hindern, von den bestmöglichen Preisen profitieren zu können. Drei der Firmen erklärten sich bereit, in einen konstruktiven Dialog mit der Kommission zu treten.
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