Das OLG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Stadt Kiel für den Sturz einer Fußgängerin auf einer regennassen Messingplatte in der Kieler Holstenstraße haftet, weil sie ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt hat (Az. 11 U 167/13).
Recht
Das OLG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Stadt Kiel für den Sturz einer Fußgängerin auf einer regennassen Messingplatte in der Kieler Holstenstraße haftet, weil sie ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt hat (Az. 11 U 167/13).
Zur Sicherung von Leistungen von Versicherungen an Lebensversicherte auf den Kapitalmärkten auch in der Niedrigzinsphase hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte vorgelegt.
Der BGH hatte sich in drei Verfahren mit vom OLG München festgesetzten Gesamtverträgen über die Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzkursen und im Ballettunterricht zu befassen (Az. I ZR 214/12 u. a.).
Das BVerwG hat entschieden, dass die Leistungen der Conterganstiftung an durch Contergan schwerstgeschädigte Menschen für die Jahre 2004 bis 2012 nicht erhöht werden müssen (Az. 10 C 1.14).
Laut BAG kann die unterschiedliche Behandlung von gewerblichen Arbeitnehmern und Angestellten bei der Berechnung der Betriebsrente im Rahmen einer Gesamtversorgung zulässig sein, wenn die Vergütungsstrukturen, die sich auf die Berechnungsgrundlagen der betrieblichen Altersversorgung auswirken, unterschiedlich sind (Az. 3 AZR 757/12).
Laut EuGH kann eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche wegen der körperlichen Belastungen im Spätstadium ihrer Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes aufgibt, die „Arbeitnehmereigenschaft“ behalten, wenn sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Geburt ihres Kindes ihre Beschäftigung wieder aufnimmt oder eine andere Stelle findet (Az. C-507/12).
Die Bundesregierung hat die Absicht, ein Paket zur Stabilisierung des gesamten Lebensversicherungssektors in Deutschland vorzulegen. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Laut OLG Koblenz müssen Reiseveranstalter, die im Paket eine Schiffsreise und einen Hotelaufenthalt anbieten, bei der Bewerbung ihres Angebotes den jeweiligen Endpreis der Reise benennen, wozu auch das täglich zu entrichtende sog. „Serviceentgelt“ gehört. Ein per Sternchen abgetrennter entsprechender Hinweis genüge nicht (Az. 9 U 1324/13).
Laut OLG Hamm darf alkoholfreies Bier nicht mit dem Begriff „vitalisierend“ beworben werden, wenn keine spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt ist (Az. 4 U 19/14).
Ein Anspruch auf die vorläufige Erteilung eines um 0,1 Punkte besseren Abiturzeugnisses im Rahmen eines Eilverfahrens besteht nicht, wenn der Schüler nicht darlegt, dass ihm ohne diese Entscheidung schwere Nachteile drohen. So entschied das VG Trier (Az. 6 L 884/14.TR).
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