Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das CRD IV-Umsetzungsgesetz beschlossen. Das Gesetz zur Umsetzung von Basel III schafft wichtige Regelungen für einen besseren Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte.
Recht
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das CRD IV-Umsetzungsgesetz beschlossen. Das Gesetz zur Umsetzung von Basel III schafft wichtige Regelungen für einen besseren Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte.
Bundestag und Bundesrat haben nach einem zügigen Vermittlungsverfahren am 26.06.2013 einen Kompromiss zur Haftung ländergestützter Bad Banks für toxische Papiere ehemaliger Landesbanken erzielt. Bundestag und Bundesrat müssen den Einigungsvorschlag noch bestätigen.
Bund und Länder haben sich auf Änderungen im Gebührenrecht der Justiz geeinigt und damit das Vermittlungsverfahren zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsverfahren abgeschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses noch bestätigen.
Die vom Bundestag beschlossene Reform der Prozesskostenhilfe, die allen Bürgern Rechtsschutz unabhängig von Einkunft und Vermögen garantieren soll, bleibt unverändert. Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, das Gesetz zu bestätigen.
Das OLG Karlsruhe entschied, dass bei arglistiger Täuschung des Haftpflichtversicherers über den Schadenshergang kein Versicherungsschutz besteht (Az. 12 U 204/12).
Das VG Darmstadt hat einen Eilantrag gegen eine Verfügung des Hessischen Datenschutzbeauftragten abgelehnt, mit der eine Auskunftei angewiesen wurde, bestimmte geschäftsschädigende Verhaltensweisen zu unterlassen (Az. 5 L 304/13).
Die EU-Kommission hat neue, detaillierte Vorschriften erlassen, die genau regeln, was Telekommunikationsbetreiber und Internetdienstleister in Fällen von Datenverlust, Datendiebstahl und anderen Beeinträchtigungen des Schutzes personenbezogener Kundendaten tun müssen.
Das Bundeskabinett hat die Gesetzesentwürfe eines Nachtrags zum Bundeshaushalt 2013 sowie zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen.
Betriebe, die unmittelbar durch Hochwasser geschädigt wurden, können bei Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen. Das Kabinett hat einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesregierung zugestimmt. Sie tritt rückwirkend ab 1. Juni in Kraft.
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Aufbauhilfe nach Hochwasserschäden sieht eine bis zum 31.12.2013 befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen vor, die infolge des Hochwassers in eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geraten sind.
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