Der Bundestag hat den Gesetzentwurf des Bundesrates zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren angenommen. Damit werden die Daten, die in das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer aufgenommen werden, ausdrücklich bestimmt.