Nach der Prüfungsordnung für Fahrlehrer hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu bestimmen, welche Mitglieder des Prüfungsausschusses an einer solchen Prüfung teilzunehmen haben. Das war in einem Fall, den das OVG Niedersachsen zu entscheiden hatte, nicht geschehen (Az. 7 LB 115/11).