Die Frist für die Erhebung von Klagen auf Ausgleichsleistung wegen Annullierung von Flügen bestimmt sich nach den nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten. So der EuGH (Rs. C-139/11).
Recht
Die Frist für die Erhebung von Klagen auf Ausgleichsleistung wegen Annullierung von Flügen bestimmt sich nach den nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten. So der EuGH (Rs. C-139/11).
Ein Flugreisender kann vom Luftfrachtführer Schadensersatz für den Verlust seiner Gegenstände verlangen, wenn sich diese in einem Gepäckstück befinden, das von einem auf demselben Flug Mitreisenden aufgegeben wurde. So entschied der EuGH (Rs. C-410/11).
Kinderspielplätze gehören als wichtige Einrichtungen für Kinder in die unmittelbare Nähe einer Wohnbebauung. Der hiervon ausgehende Lärm sei regelmäßig sozialadäquat. So entschied das VG Koblenz (Az. 1 K 642/12).
Die EU-Kommission hat Rückendeckung vom Europäischen Parlament für eine Vereinfachung grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten erhalten.
Das OLG Köln hat eine Klage abgewiesen, mit der eine unheilbar an Krebs erkrankte Patientin Rückerstattungsansprüche und Schmerzensgeld hinsichtlich einer von ihr in Anspruch genommenen Behandlung durch einen Schamanen geltend machte (Az. 16 U 80/12).
Der BGH entschied, dass ein Verstoß gegen § 142 Abs. 2 StGB (nicht unverzügliche Ermöglichung nachträglicher Feststellungen nach zunächst erlaubtem Entfernen vom Unfallort) nicht in jedem Fall zugleich eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Fahrzeugversicherer beinhaltet, die zu dessen Leistungsfreiheit führt (Az. IV ZR 97/11).
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat die Klage eines Pizza-Lieferdienstes gegen die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für das Hotel- und Gaststättengewerbe abgewiesen (Az. 4 A 46/11).
Entscheidet sich die Kirche, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ihrer diakonischen Einrichtungen nur dann durch Tarifverträge auszugestalten, wenn eine Gewerkschaft zuvor eine absolute Friedenspflicht vereinbart und einem Schlichtungsabkommen zustimmt, sind Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Tarifforderungen unzulässig. So entschied das BAG (Az. 1 AZR 611/11).
Das BAG entschied, dass Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen künftig unter bestimmten Umständen für bessere Arbeitsbedingungen streiken dürfen. Ausgeschlossen bleiben Arbeitskämpfe aber, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Einigung unter sich finden. Jedoch müssen bei diesem sog. „Dritten Weg“ anders als bisher künftig die Gewerkschaften eingebunden werden (Az. 1 AZR 179/11).
Das LG Düsseldorf entschied, dass weder der Pudding „Flecki“ noch seine Herstellung gegenüber „Paula“ patentverletzend sind (Az. 4b O 141/12).
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