Die Steuertermine des Monats November 2013 auf einen Blick.
Steuern
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das zum 01.01.2011 in Kraft getretene Luftverkehrsteuergesetz mit höherrangigem Recht in Einklang steht (Az. 1 K 1074/11, 1 K 1075/11).
Das BMF nimmt Stellung zur Anwendung des Teilabzugsverbots auf Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Wirtschaftsgütern an Kapitalgesellschaften in der steuerlichen Gewinnermittlung und auf Substanzverluste und Substanzgewinne sowie auf sonstige Aufwendungen bezüglich im Betriebsvermögen gehaltener Darlehensforderungen (Az. IV C 6 – S-2128 / 07 / 10001).
Das BMF veröffentlicht eine Zusammenstellung der wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (Az. IV A 4 – S-0403 / 13 / 10001).
Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Wahl verstößt eine spanische Steuer auf den Einzelhandelsverkauf von Mineralölen gegen das Unionsrecht (Rs. C-82/12).
Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Beherbergungsabgabesatzung (Bettensteuersatzung) der Stadt Dortmund nichtig ist (Az. 14 A 314/13 u. a.).
Das BMF teilt mit, dass Abschnitt 9.1 Abs. 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bzgl. der Ausübung einer Option bei angenommener Geschäftsveräußerung im Ganzen geändert wird (Az. IV D 3 – S-7198 / 12 / 10002).
Das BMF hat die Änderung des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchstabe i UStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitet (Az. IV D 3 – S-7172 / 09 / 10002).
Am 23.10.2013 hat die EU-Kommission eine neue Standard-Mehrwertsteuererklärung vorgeschlagen, mit der Unternehmen in der EU jährlich bis zu 15 Mrd. Euro Verwaltungskosten einsparen können. Ziel dieser Initiative ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern und die Steuerbehörden EU-weit effizienter zu machen.
Laut BFH hat eine in den Niederlanden beschäftigte Deutsche in Deutschland grundsätzlich einen Kindergeldanspruch, wenn zwar ein Anspruch auf Familienleistungen in den Niederlanden besteht, die Familienleistung dort aber faktisch nicht bezogen wird, weil kein entsprechender Antrag gestellt wurde (Az. III R 51/09).
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