Anlässlich des 36. Deutschen Steuerberatertages betonte der Präsident des DStV, Elster, dass die Selbstverwaltung der freien Berufe in Deutschland ein hohes Gut sei, das auch in Zukunft verteidigt werden müsse.
Steuern
Anlässlich des 36. Deutschen Steuerberatertages betonte der Präsident des DStV, Elster, dass die Selbstverwaltung der freien Berufe in Deutschland ein hohes Gut sei, das auch in Zukunft verteidigt werden müsse.
Laut DStV ist ein ganz entscheidendes Argument für die Selbstanzeige ihre ausgleichende Wirkung innerhalb des Spannungsfelds zwischen Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren.
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Aufwendungen für die operative Behandlung einer Liposuktion ohne ein vorheriges amtsärztliches Gutachten nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sind (Az. 10 K 542/12).
Das FG Baden-Württemberg entschied, dasss Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei der Einkünfteberechnung für Unterhaltsaufwendungen (§ 33a EStG) nicht abziehbar sind (Az. 8 K 1103/12).
Das FG Baden-Württemberg ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die sog. Zinsschranke in § 4h EStG, die über § 8a KStG auch für die Körperschaftsteuer gilt, verfassungsgemäß ist (Az. 6 K 3390/11).
Der EuGH hatte zu entscheiden, ob die deutschen Bestimmungen zur Berechnung der Erbschaftssteuer für Gebietsfremde gegen den freien Kapitalverkehr (Art. 56 und 58 EG, jetzt Art. 63 und 65 AEUV) verstoßen (Rs.C-181/12).
Belgien hält die Bestimmungen des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union nicht restlos ein, was die dort vorgesehenen Steuerbefreiungen anbelangt. Deshalb hat die EU-Kommission beschlossen, den Gerichtshof anzurufen.
Ab 2014 will die Finanzverwaltung zur Erleichterung der Erstellung der Einkommensteuererklärungen eine Vielzahl der bei ihr zu einem Steuerpflichtigen gespeicherten Daten zur Einsichtnahme und zum Abruf bereitstellen, unter dem Stichwort „vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)“ insbesondere solche Daten, die von Dritten übermittelt wurden (Az. IV A 3 – S-0202 / 11 / 10001).
Der BFH hatte zu klären, ob ein Verlust in voller Höhe zu berücksichtigen ist, wenn zum Zeitpunkt der Ausübung einer Option, die zur Anschaffung einer Inhaberschuldverschreibung führt, feststeht, dass das Ergebnis aus der Anschaffung von der Option und der Inhaberschuldschreibung und der Rückzahlung aus der Inhaberschuldverschreibung insgesamt negativ ist (Az. IX R 38/11).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob nach § 14 Abs. 2 UStG a. F. ein im Ausland ansässiger Unternehmer wegen offen ausgewiesener Steuerbeträge in Gutschriften in Anspruch zu nehmen ist, auch wenn die Leistungsempfänger die Steuer schulden und die Gutschriften keinen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft enthalten (Az. XI R 5/11).
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