Anwendungsfragen zum InvStG 2018: Selbst­de­kla­ra­ti­on von In­vest­ment­fonds oder An­teil­klas­sen i. S. d. § 10 InvStG 2018 so­wie von Spe­zi­al-In­vest­ment­fonds

Das BMF hat für eine Übergangsphase zugelassen, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbegünstigung nach § 10 InvStG 2018 auch dann gewährt wird, wenn ein Investmentfonds erst bis zum 30. Juni 2018 seine Anlagebedingungen entsprechend anpasst. Auch einem Spezial-Investmentfonds wird eine entsprechend längere Frist zur Anpassung seiner Anlagebedingungen eingeräumt (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 16 / 10010 :009).

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BFH zur Dachertüchtigung für eine Photovoltaikanlage

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die von der Klägerin beauftragten Dachsanierungsarbeiten im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des dem Ehemann gehörenden Gebäudes als Werkleistung im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes an ihren Ehemann nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer zu unterwerfen sind (Az. V R 59/16).

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Ausgleichssteuer zur Besteuerung von Unternehmen der Digitalwirtschaft?

Deutschland hat in einer gemeinsamen Initiative mit Frankreich, Spanien und Italien der EU-Kommission einen Vorschlag für ein neues europäisches Modell zur stärkeren Besteuerung von Unternehmen der Digitalwirtschaft übermittelt. Durch eine „Ausgleichssteuer“ könnten Internetkonzerne künftig die in der EU erzielten Umsätze versteuern müssen.

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BFH: Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung der Öffnungsklausel

Hat ein Steuerpflichtiger Beiträge an mehrere Versorgungseinrichtungen geleistet, bezieht er aber zunächst nur Renteneinnahmen aus einem einzigen Versorgungswerk, sind in die Prüfung der Voraussetzungen der Öffnungsklausel alle von ihm geleisteten Beiträge an Versorgungseinrichtungen einzubeziehen, die zu Leibrenten und anderen Leistungen führen können. So entschied der BFH (Az. X R 12/14).

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BFH zur Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, wie bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in den neuen Bundesländern, der sowohl eigene als auch zugepachtete Flächen bewirtschaftet, der Ersatzwirtschaftswert im Hinblick auf die Größenmerkmale des § 7g Abs. 2 EStG auf die Eigentumsverhältnisse umzurechnen ist und ob der Ersatzwirtschaftswert überhaupt eine geeignete Bemessungsgrundlage für die Betriebsgröße darstellt (Az. VI R 97/13).

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