Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Zufluss von Zinserträgen aus einer Kapitallebensversicherung durch Novation (Schuldumschaffung) auch dann vorliegt, wenn der Gläubiger zum Zeitpunkt der schuldumschaffenden Vereinbarung noch keinen fälligen Anspruch auf Auszahlung der bereits entstandenen Kapitalerträge hat (Az. VIII R 66/13).