Der von Bausparkassen gebildete „Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“ war bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht abziehbar. So entschied der BFH (Az. II R 65/14).
Steuern
Der von Bausparkassen gebildete „Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“ war bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht abziehbar. So entschied der BFH (Az. II R 65/14).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Inanspruchnahme nach § 14c Abs. 2 UStG bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in ihren Gebührenbescheiden über eine hoheitliche, jedoch von einem privaten Unternehmer als Erfüllungsgehilfe durchgeführte Tätigkeit abrechnet und dabei Umsatzsteuer ausweist, auch dann in Betracht kommt, wenn nicht sämtliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 UStG erfüllt sind (Az. XI R 4/15).
Seit dem 1. Januar 2017 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, automatisch Informationen über alle neuen grenzüberschreitenden Steuervorbescheide für Unternehmen auszutauschen.
Ab dem 1. Januar 2017 müssen laut BMF Unterlagen, die mittels elektronischer Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxametern und Wegstreckenzähler erstellt worden sind, für die Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sehe eine Einzelaufzeichnungspflicht vor, wonach aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle laufend zu erfassen, einzeln festzuhalten sowie aufzuzeichnen und aufzubewahren seien. Diese Pflicht entfalle nur bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung.
Das BMF hat den konsolidierten Umsatzsteuer-Anwendungserlass unter Einarbeitung aller Änderungen bis 19.12.2016 veröffentlicht (Az. IV D 3 – S-7015 / 10 / 10002).
Laut FG Hamburg kann ein Pilot für die Fahrten zwischen seinem Wohnsitz und dem Stationierungs- oder Heimatflughafen seit der gesetzlichen Einführung des Begriffs der „ersten Tätigkeitsstätte“ zum 01.01.2014 (BGBl I 2013 S. 285) nur noch die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen (Az. 6 K 20/16).
Laut FG Hamburg sind im finanzgerichtlichen Aussetzungsverfahren auch dann die gesamten Voraussetzungen des § 69 Abs. 2 FGO zu prüfen – also grundsätzlich auch das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des auszusetzenden Verwaltungsaktes -, wenn die Finanzbehörde bereits AdV gewährt hat und der Steuerpflichtige sich allein gegen die Anordnung einer Sicherheitsleistung wendet (Az. 1 V 41/16).
Die Grundstücksbewertung soll modernisiert und damit eine „rechtssichere, zeitgemäße und verwaltungsökonomische Bemessungsgrundlage“ für die Grundsteuer geschaffen werden. Dieses Ziel verfolgt der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes (18/10753).
Am 01.01.2017 treten wesentliche Teile des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft. Das FinMin Rheinland-Pfalz weist auf die Neuerungen hin.
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