Laut BMF sind die Grundsätze des BFH-Urteils I R 52/13 vom 25.03.2015 für die Veranlagungszeiträume bis 2008 über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden (Az. IV C 2 – S-2706 / 14 / 10001).
Steuern
Laut BMF sind die Grundsätze des BFH-Urteils I R 52/13 vom 25.03.2015 für die Veranlagungszeiträume bis 2008 über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden (Az. IV C 2 – S-2706 / 14 / 10001).
Der DStV weist darauf hin, dass es sich bei Krankheitskosten grundsätzlich um außergewöhnliche Belastungen handelt, und dass der BFH entschied, dass solche Ausgaben die Steuerlast erst mindern, nachdem die sog. zumutbare Belastungsgrenze überschritten wurde.
Das FG Niedersachsen hat zur Frage der Ermittlung beruflich veranlasster Übernachtungskosten in den Fällen der Arbeitnehmerentsendung ins Ausland unter Begleitung von Familienangehörigen Stellung genommen. Das Gericht hält eine modifizierte Aufteilung nach Köpfen unter Berücksichtigung eines „fixen Sockelbetrags“ in Höhe von 20 v. H. des Gesamtaufwands für sachgerecht (Az. 9 K 105/12).
Das BMF hat zum Forum E-Bilanz eingeladen. Im Fokus standen hierbei der aktuelle Status quo, die Änderungen gegenüber dem Vorjahr sowie Ausführungen zur elektronischen Bilanzabgabe, kurz ELBA. Dazu hat der DStV Stellung genommen.
Das BMF teilt die Verfügungen mit, die für die Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben der von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gelten (Az. IV C 2 – S-2706-a / 14 / 10001).
Bringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut gegen Gutschrift eines Betrags ausschließlich auf dem sog. Kapitalkonto II in die Gesellschaft ein, ist dieser Vorgang laut BFH als Einlage und nicht als entgeltliches Geschäft zu behandeln. Damit hat der BFH eine schon lange streitige Frage geklärt und dabei ausdrücklich der Rechtsauffassung des BMF widersprochen (Urteil IV R 15/14 vom 29.07.2015).
Laut BFH ist das BMF zur Stellung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gegen einen Gerichtsbescheid nicht berechtigt (Beschluss IV R 15/14 vom 16.12.2015).
Es handelt sich um eine unzulässige Beschränkung des freien Kapitalverkehrs, wenn in Fällen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht der Freibetrag um den Anteil des nicht von der beschränkten Steuerpflicht erfassten Auslandsvermögens am Gesamtnachlass gekürzt wird. So das FG Düsseldorf (Az. 4 K 3636/14 Erb).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Grundstücksverkauf einer GbR eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG darstellt (Az. V R 66/14). Continue reading
Der BFH hatte zu entscheiden, ob durch die Insolvenz des Arbeitgebers erlittene Bürgschaftsverluste eines Arbeitnehmers bei mittelbarer Beteiligung wie bei einer fehlgeschlagenen Beteiligung zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen (Az. VI R 58/13).
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