Die „Mütterrente“ wird besteuert – und zwar ein höherer Anteil als von vielen Senioren angenommen. Dazu hat der Bund der Steuerzahler Stellung genommen.
Steuern
Die „Mütterrente“ wird besteuert – und zwar ein höherer Anteil als von vielen Senioren angenommen. Dazu hat der Bund der Steuerzahler Stellung genommen.
Das BMF hat zur Besteuerung von Finanzinstrumenten zu § 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG und § 8b Abs. 7 KStG Stellung genommen. U. a. soll die Umwidmung aus dem Handelsbestand in den Anlagenbestand nach § 6 Abs. 1 Nr. 2b EStG nicht generell ausgeschlossen, sondern in den Grenzen des § 340e HGB auch steuerlich anzuerkennen sein (Az. IV C 6 – S-2133 / 09 / 10002).
Das BMF teilt mit, dass zur Abziehbarkeit von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach Veräußerung des Mietobjekts oder nach Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht sowie von Vorfälligkeitsentschädigungen unter Anwendung der genannten BFH-Urteile die im Schreiben aufgeführten Rechtsgrundsätze gelten (Az. IV C 1 – S-2211 / 11 / 10001).
Das BMF hat zur Behandlung von nachträglichen Kaufpreisveränderungen und Veräußerungskosten, die vor oder nach dem Wirtschaftsjahr der Anteilsveräußerung entstanden sind, Stellung genommen (Az. IV C 2 – S-2750-a / 07 / 10002 :002).
Nach Beschluss der obersten Finanzbehörden und der Länder werden Blockheizkraftwerke entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung wie ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes, statt wie zuvor als selbständiges bewegliches Wirtschaftsgut behandelt. Dazu hat der DStV Stellung genommen.
Modellrechnungen des ZEW auf Grundlage von drei bisher von der Bundesregierung vorgelegten Erbschaftsteuerreformvorschlägen zeigen, dass sich die Belastung durch die Erbschaftsteuer für ein Musterunternehmen deutlich erhöhen würde, beim aktuell vorliegenden Kabinettsentwurf um rund 142 %.
Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass sich ein Finanzamt (u. a.) nicht darauf berufen kann, archivierte Unterlagen seien bereits vernichtet worden. Es ist dazu verpflichtet, in jedem neuen Veranlagungszeitraum den Sachverhalt erneut rechtlich zu prüfen (Az. 5 K 1154/13).
Das BMF hat zur Rentenbesteuerung Stellung genommen. Der der Besteuerung unterliegende Teil der Rente (Besteuerungsanteil) ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns und steigt bis 2020 um jährlich zwei Prozentpunkte und danach um jeweils einen Prozentpunkt auf schließlich 100 % im Jahr 2040 an.
Das BMF stellt den Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) vor. Mit diesem soll eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt werden, nach der eine grundlegende Reform der Investmentbesteuerung durchzuführen ist.
Das BMF teilt die Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung mit (Az. IV A 3 – S-0063 / 15 / 10003).
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