Der Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform, auf den sich die Regierungskoalition nun geeinigt hat, enthält nach Einschätzung des DIHK immer noch zahlreiche Mängel. Die Kabinettsvorlage würde die Übertragung von Familienbetrieben erheblich erschweren.
Steuern
Der Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform, auf den sich die Regierungskoalition nun geeinigt hat, enthält nach Einschätzung des DIHK immer noch zahlreiche Mängel. Die Kabinettsvorlage würde die Übertragung von Familienbetrieben erheblich erschweren.
Das BMF hatte sich an die Bundesarchitektenkammer der Meinung des BFH angeschlossen, dass die Gewinnrealisierung bereits bei Abschlagszahlungen, die nach § 8 HOAI (alt) der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) geleistet werden, eintritt. Dazu hat der DStV Stellung genommen.
Die vom BFH mit Urteil VIII R 25/11 vom 14.05.2014 vorgenommene Beurteilung, dass die Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung eintritt, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI entstanden ist, ist lt. BMF auch bei Abschlagszahlungen nach § 632a BGB und bei Abschlagszahlungen nach § 15 Abs. 2 HOAI n. F. anzuwenden (Az. IV C 6 – S-2130 / 15 / 10001).
Laut FG Rheinland-Pfalz müssen Arbeitnehmer, die sich beim Eintritt in den Ruhestand für eine Kapitalauszahlung ihrer betrieblichen Altersversorgung entscheiden, diesen Betrag nur ermäßigt versteuern (Az. (5 K 1792/12).
Der Landesbetrieb Hessen-Forst machte geltend, nicht der Jagdsteuer zu unterliegen, weil er als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts nicht zu einer örtlichen Aufwandssteuer herangezogen werden könne. Das VG Gießen hat die Klage abgewiesen, weil die Jagdsteuerbescheide des Kreisausschusses des Vogelsbergkreises rechtmäßig seien (Az. 4 K 174/14).
Nach einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie ist der Spielraum für eine höhere Besteuerung von Besserverdienenden und Unternehmen größer als vielfach behauptet. Denn die Steuersätze für Unternehmen und die Spitzensätze der Einkommensteuer seien in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland und vielen anderen Industrieländern sehr stark gesenkt worden.
Das FG Hamburg hat gegen eine Klägerin entschieden, die im Streitjahr 2004 aufgrund ihres Studiums Werbungskostenüberschüsse hatte und im Jahr 2013 noch einmal die Feststellung ihrer Verluste begehrte (Az. 3 K 201/14).
Der DStV hat sich mit seiner Forderung durchgesetzt, zur Entlastung von KMU die Dokumentationspflichten nach dem MiLoG zu entschärfen und die Auftraggeberhaftung praxisgerecht zu begrenzen. Nach einer Ankündigung des BMAS sollen die Regelungen zu den Aufzeichnungspflichten in Kürze im Wege einer Rechtsverordnung gelockert werden.
Vergütungen für Rettungshelfer, die im sog. Hintergrunddienst von Hausnotrufbetreibern nebenberuflich tätig sind, unterfallen bis zu der gesetzlich geregelten Höchstgrenze uneingeschränkt der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG. Darauf wies das FG Köln hin (Az. 3 K 1350/12).
Das FG Münster hat entschieden, dass Aufwendungen zur Beseitigung eines Ölschadens nicht steuermindernd als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind (Az. 3 K 900/13).
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