Der BFH entschied, dass eine Einkommensteuererklärung auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden kann (Az. VI R 82/13).
Steuern
Der BFH entschied, dass eine Einkommensteuererklärung auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden kann (Az. VI R 82/13).
Laut BFH ist die Präsentation von Produkten aus den Bereichen Wellness, Kosmetik, Gesundheit und Reisen für einen Verkaufssender durch eine selbständig tätige Moderatorin gewerbesteuerpflichtig (Az. VIII R 5/12).
Der BFH hat entschieden, dass selbständige Ärzte ihren Beruf grundsätzlich auch dann leitend und eigenverantwortlich ausüben und damit freiberuflich und nicht gewerblich tätig werden, wenn sie ärztliche Leistungen von angestellten Ärzten erbringen lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie die jeweils anstehenden Voruntersuchungen bei den Patienten durchführen, für den Einzelfall die Behandlungsmethode festlegen und sich die Behandlung „problematischer Fälle“ vorbehalten (Az. VIII R 41/12).
Das FG Düsseldorf hatte zu entscheiden, inwieweit Verluste aus der Veräußerung von Aktienzertifikaten steuerlich berücksichtigt werden können (Az. 4 K 1072/13 E).
In Fortführung seines Schreibens IV C 5 – S-2353 / 14 / 10002 vom 24.10.2014 erläutert das BMF die seit 01.01.2014 geltenden Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht (IV C 6 – S-2145 / 10 / 10005 :001).
Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins bekannt, aus dem sich der Kapitalisierungsfaktor für das vereinfachte Ertragswertverfahren errechnet. Er gilt für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2015.
Laut FG Hamburg wird ein inländischer Wohnsitz während eines auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthaltes nicht durch kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zu Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen, beibehalten oder begründet (Az. 1 K 134/12).
Das FG Hamburg hat sich mit der Frage auseinander gesetzt, wann sog. „Finale Verluste“ aus einer ausländischen Betriebsstätte vorliegen und wie diese zu ermitteln sind (Az. 6 K 224/13).
Die Finanzbehörden der Länder geben die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2014 bekannt (Az. 3 – S-0320 / 51).
Laut FG Saarland durfte sich der FC Saarbrücken bei der Nichteinbehaltung von Lohnsteuer für Grenzgänger auf eine entsprechende im Rahmen einer Außenprüfung gegebene Auskunft der Finanzverwaltung verlassen (Az.: 2 K 1088/12).
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