Das FG Münster hat entschieden, dass Scheidungsprozesskosten auch nach der ab dem Jahr 2013 geltenden gesetzlichen Neuregelung als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind (Az. 4 K 1829/14 E).
Steuern
Das FG Münster hat entschieden, dass Scheidungsprozesskosten auch nach der ab dem Jahr 2013 geltenden gesetzlichen Neuregelung als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind (Az. 4 K 1829/14 E).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, mit welchem Steuersatz Lieferungen von Medikamenten zur Behandlung von Krebserkrankungen (sog. Zytostatika) der Umsatzsteuer unterliegen, die von einem Krankenhaus im Rahmen einer ambulanten Behandlung verabreicht werden (Az. V R 19/11). Continue reading
Laut BFH gehört die Verpachtung von Flächen zum Betrieb einer Bar in den Räumen einer Spielbank nicht zum Spielbankbetrieb. Die hieraus erzielten Einnahmen sind daher gewerbesteuerpflichtig (Az. IV R 2/11).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG bei dem Ansatz der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen eines Außendienstmitarbeiters anzuwenden ist, der seine Arbeitsleistung an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten erbringt, die er unter der Woche von einem in einer Pension angemieteten Zimmer aus aufsucht und ob die Abwesenheitszeiten von dem Pensionszimmer bei der Berechnung maßgeblich sind (Az. VI R 95/13).
Laut BFH kann die Festsetzung des Kindergeldes nachträglich aufgehoben werden, wenn ein Kindergeldberechtigter, der fortlaufend Kindergeld bezieht, es unterlässt, der Familienkasse den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen mitzuteilen und er dadurch eine Steuerordnungswidrigkeit begeht (Az. III R 21/13).
Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob eine seit dem Jahr 2008 geltende Einschränkung des Sonderausgabenabzugs bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist (Az. X R 35/12).
Der Rat der EU unterstützt die Missbrauchsklausel in der Mutter-Tochter-Richtlinie und den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU. Außerdem hat er in einer Durchführungsverordnung die Beiträge festgelegt, die Banken in den EU-Bankenabwicklungsfonds (Single Resolution Fund) zahlen müssen.
Der BFH hat mit Urteil vom 15. Januar 2009 entschieden, dass es sich bei der Verpflegung von Hotelgästen um eine Nebenleistung zur Übernachtung handelt. Nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens vom 4. Mai 2010 war diese Aussage nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden. An der in diesem Schreiben vertretenen Rechtsauffassung wird nicht mehr festgehalten, es wird mit dem BMF-Schreiben vom 9. Dezember 2014 aufgehoben (Az. IV D 2 – S-7100 / 08 / 10011).
Die Bundessteuerberaterkammer positionierte sich frühzeitig zu der Frage der Selbstveranlagung. Anlass dazu gab das kürzlich veröffentlichte Arbeitspapier des Bundesfinanzministeriums zur „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“.
Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an die gesetzliche Regelung angepasst, wonach die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen von Tagespflegepersonen auch greift, wenn die Leistung „privat“, also ohne Vermittlung durch das Jugendamt, nachgefragt wird (Az. IV D 3 – S-7183 / 07 / 10001).
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