Der BFH hat zur Haftung für Branntweinsteuer wegen Ankaufs von Branntwein, der in einer ohne Genehmigung betriebenen Brennerei hergestellt worden ist, entschieden (Az. VII R 41/12).
Steuern
Der BFH hat zur Haftung für Branntweinsteuer wegen Ankaufs von Branntwein, der in einer ohne Genehmigung betriebenen Brennerei hergestellt worden ist, entschieden (Az. VII R 41/12).
Der BFH entschied, dass die Partner einer Lebensgemeinschaft für Jahre, in denen das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) noch nicht in Kraft war, das steuerliche Splittingverfahren nicht beanspruchen können (Az. III R 14/05).
Kaum ein gutes Haar hat das BVerfG an den Begünstigungen für Erben von Unternehmensvermögen während der mündlichen Verhandlung am 08.07.2014 gelassen. Nach den Erörterungen ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Verschonungsregelungen im Herbst durch das Urteil des BVerfG ins Wanken geraten, erheblich gestiegen. So stellt sich nun für viele die Frage nach dem praktischen Handlungsbedarf. Der DStV nimmt dazu Stellung.
Mit dem BMF-Schreiben wird die Wertgrenze für Lieferungen und sonstige Leistungen an berechtigte Personen im vereinfachten belgischen Beschaffungsverfahren von 1.500 Euro auf 2.500 Euro ab 1. August 2014 erhöht (Az. IV D 3 – S-7492 / 08 / 10002).
Weist der Sponsor auf seine Unterstützung ohne besondere Hervorhebung lediglich hin, liegt lt. BMF kein Leistungsaustauschverhältnis vor (Az. IV D 2 – S-7100 / 08 / 10007).
Das BMF nimmt ausführlich dazu Stellung, dass gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG der niedrigere Teilwert nur angesetzt werden kann, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt und gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 3 EStG ein striktes Wertaufholungsgebot gilt (Az. IV C 6 – S-2171-b / 09 / 10002).
Die Deutschen haben ein sehr gespanntes Verhältnis zu ihrem Steuersystem – aber sie halten es für wichtig, die Steuergesetze einzuhalten. Mit diesen zunächst scheinbar widersprüchlichen Aussagen lässt sich eine repräsentative Studie zur Steuermentalität und Steuermoral zusammenfassen, die der Bund der Steuerzahler NRW veröffentlich hat.
Der BFH entschied, dass der Verzicht gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG auch teilweise für einzelne Flächen eines Mietobjekts wirksam sein kann, wenn diese Teilflächen eindeutig bestimmbar sind (Az. V R 27/13).
Der BFH entschied, dass Säumniszuschläge in vollem Umfang zu erlassen sind, wenn eine rechtswidrige Steuerfestsetzung aufgehoben wird und der Steuerpflichtige zuvor alles getan hat, um die AdV zu erreichen und diese abgelehnt worden ist (Az. V R 52/13).
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