Das BMF hat das atualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 5.3) als amtlich vorgeschriebenen Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.
Steuern
Das BMF hat das atualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 5.3) als amtlich vorgeschriebenen Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.
Mit dem Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird laut der Bundesregierung die vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bereich des Steuergesetzes hergestellt. Dies berichtet der Deutsche Bundestag.
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die (insbesondere stichtagsbezogenen) Voraussetzungen des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs nach § 9 Nr. 2a GewStG erfüllt sind, wenn bei einem qualifizierten Anteilstausch nach § 21 Abs. 1 UmwStG der Einbringende die Beteiligung zuvor im Privatvermögen gehalten hat (Az. I R 44/13).
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Aktien nicht nur der Verkaufspreis und der Buchwert gegenüberzustellen, sondern auch Verluste aus der Veräußerung von Zertifikaten auf die entsprechenden Aktien einzubeziehen sind (Az. I R 52/12).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die nachträgliche Erhöhung des Veräußerungspreises aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs betreffend einen Anteilsverkauf (§ 8b KStG), die eine Organgesellschaft im Jahr nach der Veräußerung der Anteile erzielt, materiell-rechtlich auf das Jahr der Veräußerung zurückwirkt (Az. I R 55/13).
Es ist nach Auffassung des BFH weder aus rechtssystematischer noch aus verfassungsrechtlicher Sicht zu beanstanden, dass § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG 2002 n. F. auch den Abzug von Veräußerungsverlusten und Teilwertabschreibungen ausschließt (Az. I R 87/12).
Laut BFH ist der Ertrag aufgrund der geballten Nachaktivierung von Umsatzsteuer-Erstattungsansprüchen für sechs Jahre, die darauf beruhen, dass der EuGH die gesamte Tätigkeit des Steuerpflichtigen für umsatzsteuerfrei hält, bei einem bilanzierenden Gewerbetreibenden als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen (Az. X R 10/12).
Laut BFH ist der Kaufpreis für die unwiederbringliche Übertragung von Salzabbaugerechtigkeiten nicht als steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern als nicht steuerbarer Veräußerungserlös anzusehen (Az. IX R 25/13).
Laut BFH ist eine auswärtige (Groß-)Baustelle keine regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, auch wenn sie der Arbeitnehmer fortdauernd und immer wieder aufsucht (Az. VI R 74/13).
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob sich die mit einem nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinn im Zusammenhang stehenden Veräußerungskosten steuerlich nicht auswirken, da sie auf diesen Gewinn anzurechnen sind und sonach nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden können (Az. I R 45/13).
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