Produktion im Juni 2024: +1,4 % zum Vormonat

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Juni 2024 gegenüber Mai 2024 saison- und kalenderbereinigt um 1,4 % gestiegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 07.08.2024

Produktion in den energieintensiven Industriezweigen ebenfalls um 1,4 % gestiegen

Produktion im Produzierenden Gewerbe
Juni 2024 (real, vorläufig):
+1,4 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-4,1 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Mai 2024 (real, revidiert):
-3,1 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-7,2 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juni 2024 gegenüber Mai 2024 saison- und kalenderbereinigt um 1,4 % gestiegen. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich war die Produktion im 2. Quartal 2024 um 1,3 % niedriger als im 1. Quartal 2024. Im Mai 2024 sank die Produktion gegenüber April 2024 nach Revision der vorläufigen Ergebnisse um 3,1 % (vorläufiger Wert: -2,5 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juni 2023 war die Produktion im Juni 2024 kalenderbereinigt 4,1 % niedriger.

Deutliche Produktionszuwächse in der Automobilindustrie

Die positive Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe im Juni 2024 ist insbesondere auf den Anstieg in der Automobilindustrie (saison- und kalenderbereinigt +7,5 % zum Vormonat) zurückzuführen, nachdem die Produktion in diesem Bereich im Mai 2024 um 9,9 % im Vergleich zum Vormonat zurückgegangen war. Auch Zuwächse im Bereich Herstellung von elektrischen Ausrüstungen (+5,2 %) wirkten sich positiv aus. Negativ beeinflusste das Gesamtergebnis hingegen der Produktionsrückgang in der Nahrungsmittelindustrie (-5,3 %).

Die Industrieproduktion (Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe) nahm im Juni 2024 gegenüber Mai 2024 saison- und kalenderbereinigt um 1,5 % zu. Dabei stieg die Produktion von Investitionsgütern um 2,5 % und die Produktion von Vorleistungsgütern um 2,1 %. Die Produktion von Konsumgütern hingegen sank um 2,4 %. Außerhalb der Industrie stieg die Energieerzeugung im Juni 2024 im Vergleich zum Vormonat um 2,9 % und die Bauproduktion um 0,3 %.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juni 2023 sank die Industrieproduktion im Juni 2024 kalenderbereinigt um 4,7 %.

Produktion in energieintensiven Industriezweigen nimmt weiter zu

In den energieintensiven Industriezweigen ist die Produktion im Juni 2024 gegenüber Mai 2024 saison- und kalenderbereinigt um 1,4 % gestiegen. Im Dreimonatsvergleich war die Produktion in diesen Industriezweigen im 2. Quartal 2024 um 1,3 % höher als 1. Quartal 2024. Verglichen mit dem Vorjahresmonat Juni 2023 war die energieintensive Produktion im Juni 2024 kalenderbereinigt um 3,8 % höher.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Stimmung im deutschen Mittelstand verschlechtert sich zum dritten Mal in Folge

Das Geschäftsklima im deutschen Mittelstand hat sich im Juli zum dritten Mal in Folge verschlechtert – und zwar dieses Mal deutlich: Es sinkt im Vergleich zum Vormonat um 4,2 Zähler auf minus 17,7 Punkte. Negative Indikatorwerte weisen lt. KfW auf eine unterdurchschnittliche Konjunkturlage hin.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 06.08.2024

  • KfW-ifo-Mittelstandsbarometer sinkt deutlich
  • Konjunkturaufschwung wieder mit größeren Fragezeichen

Das Geschäftsklima im deutschen Mittelstand hat sich im Juli zum dritten Mal in Folge verschlechtert – und zwar dieses Mal deutlich: Es sinkt im Vergleich zum Vormonat um 4,2 Zähler auf minus 17,7 Punkte. Negative Indikatorwerte weisen auf eine unterdurchschnittliche Konjunkturlage hin.

Innerhalb des Geschäftsklimaindex sinkt die Beurteilung der aktuellen Lage um 4,2 Zähler auf minus 15,9 Punkte. Damit notiert der Indikator wieder fast so tief wie zu Jahresbeginn. Die Geschäftserwartungen auf Sicht von sechs Monaten sinken ebenfalls stark um 4,0 Zähler auf minus 19,7 Punkte.

Für das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer wertet die KfW Ergebnisse der ifo-Konjunkturumfragen aus, unterteilt nach Größenklassen der Unternehmen und Wirtschaftszweigen.

Die Stimmungseintrübung betrifft im Juli kleine und mittlere Unternehmen aus allen Bereichen. Am stärksten ist sie im Dienstleistungssektor ausgeprägt, gefolgt vom Einzelhandel. Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich bewerten die Lage aber weiterhin deutlich besser als Unternehmen aus anderen Sektoren.

Auch in den Großunternehmen sinkt das Geschäftsklima im Juli. Mit einem Minus von 2,1 Zählern auf minus 22 Punkte ist der Rückgang etwas weniger ausgeprägt als im Mittelstand. Allerdings lag das Geschäftsklima der Großunternehmen in den letzten Monaten auch schon recht deutlich unter dem Klima der mittelständischen Unternehmen, sodass nun eine Annäherung stattfindet.

„Das Geschäftsklima der deutschen Unternehmen ist das dritte Mal in Folge gesunken. Es handelt sich um mehr als eine rein erwartungsgetriebene Stimmungseintrübung, denn auch die Geschäftslage der befragten Unternehmen hat sich wieder verschlechtert“, sagte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW.

„Hinter dem bisher erwarteten Konjunkturaufschwung stehen nach der Trendwende bei den Unternehmensbefragungen und dem leichten Rückgang des BIP im zweiten Quartal nun wieder größere Fragezeichen. Doch es gibt auch unter den aktuellen Indikatoren Hoffnungsschimmer. Vor allem hat sich die Erholung des Konsumklimas bis zuletzt fortgesetzt.“

Quelle: KfW

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Startup-Politik bekommt nur noch eine glatte Vier

Die Startup-Politik der Bundesregierung bekommt von Gründerinnen und Gründern lt. Bitkom nur noch eine glatte Vier als Schulnote (4,0). Das ist etwas schlechter als vor einem Jahr, als die Durchschnittsnote noch bei 3,7 lag.

Bitkom, Pressemitteilung vom 05.08.2024

Startups wünschen sich weniger Bürokratie und leichteren Zugang zu öffentlichen Aufträgen

Die Startup-Politik der Bundesregierung bekommt von Gründerinnen und Gründern nur noch eine glatte Vier als Schulnote (4,0). Das ist etwas schlechter als vor einem Jahr, als die Durchschnittsnote noch bei 3,7 lag. Jetzt gibt jedes zehnte Startup (10 Prozent) sogar ein „Ungenügend“ (2023: 4 Prozent), 23 Prozent ein „Mangelhaft“ (2023: 22 Prozent). „Sehr gut“ findet unverändert 1 Prozent die Startup-Politik der Regierung, 8 Prozent geben ein „Gut“ (2023: 6 Prozent) und 27 Prozent ein „Befriedigend“ (2023: 39 Prozent). Das sind Ergebnisse einer Befragung von 172 Tech-Startups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Die Ampel muss mehr Tempo bei der Umsetzung ihrer Startup-Versprechen aus dem Koalitionsvertrag machen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.

Fragt man die Startups selbst, welche Maßnahmen ganz besonders dringend sind, dann rangiert ganz oben der Abbau von Bürokratie. Für 70 Prozent ist dies sehr wichtig. 55 Prozent halten besonders die Befreiung von gesetzlichen Auflagen und Bürokratie in den ersten zwei Jahren nach Gründung für sehr wichtig. Eine knappe Mehrheit (56 Prozent) nennt einen vereinfachten Zugang für Startups zu öffentlichen Aufträgen als sehr wichtige Maßnahme, 44 Prozent die Vereinfachung und Beschleunigung der Gründung von Gesellschaften. Wintergerst: „Die von Startups als besonders wichtig erachteten Maßnahmen könnte die Bundesregierung sofort in Angriff nehmen, ohne dafür zusätzliche Haushaltsmittel bereitstellen zu müssen. Was es dafür braucht, ist nur der gemeinsame politische Wille.“

Aus Startup-Perspektive ebenfalls wichtig sind der Ausbau des Zukunftsfonds, um verstärkt institutionelle Investoren in den Wagniskapitalmarkt zu holen (43 Prozent), die Verstärkung von Förderprogrammen zur Zusammenarbeit von Startups und Mittelstand (39 Prozent) sowie der vereinfachte Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte aus dem außereuropäischen Ausland (39 Prozent). Jeweils rund ein Drittel hält den erleichterten Zugang zu öffentlichen Daten (32 Prozent) und die weitere Verbesserung der Attraktivität von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (31 Prozent) für sehr wichtig. Ein Viertel priorisiert den Ausbau von öffentlich geförderten Gründungszentren (25 Prozent).

Quelle: Bitkom

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Jedes dritte Unternehmen hält das Metaverse für eine wichtige Zukunftstechnologie

Die deutschen Unternehmen bleiben lt. Bitkom gegenüber dem Metaverse zurückhaltend, obwohl durchaus Zukunftschancen gesehen werden. Zwar halten 32 Prozent das Metaverse für eine wichtige Zukunftstechnologie. Für 62 Prozent ist es hingegen ein Hype, der bald wieder vorübergeht.

Bitkom, Pressemitteilung vom 05.08.2024

Aber erst jedes achte hat sich mit dem Praxiseinsatz beschäftigt

Die deutschen Unternehmen bleiben gegenüber dem Metaverse zurückhaltend, obwohl durchaus Zukunftschancen gesehen werden. Zwar halten 32 Prozent das Metaverse für eine wichtige Zukunftstechnologie. Für 62 Prozent ist es hingegen ein Hype, der bald wieder vorübergeht. Und so haben sich erst 13 Prozent mit dem Einsatz von Metaverse-Technologien im eigenen Unternehmen beschäftigt. Weitere 9 Prozent der Unternehmen haben immerhin fest vor, sich mit dem Metaverse zu beschäftigen und rund ein Viertel (26 Prozent) möchte das zumindest für die Zukunft nicht ausschließen. Für knapp die Hälfte 47 Prozent ist das Metaverse aber kein Thema und wird es auch in Zukunft nicht werden. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 605 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Auch wenn sich der Anteil jener Unternehmen, die sich bereits mit dem Metaverse beschäftigt haben, in den letzten beiden Jahren von 6 auf 13 Prozent mehr als verdoppelt hat: Das Metaverse wird weiterhin massiv unterschätzt“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Wer das Metaverse für eine wichtige Zukunftstechnologie hält, sollte sich mit den Möglichkeiten für das eigene Unternehmen ernsthaft auseinandersetzen.“

Quelle: Bitkom

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Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Juni 2024: +3,9 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Juni 2024 gegenüber Mai 2024 saison- und kalenderbereinigt um 3,9 % gestiegen, nachdem er zuvor fünf Monate in Folge gesunken war.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 06.08.2024

Auftragseingang ohne Großaufträge: +3,3 %

Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe:
Juni 2024 (real, vorläufig):
+3,9 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-11,8 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Mai 2024 (real, revidiert):
-1,7 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-8,7 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juni 2024 gegenüber Mai 2024 saison- und kalenderbereinigt um 3,9 % gestiegen, nachdem er zuvor fünf Monate in Folge gesunken war. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang im 2. Quartal 2024 um 1,4 % niedriger als im 1. Quartal 2024. Ohne die Berücksichtigung der Großaufträge war der Auftragseingang im Juni 2024 um 3,3 % höher als im Mai 2024 und im 2. Quartal 2024 um 1,4 % höher als im 1. Quartal 2024. Für Mai 2024 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang des Auftragseingangs von 1,7 % gegenüber April 2024 (vorläufiger Wert: -1,6 %).

Deutlicher Anstieg der Auftragseingänge in der Automobilindustrie

Die positive Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Juni 2024 ist insbesondere auf den deutlichen Anstieg in der Automobilindustrie (saison- und kalenderbereinigt +9,3 % zum Vormonat) zurückzuführen. Auch die Zuwächse im Bereich Herstellung von Metallerzeugnissen (+9,8 %) und im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge; +11,7 %) wirkten sich positiv aus. Negativ beeinflusste das Gesamtergebnis hingegen der Rückgang im Bereich Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (-7,9 %).

Im Bereich der Investitionsgüter ergab sich für den Auftragseingang im Juni 2024 ein Anstieg um 9,2 % gegenüber dem Vormonat. Bei den Vorleistungsgütern (-1,5 %) und den Konsumgütern (-7,1 %) fiel der Auftragseingang gegenüber dem Vormonat.

Für den Anstieg des Auftragseingangs im Verarbeitenden Gewerbe waren maßgeblich die inländischen Neuaufträge verantwortlich. Diese stiegen um 9,1 %. Die Auslandsaufträge erhöhten sich nur leicht um 0,4 %. Dabei stiegen die Aufträge von außerhalb der Eurozone um 0,9 % während sie aus der Eurozone um 0,3 % gefallen sind.

Umsatz im Juni 2024 um 0,9 % niedriger als im Vormonat

Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im Juni 2024 saison- und kalenderbereinigt 0,9 % niedriger als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juni 2023 war der Umsatz kalenderbereinigt 5,0 % geringer. Für Mai 2024 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang von 0,3 % gegenüber April 2024 (vorläufiger Wert: -0,7 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Frauen in Führungspositionen – Unterrichtung der Bundesregierung

Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG 2015 (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen) insgesamt kontinuierlich gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/12393).

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.08.2024

Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG 2015 (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen) insgesamt kontinuierlich gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Achten Jährlichen Information über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen, die nun als Unterrichtung (20/12393) vorliegt.

In der Privatwirtschaft ist demnach für die Aufsichtsräte der in dem Bericht betrachteten Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung seit dem Geschäftsjahr 2015 bis zum Geschäftsjahr 2021 um 7,4 Prozentpunkte zu beobachten. Die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent erfüllen müssen, haben die gesetzlichen Mindestvorgaben bereits um 5,7 Prozentpunkte überschritten. Der Frauenanteil in den Vorständen stieg im Betrachtungszeitraum weiter um insgesamt 5,4 Prozentpunkte auf insgesamt niedrigem Niveau. „In den Vorständen aller untersuchten Unternehmen waren Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert“, heißt es in der Unterrichtung. Dennoch sei der Frauenanteil auf Vorstandsebene von 6,1 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 11,3 Prozent im Geschäftsjahr 2021 gestiegen. Zum Anteil von Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Bundes heißt es in der Vorlage, dass er sich von 33 Prozent Jahr 2015 auf 43 Prozent Ende Juni 2023 erhöht habe. „Doch gemessen daran, dass 55 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen sind und Frauen noch immer in den meisten Führungspositionen unterrepräsentiert sind, ist die Entwicklung noch nicht zufriedenstellend“ heißt es in der Unterrichtung weiter. Insgesamt beschäftigten danach 2023 insgesamt 19 der 24 Obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 539/2024

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Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen: EU-Kommission startet Konsultation

Behinderungsmissbrauch schadet sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern. Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet: Alle Interessenträger werden aufgefordert, zum Entwurf der Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen Stellung zu nehmen.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 02.08.2024

Behinderungsmissbrauch schadet sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern. Er führt zu höheren Preisen, weniger Innovation und schlechterer Qualität von Waren und Dienstleistungen. Daher brauchen wir klare Spielregeln, damit wir gegen Behinderungsmissbrauch wirksam vorgehen können. Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet: Alle Interessenträger werden aufgefordert, zum Entwurf der Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen Stellung zu nehmen.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin und zuständig für Wettbewerbspolitik, forderte alle Interessenträger auf, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen: „Unser Leitlinienentwurf soll einen klaren, kohärenten und praktikablen Rahmen für die Beurteilung von missbräuchlichen Verhaltensweisen bieten. Der Entwurf spiegelt unsere Auslegung der EU-Rechtsprechung und die wertvolle Erfahrung wider, die die Kommission bei der Durchsetzung der Missbrauchsbekämpfungsvorschriften gewonnen hat.“

Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbietet marktbeherrschenden Unternehmen missbräuchliche Verhaltensweisen, so auch Verhaltensweisen, die Wettbewerber vom Markt ausschließen. Beispiele für Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen sind Verdrängungspreise, Kosten-Preis-Schere, Ausschließlichkeitsbindungen und Lieferverweigerungen.

Die Durchsetzung des Artikels 102 AEUV ist von entscheidender Bedeutung dafür, dass auf den Märkten wirksamer Wettbewerb herrscht, alle Unternehmen eine faire Chance bekommen, sich im Wettbewerb zu behaupten, und die Verbraucher von den Vorteilen wettbewerbsorientierter Märkte profitieren können. Die Kommission hat bei der Durchsetzung des Artikels 102 AEUV umfassende Erfahrung gesammelt, insbesondere im Bereich Behinderungsmissbrauch. Gleichzeitig ist Artikel 102 AEUV der einzige Bereich des EU-Wettbewerbsrechts, in dem noch keine Leitlinien die Anwendung der Bestimmungen klären.

Neue Leitlinien werden Rechtssicherheit erhöhen

Der am 02.08.2024 veröffentlichte Leitlinienentwurf soll darlegen, wie die Kommission die Rechtsprechung der EU-Gerichte zum Behinderungsmissbrauch auslegt, und die Beschlusspraxis der Kommission widerspiegeln. Dies wird die Rechtssicherheit zum Nutzen der Verbraucher und Unternehmen sowie der nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichte erhöhen.

Insbesondere enthält der Leitlinienentwurf Orientierungshilfen zu verschiedenen Schlüsselfragen im Zusammenhang mit Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen, unter anderem

  • zum Zweck der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts und zum Konzept des Verbraucherwohls im EU-Recht, auch in Bezug auf Behinderungsmissbrauch;
  • zu den wichtigsten Grundsätzen für die Beurteilung einer alleinigen und einer kollektiven marktbeherrschenden Stellung;
  • zur Anwendung allgemeiner Grundsätze für die Feststellung, ob ein Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens wahrscheinlich einen Missbrauch darstellt, und insbesondere zu den Begriffen „Leistungswettbewerb“ und „Verdrängungswirkungen“;
  • zu den Beweisen, die erforderlich sind, um zu belegen, dass ein Verhalten geeignet ist, Verdrängungswirkungen zu entfalten. In dem Leitlinienentwurf wird unterschieden zwischen: i) Kategorien von Verhaltensweisen, für die der Nachweis erbracht werden muss, dass sie Verdrängungswirkungen entfalten können, ii) Kategorien von Verhaltensweisen, die ein hohes Potenzial haben, zu Verdrängungswirkungen zu führen, und iii) reinen Beschränkungen, die automatisch zu Verdrängungswirkungen führen;
  • zum materiellrechtlichen Maßstab für die Feststellung der Möglichkeit, dass ein Verhalten Verdrängungswirkungen entfalten könnte;
  • zum Analyserahmen für bestimmte Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen. In dem Entwurf wird unterschieden zwischen: i) Verhaltensweisen, die spezifischen, in der EU-Rechtsprechung verankerten rechtlichen Prüfungen unterliegen (d. h. Ausschließlichkeitsbindungen, Kopplung und Bündelung, Lieferverweigerung, Verdrängungspreise und Kosten-Preis-Schere), und ii) Verhaltensweisen, die keinen spezifischen rechtlichen Prüfungen unterliegen (d. h. bedingte Rabatte, Bündel- oder Paketrabatte, Selbstbevorzugung und Zugangsbeschränkungen);
  • zu den allgemeinen Grundsätzen für die Beurteilung objektiver Rechtfertigungen, die das beherrschende Unternehmen vorbringen kann.

Nächste Schritte

Alle Interessenträger können sich bis zum 31. Oktober 2024 zu dem Leitlinienentwurf äußern. Weitere Informationen, einschließlich Anweisungen zur Einreichung von Stellungnahmen, sind hier abrufbar.

Die Kommission plant derzeit, den Entwurf der Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch auf der Grundlage der im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen im Laufe des Jahres 2025 fertigzustellen.

Quelle: EU-Kommission

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Banken sind bei Kreditvergabe restriktiver

Unternehmen in Deutschland haben im zweiten Quartal wieder größere Probleme gehabt, an Kredite zu kommen. Der Anteil der Großunternehmen, die über schwierige Kreditverhandlungen berichteten, stieg im Vergleich zum ersten Quartal lt. KfW um deutliche 5,1 Prozentpunkte auf 25,8 %.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 02.08.2024

  • Jedes vierte Unternehmen berichtet über schwierige Finanzierungsverhandlungen
  • Großunternehmen sehen sogar stärkere Kredithindernisse als in der Energiekrise 2022
  • Interesse der Unternehmen an Krediten wächst

Unternehmen in Deutschland haben im zweiten Quartal wieder größere Probleme gehabt, an Kredite zu kommen. Der Anteil der Großunternehmen, die über schwierige Kreditverhandlungen berichteten, stieg im Vergleich zum ersten Quartal um deutliche 5,1 Prozentpunkte auf 25,8 %. Die Kredithemmnisse für Großunternehmen sind damit sogar höher als bei ihrem bisherigen Rekordstand während der Energiekrise im Jahr 2022. Bei kleinen und mittleren Unternehmen stuften 27,8 % das Verhalten der Banken als restriktiv ein – ein Plus von 1,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vorquartal.

Das sind Ergebnisse der KfW-ifo-Kredithürde. Dafür wertet die KfW jedes Quartal Daten der Konjunkturumfragen des ifo-Instituts aus, differenziert nach Größenklassen und Wirtschaftsbereichen.

Grundsätzlich für eine Kreditaufnahme interessierten sich im zweiten Quartal wieder etwas mehr Unternehmen. 21,2 % der kleinen und mittleren Unternehmen sprachen über eine Finanzierung mit ihrer Bank. Das war ein leichtes Plus von 0,7 Prozentpunkten zum Vorquartal. Der seit zwei Jahren andauernde Seitwärtstrend auf unterdurchschnittlichem Niveau hält damit aber an.

Bei den Großunternehmen ist die Erholung der Kreditnachfrage bereits deutlich weiter fortgeschritten. Der Anteil der kreditinteressierten Unternehmen legte im zweiten Quartal um 0,4 Prozentpunkte auf 32,9 % zu – und übertraf zum ersten Mal seit dem Sommer 2020 den Durchschnitt seit 2017.

„Die Unternehmen erfahren derzeit größere Zurückhaltung der Banken bei der Erfüllung ihrer Kreditwünsche. Die Vorsicht der Banken dürfte sich aus der ins Stocken geratenen konjunkturellen Erholung speisen“, sagte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW.

„Bei den kleinen und mittleren Unternehmen ist die Kreditnachfrage weiterhin unterdurchschnittlich. Daran dürfte sich auch erst etwas ändern, wenn im Zuge stabilerer wirtschaftlicher Aussichten die Investitionsbereitschaft wieder merklich zunimmt“.

Quelle: KfW

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Blockchain-Technologie bei 7,2 % der Unternehmen im Einsatz oder geplant

Die Blockchain-Technologie nutzen 7,2 % der Unternehmen in Deutschland für ihre Geschäftsprozesse oder planen ihren Einsatz. Im Juni 2023 waren es 6,9 %. In jedem fünften Unternehmen wird über mögliche Einsatzfelder diskutiert. Für rund 73 % der Unternehmen ist das lt. ifo Institut kein Thema.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 02.08.2024

Die Blockchain-Technologie nutzen 7,2 % der Unternehmen in Deutschland für ihre Geschäftsprozesse oder planen ihren Einsatz. Im Juni 2023 waren es 6,9 %. In jedem fünften Unternehmen wird über mögliche Einsatzfelder diskutiert. Für rund 73 % der Unternehmen ist das kein Thema. Bei der Blockchain handelt es sich um eine dezentrale Datenbanktechnologie, die transparente, sichere und automatisierte Transaktionen ermöglicht. „Die Blockchain wird in sämtlichen Branchen eingesetzt, am häufigsten nutzen sie Großunternehmen“, sagt Branchenexpertin Anna Wolf vom ifo Institut.

Im Verarbeitenden Gewerbe setzen 4,6 % der Großunternehmen Blockchain ein und 6 % planen es. Jedes Vierte diskutiert darüber. Im Bau arbeiten 5 % der Großunternehmen mit dieser Technologie, 19 % planen, sie einzusetzen und jedes Dritte diskutiert über ihren Einsatz. 5,4 % der großen Dienstleister verwenden Blockchain in ihren Unternehmensprozessen und jeder Vierte plant, sie einzusetzen oder beschäftigt sich mit diesem Thema. Kaum Anwendungsmöglichkeiten für die Blockchain-Technologie sieht der Großhandel für sich. Im Einzelhandel setzen dagegen 8,6 % Blockchain bereits ein.

Die Anteile der Unternehmen, die mit der Blockchain-Technologie arbeiten, variieren stark je nach Branche. Im Automobilbau, in Unternehmen der Werbung und Marktforschung, bei Logistikunternehmen, sowie bei IT-Dienstleistern und Beratungsunternehmen ist Blockchain-Technologie bei mindestens jedem zehnten Unternehmen im Einsatz. „Die Anwendungsfelder reichen von der Rückverfolgung von Rohstoffen und Bauteilen zur Einhaltung ethischer, sozialer und ökologischer Standards bis hin zur fälschungssicheren Dokumentation durchgeführter Arbeitsschritte“, sagt Wolf.

Quelle: ifo Institut

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IW-Wohnindex: Mietwohnungen werden immer knapper

Während die Kaufpreise für Eigentumswohnungen und Häuser stagnieren, steigen die Mietpreise weiter. Insbesondere in den größten deutschen Städten ist die Lage angespannt, wie der IW-Wohnindex für das zweite Quartal 2024 zeigt.

IW Köln, Pressemitteilung vom 01.08.2024

Während die Kaufpreise für Eigentumswohnungen und Häuser stagnieren, steigen die Mietpreise weiter. Der Grund: Es werden immer weniger Mietwohnungen angeboten, gleichzeitig bleibt die Nachfrage hoch. Insbesondere in den größten deutschen Städten ist die Lage angespannt, wie der IW-Wohnindex für das zweite Quartal 2024 zeigt.

In Großstädten wird es immer schwieriger, eine Mietwohnung zu finden. Im Vergleich zu Anfang 2022 wurden im zweiten Quartal 2024 in den sieben größten deutschen Städten 27 Prozent weniger Mietwohnungen angeboten. Gleichzeitig bleibt die Nachfrage hoch, die Lage auf dem Wohnungsmarkt spitzt sich damit immer weiter zu. Das zeigen neue Ergebnisse des IW-Wohnindex. Am deutlichsten sank die Zahl der inserierten Mietwohnungen in Leipzig, das Angebot hat sich hier halbiert. Bundesweit wurden 18 Prozent weniger Wohnungen inseriert als noch zwei Jahre zuvor.

Mehr Wohnungen zum Kauf angeboten

Wer eine Wohnung kaufen statt mieten will, hat bessere Karten: Die Zahl der zum Verkauf inserierten Eigentumswohnungen ist gegenüber Anfang 2022 um zwei Drittel gestiegen. Die Zahl der zum Verkauf stehenden Ein- oder Zweifamilienhäusern hat sich sogar verdoppelt. Doch auch wenn das Angebot stark gewachsen ist, bleibt die Nachfrage verhalten. Der Grund: Die Kaufpreise sind nach wie vor relativ hoch — ebenso die Finanzierungskosten.

Wohnraum muss erschwinglicher werden

„Dass sich die potenziellen Käufer so zurückhalten, zeigt, wie groß die finanziellen Belastungen bei der Finanzierung sind“, sagt Studienautor und IW-Immobilienexperte Pekka Sagner. „Wohnraum muss erschwinglicher werden – zielgerichtete staatliche Förderung ist angebracht.“ Das entlaste auch den Mietmarkt: Wer eigentlich ein Eigenheim kaufen möchte, es aufgrund der hohen Finanzierungskosten momentan nicht kann, belege ungewollt eine Mietwohnung. Teil der Lösung sei der Neubau, insbesondere in Ballungsgebieten.

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln

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