74 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag erhalten Urlaubsgeld – ohne Tarifvertrag sind es 36 Prozent

Trotz sinkender Inflationsraten wird der Urlaub auch in diesem Sommer teurer als im Vorjahr. Umso willkommener ist ein Zuschuss des Arbeitsgebers zur Urlaubskasse: Fast die Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft (46 Prozent) erhalten Urlaubsgeld, das meist zusammen mit dem Gehalt für den Juni oder Juli ausgezahlt wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Befragung von Lohnspiegel.de, das vom WSI der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 11.06.2024

Trotz sinkender Inflationsraten wird der Urlaub auch in diesem Sommer teurer als im Vorjahr. Umso willkommener ist ein Zuschuss des Arbeitsgebers zur Urlaubskasse: Fast die Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft (46 Prozent) erhalten Urlaubsgeld, das meist zusammen mit dem Gehalt für den Juni oder Juli ausgezahlt wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Für die Analyse wurden die Angaben von fast 68.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang Mai 2023 bis Ende Mai 2024 ausgewertet.

Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Der mit Abstand wichtigste ist, ob im Betrieb ein Tarifvertrag gilt: In tarifgebundenen Betrieben der Privatwirtschaft erhalten rund drei Viertel (74 Prozent) der Befragten Urlaubsgeld, verglichen mit 36 Prozent in Betrieben ohne Tarifvertrag (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Wichtig dabei: Wo ein Tarifvertrag gilt, sind meist auch die Grundgehälter höher. „Das Urlaubsgeld ist also ein echtes Extra für die Beschäftigten – und ein gutes Argument für tarifgebundene Arbeitgeber, die auf der Suche nach Fachkräften sind“, sagt WSI-Experte Dr. Malte Lübker. Allerdings ist die Tarifbindung seit den 1990er Jahren in Deutschland deutlich zurückgegangen, so dass nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) heute nur noch für knapp die Hälfte der Beschäftigten (49 Prozent) ein Tarifvertrag gilt. Betrachtet man nur die Privatwirtschaft, so ist die Tarifbindung mit 42 Prozent der Beschäftigten noch einmal geringer.

Wer bekommt Urlaubsgeld? So stehen die Chancen nach Beschäftigten- und Betriebsmerkmalen

Die Aussichten auf Urlaubsgeld steigen auch mit der Betriebsgröße: In Großbetrieben mit über 500 Beschäftigten erhalten 59 Prozent der Befragten Urlaubsgeld, in kleineren Betrieben mit unter 100 Beschäftigten sind es hingegen nur 38 Prozent. Die bei größeren Arbeitgebern deutlich höhere Tarifbindung ist hierfür eine wichtige Erklärung. In Ostdeutschland sind die Aussichten auf Urlaubsgeld mit 34 Prozent schlechter als in Westdeutschland (48 Prozent). Auch hier ist die Tarifbindung ein entscheidender Faktor: Diese ist in Ostdeutschland mit 44 Prozent niedriger als im Westen (51 Prozent). „Gerade nach den Inflationsschüben der vergangenen beiden Jahre, die viele Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen besonders getroffen haben, ist es ein Problem, ohne Tarifvertrag bei Sonderzahlungen wie dem Urlaubsgeld leer auszugehen“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. Spürbar sind auch die Unterschiede zwischen Frauen (40 Prozent) und Männern (50 Prozent). Dies lässt sich im Wesentlichen auf eine für Frauen ungünstige Verteilung der Beschäftigtenzahlen nach Betriebsgrößen und Berufsgruppen zurückführen.

Große Unterschiede in der Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes

Wie hoch das tarifliche Urlaubsgeld ausfällt, hängt von den genauen Regelungen in den einzelnen Tarifverträgen ab – und die unterscheiden sich zum Teil erheblich: Die Spannweite reicht in diesem Jahr von 186 Euro für die Beschäftigten in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 2.686 Euro in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie. Die Angaben beziehen sich jeweils auf Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für ausgewählte Tarifbranchen. Neben der Landwirtschaft ist das Urlaubsgeld auch im Hotel- und Gaststättengewerbe relativ niedrig: In Bayern erhalten Tarifbeschäftigte 240 Euro extra, in Sachsen sind es 195 Euro.

Deutlich höher sind die Sonderzahlungen unter anderem in der Papier verarbeitenden Industrie, in der Metallindustrie, in der Druckindustrie, im Kfz-Gewerbe, im Versicherungsgewerbe, im Einzelhandel, im Bauhauptgewerbe und in der Chemischen Industrie (siehe Abbildung 2 sowie die Tabellen 1 und 2 in der pdf-Version).

In Branchen oder Großunternehmen, in denen bundesweite Tarifverträge gelten, gibt es auch beim Urlaubsgeld keine Ost-West-Unterschiede mehr. Hierzu zählen etwa das Versicherungsgewerbe, das Gebäudereinigungshandwerk und die Deutsche Bahn AG. Auch in der Druckindustrie und der Chemischen Industrie gibt es ein einheitliches Urlaubsgeld. In Branchen, in denen regional differenzierte Tarifverträge abgeschlossen werden, bestehen hingegen auch bei der Höhe des Urlaubsgeldes regionale Unterschiede. So werden im Einzelhandel in Brandenburg 1.395 Euro ausgezahlt, in Nordrhein-Westfalen sind es hingegen 1.491 Euro.

Im öffentlichen Dienst gibt kein gesondertes Urlaubsgeld mehr, da es seit der Tarifreform des Jahres 2005 zusammen mit dem Weihnachtsgeld als einheitliche Jahressonderzahlung im November ausgezahlt wird. Auch im Bankgewerbe und in einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Eine Besonderheit gilt in der Eisen- und Stahlindustrie: Dort ist die Höhe der jährlichen Sonderzahlungen auf insgesamt 110 Prozent eines Monatsentgelts festgelegt – wobei offen gelassen wird, wie sich dies auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld verteilt.

Von den 17 untersuchten Branchen mit tariflichem Urlaubsgeld hat sich dieses gegenüber dem Vorjahr in 8 Branchen erhöht, in drei weiteren Branchen sind zumindest in einigen Tarifgebieten Erhöhungen in Kraft getreten. Steigerungen gab es insbesondere in jenen Branchen, in denen das Urlaubsgeld als Prozentsatz der Tarifentgelte festgelegt wird. Hierzu gehören im Jahr 2024 die Druckindustrie, das Gebäudereinigungs-handwerk, das Kfz-Gewerbe, die Metallindustrie, die Papier verarbeitende Industrie und das Versicherungsgewerbe. Die Erhöhungen des Urlaubsgeldes folgten demnach den allgemeinen Tariferhöhungen und lagen überwiegend zwischen 1,5 Prozent in der Druckindustrie und 5,2 Prozent in der Metallindustrie. Deutlich mehr gibt es in diesem Jahr auch für Tarifbeschäftigte im Einzelhandel Nordrhein-Westfalen (plus 5,3 Prozent) sowie in der Bekleidungs- und der Textilindustrie, wo die Steigerung gegenüber dem Vorjahr jeweils gut 8 Prozent beträgt.

Tarifverträge bringen zusätzliche Urlaubstage

„Was vielen nicht bewusst ist: Neben Geld für die Urlaubskasse bringen Tarifverträge auch zusätzliche Urlaubstage“, sagt WSI-Forscher Malte Lübker. Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer*innen nur einen Anspruch auf 4 Wochen Erholungsurlaub im Jahr. Bei einer 6-Tage-Woche entspricht dies 24 Urlaubstagen, bei der weit gängigeren 5-Tage-Woche muss der Arbeitgeber 20 Tage Erholungsurlaub gewähren. In Tarifverträgen sind hingegen 6 Wochen (30 Urlaubstage) üblich (siehe Tabelle 1 und 2). Ausnahmen gibt es nur vereinzelt, wie in der Bayerischen Landwirtschaft oder in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Sachsens (jeweils 28 Tage).

Auch gut zu wissen: Wer während des Urlaubs krank wird, sollte sich unbedingt ein ärztliches Attest besorgen und dieses nach Rückkehr beim Arbeitgeber einreichen. Die so nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit werden dann nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. „Wenn es dabei Probleme gibt, hilft meist schon ein freundlicher Hinweis auf § 9 des Bundesurlaubsgesetzes“, so Lübker. „Wenn das nichts bringt, lohnt es sich unter Umständen auch, den Betriebsrat oder den Rechtsschutz der Gewerkschaft einzuschalten.“

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Deutsche Unternehmen nutzen ihre Daten kaum

Ob für das Training von KI-Modellen, die smarte Nutzung erneuerbarer Energien oder die Forschung rund um personalisierte Medikamente – Daten werden für Wirtschaft und Gesellschaft immer wichtiger. Doch in der großen Mehrheit der deutschen Unternehmen bleiben Daten lt. Bitkom weiterhin ungenutzt.

Bitkom, Pressemitteilung vom 11.06.2024

  • Nur 6 Prozent schöpfen Potenzial der verfügbaren Daten aus
  • In zwei Jahren will aber mehr als die Hälfte datengetriebene Geschäftsmodelle einsetzen
  • Datenschutz und rechtliche Unsicherheit bremsen das Daten-Angebot

Ob für das Training von KI-Modellen, die smarte Nutzung erneuerbarer Energien oder die Forschung rund um personalisierte Medikamente – Daten werden für Wirtschaft und Gesellschaft immer wichtiger. Doch in der großen Mehrheit der deutschen Unternehmen bleiben Daten weiterhin ungenutzt. Nur 6 Prozent gehen davon aus, dass sie das Potenzial der ihnen zur Verfügung stehenden Daten vollständig ausschöpfen. 31 Prozent schöpfen es eher stark aus, 42 Prozent eher wenig und 18 Prozent meinen, dass sie das Potenzial überhaupt nicht ausschöpfen. Entsprechend sehen sich nur 7 Prozent der deutschen Unternehmen als Vorreiter bei datengetriebenen Geschäftsmodellen (2023: 9 Prozent), ein Viertel (26 Prozent, 2023: 23 Prozent) verortet sich im Mittelfeld, ein Drittel (32 Prozent, 2023: 31 Prozent) unter den Nachzüglern und ein Fünftel (19 Prozent, 2023: 21 Prozent) meint, den Anschluss verpasst zu haben. 15 Prozent haben sich mit dem Thema noch gar nicht beschäftigt. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten aus allen Wirtschaftsbereichen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Daten und ihre Nutzung sind entscheidend für die künftige Wettbewerbsfähigkeit. Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz entfalten erst dann Wirkung, wenn sie die nötigen Daten verwenden können“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Die deutsche Wirtschaft muss ihre Daten nutzen und verwerten, damit nicht Dritte die Lücke füllen und sich in die Wertschöpfungskette schieben. Die Entwicklung einer deutschen Datenökonomie ist ein wichtiger Beitrag zur digitalen Souveränität.“

Digitale Geschäftsmodelle tragen bislang kaum zum Erfolg bei

Viele Unternehmen wollen in den kommenden Jahren digitale Geschäftsmodelle entwickeln. So tragen heute nur in 2 Prozent der Unternehmen datengetriebene Geschäftsmodelle ausschließlich und in 5 Prozent sehr stark zum Geschäftserfolg bei. In den nächsten zwei Jahren wollen bereits 7 Prozent bzw. 15 Prozent so weit sein. Der Anteil der Unternehmen, bei denen datengetriebene Geschäftsmodelle eher stark zum Erfolg beitragen, soll von 22 auf 31 Prozent steigen. Umgekehrt gehen nur 15 Prozent davon aus, dass sie auch 2026 gar kein datengetriebenes Geschäftsmodell haben, heute sind es noch 24 Prozent. Aber jedes zehnte Unternehmen (10 Prozent, aktuell: 19 Prozent) wird auch in zwei Jahren nur sehr geringe, 21 Prozent eher geringe Anteile verbuchen (aktuell: 30 Prozent). „In zwei Jahren will mehr als die Hälfte der Unternehmen stark von Daten profitieren – das wären doppelt so viele wie heute. Dieses Ziel müssen wir gemeinsam erreichen und wenn möglich sogar noch übertreffen. Wir brauchen ein eigenes Datenökosystem für die deutsche und europäische Wirtschaft“, so Wintergerst.

Daten-Angebot wird nicht ausgeweitet

Ein wichtiger Beitrag für eine erfolgreiche Datenökonomie ist das Teilen von Daten mit anderen Unternehmen. Doch während die Nachfrage nach Daten zunimmt, wächst das Angebot kaum. So ist der Anteil jener Unternehmen, die Daten von anderen als Daten-Empfänger nutzen, zwischen 2022 und 2024 von zunächst 22 Prozent über 30 auf nunmehr 36 Prozent gestiegen. Dagegen stagniert der Anteil der Daten-Anbieter an den Unternehmen bei 17 Prozent, 2023 war er sogar verglichen mit 2022 um 4 Prozentpunkte rückläufig. „Die Datenökonomie ist ein Markt mit stark steigender Nachfrage und stagnierendem Angebot. So wird das auf Dauer nicht funktionieren. Daten zur Verfügung zu stellen muss den Unternehmen leicht gemacht werden und es muss sich für sie lohnen. Regulatorische Hürden schaden hier“, sagt Wintergerst.

Fragt man die Unternehmen, die bisher keine Daten anbieten, nach den Gründen, so wird am häufigsten (58 Prozent) der Datenschutz genannt, der einen Austausch nicht erlaubt. 44 Prozent sind unsicher, ob das Teilen rechtlich möglich ist – und verzichten deshalb ganz darauf. Ähnlich viele (41 Prozent) machen sich Sorgen, dass Daten gegen ihren Willen genutzt werden könnten. Ein Drittel (33 Prozent) beklagt eine fehlende Kompatibilität der Daten, jeweils ein Fünftel hat Sorge, dass versehentlich Geschäftsgeheimnisse weitergegeben werden (21 Prozent) oder wollen ihre Wettbewerber nicht stärken (18 Prozent). 16 Prozent sorgen sich, dass feindliche Staaten die Daten nutzen könnten, 15 Prozent kennen keine passenden Partner zum Datenaustausch, für 14 Prozent ist es nicht wirtschaftlich attraktiv und 11 Prozent haben Schwierigkeiten bei der Einigung mit potenziellen Partnern.

Umgekehrt tun auch Unternehmen, die als Daten-Anbieter auftreten, dies aus sehr unterschiedlichen Motiven. Fast die Hälfte (47 Prozent) will damit helfen, bessere Lösungen etwa für gesellschaftliche Herausforderungen zu finden. Rund ein Drittel (30 Prozent) gibt an, es sei zur Daten-Bereitstellung verpflichtet. Der Großteil mit 52 Prozent teilt Daten aber, um davon zu profitieren: So sagen 47 Prozent, dass sie auf diese Weise selbst Daten von anderen bekommen, 37 Prozent können so neue Kunden gewinnen und 34 Prozent machen mit dem Daten-Angebot Umsätze. 13 Prozent senken durch die Daten-Bereitstellung ihre Kosten. „Daten-Altruismus spielt vor einige Unternehmen durchaus eine Rolle. Viele Unternehmen haben aber selbst ganz unmittelbar Vorteile, wenn sie Daten anbieten“, so Wintergerst.

Zwei Drittel (65 Prozent) der Unternehmen, die sowohl Daten anbieten als auch empfangen, geben an, dass dies sehr stark zu ihrem Geschäftserfolg beiträgt, bei weiteren 21 Prozent ist dies eher stark der Fall. Bei den Unternehmen, die ausschließlich Daten anbieten liegen die Anteile bei 11 bzw. 42 Prozent, bei denen, die nur Daten empfangen sind es 34 bzw. 1 Prozent. „Datenräume bauen bestehende Hürden und Bedenken beim Datenaustausch ab. Sie bringen Partner in einer sicheren Umgebung zusammen“, sagt Wintergerst. „Catena-X im Mobilitätsbereich oder Manufacturing-X für die Industrie zeigen, wie so etwas aussehen kann.“

Datenräume haben noch nicht die Bedeutung, die sie verdienen

Allerdings ist die Wirtschaft mit Blick auf Datenräume noch gespalten. Rund die Hälfte (49 Prozent) der Unternehmen glaubt, dass mit Datenräumen der Einsatz von Künstlicher Intelligenz vorangetrieben wird. Und ebenfalls für die Hälfte (50 Prozent) ist ein Datenraum als Ergänzung zu anderen Möglichkeiten des Datenaustauschs interessant, 39 Prozent meinen sogar, dass sich ihnen durch Datenräume ganz neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen. Allerdings hält ein Drittel (32 Prozent) Datenräume für irrelevant für das eigene Geschäftsmodell, ein Fünftel (22 Prozent) sagt sogar, dass Datenräume ihr eigenes Geschäftsmodell bedrohen würden. Und 42 Prozent halten Datenräume für zu kompliziert für den Einsatz in Unternehmen.

Dabei könnten Datenräume für die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren stark an Bedeutung gewinnen. 11 Prozent der Unternehmen nutzen sie derzeit, aber 17 Prozent planen die Nutzung und weitere 17 Prozent diskutieren dies. 39 Prozent geben an, dass Datenräume kein Thema für das eigene Unternehmen sind, 13 Prozent haben noch nie davon gehört. Wintergerst. „Wir müssen die Chancen von Datenräumen noch deutlicher machen. Unter Experten ist unstrittig, dass funktionierende Datenräume enorme Vorteile bringen.“

Inzwischen zeigt sich auch, wo die Hauptanwendungen von Datenräumen für die Wirtschaft sind. Die Unternehmen, die sie nutzen oder dies planen, geben mit großer Mehrheit an, dass dadurch eine verbesserte Steuerung von Lieferketten möglich ist (87 Prozent). Vor zwei Jahren waren es noch 78 Prozent. Zwei Drittel (67 Prozent) können mit Datenräumen Transparenzpflichten erfüllen, vor zwei Jahren waren es nur 32 Prozent. Weitere Anwendungsfälle sind eine höhere Leistung der eigenen Produkte oder Dienstleistungen (54 Prozent, 2022: 67 Prozent), die Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen (47 Prozent, 2022: 47 Prozent) sowie die Optimierung des Herstellungsprozesses (36 Prozent, 2022: 19 Prozent). 16 Prozent der Unternehmen sehen in Datenräumen eine Chance für das Training von KI-Modellen.

Data Act: Die Hälfte der Unternehmen hält sich für nicht betroffen

Gravierende Auswirkungen auf den Umgang mit Daten in Deutschland und Europa wird der Data Act haben. Bisher haben sich aber erst 7 Prozent der Unternehmen mit den Chancen und Risiken des Data Act beschäftigt, 14 Prozent sind gerade noch dabei. 28 Prozent haben sich mit dem Data Act bislang noch nicht auseinandergesetzt, wollen das aber noch. Aber rund die Hälfte (46 Prozent) aller Unternehmen in Deutschland meint, dass der Data Act für sie kein Thema ist. „Der Data Act betrifft praktisch alle Unternehmen. Niemand sollte den Data Act ignorieren“, sagt Wintergerst.

Strenge Regeln behindern Daten-Innovationen in der deutschen Wirtschaft

Schon heute fühlen sich viele Unternehmen durch Gesetze und Vorschriften beim Umgang mit Daten ausgebremst. 44 Prozent mussten bereits häufig oder mehrfach Pläne für Innovationen in Zusammenhang mit der Nutzung von Daten wegen rechtlicher Vorgaben oder Unsicherheiten stoppen. Bei weiteren 17 Prozent war dies zumindest einmal der Fall. „Ein solcher Innovationsstau trifft nicht nur die einzelnen Unternehmen. Wenn wir etwa an Lösungen für die öffentliche Verwaltung, für Bildung oder das Gesundheitswesen denken, dann lassen wir Chancen für unsere Gesellschaft ungenutzt“, so Wintergerst. „Ein digital souveränes Deutschland kann sich eine solche Daten-Abstinenz nicht leisten.“

51 Prozent der Unternehmen wünschen sich entsprechend weniger strenge Regeln für die Datennutzung. 62 Prozent stimmen der Aussage zu, dass durch strenge Regeln innovative datengetriebene Geschäftsmodelle aus Deutschland vertrieben werden. Jeweils rund die Hälfte ist überzeugt, dass Deutschland durch strenge Regeln zur Datennutzung wirtschaftliche Chancen verschenkt (53 Prozent) und Chancen für die Menschen verpasst (49 Prozent).

Quelle: Bitkom

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Anstieg der Insolvenzen vorwiegend in den Dienstleistungsbranchen

Das Gesundheits- und Sozialwesen – und darunter insbesondere Krankenhäuser und größere Pflegeeinrichtungen – sowie der Verkehrssektor waren in 2023 lt. IfM Bonn am häufigsten von Insolvenzen betroffen. Das zeigt der Anteil der insolventen Unternehmen am Unternehmensbestand.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 11.06.2024

Anzahl der Eigenverwaltungsverfahren ist in 2023 erneut gestiegen

Das Gesundheits- und Sozialwesen – und darunter insbesondere Krankenhäuser und größere Pflegeeinrichtungen – sowie der Verkehrssektor waren in 2023 am häufigsten von Insolvenzen betroffen. Das zeigt der Anteil der insolventen Unternehmen am Unternehmensbestand. Dagegen traf die krisenhafte Entwicklung im Baubereich (noch) nicht die Masse der Bauunternehmen, sondern vorrangig Bauträger sowie Projekt- und Immobilienentwickler, die teils zum Bereich Grundstücks- und Wohnungswesen zählen. Daneben stieg die Insolvenzgefahr im Bereich Information und Kommunikation sowie im Gastgewerbe deutlich an.

Deutlich mehr Unternehmensschließungen als Insolvenzen

Insgesamt meldeten in 2023 in Deutschland rund 17.800 Unternehmen Insolvenz an, das waren 3.200 Unternehmen mehr als in 2022. Trotz des Anstiegs ist der Anteil der insolventen Unternehmen am Unternehmensbestand weiterhin gering – auch im Rückblick auf die vergangenen 13 Jahre: Nur 5,7 von 1.000 Unternehmen gerieten 2023 in die Zahlungsunfähigkeit. Zudem haben die Insolvenzen weiterhin nur einen kleinen Anteil an den Unternehmensschließungen – über 90 % aller Unternehmensbeendigungen finden aus eigenem Antrieb der Inhaberinnen und Inhaber statt.

Das aktuelle Insolvenzgeschehen ist zum Teil auf die derzeitigen Krisen und die gestiegenen Finanzierungskosten zurückzuführen. Teilweise steht die Entwicklung aber auch in Zusammenhang mit der Befreiung von der Insolvenzantragspflicht während der Corona-Pandemie, so dass der anschließende Anstieg zu erwarten gewesen ist. In der außergewöhnlichen Krisensituation erhielten zudem viele Unternehmen finanzielle staatliche Unterstützung. Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen während der Pandemiejahre kann des Weiteren bei einigen Unternehmen zu Rückzahlungen geführt haben, die diese dann nicht mehr stemmen konnten.

Besonders stark stieg die Anzahl der Insolvenzanträge unter den Großunternehmen (+70 %). Allerdings kann seit den Reformen im Insolvenzrecht 2012 nicht mehr automatisch davon ausgegangen werden, dass größere Unternehmen oder solche in der GmbH-Rechtsform geschlossen und (alle) Standorte abgewickelt werden müssen. Dies hat zuletzt das Beispiel Peek & Cloppenburg gezeigt. Insgesamt wurden 345 Verfahren in Eigenverwaltungen in 2023 durchgeführt, was meist eine Sanierung einleitet. Zum Vergleich: In 2022 waren es 198.

Quelle: IfM Bonn

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Lange Laufzeiten in Rezessionen können Jobs vernichten

Vor kurzem wurden in Deutschland Tarifverträge mit deutlichen Lohnerhöhungen abgeschlossen. Die Inflation ist inzwischen auch merklich gesunken. Mit Blick auf die aktuelle konjunkturelle Lage sind das aber nicht zwingend gute Neuigkeiten. Das zeigt eine Untersuchung des ZEW.

ZEW, Pressemitteilung vom 10.06.2024

ZEW-Studie zu Laufzeiten von Tarifverträgen in Krisenzeiten

Vor kurzem wurden in Deutschland Tarifverträge mit deutlichen Lohnerhöhungen abgeschlossen. Die Inflation ist inzwischen auch merklich gesunken. Mit Blick auf die aktuelle konjunkturelle Lage sind das aber nicht zwingend gute Neuigkeiten: Treffen Abschlüsse aus Vor-Krisen-Zeiten mit langer Laufzeit – zum Beispiel Tarifabschlüsse – auf eine Rezession mit niedriger Inflation, dann verstärkt sich das Risiko von Arbeitslosigkeit. Das zeigt eine Untersuchung des ZEW Mannheim. Die Forschenden haben untersucht, wie Lohnuntergrenzen in Spanien den Arbeitsmarkt beeinflussten, nachdem 1993 und 2009 starke Rezessionen eintraten. Insgesamt wurden über 1.000 Kollektivverträge und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt untersucht.

„Kollektivverträge gelten auch dann, wenn sich die wirtschaftliche Lage drastisch verschlechtert und Unternehmen nicht mehr in der Lage sind, die Bedingungen zu erfüllen. Stehen keine Alternativen wie Gehaltskürzungen oder Kurzarbeit zur Verfügung, müssen in letzter Konsequenz Angestellte entlassen werden. So können ausgehandelte Gehälter in Kollektivverträgen konjunkturelle Schocks sogar noch verstärken. Unsere Untersuchung untermauert damit die Sinnhaftigkeit von Regelungen wie Kurzarbeit“, betont Efi Adamopoulou, PhD, Wissenschaftlerin in der ZEW-Forschungsgruppe „Ungleichheit und Verteilungspolitik“ und Koautorin der Studie.

Kurze Laufzeit sichert Jobs

Angestellte mit Gehältern knapp über der jeweiligen Lohnuntergrenze profitieren am stärksten von abgeschlossenen Gruppengehaltsverhandlungen. Kommt es allerdings zur Rezession mit niedriger Inflation und hat der Vertrag aus der Vor-Krisenzeit noch eine lange Laufzeit, steigt für eben diese Angestellten die Gefahr, entlassen zu werden. Der Grund: Ihr Gehalt kann kaum oder gar nicht gekürzt und der laufende Vertrag nicht einfach nachverhandelt werden. Im großen Stil so geschehen 2009, als viele Angestellte mit Gehältern nahe der jeweiligen Lohnuntergrenze entlassen wurden.

„Zu lange Laufzeiten vernichten im Krisenfall Jobs. Laufen Kollektivverträge aus der Vor-Krisenzeit länger als zwei Jahre in eine Rezession hinein, können die Folgen verheerend für Angestellte mit Gehältern nahe an der jeweiligen Lohnuntergrenze sein. 2009 halfen in Spanien auch keine unbefristeten Arbeitsverträge oder Kündigungsschutzgesetze“, sagt Adamopoulou.

Anders sieht es aus, wenn ein Kollektivvertrag während der Rezession neu verhandelt wird. Neu ausgehandelte Gehälter wachsen dann im Schnitt bis zu 1,5 Prozentpunkte weniger stark als vor der Rezession. Die Studie zeigt zudem, dass es in der Rezession von 1993 kaum konjunkturell bedingte Kündigungen gab, da die Kollektivverträge damals nur kurze Laufzeiten von rund einem Jahr hatten. Die Angestellten konnten ihre Jobs behalten.

Quelle: ZEW

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Beschleunigungspaket für Erneuerbare Energien und Industrie – Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz

Der Deutsche Bundestag hat lt. BMWK am 06.06.2024 das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen.

BMWK/Deutscher Bundestag, Pressemitteilung vom 06.06.2024

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht beschlossen. Hiermit wird erstmals das Klima als Schutzgut in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgenommen. Zugleich werden eine Vielzahl von Maßnahmen zur nachhaltigen Beschleunigung und Entbürokratisierung von Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht, die Vorhabenträger entlasten und einen entscheidenden Beitrag für die Transformation der Industrie in Deutschland leisten. Für den Ausbau der Windenergie an Land ist die Novelle ein wichtiger Schritt und ein starker Motor, mit dem das Ausbautempo beschleunigt wird. Von den Erleichterungen profitieren damit sowohl Wind-an-Land-Anlagen als auch Industrieanlagen.

Mit diesem Gesetz bringen wir Umwelt- und Klimaschutz voran. Erneuerbare-Energien-Anlagen können nun schneller gebaut werden, die Genehmigungsverfahren werden gestrafft und verkürzt, ohne dass Schutzstandards für Mensch und Umwelt abgesenkt werden. So sparen wir wertvolle Zeit, damit die klimagerechte Modernisierung Deutschlands schneller vorankommt. Die Koalition hat bewiesen, dass Umwelt- und Naturschutz mit dem zügigen Ausbau der Erneuerbaren vereinbar sind. Das stellen wir auch mit diesem Gesetz erneut unter Beweis.

Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke

Mit der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschleunigen und entbürokratisieren wir die Zulassung von Anlagen wesentlich und entlasten die Unternehmen. Die Beschleunigung zielt insbesondere auf den schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien – und hier vor allem auf Windenergieanlagen an Land – genauso wie auf die Vereinfachungen beim Bau von Industrieanlagen und Elektrolyseuren. Gleichzeitig bleibt das Schutzniveau für die Umwelt erhalten. Das hilft dem Klima und den Unternehmen.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck

Wesentliche Inhalte der Novelle:

Das Klima wird ausdrücklich als Schutzgut in das BImSchG aufgenommen. Damit wird klargestellt, dass auf Grundlage des BImSchG erlassene Verordnungen auch Anforderungen zum Schutz des Klimas regeln können. Es schafft eine sichere Rechtsgrundlage und richtet das BImSchG zur Unterstützung der Energiewende auf eine stärkere klimaschutzrechtliche Regulierung hin aus.

Beginn und Dauer der Genehmigungsfristen werden künftig klarer und zuverlässiger geregelt:

  • Die Genehmigungsfrist kann künftig nur einmalig für 3 Monate verlängert werden (bislang unbeschränkt). Eine weitere Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Antragstellers möglich.
  • Es wird eine Definition zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen aufgenommen.
  • Künftig wird verhindert, dass der Fristbeginn durch wiederholtes Nachfordern verzögert werden kann: Die Frist für Genehmigungsverfahren beginnt bereits dann zu laufen, wenn die Genehmigungsbehörde innerhalb einer vorgegebenen Frist nicht reagiert oder die erstmalig nachgeforderten Unterlagen vom Antragsteller nachgereicht wurden. Das schafft Klarheit für Vorhabenträger und Behörden.
  • Künftig sollen Unterlagen, die für Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit nicht unmittelbar relevant sind, nachgereicht werden können. In einem nachgelagerten gemeinsamen Prozess von Bund, Ländern, Genehmigungsbehörden und Verbänden soll erarbeitet werden, welche konkreten Unterlagen zukünftig in welchem Verfahrensstadium erforderlich sind.

Das Verfahren zum vorzeitigen Baubeginn wird vereinfacht:

Das Erfordernis einer Prognoseentscheidung beim vorzeitigen Beginn entfällt bei Änderungsgenehmigungen sowie der Genehmigung von Anlagen auf bestehenden Standorten, sofern der beantragten Maßnahme keine einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Eine Prüfung des Betriebs der Anlage findet somit erst später im Rahmen der finalen Genehmigung statt. Mit der Regelung kann der Bau von Anlagen künftig schneller beginnen, aufwändige Doppelprüfungen werden vermieden; die Baumaßnahmen erfolgen auf das Risiko das Vorhabenträgers.

Die Fakultativstellung des Erörterungstermins wird ausgeweitet:

Bei Windenergieanlagen und Elektrolyseuren für Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien soll auf einen Erörterungstermin verzichtet werden. Für andere Anlagen wird klargestellt, dass ein Erörterungstermin nur stattfindet, wenn der Vorhabenträger dies beantragt oder die Durchführung aus Sicht der Behörde im Einzelfall geboten ist. In diesem Fall ist der Erörterungstermin binnen einer Frist von vier Wochen durchzuführen.

Die Rolle des Projektmanagers wird erheblich gestärkt, wodurch Behörden entlastet werden:

Ein Projektmanager „soll“ künftig auf Antrag des Vorhabenträgers eingesetzt werden (statt „kann“). Zudem wird der Aufgabenkatalog, mit denen der Projektmanager beauftragt werden kann, erweitert.

Die Stichtagsregelung bei Behördenbeteiligung (§ 10 Abs. 5 BImSchG) wird ausgeweitet auf Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien. Zudem kann die Genehmigungsbehörde auf Kosten der beteiligten Behörde ein Sachverständigengutachten einholen und hat die Aufsichtsbehörde über Fristüberschreitungen zu informieren – das gilt nunmehr für sämtliche Anlagen.

Die Anforderungen an die Abwärmenutzung können künftig für alle Anlagen durch eine Verordnung festgelegt werden – und unterstützen damit die Nutzung in kommunalen Wärmenetzen.

Die Digitalisierung von Genehmigungsverfahren wird weiter vorangetrieben. Zum Beispiel können Behörden künftig einen elektronischen Antrag verlangen. Papierform ist in diesem Fall nur noch in engen Ausnahmefällen möglich.

Weitere wichtige Erleichterungen für Windenergieanlagen:

Der beschleunigte Ausbau der Windenergie ist entscheidend zur Erreichung der Klimaschutzziele und kann dazu beitragen, hohen Strompreisen entgegenzuwirken. Die Novelle enthält neben den oben genannten Änderungen weitere Maßnahmen für eine nachhaltige Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Dazu zählen beispielhaft:

  • Vereinfachungen für Repowering-Vorhaben durch umfassende Anpassungen: Mit der Deltaprüfung als Regelverfahren und einem Verzicht auf den Erörterungstermin werden diese zum Beispiel deutlich gestrafft. Wichtige Klarstellungen beseitigen zudem Rechtsunsicherheiten: So wird künftig keine Betreiberidentität zwischen Altanlagen- und Neuanlagen-Betreiber mehr erforderlich sein. Das Problem der Typenänderungen wird ebenfalls gelöst.
  • Erleichterungen für den Vorbescheid: Künftig wird es für die Projektierer deutlich einfacher, einzelne zentrale projektspezifische Fragen bereits vor dem eigentlichen Genehmigungsverfahren abschließend durch die zuständige Behörde zu klären. Das Instrument des Vorbescheids wird hierfür angepasst (keine Prognoseentscheidung und keine vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung bezogen auf das künftige Gesamtvorhaben).
  • Effizientere Rechtsschutzverfahren: Mit den neuen Regelungen werden (Eil-)Rechtsschutzverfahren gegen die Zulassung von Windenergieanlagen an Land mit einer gewissen Gesamthöhe beschleunigt. Fristenregelungen und klare Rechtsfolgen machen es Projektierern künftig einfacher, eine möglichst verlässliche und zügige Risikoabschätzung mit Blick auf mögliche gerichtliche (Klage-)Verfahren zu treffen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Produktion im April 2024: -0,1 % zum Vormonat

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im April 2024 gegenüber März 2024 um 0,1 % gesunken.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 07.06.2024

Produktion im Produzierenden Gewerbe
April 2024 (real, vorläufig):
-0,1 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-3,9 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

März 2024 (real, revidiert):
-0,4 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-4,3 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2024 gegenüber März 2024 saison- und kalenderbereinigt um 0,1 % gesunken. Im Dreimonatsvergleich war die Produktion von Februar 2024 bis April 2024 um 1,0 % höher als in den drei Monaten zuvor. Für März 2024 wurde das vorläufige Ergebnis bestätigt (-0,4 % gegenüber Februar 2024). Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat April 2023 war die Produktion im April 2024 kalenderbereinigt 3,9 % niedriger.

Produktionsrückgang im Baugewerbe, deutlicher Anstieg in der Automobilindustrie

In den Wirtschaftsbereichen des Produzierenden Gewerbes waren im April 2024 unterschiedliche Entwicklungen zu beobachten. Negativ auf die Entwicklung in der Produktion im Produzierenden Gewerbe wirkte sich der Produktionsrückgang im Baugewerbe um saison- und kalenderbereinigt 2,1 % gegenüber März 2024 aus. Einen deutlich positiven Einfluss hatte hingegen die Automobilindustrie, in der die Produktion saison- und kalenderbereinigt um 4,2 % gegenüber dem Vormonat stieg.

Die Industrieproduktion (Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe) nahm im April 2024 gegenüber März 2024 saison- und kalenderbereinigt um 0,2 % zu. Dabei stieg die Produktion sowohl von Investitionsgütern als auch von Konsumgütern um 0,8 %. Die Produktion von Vorleistungsgütern sank hingegen um 0,9 %. Außerhalb der Industrie stieg die Energieerzeugung im April 2024 um 1,6 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2023 sank die Industrieproduktion kalenderbereinigt um 3,6 %.

Produktion in energieintensiven Industriezweigen gesunken

In den energieintensiven Industriezweigen ist die Produktion im April 2024 gegenüber März 2024 saison- und kalenderbereinigt um 0,9 % gesunken. Im Dreimonatsvergleich war die Produktion in diesen Industriezweigen von Februar 2024 bis April 2024 um 5,0 % höher als in den drei Monaten zuvor. Verglichen mit dem Vorjahresmonat April 2023 war die energieintensive Produktion im April 2024 kalenderbereinigt um 1,4 % höher. Eine Analyse zum Produktionsindex für energieintensive Industriezweige ist auf der Themenseite „Industrie, Verarbeitendes Gewerbe“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Revision weiter zurückliegender Werte

Mit dem Berichtsmonat April 2024 wurden die monatlichen Werte zur Produktion ab Januar 2023 für den Produktionsindex revidiert. Die preisbereinigten Ergebnisse der Produktionsindizes wurden wegen nun aktualisierter Preisindizes ab Januar 2021 revidiert.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Exporte im April 2024: +1,6 % zum März 2024

Im April 2024 sind die deutschen Exporte gegenüber März 2024 um 1,6 % und die Importe um 2,0 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, stiegen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2023 um 1,9 %, während die Importe um 0,6 % sanken.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 07.06.2024

Exporte (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), April 2024
136,5 Milliarden Euro
+1,6 % zum Vormonat
+1,9 % zum Vorjahresmonat

Importe (kalender- und saisonbereinigte Wareneinfuhren), April 2024
114,5 Milliarden Euro
+2,0 % zum Vormonat
-0,6 % zum Vorjahresmonat

Außenhandelsbilanz (kalender- und saisonbereinigt), April 2024
+22,1 Milliarden Euro

Im April 2024 sind die deutschen Exporte gegenüber März 2024 kalender- und saisonbereinigt um 1,6 % und die Importe um 2,0 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, stiegen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2023 um 1,9 %, während die Importe um 0,6 % sanken.

Insgesamt wurden im April 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 136,5 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert und Waren im Wert von 114,5 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Die Außenhandelsbilanz schloss im April 2024 mit einem Überschuss von 22,1 Milliarden Euro ab. Im März 2024 hatte der kalender- und saisonbereinigte Saldo der Außenhandelsstatistik bei +22,2 Milliarden Euro gelegen, im April 2023 bei +18,7 Milliarden Euro.

Außenhandel mit EU-Staaten

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im April 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 74,1 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 61,3 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber März 2024 stiegen die kalender- und saisonbereinigten Exporte in die EU-Staaten um 1,2 % und die Importe aus diesen Staaten um 4,3 %. In die Staaten der Eurozone wurden im April 2024 Waren im Wert von 51,6 Milliarden Euro (+1,8 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 40,7 Milliarden Euro (+4,4 %) aus diesen Staaten importiert. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden im April 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 22,5 Milliarden Euro (-0,1 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 20,5 Milliarden Euro (+3,9 %) von dort importiert.

Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten

In die Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) wurden im April 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 62,4 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 53,2 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Gegenüber März 2024 nahmen die Exporte in die Drittstaaten um 2,0 % zu, die Importe von dort sanken um 0,4 %.

Die meisten deutschen Exporte gingen im April 2024 in die Vereinigten Staaten. Dorthin wurden kalender- und saisonbereinigt 1,2 % weniger Waren exportiert als im März 2024. Damit sanken die Exporte in die Vereinigten Staaten auf einen Wert von 14,2 Milliarden Euro. Die Exporte in die Volksrepublik China nahmen um 0,8 % auf 8,4 Milliarden Euro zu, die Exporte in das Vereinigte Königreich stiegen um 15,4 % auf 7,4 Milliarden Euro.

Die meisten Importe kamen im April 2024 aus der Volksrepublik China. Von dort wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 12,8 Milliarden Euro eingeführt, das waren 7,8 % weniger als im Vormonat. Die Importe aus den Vereinigten Staaten sanken um 1,0 % auf 7,5 Milliarden Euro. Die Importe aus dem Vereinigten Königreich nahmen im gleichen Zeitraum um 8,8 % auf 3,0 Milliarden Euro zu.

Die Exporte in die Russische Föderation stiegen im April 2024 gegenüber März 2024 kalender- und saisonbereinigt um 17,3 % auf 0,7 Milliarden Euro. Gegenüber April 2023, als infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine der Export nach Russland bereits stark zurückgegangen war, nahmen sie um 10,5 % ab. Die Importe aus Russland sanken im April 2024 gegenüber März 2024 um 2,9 % auf 0,2 Milliarden Euro, gegenüber April 2023 gingen die Importe um 43,1 % zurück.

Originalwerte für den Außenhandel (nicht kalender- und saisonbereinigt)

Nominal (nicht kalender- und saisonbereinigt) wurden im April 2024 Waren im Wert von 140,7 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 117,2 Milliarden Euro importiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2023 nahmen die Exporte im April 2024 damit um 12,3 % und die Importe um 6,6 % zu. Die unbereinigte Außenhandelsbilanz schloss im April 2024 mit einem Überschuss von 23,6 Milliarden Euro ab. Im April 2023 hatte der Saldo +15,3 Milliarden Euro betragen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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EU-Industriepolitik: Wettbewerbsfähigkeit stärken, Rahmenbedingungen verbessern

Die anstehenden Transformationsaufgaben, geopolitische Konflikte und ihre Folgen, aber auch übermäßige Regulierung und Bürokratie setzen die Industrie in Deutschland und der gesamten EU unter Druck. Wie eine europäische Industriepolitik bessere und verlässliche Standortbedingungen schaffen könnte, zeigt die DIHK in einem aktuellen Impulspapier auf.

DIHK, Mitteilung vom 06.06.2024

Die Industrie in Deutschland und in der EU steht unter Druck: Neben der Bewältigung der grünen sowie der digitalen Transformation haben geopolitische Konflikte zu höheren Energiepreisen geführt und die Umgestaltung von Lieferketten erfordert. Hinzu kommt ein Übermaß an Regulierung und Bürokratie, welches die Situation für viele Industrieunternehmen verschärft. So zeigt beispielsweise das aktuelle IHK-Unternehmensbarometer zur Europawahl, dass der Wirtschaftsstandort Europa an Wettbewerbsfähigkeit verloren hat: Zwei Drittel der deutschen Industriebetriebe gaben an, die Attraktivität der EU als Unternehmensstandort sei in den vergangenen fünf Jahren gesunken.

Wettbewerbsfähigkeit im Fokus

Inzwischen rückt die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europas auch zunehmend in den Fokus europäischer Entscheidungsträger: Mitte April forderten die Staats- und Regierungschefs als Europäischer Rat einen „New European Competitiveness Deal“. Auch die Minister sprachen sich beim Wettbewerbsfähigkeitsrat detailliert für eine horizontale und ambitionierte Industriepolitik aus. Diesen Ankündigungen müssen nach der Europawahl im Juni aus Sicht der Unternehmen auch Taten folgen.

Denn die Wirtschaft in Europa braucht dringend verbesserte und verlässliche Standortbedingungen. In einem Impulspapier zeigt die DIHK wichtige Maßnahmen auf, die einem erfolgreichen industriepolitischen Ansatz zugrunde liegen sollten.

Standortpolitik als Industriepolitik

Ziel der entsprechenden Initiativen auf europäischer Ebene sollte sein, einen besseren Rahmen für die immer komplexeren industriellen Wertschöpfungsketten der Unternehmen in Europa zu schaffen. Höchste Priorität haben dabei laut IHK-Unternehmensbarometer der konsequente Abbau von Bürokratie und die Sicherstellung international wettbewerbsfähiger Energiepreise. Aber auch die Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften, die Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren sowie der notwendige (Frei-)Raum für Innovationen sind für die Betriebe von hoher Bedeutung.

Für eine wettbewerbsfähige Industrie auf dem Weg zur grünen und zur digitalen Transformation ist eine horizontale Industriepolitik entscheidend, die auf marktwirtschaftlichen Prinzipien fußt. Eingriffe vonseiten des Staates sollten nur in besonders gut begründeten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen – unter anderem bei einseitigen kritischen Abhängigkeiten der EU von anderen Ländern. Anstatt einzelstaatlicher Alleingänge sollte die EU in solchen Fällen Initiativen auf europäischer Ebene koordinieren – und im Vorfeld von Entscheidungen den Austausch mit der Industrie suchen.

Wirtschaft einbinden – von klein bis groß

Die europäische Industrie und insbesondere der deutsche Mittelstand spielen eine wichtige Rolle bei der Transformation und der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Europa. Sie sind zentrales Element in vielen Wertschöpfungsketten, Vorreiter bei Klima- und Umwelttechnologien und von grundlegender Bedeutung, wenn es um die Innovationsfähigkeit und technologische Souveränität Europas geht. Eine gute Beteiligung der Wirtschaft, vor allem auch des Mittelstands, bei der Ausgestaltung von EU-Initiativen ist daher notwendig für eine praxistaugliche und erfolgreiche europäische Industriepolitik.

Quelle: DIHK

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Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im April 2024: -0,2 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im April 2024 gegenüber März 2024 um 0,2 % gesunken.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 06.06.2024

Auftragseingang ohne Großaufträge: +2,9 %

Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe:
April 2024 (real, vorläufig):
-0,2 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-1,6 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

März 2024 (real, revidiert):
-0,8 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-2,4 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2024 gegenüber März 2024 saison- und kalenderbereinigt um 0,2 % gesunken. Im Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang von Februar 2024 bis April 2024 um 5,4 % niedriger als in den drei Monaten zuvor, was hauptsächlich auf einen Großauftrag im Dezember 2023 zurückzuführen ist. Ohne die Berücksichtigung der Großaufträge waren die Auftragseingänge im April 2024 um 2,9 % höher als im März 2024 und im Zeitraum von Februar 2024 bis April 2024 um 1,4 % niedriger als in den drei Monaten zuvor. Für März 2024 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang des Auftragseingangs von 0,8 % gegenüber Februar 2024 (vorläufiger Wert: -0,4 %).

Rückgänge in einigen Branchen wegen deutlich weniger Großaufträgen, Zuwachs in der Automobilindustrie

Wegen deutlich weniger Großaufträgen als im Vormonat sanken die Auftragseingänge im April 2024 in vier Branchen des Verarbeitenden Gewerbes. Dies zeigt sich besonders beim Rückgang des Auftragseingangs im Sonstigen Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge) um saison- und kalenderbereinigt 15,4 % gegenüber März 2024. Auch die Rückgänge bei der Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen (-5,1 %), bei der Herstellung von elektrischer Ausrüstung (-4,1 %) und im Maschinenbau (-1,5 %) sind auf ausgebliebene Großaufträge zurückzuführen. Positiv auf das Gesamtergebnis wirkte sich hingegen der Zuwachs in der Automobilindustrie (+4,1 %) aus.

Bei den Investitionsgütern (+0,5 %) und den Konsumgütern (+0,7 %) stieg der Auftragseingang im April 2024 gegenüber dem Vormonat. Im Bereich der Vorleistungsgüter ergab sich dagegen ein Rückgang um 1,7 %.

Die Auslandsaufträge sanken um 0,1 %. Dabei fielen die Aufträge aus der Eurozone um 1,4 %. Die Aufträge von außerhalb der Eurozone stiegen hingegen um 0,6 %. Die Inlandsaufträge nahmen um 0,3 % ab.

Umsatz im April 2024 um 0,9 % niedriger als im Vormonat

Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im April 2024 saison- und kalenderbereinigt 0,9 % niedriger als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat April 2023 war der Umsatz kalenderbereinigt 3,2 % geringer. Für März 2024 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang von 0,4 % gegenüber Februar 2024 (vorläufiger Wert: -0,7 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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KfW Research: KfW-ifo-Mittelstandsbarometer – Mehr Zuversicht zieht Stimmung im Mai geringfügig nach oben

Die Stimmung unter den Mittelständlern steigt im Mai zum vierten Mal in Folge, wie das neue KfW-ifo-Mittelstandsbarometer von KfW Research zeigt. Nach einem sehr kräftigen Zuwachs im April zieht das Geschäftsklima diesmal allerdings lediglich um 0,1 Zähler auf – 11,5 Saldenpunkte an.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 05.06.2024

  • Erwartungen hellen weiter auf, Lageurteile hingegen wieder ein wenig trüber
  • Großunternehmen schlechter gestimmt als im Vormonat
  • Konjunktur dürfte sich im weiteren Jahresverlauf beleben

Die Stimmung unter den Mittelständlern steigt im Mai zum vierten Mal in Folge, wie das neue KfW-ifo-Mittelstandsbarometer von KfW Research zeigt. Nach einem sehr kräftigen Zuwachs im April zieht das Geschäftsklima diesmal allerdings lediglich um 0,1 Zähler auf – 11,5 Saldenpunkte an. Dabei gehen die Lageurteile leicht zurück (- 0,4 Zähler auf – 11,5 Saldenpunkte), die Geschäftserwartungen hingegen verbessern sich etwas (+ 0,5 Zähler auf – 11,7 Saldenpunkte). Der abermalige Anstieg lässt auf eine Fortsetzung der Konjunkturerholung in den kommenden Monaten hoffen.

Die Stimmungsaufhellung in der mittelständischen Wirtschaft betrifft fast alle Hauptwirtschaftsbereiche. Lediglich die Dienstleister stehen einem noch besseren Geschäftsklima im Weg; es sinkt dort um moderate 1,5 Zähler auf -6,2 Saldenpunkte. Teils recht ausgeprägte Geschäftsklimaaufhellungen gibt es hingegen im Großhandel (+ 5,8 Zähler auf – 24,9 Saldenpunkte), dem Verarbeitenden Gewerbe (+ 4,6 Zähler auf – 16,6 Saldenpunkte), dem Bauhauptgewerbe (+ 2,3 Zähler auf – 21,6 Saldenpunkte) und dem Einzelhandel (+ 1,7 Zähler auf – 5,6 Saldenpunkte).

Die Stimmungsentwicklung bei den Großunternehmen dagegen enttäuscht. Bei ihnen sinkt das Geschäftsklima im Mai um 0,8 Zähler auf – 18,2 Saldenpunkte. Auffällig ist das Auseinanderdriften von Lageurteilen und Erwartungen. Letztere stiegen um 2,0 Zähler auf – 10,3 Saldenpunkte. Damit blicken die Großunternehmer sogar etwas zuversichtlicher in die Zukunft als die mittelständischen Unternehmen. Die Lageurteile der Großunternehmer verschlechterten sich dagegen mit einem Minus von 3,5 Zählern deutlich auf jetzt – 26,7 Saldenpunkte.

„Es geht weiter aufwärts, doch insgesamt bleibt das Wachstum dieses Jahr noch mager“,
sagte KfW-Chefvolkswirtin Dr. Fritzi Köhler-Geib.

„Immerhin macht die noch vor wenigen Monaten außergewöhnlich triste Stimmung in den deutschen Unternehmen inzwischen Platz für wieder etwas mehr Zuversicht. So notiert das Geschäftsklima im Mai in beiden Unternehmensgrößenklassen auf einem deutlich höheren Niveau als zu Jahresbeginn. Vor allem die Erwartungen haben sich seit dem Jahreswechsel deutlich und kontinuierlich verbessert. Das Konjunkturtal dürfte also weitgehend durchschritten sein. Nach der geringfügigen Schrumpfung des BIP im vergangenen Jahr erwarte ich mit + 0,3 % die Rückkehr zu einem moderaten Realwachstum im laufenden Jahr, das dann 2025 deutlich auf + 1,2 % anziehen wird. Doch damit solche Wachstumszahlen dann weiterhin erreichbar sind, bleibt der Handlungsdruck Strukturthemen wie Fachkräftemangel und Energiewende weiter anzugehen hoch.“

Quelle: KfW

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