Unternehmerische Akzeptanz durch gezielte Klimaregulierung stärken

Die Politik verfolgt mit einer Reihe an regulatorischen Maßnahmen das Ziel, den Klimaschutz voranzutreiben. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen hängt auch von der Reaktion der regulierten Unternehmen und damit von deren Akzeptanz der Regulierung ab. Eine Studie des IfM Bonn untersucht die Akzeptanz verschiedener Regulierungsmaßnahmen, die zum Klimaschutz beitragen sollen. Es werden Aspekte der Regulierung identifiziert, die der Akzeptanz abträglich sind, sowie Möglichkeiten erörtert, dem entgegenzuwirken.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 03.06.2024

Je weniger Detailvorgaben die Unternehmen erhalten, desto besser gelingt die ökologische Transformation

Überwiegend herrscht in den mittelständischen Unternehmen in Deutschland Konsens darüber, dass es der ökologischen Transformation bedarf. Aktuell besteht jedoch die Gefahr, dass ein zu hoher Detaillierungsgrad sowie eine überbordende Zertifizierungspflicht zu Ausweichstrategien führen könnten. „Die Familienunternehmerinnen und -unternehmer stehen dem Regulierungsziel Klimaschutz positiv gegenüber – nicht zuletzt, weil sie sich aufgrund ihrer regionalen Verwurzelung gegenüber ihrer Heimat und ihren Nachfolgerinnen und Nachfolgern in der Verantwortung sehen. Daneben spielen intrinsische Motive wie die persönliche Überzeugung der Führungskräfte und extrinsische Motive wie die Kundenerwartung eine Rolle“, berichtet IfM-Wissenschaftler Hans-Jürgen Wolter. Zugleich zeigt die Studie „Die unternehmerische Akzeptanz von Klimaschutzregulierung“ aber auch, dass Unternehmerinnen und Unternehmer neue Vorgaben mittlerweile deutlich kritischer sehen, weil sie die Abläufe in den Unternehmen stören und Manpower durch die Beschäftigung mit den neuen Regulierungen binden.

Gefahr der Ausgrenzung von Marktteilnehmern

Besonders negativ bewerten Unternehmerinnen und Unternehmer die steigende Anzahl an Zertifizierungspflichten, weil sie zu zusätzlichen Kosten und einer höheren bürokratischen Belastung führen. „Ein Problem stellt in diesem Zusammenhang auch das begrenzte Angebot an Zertifizierungsmöglichkeiten dar. Dadurch erhöhen sich die Zertifizierungskosten. Das wiederum kann dazu führen, dass ein Teil der Unternehmen leer ausgeht, weil sie nicht ausreichend finanzkräftig sind. Da bestimmte Zertifikate beispielsweise Grundvoraussetzung für den Zugang zu Fördermitteln sowie für die Bewerbung um Aufträge von öffentlichen oder privaten Großkunden sind, werden diese mittelständischen Unternehmen faktisch von der Marktteilnahme ausgeschlossen“, kritisiert Hans-Jürgen Wolter.

Ähnlich kritisch sehen mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer auch die Komplexität der Nachhaltigkeitsberichterstattung, mit denen größere Familienunternehmen und ihre Zulieferer zukünftig konfrontiert sind: So müssen sie zunächst mit Hilfe einer Wesentlichkeitsanalyse herausfinden, über welche der 1.000 Datenpunkte – von der CO2-Blianzierung, über die Klimarisikobewertung bis hin zu Fragen der Gleichstellung und Good Governance – sie berichten müssen. Hinzu kommen Ausnahme- und Aufschubmöglichkeiten, bei denen sie gleichfalls prüfen müssen, welche für sie relevant sind.

Unternehmen mehr Flexibilität zugestehen

Um eine positive Grundeinstellung der Familienunternehmerinnen und -unternehmer gegenüber der ökologischen Transformation zu fördern, empfehlen die IfM-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die klimafreundlichen Regulierungen auf möglichst wenige Instrumente mit möglichst großer Wirksamkeit zu beschränken. Dazu zählen beispielsweise der EU-Emissionshandel, das CO2-Grenzausgleichssystem oder die Klimasozialfonds. Solche flexiblen Lösungen würden langfristig das betriebliche Innovationspotenzial für weiterreichenden Klimaschutz am besten nutzbar machen – und verpflichtende Zertifizierungen auf wenige Schlüsselindikatoren begrenzen.

Quelle: IfM Bonn

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KfW Research: Rekordhoch der Auslandsumsätze mittelständischer Unternehmen im Jahr 2022

Das Auslandsgeschäft hat sich im schwierigen Jahr 2022 als starke Säule des deutschen Mittelstands erwiesen. Das zeigt der neue KfW-Internationalisierungsbericht von KfW-Research.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 03.06.2024

  • Preisbereinigt stiegen Auslandsumsätze um 8 %
  • Außereuropäisches Geschäft erweist sich als Zugpferd
  • Neigung zu Auslandsinvestitionen weiter gering

Das Auslandsgeschäft hat sich im schwierigen Jahr 2022 als starke Säule des deutschen Mittelstands erwiesen. Das zeigt der neue KfW-Internationalisierungsbericht von KfW-Research. Demnach erzielten die international aktiven Mittelständler durchschnittlich rund 27 % des Umsatzes im Ausland. Der gesamte Auslandsumsatz legte im Jahresvergleich um rund 14 % bzw. um 84 Mrd. Euro auf 701 Mrd. Euro zu. Unter Berücksichtigung der hohen Inflation steht preisbereinigt ein Zuwachs von 8 % zu Buche. Die Zahl der im Ausland aktiven Unternehmen stieg deutlich um 89.000 auf insgesamt 879.000 Unternehmen an. Somit erzielte fast jedes vierte der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland Umsätze im Ausland – der höchste Wert seit 13 Jahren.

Der wichtigste ausländische Absatzmarkt für den Mittelstand ist und bleibt unbestritten Europa. Die Auslandsumsätze der KMU lagen bei 483 Mrd. Euro – das entspricht 69 % der gesamten mittelständischen Auslandsumsätze. Nie zuvor erwirtschafteten mittelständische Unternehmen höhere Umsätze in Europa.

Die stärksten Zuwachsraten wurden hingegen im außereuropäischen Ausland verbucht (+ 16 %), das sich damit im Jahr 2022 als Zugpferd erwies. Die mittelständischen Umsätze in Regionen außerhalb Europas stiegen um 29 Mrd. Euro auf 217 Mrd. Euro. Das entspricht zugleich rund 26 Mrd. Euro mehr als noch vor Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2019.

Das Gros der im Ausland aktiven Unternehmen verlässt sich bei der Bearbeitung der Auslandsmärkte auf Exporte. Die Schwelle hin zu einer Direktinvestition überschreiten nur wenige Unternehmen: Im Zeitraum von 2019 bis 2022 haben gerade einmal 1,7 % aller Mittelständler im Ausland investiert. Auffallend ist die im Vergleich zu den Vorjahren geringere Bedeutung Chinas als Ziel mittelständischer Auslandsinvestitionen: Gerade einmal 3 % aller im Ausland investierenden KMU sind in China aktiv. Die USA haben dagegen an Attraktivität gewonnen: Mehr als 14 % aller Mittelständler, die im Zeitraum 2019 bis 2022 im Ausland investiert haben, haben dies in den USA getan.

Das mit Abstand wichtigste Motiv für Investitionen im Ausland ist die Erschließung neuer Absatzmärkte. Für rund 60 % aller Unternehmen, die im Ausland investiert haben, war dies einer der wesentlichen Beweggründe. Weitere Motive der Mittelständler waren eine Verringerung der Steuerlast (29 %) sowie eine geringere Regulierung im Ausland (31 %).

„Angesichts der vielfältigen Belastungen aus der Mehrfachkrise im Jahr 2022 ist die gute Entwicklung des Auslandsgeschäfts des Mittelstands eine sehr positive Nachricht“, sagte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Allerdings haben die vollen Auswirkungen der vollzogenen Zinswende erst später voll durchgeschlagen. So hat sich das globale Konjunkturumfeld 2023 merklich eingetrübt. Insgesamt ist die globale Erholung verhalten und die weltweite Nachfrage nach Investitions- und Vorleistungsgütern bislang noch gedämpft. Zu Beginn des Jahres 2024 zeichnet sich aber eine zunehmende Zuversicht bei deutschen Unternehmen ab, auch im Mittelstand. Die Exportaktivitäten nehmen wieder Fahrt auf. Die absehbaren Leitzinssenkungen im Jahresverlauf werden der Auslandsnachfrage neuen Schub verleihen und den Außenhandel anregen. Davon wird auch der Mittelstand profitieren.“

Quelle: KfW

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Eine produktive Wirtschaft braucht eine gute Bauleitplanung

Die Bauleitplanung regelt die Nutzung aller Grundstücke einer Kommune – und spielt damit eine oft unterschätzte Rolle für die Standortattraktivität. Dabei ist angesichts zunehmender Bedarfskonkurrenzen eine ausgewogene Flächenpolitik unabdingbar. Die IHK-Organisation setzt sich auf verschiedenen Ebenen dafür ein, dass die Belange der Unternehmen berücksichtigt werden.

DIHK, Mitteilung vom 30.05.2024

Attraktive Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland gestalten, die Wettbewerbsfähigkeit stärken und Arbeitsplätze sichern – das sind zentrale Aufgaben der Politik. Dabei spielt die Bauleitplanung eine oft unterschätzte Rolle: Sie regelt die Nutzung aller privaten und öffentlichen Grundstücke einer Kommune und prägt damit die städtebauliche Entwicklung. Diese wiederum ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiches Wirtschaften.

Dringender Handlungsbedarf

Doch genau das sieht eine zunehmende Zahl von Unternehmerinnen und Unternehmern gefährdet: In der aktuellen Standort-Umfrage der DIHK bewerten mehr als 2.200 Betriebe aus verschiedenen Industriebranchen nahezu alle Standortfaktoren schlechter als bei der letzten Befragung drei Jahre zuvor. Der Mittelwert rutscht mit 4,0 – also nur noch „ausreichend“ – auf einen historischen Tiefpunkt (2020: 3,6; 2017: 3,3).

Neben Aspekten wie Bürokratielast, Verfügbarkeit von Fachkräften oder auch Energiekosten ist die Standortsicherheit ein wesentlicher Baustein für die Zufriedenheit der Unternehmen. Standortsicherheit ist ein Faktor, der maßgeblich von der Bauleitplanung bestimmt wird und die meisten Betriebe früher oder später betreffen kann: etwa, wenn der Firmensitz erweitert oder ein neuer Standort errichtet werden soll. Dafür kann die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig werden.

Aber auch eine heranrückende Wohnbebauung an Betriebsgrundstücke oder die Überplanung eines Betriebsgrundstücks können zu nachträglichen Anpassungen in der Bauleitplanung führen. Dies kann wiederum Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeiten der Unternehmen an dem Standort haben.

Kommunen müssen bei diesen raumordnerischen Planverfahren eine Vielzahl unterschiedlicher Belange berücksichtigen – unter anderem Wohnen, Arbeiten und Wirtschaft oder Umwelt- und Denkmalschutz. Das Ergebnis des Abwägungsprozesses wird in den Bauleitplänen festgeschrieben.

IHK-Organisation als Sprachrohr der Betriebe

Die Interessen der Wirtschaft vertreten dabei auf kommunaler Ebene die 79 Industrie- und Handelskammern. Sie werden bei der Aufstellung von Bauleitplänen als „Trägerinnen öffentlicher Belange“ (TöB) über die beabsichtigten Planungen informiert und ihre Sichtweise angehört. Soll beispielsweise ein Supermarkt erweitert oder ein Industriegebiet ausgewiesen werden, bringen die IHKs die Perspektive der betroffenen Unternehmen in die jeweiligen Planungsprozesse ein.

Während die IHKs vor Ort in den regionalen Vorhaben ihre Mitgliedsunternehmen vertreten, bündelt auf Bundesebene die DIHK die gesamtwirtschaftlichen Interessen beispielsweise bei Gesetzgebungsverfahren der EU oder des Bundes im Baurecht, im Planungsrecht, in der Raumordnung und der Stadtentwicklung.

Durchschnittlich eine Stellungnahme pro Arbeitstag

Jedes Jahr gibt die IHK-Organisation in diesem Zusammenhang insgesamt rund 20.000 Stellungnahmen ab. Damit veröffentlicht jede IHK im Schnitt täglich eine Stellungnahme – zu Landesentwicklungs- und Regionalplanungen ebenso wie zu Flächennutzungsplanungen, -plänen oder Bebauungsplänen. Zudem informieren die IHKs ihre Mitgliedsunternehmen, wenn diese von kommunalen Planungen betroffen sind. Sie beraten rund um Einzelhandelsansiedlungen und Planfeststellungsverfahren, etwa zu Infrastrukturvorhaben, und beziehen Stellung zu sonstigen Konzepten und Satzungen. Sie beschäftigen sich mit den verschiedenen Aspekten der Stadtentwicklung und machen sich für ausreichend Flächen zur Erweiterung beziehungsweise zur Neuansiedlung der Unternehmen stark.

Standortattraktivität vor Ort erhöhen

Dieser Einsatz kann jedoch nur Früchte tragen, wenn politische Entscheidungsträger die Perspektive der Unternehmen effektiver in ihre Planungsprozesse einbauen und die Bedarfe der Wirtschaft bei der Gestaltung von Bauleitplänen stärker berücksichtigen. Gerade in Zeiten zunehmender Flächenkonkurrenz ist eine ausgewogene Flächenpolitik notwendig, die die Flächenbedarfe für Wohnraum, den Ausbau der erneuerbaren Energien, aber auch die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt.

Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer

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ifo Beschäftigungsbarometer gestiegen (Mai 2024)

Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland hat leicht zugenommen. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im Mai auf 96,3 Punkte, nach 96,0 Punkten im April. „Die Nachfrage nach Arbeitskräften bleibt aber eher schwach“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 29.05.2024

Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland hat leicht zugenommen. Das ifo Beschäftigungsbarometer stieg im Mai auf 96,3 Punkte, nach 96,0 Punkten im April. „Die Nachfrage nach Arbeitskräften bleibt aber eher schwach“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Dort, wo Aufträge fehlen, denken die Firmen auch über einen Abbau von Arbeitsplätzen nach.“

In der Industrie gibt es trotz des Anstieges des Indikators weiterhin eine Tendenz, den Personalbestand zu verkleinern. In kaum einer Branche soll verstärkt eingestellt werden. Auch im Handel wollen die Unternehmen mit weniger Personal auskommen. Bei den Dienstleistern legte das Barometer leicht zu. Im Tourismus wird vor der Urlaubssaison nach neuem Personal gesucht. Auch Unternehmensberatungen wollen ihre Mitarbeiterzahl vergrößern. Auf dem Bau hat der Indikator nachgegeben. Insbesondere der Auftragsmangel wirkt sich hier negativ auf die Personalplanungen aus.

Quelle: ifo Institut

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Inflationsrate im Mai 2024 voraussichtlich +2,4 %

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Mai 2024 voraussichtlich +2,4 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber April 2024 voraussichtlich um 0,1 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 29.05.2024

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Mai 2024 voraussichtlich +2,4 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber April 2024 voraussichtlich um 0,1 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt voraussichtlich +3,0 %.

Trotz der zum Jahresbeginn 2024 ausgelaufenen Preisbremsen für Energieprodukte bei gleichzeitiger CO2-Preis-Erhöhung sowie dem Ende der Mehrwertsteuersenkung für Gas und Fernwärme im April 2024 waren die Energiepreise auch im Mai 2024 niedriger als im Vorjahresmonat (-1,1 %). Auch der Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln (+0,6 %) lag erneut deutlich unterhalb der allgemeinen Preissteigerungsrate. Dagegen stiegen die Preise für Dienstleistungen im Mai 2024 um 3,9 % gegenüber Mai 2023.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Reallöhne im 1. Quartal 2024 um 3,8 % höher als im Vorjahresquartal

Die Nominallöhne in Deutschland waren im 1. Quartal 2024 um 6,4 % höher als im Vorjahresquartal. Das war der zweithöchste Nominallohnanstieg gegenüber einem Vorjahresquartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im selben Zeitraum um 2,5 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, lagen die Reallöhne damit im 1. Quartal 2024 um 3,8 % höher als im Vorjahresquartal.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 29.05.2024

Die Nominallöhne in Deutschland waren im 1. Quartal 2024 um 6,4 % höher als im Vorjahresquartal. Das war der zweithöchste Nominallohnanstieg gegenüber einem Vorjahresquartal seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im selben Zeitraum um 2,5 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, lagen die Reallöhne damit im 1. Quartal 2024 um 3,8 % höher als im Vorjahresquartal. Das war der vierte Anstieg in Folge und das stärkste Reallohnwachstum im Vorjahresvergleich seit Beginn der Zeitreihe 2008. Einen ähnlich starken Anstieg der Reallöhne hatte es zuletzt vor knapp drei Jahren im 2. Quartal 2021 gegeben (+3,2 % zum 2. Quartal 2020). Im Zeitraum vom 4. Quartal 2021 bis zum 1. Quartal 2023 hatten die Beschäftigten durchgängig Reallohnverluste zu verzeichnen.

Nominallohnanstieg durch Inflationsausgleichsprämien und tarifliche Auszahlungen

Die starke Steigerung der Nominallöhne und die im Vergleich schwächere Inflationsentwicklung führten zum Reallohnwachstum im 1. Quartal 2024. Dazu trugen auch die Auszahlungen von Inflationsausgleichsprämien bei. Die steuer- und abgabenfreie Prämie kann bis zu 3.000 Euro betragen und ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber, die noch bis Ende 2024 ausgezahlt werden kann. Auch die beschlossenen Lohnsteigerungen und Einmalzahlungen sowie Inflationsausgleichsprämien in Tarifverträgen, die im 1. Quartal 2024 an viele Beschäftigte ausgezahlt wurden, sind maßgeblich für den Reallohnanstieg. Überdurchschnittliche Verdienststeigerungen sind in den Wirtschaftsabschnitten „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ (+9,1 %) und „Erziehung und Unterricht“ (+8,0 %) festzustellen, wo die große Mehrheit der Beschäftigten nach einem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) entlohnt wird.

Geringverdienende mit überdurchschnittlichem Nominallohngewinn

Betrachtet man die Vollzeitbeschäftigten nach ihrer Verdienstgrößenklasse, hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten (1. Quintil) mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum von 8,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum im 1. Quartal 2024 die stärksten Verdienststeigerungen. Die Verdienste der Vollzeitkräfte insgesamt stiegen um 6,5 % und damit nur leicht stärker als die Nominallöhne in der Gesamtwirtschaft. Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Vollzeitbeschäftigten (5. Quintil) blieb der Nominallohnanstieg mit +5,7 % etwas hinter der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zurück.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Bundesregierung stellt Weichen für den beschleunigten Ausbau von Wasserstoffprojekten- Zweiter Teil des Industriepakets

Das Bundeskabinett hat am 29.05.2024 das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen. Mit dem Artikelgesetz werden im Einklang mit der im Jahr 2023 fortgeschriebenen Nationalen Wasserstoffstrategie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den schnellen Auf- und Ausbau der Infrastruktur für Erzeugung, Speicherung und Import von Wasserstoff geschaffen.

BMWK, Pressemitteilung vom 29.05.2024

Das Bundeskabinett hat am 29.05.2024 das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen. Mit dem Artikelgesetz werden im Einklang mit der im Jahr 2023 fortgeschriebenen Nationalen Wasserstoffstrategie die rechtlichen Rahmenbedingungen für den schnellen Auf- und Ausbau der Infrastruktur für Erzeugung, Speicherung und Import von Wasserstoff geschaffen.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Eine leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur ist von entscheidender Bedeutung für die Dekarbonisierung der Industrie, die Wasserstoffleitungen werden die Lebensadern der Industriezentren sein. Die Zeit dafür drängt. Damit Elektrolyseure oder Importterminals so zügig wie möglich in Betrieb gehen können, brauchen wir schlankere und vor allem schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz sind die Weichen nun gestellt. Das Gesetz beseitigt Hemmnisse bei der Zulassung von Infrastrukturvorhaben, die Wasserstoff erzeugen, speichern oder importieren. Das ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Wasserstoffwirtschaft.“

Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert die relevanten Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren. Und verringert damit regulatorische Anforderungen. Hierzu beinhaltet das Gesetz Änderungen im Umwelt- und Vergaberecht. Flankierend kommen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz, Fernstraßen- und Raumordnungsgesetz sowie der Verwaltungsgerichtsordnung hinzu. Konkret sieht das Gesetz unter anderem Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungsverfahren, digitale Genehmigungsverfahren, Erleichterungen für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn, beschleunigte Vergabeverfahren, verkürzte Instanzenzüge, beschleunigte Eilverfahren sowie die Verringerung des behördlichen Prüfaufwandes bei der Modernisierung von Elektrolyseuren vor.

Wichtig ist auch: Die Infrastrukturvorhaben des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes liegen im überragenden öffentlichen Interesse – ein Ansatz, der sich bei der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien bewährt hat. Davon profitieren unter anderem Elektrolyseure, die Wasserstoff mittels Stroms aus erneuerbaren Energien herstellen. Der Gesetzentwurf setzt für dieses Erfordernis sehr schlanke und vollzugstaugliche Kriterien fest.

Zum Schutz von Trinkwasser und Wasserhaushalt verfolgt das Gesetz bei erheblichem Wasserverbrauch durch Elektrolyseure einen differenzierten Ansatz. Hiernach gilt das überragende öffentliche Interesse für diese Anlagen uneingeschränkt in allen unkritischen Fällen, in denen keine Wasserknappheit zu befürchten ist. In Problemfällen, in denen die Wasserentnahme durch Elektrolyseure die öffentliche Wasserversorgung oder den Wasserhaushalt erheblich beeinträchtigen kann, findet das überragende öffentliche Interesse hingegen keine Anwendung. Dies gilt also für Problemfälle, wenn die öffentliche Trinkwasserversorgung als Kernbestandteil der öffentlichen Wasserversorgung tangiert werden kann oder wenn für den Klimaschutz relevante Gebiete wie Auen, Moore und geschützte Feuchtgebiete unmittelbar unvermeidbar beeinträchtigt werden.

Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ist Teil eines Pakets der Bundesregierung zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wasserstoffprojekte. Ergänzend zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz sollen Genehmigungsverfahren für Elektrolyseuren durch eine Novelle der 4. Bundesimmissionsschutz- Verordnung (BImSchV) vereinfacht werden und teilweise – für kleine Elektrolyseure bis 5 MW – gänzlich entfallen. In der anstehenden Baurechtsnovelle sollen zudem Erleichterungen für Elektrolyseure im Bauplanungsrecht erfolgen.

Als nächstes wird sich zügig der Bundesrat und dann auch der Bundestag mit dem Gesetzesentwurf befassen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Konsumklima bleibt auf Erholungskurs

Die Erholung der Verbraucherstimmung in Deutschland setzt sich im Mai dieses Jahres fort: Die Einschätzung der Deutschen zu den Konjunkturaussichten legen deutlich zu, ihre Einkommenserwartungen steigen moderat und ihre Sparneigung geht spürbar zurück. Allerdings nimmt die Anschaffungsneigung nur minimal zu. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas.

GfK, Pressemitteilung vom 29.05.2024

Die Erholung der Verbraucherstimmung in Deutschland setzt sich im Mai dieses Jahres fort: Die Einschätzung der Deutschen zu den Konjunkturaussichten legen deutlich zu, ihre Einkommenserwartungen steigen moderat und ihre Sparneigung geht spürbar zurück. Allerdings nimmt die Anschaffungsneigung nur minimal zu. Insgesamt verbessert sich das Konsumklima damit zum vierten Mal in Folge. Der Indikator steigt in der Prognose für Juni im Vergleich zum Vormonat (revidiert -24,0 Punkte) um 3,1 Zähler auf -20,9 Punkte. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM. Es wird seit Oktober 2023 gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

Neben dem leichten Anstieg der Einkommenserwartung ist es vor allem dem deutlichen Rückgang der Sparneigung zu verdanken, dass das Konsumklima seinen Aufwärtstrend fortsetzt. Der Sparindikator verliert gegenüber dem Vormonat fast 10 Zähler und sinkt auf 5,0 Punkte. Dies ist der niedrigste Wert seit August 2023. Damals wurden 0,5 Punkte gemessen.

„Sinkende Inflationsraten in Verbindung mit ansehnlichen Lohn- und Gehaltszuwächsen stärken die Kaufkraft der Verbraucher. Dies hat zum einen eine stimulierende Wirkung auf die Einkommenserwartungen und verringert zum anderen die Verunsicherung der Konsumenten, die in den Vormonaten auch in der vergleichsweise hohen Sparneigung zum Ausdruck kam“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Dennoch ist davon auszugehen, dass die Verunsicherung der deutschen Konsumenten noch immer stark ausgeprägt ist. Denn nach wie vor fehlen klare Zukunftsperspektiven im Land, was zu geringer Planungssicherheit bei Anschaffungen führt. Nur wenn für die Menschen diese Sicherheit zurückkehrt, werden sie auch bereit sein, ihre steigende Kaufkraft wieder in größere Anschaffungen zu investieren.“

Einkommenserwartungen bleiben im Aufwärtstrend

Mit einem vierten Anstieg in Folge bleiben die Einkommensaussichten auch im Mai dieses Jahres klar im Aufwind. Der Indikator gewinnt aktuell 1,8 Punkte hinzu und klettert damit auf 12,5 Punkte. Allerdings hat sich der Zuwachs im Vergleich zu den drei vorangegangenen Monaten abgeschwächt. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Plus mehr als 20 Punkte. Bessere Einkommenserwartungen wurden zuletzt vor dem Ukraine-Krieg im Januar 2022 mit 16,9 Zählern gemessen.

Der Grund für den zunehmenden Einkommensoptimismus liegt in der Kombination von beachtlich steigenden Löhnen, Gehältern und gesetzlichen Altersbezügen sowie in einer sinkenden Inflationsrate. So lag die Preissteigerungsrate nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes im April bei 2,2 Prozent. Sie liegt damit sehr nahe am Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) von etwa 2 Prozent. Dies führt zu realen Einkommenszuwächsen bei den privaten Haushalten und stärkt deutlich die Kaufkraft.

Anschaffungsneigung tritt auf der Stelle

Im Gegensatz zum Vormonat profitiert die Anschaffungsneigung im Mai nicht von den zunehmenden Konjunktur- und Einkommenserwartungen. Der Indikator tritt weiter auf der Stelle und gewinnt nur 0,3 Punkte hinzu. Er weist nun -12,3 Punkte auf. Seit mehr als zwei Jahren bewegt sich die Anschaffungsneigung nun in einem Korridor von mageren -20 bis -10 Punkten und lässt bislang keinerlei Erholungstendenzen erkennen.

Nach wie vor hohe Preise bei Energie und Nahrungsmitteln sowie die anhaltende Verunsicherung und fehlende Planungssicherheit sorgen dafür, dass die Haushalte wenig in größere Anschaffungen investieren und ihre finanziellen Mittel eher – z. B. als Rücklagen für Notfälle – auf die Seite legen. Diese Kaufzurückhaltung wird auch durch die amtliche Statistik bestätigt. Nach ersten vorläufigen Schätzungen des Statistischen Bundesamtes dürften die privaten Konsumausgaben in Deutschland im ersten Quartal dieses Jahres zurückgegangen sein.

Hoffnung auf konjunkturelle Belebung wächst

Die Hoffnungen der Menschen auf eine Belebung der deutschen Konjunktur im weiteren Verlauf dieses Jahres steigen: Der Indikator Konjunkturerwartung legt im Mai zum vierten Mal in Folge zu. Zudem fällt der Zuwachs in diesem Monat mit einem Plus von 9,1 Punkten deutlich aus. Die Konjunkturstimmung klettert damit auf einen Wert von 9,8 Punkten.

Und nicht nur bei den Verbrauchern mehren sich die Stimmen auf eine leichte Erholung der deutschen Wirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2024. Auch die Wirtschaftsexperten gehen davon aus, dass es zu einer Erholung kommen kann, wenn auch das Wachstum vermutlich schwach ausfallen wird. Die ersten Ergebnisse für 2024 sind tendenziell positiv: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes dürfte die deutsche Wirtschaft in den ersten drei Monaten dieses Jahres mit +0,2 Prozent leicht gewachsen sein.

Quelle: GfK – Growth from Knowledge“ 

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Industriesterben: Unternehmensschließungen nehmen zu

Alleine 2023 sind 176.000 Unternehmen geschlossen worden. Insbesondere der Maschinenraum Deutschlands – die Industrie und die Bauwirtschaft – ist betroffen. Im verarbeitenden Gewerbe hatten zuletzt 2004 so viele Betriebe aufgegeben. Das ist u. a. das Ergebnis der neuesten Auswertung des Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Creditreform Wirtschaftsforschung.

Creditreform, Pressemitteilung vom 28.05.2024

Alleine 2023 sind 176.000 Unternehmen geschlossen worden. Insbesondere der Maschinenraum Deutschlands – die Industrie und die Bauwirtschaft – ist betroffen. Im verarbeitenden Gewerbe hatten zuletzt 2004 so viele Betriebe aufgegeben. Das ist u. a. das Ergebnis der neuesten Auswertung des Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Creditreform Wirtschaftsforschung.

Zuerst sieht man es in den Innenstädten: Leere Schaufenster und verwaiste Ladengeschäfte nehmen zu – immer mehr Unternehmen schließen und scheiden aus dem Markt aus. Es sind aber nicht nur Händler, konsumnahe Dienstleister und Gastronomen, die aufgeben müssen. Auch das Baugewerbe und das verarbeitende Gewerbe verzeichnen seit 2021 signifikant steigende Schließungszahlen.

Wie sehr die industrielle Basis im deutschen Mittelstand schwindet, zeigt die aktuelle Auswertung des Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) aus Mannheim in Zusammenarbeit mit Creditreform. Alleine 2023 sind in Deutschland rund 176.000 Unternehmen geschlossen worden. Der Großteil von ihnen still und leise, lediglich 11 Prozent der Schließungen sind Folge einer Insolvenzanmeldung. Gegenüber der Schließungszahl von 2022 bedeutet das einen Anstieg von 2,3 Prozent – und zwar über alle Branchen und Unternehmensgrößen hinweg.

Sorgenkind Industrie

Der inhabergeführte Herrenausstatter, der Italiener um die Ecke oder der Traditions-Friseur sind die sichtbarsten Opfer der verschlechterten Wirtschaftslage. 2023 wurden rund 37.000 Handelsunternehmen geschlossen. Im Bereich der konsumnahen Dienstleistungen schlossen gut 51.000 Unternehmen. Das sind deutlich mehr als im Jahr 2018, doch im Vergleich zum Vorjahr ist der Trend im Handel (minus 0,8 Prozent) und bei konsumnahen Dienstleistungen (minus 0,5 Prozent) leicht rückläufig.

„Verwaiste Ladenlokale und leere Schaufenster treffen die Menschen in ihrer Umgebung wirtschaftlich und auch emotional. Die Schließungen in der Industrie aber treffen den Kern unserer Volkswirtschaft“, sagt Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform. So ist die Anzahl der Schließungen im Baugewerbe von 2022 auf 2023 um 2,4 Prozent auf 20.000 Unternehmen gestiegen – im verarbeitenden Gewerbe um 8,7 Prozent auf 11.000 Schließungen. Das ist der höchste Stand seit dem Jahr 2004.

Forschungsintensive Branchen fallen zurück

Alarmierend ist, dass damit nicht nur die industrielle Basis schwindet. Unterscheidet man innerhalb des verarbeitenden Gewerbes noch einmal nach dem Innovationsgrad, fällt auf, dass die Zahl der Schließungen mit plus 12,3 Prozent in forschungsintensiven Wirtschaftszweigen deutlich stärker ansteigt als in nicht forschungsintensiven Bereichen. „In Branchen wie der Möbelherstellung oder der Produktion von Spielwaren und Sportgeräten verzeichnen wir sogar sinkende Schließungszahlen“, berichtet Dr. Sandra Gottschalk, Senior Researcher beim ZEW. In anderen Bereichen, wie etwa der Chemie- und Pharmaindustrie, dem Maschinenbau und bei technologieintensiven Dienstleistungen scheiden jedoch mehr Unternehmen aus dem Markt aus“, so Gottschalk. Der Effekt ist dort zudem besonders stark, weil den Schließungen stagnierende Gründungen gegenüberstehen. „Wenn der Bestand nicht nachwächst, steigt die Zahl der Schließungen überproportional“, erläutert die Expertin.

„Derzeit bestimmen Turbulenzen bei prominenten und großen Unternehmen die Diskussion um eine mögliche De-Industrialisierung“, so Hantzsch. „Das leise Sterben vieler kleinerer Betriebe und hochspezialisierter Unternehmungen ist aber mindestens genauso folgenschwer. Hohe Energie- und Investitionskosten, unterbrochene Lieferketten, Personalmangel und politische Unsicherheit sind für die Wirtschaft ein toxischer Cocktail“, so der Creditreform-Sprecher.

Für ihre Untersuchung greifen die ZEW-Ökonomen auf das Mannheimer Unternehmenspanel zu. Es basiert auf der Unternehmensdatenbank von Creditreform und ist die umfangreiste Datenbasis zur Gesamtheit der Unternehmen in Deutschland. Aufgrund des hohen Detaillierungsgrads lassen die Daten auch Einblicke in einzelne Branchen zu.

Quelle: ZEW/Creditreform

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EU-Mitgliedstaaten machen den Weg frei für nachhaltige Produkte

Am 27.05.2024 haben die Mitgliedstaaten der EU der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte zugestimmt. Ressourcenschonende, langlebige, reparierbare und energieeffiziente Produkte werden damit in Europa zukünftig zur Norm.

BMWK, Pressemitteilung vom 27.05.2024

Möglichst viele Alltagsprodukte sollen zukünftig langlebig, energiesparsam und leicht reparierbar sein.

Am 27.05.2024 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte zugestimmt. Ressourcenschonende, langlebige, reparierbare und energieeffiziente Produkte werden damit in Europa zukünftig zur Norm. Seit März 2022 haben die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament über den Entwurf der Ökodesign-Verordnung verhandelt. Die Bundesregierung hat sich dabei erfolgreich für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft, für eine bessere Rohstoff-Wiedergewinnung, für ein ambitioniertes Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren, für einen technologie-offenen Digitalen Produktpass und für die Sicherstellung einer angemessenen Beteiligung der Mitgliedstaaten eingesetzt.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßten den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: Die EU macht mit der neuen Ökodesign-Verordnung einen großen Schritt hin zur klimafreundlichen Kreislaufwirtschaft. Zukünftig kann bei der Klimabilanz von Produkten der gesamte Lebenszyklus einbezogen werden – von den Rohstoffen bis zum Recycling. Die jeweiligen Produktdaten werden in digitaler Form viel leichter zugänglich sein. Damit stoßen wir grüne Leitmärkte an und machen die EU international zum Vorreiter. Das bietet neue Chancen für Innovationen, Verbraucher und Verbraucherinnen profitieren von langlebigeren Produkten. Gleichzeitig schaffen wir ein Stück Wirtschaftssicherheit und Souveränität, denn alles, was wir reparieren und recyceln können, müssen wir nicht importieren.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Mit der neuen Ökodesign Verordnung ist uns ein Meilenstein im Umweltschutz gelungen. Nachhaltige, langlebige und reparierbare Produkte stehen immer mehr im Fokus und können einen großen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz leisten. Außerdem wird der Vernichtung von unverkaufter Ware ein Riegel vorgeschoben. Wir stärken zudem den Verbraucherschutz, indem Verbraucher*innen mit dem Digitalen Produktpass und dem Ökodesign-Label besser informiert werden. Jetzt müssen wir schnell an der Ausarbeitung von neuen Produktregelungen arbeiten und die Ökodesign-Verordnung mit Leben füllen.“

Die neue Ökodesign-Verordnung löst die bisherige Ökodesign-Richtlinie ab, die nur energieverbrauchsrelevante Produkte wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Geschirrspüler umfasste. Der Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung umfasst nun fast alle Alltagsprodukte, darunter Haushaltsgeräte, Textilien, Möbel oder Chemikalien.

Die zukünftigen Anforderungen an Produkte decken deren gesamten Lebenszyklus ab. So können Vorgaben für Aspekte der Material-, Energie- und Ressourceneffizienz gemacht werden, zum Beispiel zur Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, oder zur Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung. Die neuen Regeln gelten auch für den Onlinehandel und Importware.

Die Europäische Kommission rechnet Ende 2025 mit den ersten nachgeordneten Produktverordnungen zur Umsetzung der Ökodesign-Verordnung.

Mit den Digitalen Produktpässen werden sich Wirtschaftakteure und Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und einfach über die nachhaltigen Eigenschaften eines Produktes informieren können.

Nach dem heutigen Beschluss des Rates wird die Ökodesign-Verordnung in Kürze im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht und tritt noch in diesem Sommer in Kraft.

Quelle: Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium

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