Gesetzentwurf „Solarpaket I“: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket I ein wichtiges Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Sie will den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen entbürokratisieren und den Zubau von Photovoltaik weiter beschleunigen. Der Gesetzentwurf wird noch im Bundestag beraten.

Bundesregierung, Mitteilung vom 09.04.2024

Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket I ein wichtiges Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Sie will den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen entbürokratisieren und den Zubau von Photovoltaik weiter beschleunigen. So sollen sog. Balkonkraftwerke deutlich einfacher installiert und betrieben werden.

Zukünftig soll es für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer werden, Photovoltaik (PV) auf dem Dach oder in der Fläche zu installieren.

Um den Ausbau Photovoltaik in Deutschland noch mehr zu steigern, hat das Kabinett im August 2023 das „Solarpaket I“ beschlossen – den Gesetzentwurf zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften. Das Solarpaket I ist ein weiterer wichtiger Schritt für das Gelingen der Energiewende.

Die Bundesnetzagentur hat zum 1. April 2024 die Registrierung von Balkonkraftwerken vereinfacht. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister soll dann genügen.

Der Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau der Solarenergie wird noch im Bundestag beraten. Am 15.12.2023 hat dieser zunächst nur einen kleinen Teil des Gesetzentwurfs verabschiedet. Inhaltlich geht es dabei zum Beispiel um die Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen.

Denn Deutschland will als eine der ersten Industrienationen bis 2045 klimaneutral wirtschaften. Der Stromsektor muss dafür bereits bis 2035 weitgehend ohne Treibhausgas-Emissionen auskommen. Um diese Ziele zu erreichen, tut die Bundesregierung alles dafür, den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv zu beschleunigen.

Unser Strombedarf wird in Zukunft immer mehr steigen, denn wir brauchen Strom aus Erneuerbaren unter anderem fürs Heizen und für unsere Elektrofahrzeuge. Einen wichtigen Anteil trägt die Solarenergie bei.

Mehr Photovoltaik auf Dächern und Freiflächen

Neue Photovoltaik-Anlagen werden kontinuierlich stark aufgebaut: Allein im ersten Halbjahr 2023 wurde mit insgesamt fast 6.000 Megawatt mehr Leistung zugebaut als in den bisherigen Rekordjahren 2010 bis 2012. Im gesamten Jahr 2023 wurden fast doppelt so viele neue Solaranlagen installiert wie im Vorjahr, so die vorläufigen Zahlen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik.

Um das Klimaschutzziel zu erreichen, müssen die Kapazitäten noch mehr gesteigert werden.

Höhere Ausbauziele gesetzt

Deshalb strebt die Bundesregierung mit dem Solarpaket zudem höhere Ausbauziele für PV an: 2023 sollen 9 Gigawatt (GW), 2024 13 GW und in 2025 18 GW Solarleistung dazukommen. Ab 2026 soll dann sogar mehr als dreimal so viel zugebaut werden, also 22 Gigawatt (GW). Bis 2030 sind 215 GW das Ziel. Der Zubau soll sich etwa zur Hälfte aus Freiflächen und zur anderen Hälfte aus Dachanlagen ergeben.

Mit dem neuen Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung den Erneuerbaren Energien gesetzlichen Vorrang gegeben. Mit dem Solarpaket I folgt nun ein weiterer wichtiger Schritt, um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und die im EEG 2023 gesetzten Ziele zu erreichen: Nämlich bis 2030 insgesamt mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu decken.

Zukünftig einfacher: Photovoltaik auf dem Balkon

Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, sog. Balkonkraftwerke, soll für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und damit auch schneller möglich sein. Dem Gesetzespaket vorausgegangen war ein intensiver Austausch mit der Branche im Rahmen eines sog. Praxischecks Photovoltaik, um Hemmnisse und Bürokratiehürden aufzuspüren und gezielt abzubauen.

Balkon-PV-Anlagen sollen künftig möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden:

  • Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber soll entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden.
  • Neue Balkon-PV sollen zudem nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.
  • Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.
  • Künftig sollen Balkon-PV mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das würde die Installation erheblich erleichtern. Hierzu muss jedoch noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden.

Gemeinschaftlich Gebäude mit Solarstrom versorgen

In Mehrfamilienhäusern soll günstiger Solarstrom vom Dach direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Dafür ist das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ vorgesehen. Dann wird der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV ins allgemeine Stromnetz wegfallen.

Auch Regelungen zu Abrechnungen und zur rechtzeitigen Ankündigung bei Versorgungsunterbrechungen werden genau festgelegt. Mieterinnen und Mieter sollen künftig selbst einen günstigen Ergänzungstarif abschließen können für Strom, der nicht durch den günstigen PV abgedeckt wird.

Mit der Industrie wird die Bundesregierung erörtern, wie der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ weiter gestärkt werden kann.

Verbesserungen beim Mieterstrom

Mieterstrom soll in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Das vermeidet unverhältnismäßige technische Anforderungen – bislang gerade in Wohnquartieren häufig ein Problem.

Gewerbe: Unbürokratisch mehr große PV-Anlagen

Bisher sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt zur Direktvermarktung verpflichtet. Das soll sich ändern: Die Anlagenbetreiber sollen ihre Überschussmengen künftig ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergeben. Davon profitieren vor allem Anlagenbetreiber mit einem hohen Eigenverbrauch. Die neue unbürokratische Regelung soll sie motivieren, mehr PV auf großen Dächern zu installieren.

Zudem soll zukünftig ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt (kW) oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich sein. Unterhalb dieser Schwellen genügt ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate.

Ausbau von nachhaltigen Freiflächenanlagen stärken

Das Solar-Paket regelt zudem den nachhaltigeren Ausbau von Solarparks, ohne mehr freie Flächen zu verbrauchen. Daher soll die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV—Photovoltaik-Modulen besonders gefördert werden, die sog. Agri-PV. Die Flächen werden dadurch mehrfach genutzt und gleichzeitig werden die landwirtschaftlichen Interessen gewahrt. Strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz bleiben selbstverständlich ausgenommen.

Um mehr versiegelte Flächen zu nutzen, soll PV etwa auf Parkplätzen gefördert werden. Für diese und Agri-PV soll es künftig Ausschreibungssegmente mit einem eigenen Höchstwert geben.

Mit dem „Solarpaket I“ wird die Photovoltaik-Strategie in einem ersten Schritt umgesetzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Strategie unter Einbindung der betroffenen Branchen, der Bundesländer und der Bundestagsfraktionen erarbeitet und im Mai 2023 vorgestellt.

Quelle: Bundesregierung

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Büro ohne Papier: Unternehmen drucken weniger

E-Mail statt Brief für die Rechnung, Screensharing statt Ausdruck für das Meeting, QR-Code statt Papierticket für die Dienstreise – in deutschen Büros wird deutlich weniger gedruckt als noch vor fünf Jahren. Insgesamt 82 Prozent der deutschen Unternehmen haben lt. Bitkom in den vergangenen Jahren ihren Papierverbrauch reduziert.

Bitkom, Pressemitteilung vom 09.04.2024

  • 82 Prozent der Unternehmen drucken weniger als vor 5 Jahren
  • Meistens wird für doppelte Sicherung gedruckt
  • 42 Prozent drucken noch aus Gewohnheit, dabei ist allen der wirtschaftliche Nutzen digitalen Arbeitens klar

E-Mail statt Brief für die Rechnung, Screensharing statt Ausdruck für das Meeting, QR-Code statt Papierticket für die Dienstreise – in deutschen Büros wird deutlich weniger gedruckt als noch vor fünf Jahren. Insgesamt 82 Prozent der deutschen Unternehmen haben in den vergangenen Jahren ihren Papierverbrauch reduziert: Eher weniger als noch vor fünf Jahren drucken 40 Prozent der Unternehmen, 42 Prozent sogar sehr viel weniger. 13 Prozent drucken genauso viel wie noch 2019, nur 2 Prozent der Unternehmen etwas mehr, niemand (0 Prozent) deutlich mehr. Das sind Ergebnisse einer Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die 604 Unternehmen in Deutschland ab 20 Beschäftigen repräsentativ befragt wurden.

Die meisten Unternehmen (48 Prozent) drucken dabei, um Inhalte doppelt zu sichern und so neben der digitalen auch eine analoge Fassung auf Papier zu haben. 42 Prozent geben an, aus Gewohnheit zu drucken. „Dass zwingend ein Ausdruck notwendig ist, ist heutzutage die Ausnahme. Viele Prozesse lassen sich bereits rein digital abbilden. Dabei spart papierarmes Arbeiten nicht nur Ressourcen, gute digitale Prozesse sind auch effizienter, können durch Automatisierung Workflows optimieren und von Routineaufgaben entlasten“, sagt Daniil Heinze, Referent Digitale Geschäftsprozesse beim Bitkom.

Ein Drittel (37 Prozent) druckt, weil es bestimmte Arbeitsschritte erfordern, ein Fünftel (20 Prozent), weil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit besser arbeiten können. Für Präsentationen und Meetings oder um Inhalte zu archivieren, drucken jeweils 14 Prozent. In 10 Prozent der Unternehmen wird gedruckt, um rechtliche Vorgaben zum Beispiel für handschriftliche Unterschriften zu erfüllen. Heinze: „Um den Papierverbrauch und unnötigen bürokratischen Aufwand zu reduzieren, ist auch die Politik gefragt, die Schriftformerfordernisse zu reduzieren und anzupassen, wo möglich.“ 7 Prozent drucken, um Abhängigkeiten von digitalen Systemen zum Beispiel bei einem Stromausfall zu vermeiden. 6 Prozent geben an, ihnen fehle das Know-how für eine Umstellung auf rein digitales Arbeiten. Keinen Zweifel gibt es aber daran, dass der Verzicht auf das Drucken wirtschaftlich sinnvoll wäre: Niemand gibt an zu drucken, weil der wirtschaftliche Nutzen bei einer Umstellung auf rein digitales Arbeiten unklar sei.

Quelle: Bitkom

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Deutsche Wirtschaftsexperten sehen Standort Deutschland nur im Mittelfeld

Deutschland liegt bei der gegenwärtigen Standortattraktivität für Firmen aus dem eigenen Land nur im Mittelfeld Europas. Dies zeigt eine Umfrage des ifo Instituts und des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 09.04.2024

Deutschland liegt bei der gegenwärtigen Standortattraktivität für Firmen aus dem eigenen Land nur im Mittelfeld Europas. Dies zeigt eine Umfrage des ifo Instituts und des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik unter Wirtschaftsexpertinnen und -experten in verschiedenen Ländern. In Deutschland bewerten die einheimischen Befragten die Standortattraktivität mit 61,3 von 100 möglichen Punkten. Österreich erzielte 72,4 Punkte; die Schweiz sogar 72,6 Punkte. „Das ist kein besonders tolles Ergebnis für die deutsche Volkswirtschaft. Insbesondere meinen 78 Prozent der Befragten hierzulande, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland in den vergangenen zehn Jahren unattraktiver geworden ist. 48 Prozent erwarten sogar eine weitere Verschlechterung in den kommenden zehn Jahren“, sagt ifo-Forscherin Luisa Dörr.

Bei der Frage nach der gegenwärtigen Attraktivität kamen jedoch auch Großbritannien nur auf 58,3 und Irland auf 57,9 Punkte, Kanada immerhin auf 67,3 und die USA auf 74,7 Punkte. Frankreich erreichte 66,8 Punkte. Hinter Deutschland lagen Belgien mit 57,6 und Luxemburg mit 57,4 Punkten, ebenso wie Italien mit 50,7, Spanien mit 58,5 und Portugal mit 51,4 Punkten.

Bei der Frage nach der Standortattraktivität für ausländische Unternehmen schnitten die Länder meistens schlechter ab. Deutschland erzielte dort 49,6 Punkte, Österreich 61,5. Die Schweiz wird mit 77,8 Punkten sogar attraktiver für ausländische Unternehmen bewertet als für die heimischen. Das gilt auch für Irland mit 76,2 Punkten, nicht aber für Großbritannien mit 38,6, Kanada mit 49,4 und die USA mit 63,7 Punkten. Laut Umfrageergebnissen sind auch Frankreich (56,1) und Belgien (52,4) für ausländische Firmen weniger attraktiv als für die eigenen. Luxemburg bildet die Ausnahme, da es mit 78,6 Punkten den ausländischen Firmen außergewöhnlich gute Bedingungen bereitet. Spanien landete bei einem Attraktivitäts-Score von 54,6, Italien nur bei 39,6. Portugal hingegen erzielte 61,2 Punkte, deutlich mehr als bei den heimischen Firmen.

Quelle: ifo Institut

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KfW-Digitalisierungsbericht – Schub aus Coronajahren hält weiterhin an

Der durch die Corona-Pandemie ausgelöste Schub auf die Digitalisierung in Deutschland hält an – insbesondere im Hinblick auf mittelständische Unternehmen, wie der neue Digitalisierungsbericht von KfW Research zeigt.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 08.04.2024

  • Anteil mittelständischer Unternehmen mit abgeschlossenen Digitalisierungsvorhaben steigt auf 33 %
  • Digitalisierungsausgaben mit 29,3 Mrd. Euro weiterhin auf hohem Niveau
  • Digitalisierungsaktivitäten stark auf große Mittelständler konzentriert

Der durch die Corona-Pandemie ausgelöste Schub auf die Digitalisierung in Deutschland hält an – insbesondere im Hinblick auf mittelständische Unternehmen, wie der neue KfW-Digitalisierungsbericht von KfW Research zeigt. Der Anteil der mittelständischen Unternehmen mit abgeschlossenen Digitalisierungsvorhaben steigt auf 33 % (Zahlen für die Periode 2020-2022; Vorperiode: 31 %). Die Anzahl der Mittelständler mit abgeschlossenen Digitalisierungsvorhaben nimmt damit gegenüber der Vorjahreserhebung um knapp 100.000 auf 1,2 Mio. Unternehmen zu. Die Ausgaben für Digitalisierungsprojekte bleiben im Mittelstand auf einem hohen Niveau und belaufen sich im Jahr 2022 auf 29,3 Mrd. Euro.

Der gestiegene Anteil an Unternehmen mit Digitalisierungsprojekten ist insbesondere auf die Entwicklung bei den kleinen Mittelständlern mit weniger als fünf Beschäftigten zurückzuführen, von denen zuletzt 29 % entsprechende Vorhaben durchgeführt haben (2019-2021: 27 %). Mit einer Anzahl von 3,2 Mio. Unternehmen bzw. 79 % stehen sie für den Großteil des deutschen Mittelstands. Ihr stärkeres Digitalisierungsengagement wirkt sich somit stark auf die Quote für den Gesamtmittelstand aus. Es gilt aber weiterhin, dass der Anteil der Unternehmen mit abgeschlossenen Digitalisierungsvorhaben mit zunehmender Unternehmensgröße steigt: Unter den großen Mittelständlern (50 und mehr Beschäftigte) liegt der Anteil derer, die digitalisieren, mit 62 % mehr als doppelt so hoch wie bei den kleinen Unternehmen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So weisen größere Unternehmen beispielsweise häufig einen höheren Automatisierungsgrad sowie komplexere Informationsanforderungen auf, sodass mehr Ansatzpunkte für die Digitalisierung bestehen. Darüber hinaus verfügen sie zumeist über höhere Kompetenzen bei der Digitalisierung. Nicht zuletzt fällt es größeren Unternehmen leichter, Digitalisierungsvorhaben zu finanzieren.

Auch im Branchenvergleich zeigen sich starke Unterschiede: Unternehmen des Forschungs- und Entwicklungs-intensiven Verarbeitenden Gewerbes liegen mit einem Anteil an Digitalisierungsvorhaben von 54 % weit vorn. Hierzu zählen u. a. Unternehmen der Branchen Maschinenbau, Elektrotechnik oder Chemie. Es folgen Wissensbasierte Dienstleister mit einem Anteil von 37 %. Hierzu zählen etwa Mediendienstleister, IT- und Informationsdienstleister sowie Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatungen. Dagegen beläuft sich dieser Anteil im Baugewerbe auf lediglich 23 %.

Mittelständische Unternehmen konzentrieren sich bei ihren Digitalisierungsprojekten insbesondere auf die Digitalisierung des Kontakts zu Kunden und Zuliefern. 55 % aller Digitalisierungsvorhaben im Mittelstand zielen hierauf ab. Deutlich seltener befassen sich Digitalisierungsvorhaben dagegen mit der Einführung neuer digitaler Marketing- und Vertriebskonzepte (25 %) oder der Einführung digitaler Produkte und Services (24 %).

Die Digitalisierungsaktivitäten im Mittelstand sind nach wie vor stark auf große Unternehmen konzentriert. Auf sie entfallen –mit 11,5 Mrd. Euro oder 40 % der größte Anteil der Digitalisierungsausgaben – trotz ihres geringen Anteils an den mittelständischen Unternehmen von 2 %. Im Zeitverlauf ist die Konzentration der Digitalisierungsausgaben sogar gestiegen. So lag dieser Anteil im Jahr 2016 bei nur 37 %. Dagegen sank der Anteil, der auf kleine Unternehmen entfällt, von damals 31 % auf aktuell 23 %.

„Dass der durch die Corona-Pandemie ausgelöste Schwung bei den mittelständischen Digitalisierungsaktivitäten anhält, ist eine erfreuliche Nachricht“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW.

„Angesichts der großen Herausforderungen, die die laufende Transformation zur digitalen Wirtschaft und Gesellschaft an unser Land stellt, sind weitere Anstrengungen nötig. Um die Digitalisierungsaktivitäten im Mittelstand anzuregen, bieten sich verschiedene Ansatzpunkte an: Sie reichen von der Entwicklung und Verbesserung der digitalen Kompetenzen der Beschäftigten, über den Abbau von Finanzierungshemmnissen sowie einer stärkeren Berücksichtigung der strategischen Bedeutung der Digitalisierung bis hin zum Ausbau der digitalen Infrastruktur hierzulande. Nur so können mittelständische Unternehmen ihre vollen Möglichkeiten in der digitalen Transformation ausschöpfen und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten und ausbauen.“

Quelle: KfW

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Produktion im Februar 2024: +2,1 % zum Vormonat

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Februar 2024 gegenüber Januar 2024 saison- und kalenderbereinigt um 2,1 % gestiegen. Im Dreimonatsvergleich war die Produktion von Dezember 2023 bis Februar 2024 um 0,5 % niedriger als in den drei Monaten zuvor.

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Gründungszahlen in den Freien Berufen weiter im Aufwind

Im Jahr 2023 ist die Anzahl der freiberuflichen Existenzgründungen lt. IfM Bonn gegenüber dem Vorjahr um 1,7 % auf rund 94.670 gestiegen. Damit gingen im vergangenen Jahr erneut mehr Freiberufler den Weg in die Selbstständigkeit als ein Jahr zuvor. Zugleich lag die Anzahl der freiberuflichen Existenzgründungen erstmals wieder über dem Vor-Pandemie-Niveau.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 08.04.2024

Freiberuflerinnen gründen am häufigsten in Berlin und Hamburg

In 2023 ist die Anzahl der freiberuflichen Existenzgründungen gegenüber dem Vorjahr um 1,7 % auf rund 94.670 gestiegen. Damit gingen im vergangenen Jahr erneut mehr Freiberufler den Weg in die Selbstständigkeit als ein Jahr zuvor. Zugleich lag die Anzahl der freiberuflichen Existenzgründungen erstmals wieder über dem Vor-Pandemie-Niveau (2019: 93.590). Dies zeigt sich auch an der Existenzgründungsintensität, die Anzahl der Gründungen pro 10.000 erwerbsfähigen Einwohnern: Sie liegt mit 18,4 nun sowohl über 2022 (18,1) als auch 2019 (18,2).

Höchste Zuwächse im Saarland und Baden-Württemberg

Am stärksten stieg die Anzahl der Existenzgründungen in den Freien Berufen im Saarland und in Baden-Württemberg. In Sachsen, Bremen, Hessen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gründeten dagegen weniger Freiberufler als in 2022.

Im Norden ist der Frauenanteil höher

Im Bundesdurchschnitt blieb der Anteil der Frauen an allen freiberuflichen Gründungen konstant (54,8 %). Deutlich über dem Durchschnittswert lag ihr Gründungsanteil in Schleswig-Holstein (59,0 %) und Mecklenburg-Vorpommern (58,8 %). Bezogen auf 10.000 Erwerbstätige lag die Anzahl der Gründungen von Frauen in Berlin (57) und Hamburg (38) am höchsten, gefolgt von Sachsen und Bayern (22).

Quelle: IfM Bonn

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Exporte im Februar 2024: -2,0 % zum Januar 2024

Im Februar 2024 sind die deutschen Exporte gegenüber Januar 2024 um 2,0 % gesunken und die Importe um 3,2 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, sanken die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2023 um 4,4 % und die Importe um 8,7 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 08.04.2024

Exporte (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), Februar 2024
132,9 Milliarden Euro
-2,0 % zum Vormonat
-4,4 % zum Vorjahresmonat

Importe (kalender- und saisonbereinigte Wareneinfuhren), Februar 2024
111,5 Milliarden Euro
+3,2 % zum Vormonat
-8,7 % zum Vorjahresmonat

Außenhandelsbilanz (kalender- und saisonbereinigt), Februar 2024
+21,4 Milliarden Euro

Im Februar 2024 sind die deutschen Exporte gegenüber Januar 2024 kalender- und saisonbereinigt um 2,0 % gesunken und die Importe um 3,2 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, sanken die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2023 um 4,4 % und die Importe um 8,7 %.

Insgesamt wurden im Februar 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 132,9 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert und Waren im Wert von 111,5 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Die Außenhandelsbilanz schloss im Februar 2024 mit einem Überschuss von 21,4 Milliarden Euro ab. Im Januar 2024 hatte der kalender- und saisonbereinigte Saldo der Außenhandelsstatistik bei +27,6 Milliarden Euro gelegen, im Februar 2023 bei +16,9 Milliarden Euro.

Außenhandel mit EU-Staaten

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im Februar 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 72,9 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 57,5 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber Januar 2024 sanken die kalender- und saisonbereinigten Exporte in die EU-Staaten um 3,9 % und die Importe aus diesen Staaten um 5,7 %. In die Staaten der Eurozone wurden im Februar 2024 Waren im Wert von 50,8 Milliarden Euro (-3,6 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 38,1 Milliarden Euro (-4,7 %) aus diesen Staaten importiert. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden im Februar 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 22,1 Milliarden Euro (-4,6 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 19,4 Milliarden Euro (-7,7 %) von dort importiert.

Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten

In die Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) wurden im Februar 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 60,0 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 54,0 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Gegenüber Januar 2024 nahmen die Exporte in die Drittstaaten um 0,4 % und die Importe von dort um 14,7 % zu.

Die meisten deutschen Exporte gingen im Februar 2024 in die Vereinigten Staaten. Dorthin wurden kalender- und saisonbereinigt 10,2 % mehr Waren exportiert als im Januar 2024. Damit stiegen die Exporte in die Vereinigten Staaten auf einen Wert von 13,8 Milliarden Euro. Die Exporte in die Volksrepublik China nahmen um 0,6 % auf 8,0 Milliarden Euro ab, die Exporte in das Vereinigte Königreich sanken um 2,0 % auf 6,6 Milliarden Euro.

Die meisten Importe kamen im Februar 2024 aus der Volksrepublik China. Von dort wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 12,1 Milliarden Euro eingeführt, das waren 16,0 % mehr als im Vormonat. Die Importe aus den Vereinigten Staaten sanken um 5,2 % auf 7,4 Milliarden Euro. Die Importe aus dem Vereinigten Königreich nahmen im gleichen Zeitraum um 4,6 % auf 3,1 Milliarden Euro ab.

Die Exporte in die Russische Föderation stiegen im Februar 2024 gegenüber Januar 2024 kalender- und saisonbereinigt um 1,5 % auf 0,7 Milliarden Euro. Gegenüber Februar 2023, als infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine der Export nach Russland bereits stark zurückgegangen war, nahmen sie um weitere 24,0 % ab. Die Importe aus Russland stiegen im Februar 2024 gegenüber Januar 2024 um 23,5 % auf 0,2 Milliarden Euro, gegenüber Februar 2023 gingen die Importe um 36,2 % zurück.

Originalwerte für den Außenhandel (nicht kalender- und saisonbereinigt)

Nominal (nicht kalender- und saisonbereinigt) wurden im Februar 2024 Waren im Wert von 133,9 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 109,2 Milliarden Euro importiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2023 nahmen die Exporte im Februar 2024 damit um 1,2 % ab, die Importe sanken um 6,7 %. Die unbereinigte Außenhandelsbilanz schloss im Februar 2024 mit einem Überschuss von 24,7 Milliarden Euro ab. Im Februar 2023 hatte der Saldo +18,4 Milliarden Euro betragen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Importpreise im Februar 2024: -4,9 % gegenüber Februar 2023

Die Importpreise waren im Februar 2024 um 4,9 % niedriger als im Februar 2023.Im Januar 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -5,9 % gelegen, im Dezember 2023 bei -7,0 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, sanken die Einfuhrpreise im Februar 2024 gegenüber dem Vormonat Januar 2024 um 0,2 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 05.04.2024

Die Importpreise waren im Februar 2024 um 4,9 % niedriger als im Februar 2023.Im Januar 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -5,9 % gelegen, im Dezember 2023 bei -7,0 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, sanken die Einfuhrpreise im Februar 2024 gegenüber dem Vormonat Januar 2024 um 0,2 %.

Die Exportpreise lagen im Februar 2024 um 1,1 % unter dem Stand von Februar 2023. Im Januar 2024 hatte die Jahresveränderungsrate bei -1,3 % gelegen, im Dezember 2023 bei -1,4 %. Gegenüber dem Vormonat Januar 2024 stiegen die Exportpreise um 0,2 %.

Rückgang der Importpreise im Vergleich zu Februar 2023 durch niedrigere Energiepreise

Energieeinfuhren waren im Februar 2024 um 20,7 % billiger als im Februar 2023 und 2,6 % billiger als im Januar 2024. Den größten Einfluss auf die Jahresveränderungsrate für Energie hatte Erdgas. Die Preise lagen hier im Februar 2024 um 40,4 % unter denen von Februar 2023.

Günstiger als im Vorjahresmonat waren auch alle anderen importierten Energieträger: Die Preise für elektrischen Strom lagen mit -52,0 % und für Steinkohle mit -23,8 % deutlich unter denen von Februar 2023. Die Preise für Mineralölerzeugnisse waren um 3,4 % und für Erdöl um 1,3 % niedriger als vor einem Jahr.

Gegenüber dem Vormonat Januar 2024 fielen die Preise für elektrischen Strom (-18,8 %) und Erdgas (-12,2 %), während sich Mineralölerzeugnisse (+5,6 %), Erdöl (+1,9 %) und Steinkohle (+1,3 %) verteuerten.

Ohne Berücksichtigung der Energiepreise waren die Importpreise im Februar 2024 um 2,7 % niedriger als im Februar 2023. Gegenüber Januar 2024 stiegen sie um 0,1 %. Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, lag der Importpreisindex um 5,1 % unter dem Stand des Vorjahres (-0,5 % gegenüber Januar 2024).

Preisrückgänge bei importierten landwirtschaftlichen Gütern und Vorleistungsgütern, gestiegene Preise für Konsum- und Investitionsgüter

Importierte landwirtschaftliche Güter waren im Februar 2024 um 7,5 % billiger als im Februar 2023 (-1,9 % gegenüber Januar 2024). Insbesondere die Weizenpreise lagen mit -28,4 % deutlich unter denen von Februar 2023. Rohkaffee war 10,6 % preiswerter als vor einem Jahr. Rohkakao wurde weiterhin teurer, gegenüber dem Vorjahr um 108,7 %, gegenüber dem Vormonat um 20,7 %. Gründe hierfür waren wetterbedingte Ernteausfälle sowie eine steigende Nachfrage.

Die Preise für importierte Vorleistungsgüter lagen im Februar 2024 um 6,8 % unter denen des Vorjahresmonats. Gegenüber dem Vormonat Januar 2024 stiegen sie geringfügig um 0,1 %. Höher als im Vorjahr waren mit einem Plus von 0,5 % die Preise für Investitionsgüter, gegenüber Januar 2024 stiegen sie um 0,2 %.

Konsumgüter stiegen gegenüber dem Vormonat und dem Vorjahresmonat jeweils um 0,3 %. Während sich Verbrauchsgüter gegenüber Vormonat und Vorjahresmonat ebenfalls um jeweils 0,3 % verteuerten, blieben die Preise für Gebrauchsgüter gegenüber Februar 2023 stabil. Gegenüber Januar 2024 stiegen sie um 0,2 %. Bei den Verbrauchsgütern musste insbesondere für Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl fast doppelt so viel bezahlt werden (+99,8 %) wie im Vorjahresmonat. Gegenüber Januar 2024 stiegen die Preise hier um 25,2 %.

Preisrückgang bei Exporten von Energie, landwirtschaftlichen Gütern und Vorleistungsgütern

Die Preise für Energieexporte waren im Februar 2024 um 22,7 % niedriger als ein Jahr zuvor (-0,9 % gegenüber Januar 2024). Wie bei den Importpreisen lag der Rückgang gegenüber dem Vorjahr insbesondere in den um 35,9 % gesunkenen Erdgaspreisen begründet. Gegenüber dem Vormonat wurde Erdgas 3,6 % billiger. Weniger als vor einem Jahr kosteten nach wie vor auch Mineralölerzeugnisse (-0,8 %). Gegenüber Januar 2024 wurden sie jedoch deutlich teurer (+4,3 %).

Die Preise für den Export landwirtschaftlicher Güter waren 10,3 % niedriger als im Vorjahr (-1,4 % gegenüber Januar 2024). Exportierte Vorleistungsgüter verbilligten sich gegenüber Februar 2023 um 4,1 % (+0,2 % gegenüber Januar 2024).

Dagegen wurden Investitionsgüter zu 2,7 % höheren Preisen als im Vorjahr exportiert. Auch die Preise für exportierte Konsumgüter lagen über denen des Vorjahres (+0,8 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt

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KORREKTUR: Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Februar 2024: +0,2 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Februar 2024 gegenüber Januar 2024 saison- und kalenderbereinigt um 0,2 % gestiegen. Ohne die Berücksichtigung der Großaufträge lagen die Auftragseingänge von Dezember 2023 bis Februar 2024 um 2,0 % niedriger als in den drei Monaten zuvor.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 05.04.2024

Auftragseingang ohne Großaufträge: -0,8 % / Korrektur: Die am 05.04.2024 verbreitete Meldung muss aufgrund eines Fehlers im 1. Absatz korrigiert werden. Die Korrektur ist fett hervorgehoben.

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Februar 2024 gegenüber Januar 2024 saison- und kalenderbereinigt um 0,2 % gestiegen. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang von Dezember 2023 bis Februar 2024 um 2,8 % höher als in den drei Monaten zuvor. Der Anstieg ist jedoch hauptsächlich auf einen Großauftrag im Dezember zurückzuführen. Ohne die Berücksichtigung der Großaufträge lagen die Auftragseingänge von Dezember 2023 bis Februar 2024 um 2,0 % niedriger als in den drei Monaten zuvor. Für Januar 2024 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang von -11,4 % gegenüber Dezember 2023 (vorläufiger Wert: -11,3 %).

Innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes sind im Februar 2024 in den Wirtschaftszweigen sehr unterschiedliche Entwicklungen zu erkennen. Gestiegene Auftragseingänge im Maschinenbau (saison- und kalenderbereinigt +10,7 % zum Vormonat) beeinflussten das Gesamtergebnis positiv, nachdem die Auftragseingänge in diesem Bereich zwei Monate in Folge deutlich gefallen waren. Auch die Anstiege der Auftragseingänge in der chemischen Industrie (+3,1 %) und der Pharmaindustrie (+6,6 %) wirkten sich positiv aus. Negativ auf das Gesamtergebnis wirkten sich hingegen die Rückgänge der Auftragseingänge in der Automobilindustrie (-8,1 %) und bei der Herstellung von Metallerzeugnissen (-5,3 %) aus.

Bei den Investitionsgütern ist der Auftragseingang um 0,6 % gefallen. Sowohl bei den Vorleistungsgütern (+1,0 %) als auch bei den Konsumgütern (+2,2 %) ist der Auftragseingang im Februar 2024 gegenüber dem Vormonat gestiegen.

Die Auslandsaufträge sanken um 0,7 %. Dabei gingen die Aufträge aus der Eurozone um 13,1 % zurück. Die Aufträge von außerhalb der Eurozone stiegen hingegen um 7,8 %. Die Inlandsaufträge nahmen um 1,5 % zu.

Umsatz im Februar 2024 um 2,2 % höher als im Vormonat

Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im Februar 2024 saison- und kalenderbereinigt 2,2 % höher als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2023 war der Umsatz kalenderbereinigt 5,8 % geringer. Für Januar 2024 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang von 5,2 % gegenüber Dezember 2023. Hier gab es im Bereich Maschinenbau und in der Automobilindustrie größere Revisionen, der vorläufige Wert hatte -2,0 % betragen.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Der „EU-Talentpool“: eine Lösung für Europas Fachkräftemangel?

In der EU sind 1,8 Millionen Stellen unbesetzt, umso wichtiger ist es, nicht nur alle Potenziale der europäischen Erwerbsbevölkerung auszuschöpfen. Zusätzlich soll nun ein „EU-Talentpool“ Arbeits- und Fachkräfte aus Drittstaaten mit EU-Betrieben zusammenbringen. Die DIHK unterstützt eine solche Online-Plattform, drängt aber auf eine praxisnahe Ausgestaltung.

DIHK, Mitteilung vom 04.04.2024

Deutschlands Wirtschaft leidet unter einem akuten Fachkräftemangel. Laut aktuellem DIHK-Fachkräftereport können mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen ihre Vakanzen langfristig nicht besetzen – das führt zu insgesamt 1,8 Millionen offenen Stellen. Die Herausforderung trifft nicht nur Deutschland als größte Volkswirtschaft der EU, sondern auch andere Mitgliedstaaten und damit den Staatenbund insgesamt. Bis 2030 wird die EU-Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter gegenüber 2022 um sieben Millionen Menschen schrumpfen.

Um dem Mangel entgegenzuwirken, liegt der Fokus der EU und ihrer Mitgliedstaaten vor allem darauf, die Potenziale der Erwerbsbevölkerung bestmöglich auszuschöpfen. Zu den Ansatzpunkten zählt die Aus- und Weiterbildung der vorhandenen Arbeitskräfte ebenso wie die erfolgreiche Integration unterrepräsentierter Gruppen, etwa von Menschen mit Behinderungen oder Geflüchteten. Doch diese sehr wichtigen und sinnvollen Maßnahmen werden angesichts der demografischen Entwicklung allein nicht ausreichen. Daher kommt der Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland eine entscheidende Bedeutung zu.

EU-Talentpool soll Abhilfe schaffen

Im November 2023 präsentierte die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag für einen EU-Talentpool in Form einer Verordnung mit unmittelbarer Wirkung in den Mitgliedstaaten. Dieser Talentpool soll die erste EU-weite Online-Plattform sein, die das Matching – also das Zusammenbringen – von Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten mit Unternehmen in der EU ermöglicht. Im Mittelpunkt stehen die häufigsten Mangelberufe in der Union; alle Qualifikationsniveaus werden berücksichtigt.

Den Mitgliedstaaten ist freigestellt, ob sie sich am EU-Talentpool beteiligen. Falls ja, können ihre Unternehmen über nationale Kontaktpunkte Stellenausschreibungen einbringen. Registrierte Jobsuchende haben die Möglichkeit, ein Profil anzulegen und sich auf Stellenanzeigen im Portal zu bewerben. Ein automatisiertes Matching-Tool unterstützt diesen Prozess.

Unternehmen brauchen Flexibilität und Praxistauglichkeit

Angesichts des Fachkräftemangels in ganz Europa ist es ein wichtiger Ansatz, die Zuwanderung aus Drittstaaten zu fördern und die EU insgesamt als attraktives Einwanderungsziel für Arbeits- und Fachkräfte zu positionieren. Die DIHK unterstützt daher grundsätzlich die Einführung eines EU-Talentpools.

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die Rekrutierung aus Drittstaaten jedoch erfahrungsgemäß komplex und teuer. Daher sind eine praxisnahe Umsetzung und die Interoperabilität mit bestehenden Systemen entscheidend für den Erfolg des EU-Talentpools. Die Plattform sollte aus Sicht der DIHK nicht auf einer vorgegebenen Liste von Mangelberufen basieren. Denn die Unternehmen sollen und können selbst viel besser beurteilen, für welche Berufe sie künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Drittstaaten brauchen und rekrutieren wollen. Zudem muss das Instrument mit einer effizienten Bearbeitung von Einwanderungsanträgen, einer zügigen Anerkennung von Qualifikationen sowie geeigneten Integrationsmaßnahmen für Fachkräfte einhergehen.

Wie geht es weiter?

Das Europäische Parlament und der Rat werden über den Kommissionsvorschlag für einen EU-Talentpool verhandeln. Aufgrund der bevorstehenden Europawahlen werden die Verhandlungen in der nächsten Legislaturperiode fortgesetzt, sofern die neue Kommission und das neu gewählte Parlament dies beschließen. Voraussichtlich werden sie gegen Ende dieses Jahres wieder aufgenommen. Die DIHK wird sich weiterhin für eine praxisnahe Ausgestaltung des EU-Talentpools einsetzen, damit auch KMU davon profitieren können.

Quelle: DIHK

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