ifo Exporterwartungen minimal gesunken (Juli 2023)

Die Stimmung in der deutschen Exportindustrie hat sich leicht verschlechtert. Die ifo Exporterwartungen sind im Juli auf -6,0 Punkte gefallen, von -5,9 Punkten im Juni.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 26.07.2023

Die Stimmung in der deutschen Exportindustrie hat sich leicht verschlechtert. Die ifo Exporterwartungen sind im Juli auf -6,0 Punkte gefallen, von -5,9 Punkten im Juni. „Die Nachfrage aus dem Ausland entwickelt sich eher schwach“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Dies ist auch die Folge der restriktiven Geldpolitik in den USA und Europa, welche nach und nach ihre Wirkung entfaltet.“

„Gegenwärtig gibt es auch kaum Hinweise, dass sich dies kurzfristig ändern könnte“, ergänzt Wohlrabe. Derzeit gibt es wenige Lichtblicke in der Industrie. Die Mehrzahl der Branchen geht davon aus, dass die Exporte in den kommenden drei Monaten rückläufig sein werden. Wie im Vormonat erwarten nur die Bekleidungshersteller und die Getränkeindustrie merkliche Zuwächse beim Auslandsgeschäft. Im Maschinenbau und in der Elektroindustrie trüben sich die Aussichten immer weiter ein. Auch die Autobauer rechnen mit einer schwachen Entwicklung. Die Hersteller von Lederwaren sowie Textilen gehen von deutlichen Rückgängen beim Exportgeschäft aus.

Quelle: ifo Institut

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Regionale Diversifizierung zahlt sich für Unternehmen aus

Unabhängig von aktuellen Krisen geht eine stärkere Diversifizierung von Lieferketten mit dem Unternehmenserfolg einher, wie eine aktuelle Studie von ZEW Mannheim und DIW Berlin zeigt.

ZEW, Pressemitteilung vom 25.07.2023

Einseitige Abhängigkeiten gefährden Souveränität und Lieferketten

Ob mithilfe von Subventionen für eine Intel-Chipfabrik in Magdeburg oder der nationalen Sicherheitsstrategie – die deutsche Politik strebt aufgrund von aktuellen geopolitischen Risiken und Lieferkettenproblemen nach mehr digitaler Unabhängigkeit. Den Vorteilen einer regional verteilten Beschaffung stehen auf Seite der Unternehmen jedoch deutliche Kosten für eine breitere Aufstellung der Importe von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) wie etwa Mikrochips oder anderen Hardware-Komponenten gegenüber. Eine aktuelle Studie von ZEW Mannheim und DIW Berlin zeigt, dass auch unabhängig von aktuellen Krisen eine stärkere Diversifizierung von Lieferketten Hand in Hand mit dem Unternehmenserfolg geht.

„Für die digitale Souveränität der deutschen Wirtschaft ist der Zugang zu IKT-Gütern essenziell, insbesondere in hoch digitalisierten Branchen. Dies heißt nicht, dass diese Güter nun im Inland hergestellt werden müssen. Vielmehr gilt es, einseitige Abhängigkeiten durch eine regional diversifizierte Beschaffungsstrategie zu vermeiden und so den Zugang zu IKT-Gütern langfristig zu sichern“, erklärt Prof. Dr. Irene Bertschek, Leiterin des ZEW-Forschungsbereichs „Digitale Ökonomie“ und Ko-Autorin der Studie.

Mikrodaten zeigen Zusammenhang zwischen Diversifizierung und Unternehmenserfolg

Anhand von Mikrodaten der amtlichen Statistik für die Jahre 2010 und 2014 wurden in der Analyse insgesamt 3.888 Unternehmen in Deutschland untersucht, die IKT-Güter importieren. So konnten die Forscher/innen den Zusammenhang zwischen Ausmaß der Diversifizierung und Unternehmenserfolg erfassen. „Anhand unserer Daten lässt sich bereits vor der aktuellen geopolitischen Situation ein positiver Zusammenhang zwischen Diversifizierung und Unternehmenserfolg nachweisen. Und das gilt für kleinere und größere Unternehmen gleichermaßen“, sagt Dr. Thomas Niebel, Senior Researcher im ZEW-Forschungsbereich „Digitale Ökonomie“ und Ko-Autor der Studie. „Wenn Unternehmen die regionale Diversität ihrer Bezugsländer ausweiten, können sie sich krisenresistenter aufstellen. Diversifizierung ist daher kein Nachteil für die Unternehmen, sondern geht mit deren Erfolg einher“, erklärt Dr. Alexander Schiersch, Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung „Unternehmen und Märkte“ vom DIW Berlin.

Quelle: ZEW

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ifo Geschäftsklimaindex sinkt zum dritten Mal in Folge (Juli 2023)

Die Stimmung in den deutschen Unternehmen hat sich weiter verschlechtert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Juli auf 87,3 Punkte gefallen, nach 88,6 Punkten im Juni.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 25.07.2023

Die Stimmung in den deutschen Unternehmen hat sich weiter verschlechtert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Juli auf 87,3 Punkte gefallen, nach 88,6 Punkten im Juni. Dies ist der dritte Rückgang in Folge. Die Unternehmen waren insbesondere mit den laufenden Geschäften merklich unzufriedener. Auch die Erwartungen gaben erneut nach. Die Lage der deutschen Wirtschaft verdüstert sich.

Im Verarbeitenden Gewerbe sank der Geschäftsklimaindex. Treiber der Entwicklung waren deutlich schlechtere Bewertungen der aktuellen Lage. Zudem fielen die Erwartungen pessimistischer aus. Die Unternehmen erhalten immer weniger neue Aufträge. Die Kapazitätsauslastung sank um 1,4 Prozentpunkte auf 83,0 Prozent. Sie lag damit erstmals seit mehr als zwei Jahren unter ihrem langfristigen Mittelwert von 83,6 Prozent.

Im Dienstleistungssektor hat der Index nachgegeben. Die Dienstleister waren merklich weniger zufrieden mit der aktuellen Geschäftslage. Ihre Erwartungen für die kommenden Monate waren jedoch etwas weniger pessimistisch.

Im Handel hat sich das Geschäftsklima verschlechtert. Insbesondere der Ausblick verdüsterte sich. Auch ihre laufenden Geschäfte bewerteten die Händler schlechter.

Im Bauhauptgewerbe ist der Geschäftsklimaindikator auf den niedrigsten Stand seit Februar 2010 gesunken. Die Unzufriedenheit mit der aktuellen Lage nahm merklich zu. Auch der Ausblick auf die kommenden Monate war pessimistischer.

Quelle: ifo Institut

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Mittelstand sieht sich gegenwärtig im internationalen Wettbewerb gut aufgestellt

Die im internationalen Wettbewerb stehenden kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland sehen sich gegenwärtig in Relation zu ihrer Konkurrenz gut aufgestellt, wie der aktuelle KfW-Internationalisierungsbericht von KfW Research zeigt.

KfW, Pressemitteilung vom 24.07.2023

  • Zentrale Stärken sind qualifizierte Fachkräfte und Qualitätsstandard „Made in Germany“
  • Für die Zukunft erwartet ein Drittel Verbesserung, ein Fünftel Verschlechterung der eigenen Wettbewerbsposition
  • Jedes zweite mittelständische Unternehmen sieht Bürokratie als hohes Risiko für seine künftige Wettbewerbsfähigkeit, nur jedes fünfte nennt Energiekosten

Die im internationalen Wettbewerb stehenden kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland sehen sich gegenwärtig in Relation zu ihrer Konkurrenz gut aufgestellt, wie der aktuelle KfW-Internationalisierungsbericht von KfW Research zeigt. Erfreulicherweise sind sie auch mit Blick auf ihre zukünftige Wettbewerbsposition überwiegend zuversichtlich: Etwa die Hälfte geht davon aus, die bisherige Stellung im internationalen Wettbewerb halten zu können. Rund ein Drittel erwartet sogar eine Verbesserung. Ein Fünftel aller kleinen und mittleren Unternehmen sorgt sich um eine Verschlechterung der eigenen Wettbewerbsposition.

Von den insgesamt 3,8 Millionen Mittelständlern hierzulande steht etwa jeder zehnte im globalen Wettbewerb. Mit diesen 380.000 Unternehmen befasst sich der KfW-Internationalisierungsbericht. Größere Firmen aus dem Verarbeitenden Gewerbe, die zu den wesentlichen Treibern von Umsätzen, Beschäftigung und Investitionen im Mittelstand gehören, sind überdurchschnittlich oft unter ihnen vertreten.

Internationaler Wettbewerb bedeutet im Mittelstand vor allem europäischen Wettbewerb: Etwa 60 % der kleinen und mittleren Unternehmen mit wichtigen Konkurrenten im Ausland verorten diese in Europa. Wichtigste Herkunftsregion von Wettbewerbern außerhalb Europas ist China (31 %). Weitere 20 % verorten ihre ausländischen Wettbewerber auch in anderen Regionen Asiens, ebenfalls rund ein Fünftel sieht seine internationale Konkurrenz im Vereinigten Königreich oder in den USA.

Gegenwärtig schneiden deutsche mittelständische Unternehmen nach eigener Einschätzung bei vielen Aspekten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit gut ab. Als zentrale Stärke sehen sie vor allem die Verfügbarkeit von qualifizierten Fachkräften im Unternehmen. Jedes dritte Unternehmen sieht sich in dieser Hinsicht besser aufgestellt als die Konkurrenz aus dem Ausland, die Hälfte zumindest vergleichbar und nur 5 % schlechter. Auch mit dem positiven Image von Made in Germany können kleine und mittlere Unternehmen international punkten: 51 % sehen für ihre Produkte/Dienstleistungen einen höheren Bekanntheitsgrad als für die der internationalen Wettbewerber, 48 % konstatieren einen höheren Innovationsgrad und 33 % eine bessere Qualität.

Neben diesen klaren Stärken sieht der Mittelstand auch einige Schwächen: Ein gutes Viertel der Unternehmen sieht sich bei den Preisen für die eigenen Produkte/Dienstleistungen im Nachteil, 16 % sind nach eigener Einschätzung bei den Personalkosten schlechter aufgestellt, 17 % bewerten die eigene Service- und Beratungskompetenz kritisch und 10 % den eigenen Digitalisierungsgrad.

In der öffentlichen Diskussion werden die hohen Energiekosten in Deutschland häufig als ein wesentlicher Standortnachteil im internationalen Wettbewerb gesehen. Für die Breite des Mittelstands stellen sie jedoch keinen gravierenden Wettbewerbsnachteil dar: Nur rund 11 % der deutschen mittelständischen Unternehmen schneiden mit Blick auf ihre Energiekosten nach eigener Einschätzung schlechter ab als ihre ausländischen Wettbewerber – wohingegen sich 39 % sogar besser aufgestellt sehen als ihre wichtigsten Konkurrenten. Für rund 26 % aller Unternehmen sind die Energiekosten im internationalen Wettbewerb überhaupt kein relevanter Faktor. Im Verarbeitenden Gewerbe fällt die Einschätzung etwas weniger positiv aus als in der Breite des Mittelstands: Hier sehen sich 19 % schlechter und nur 29 % besser aufgestellt als ihre Konkurrenz. Im Vergleich zum Jahr 2021 ist die relative Energiekostenbelastung vor allem im Verarbeitenden Gewerbe sichtbar angestiegen. Dennoch halten die meisten Mittelständler (81 %) die Energiekosten auf dem Niveau von März 2023 für tragbar – trotz der Mehrbelastung, die sie teilweise darstellen.

Auch für die künftige Wettbewerbsfähigkeit sind hohe Energiekosten aus Sicht des deutschen Mittelstands weder das einzige noch das größte Risiko. Am meisten Sorge bereitet den kleinen und mittleren Unternehmen mit Blick auf die kommenden drei Jahre die Bürokratie. Jedes zweite (48 %) sieht darin ein hohes Risiko für seine zukünftige Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland. Es folgen Steuern und Abgaben (34 %) sowie Umwelt- und Klimaschutzbestimmungen (26 %). Erst dann kommen die Energiekosten, die 21 % als hohes Risiko bewerten. Ähnlich problematisch sehen die Mittelständler das Thema Fachkräftemangel (21 %), digitale Infrastruktur (20 %) und Verfügbarkeit von Rohstoffen/Vorprodukten (18 %).

„Der deutsche Mittelstand in seiner Gesamtheit bewertet seine derzeitige internationale Wettbewerbsfähigkeit positiv. Auch mit Blick auf die Zukunft ist er durchaus zuversichtlicher als die aktuelle öffentliche Diskussion das befürchten lässt, aber er sieht deutlichen Handlungsbedarf: Bürokratie abbauen, Fachkräftemangel bekämpfen, Akzeptanz für die grüne Transformation durch Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen schaffen, die Rohstoff- und Energieversorgung sichern und die Digitalisierung vorantreiben – die Ansatzpunkte für den Erhalt und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands sind vielfältig“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW.

„Daraus konkrete Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen ist eine Aufgabe die Politik und Wirtschaft gemeinsam angehen müssen: Der Hebel der Politik sind vor allem die Rahmenbedingungen, durch die sie die Attraktivität des Standorts Deutschlands erhalten kann– beispielsweise durch die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren oder die Setzung von Anreizen für eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen. In der Verantwortung sind zugleich auch die Unternehmen, die sich auf ein veränderndes Wettbewerbsumfeld einstellen und Maßnahmen zur Reduzierung von Risiken treffen müssen – beispielsweise durch eine Diversifizierung ihrer Rohstoffversorgung.“

Der KfW-Internationalisierungsbericht liefert auch aktuelle repräsentative Daten zu den Auslandsumsätzen des deutschen Mittelstands: Im Jahr 2021 beliefen sie sich auf 617 Milliarden Euro und lagen damit nicht nur über dem Vorjahreswert, sondern auch deutlich über dem Niveau vor der Corona-Krise. Damit leistet der Mittelstand weiter einen wesentlichen Beitrag zu den gesamten deutschen Exporten. Der Krieg in der Ukraine stellt die Firmen jedoch vor neue Herausforderungen. Steigende Energiekosten, eine hohe Inflation und anhaltende Lieferengpässe haben die Exporterwartungen im Jahr 2022 eingetrübt. Angesichts einer schwachen Konjunktur in Europa und einem verlangsamten Wachstum der Weltwirtschaft dürfte sich die Exportnachfrage auch im laufenden Jahr nur verhalten entwickeln.

Quelle: KfW

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Klimapolitische Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien – BMWK richtet Außenwirtschaftsförderung stärker am Klimaschutz aus

Das BMWK hat am 24.07.2023 erstmals Entwürfe für „Sektorleitlinien der Bundesregierung“ (Hermesdeckungen) vorgelegt. Diese sind in der Bundesregierung geeint und gehen jetzt in einem nächsten Schritt in die Konsultation mit Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und NGOs.

BMWK, Pressemitteilung vom 24.07.2023

Konsultationsphase mit Stakeholdern startet

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 24.07.2023 erstmals Entwürfe für „Sektorleitlinien der Bundesregierung“ (Hermesdeckungen) vorgelegt. Diese sind in der Bundesregierung geeint und gehen jetzt in einem nächsten Schritt in die Konsultation mit Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und NGOs.

Das Instrument der Exportkreditgarantien ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Die Exportkreditgarantien schützen Exporteure und Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen. Mit den Garantieinstrumenten des Bundes sind günstigere Finanzierungskonditionen und auch eine politische Flankierung im Falle eines nicht reibungslosen Geschäftsverlaufs möglich.

Die Sektorleitlinien enthalten Entscheidungskriterien für die Übernahme dieser Exportkreditgarantien und legen hierbei erstmals einen klimapolitischen Maßstab an. Die Sektorleitlinien betreffen drei Sektoren: Energie, Industrie und Transport. Eine Übertragung auf die Investitionsgarantien ist geplant und wird in Kürze erfolgen.

Ziel dieser neuen Leitlinien und damit Entscheidungskriterien ist es, Innovationen und klimafreundliche Technologien anzureizen, ihre Entwicklung zu unterstützen und den Export grüner Technologien ins Ausland zu fördern. Gleichzeitig soll die Finanzierung klimaschädlicher Aktivitäten perspektivisch beendet werden.

So soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden, denn die Märkte werden künftig klimaneutral sein, und hier soll die deutsche Wirtschaft mit Mittelstand und großen Unternehmen erfolgreich agieren können. Mehr Klimaschutz sorgt für mehr Resilienz und mehr Wirtschaftssicherheit. Darüber hinaus profitiert nicht nur die deutsche Außenwirtschaft davon, sondern wir unterstützen mit den Außenwirtschaftsförderinstrumenten auch in den Zielländern die Transformation zur Klimaneutralität.

Die Entwürfe der Sektorleitlinien sind im Interministeriellen Ausschuss und mit dem Bundeskanzleramt abgestimmt. Der Interministerielle Ausschuss für die Exportkreditgarantien ist das Gremium der Bundesregierung, das über die Deckungspolitik und die Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien für Exportgeschäfte entscheidet. Neben dem federführenden BMWK gehören dem Gremium das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Auswärtige Amt (AA) und das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an.

In einem nächsten Schritt startet noch in dieser Woche die Konsultationsphase zu den klimapolitischen Sektorleitlinien. Ab diesem Zeitpunkt steht ein Onlinefragebogen bereit. Bis Ende August können Stellungnahmen eingereicht werden. Auch wird es ein Webinar zur Erläuterung der neuen Sektorleitlinien sowie einen Roundtable geben. Die Konsultation richtet sich primär an Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und NGOs, aber auch Stellungnahmen von anderen Stakeholdern sind willkommen. Interessierte Exporteure und Investoren sollten sich idealerweise über ihre Verbände einbringen. Die Sektorleitlinien sollen nach Ende der Konsultationsphase zum vierten Quartal 2023 verbindlich werden.

Die Sektorleitlinien sind Teil der Klimastrategie für die Außenwirtschaftsförderung, die das BMWK verfolgt. Damit wird das Ziel des Koalitionsvertrages umgesetzt, im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Pfad des Pariser Weltklimaabkommens auszurichten und die entsprechenden Potenziale auf allen staatlichen Ebenen zu aktivieren, so wie dies die Bundesregierung 2021 bei der Weltklimakonferenz in Glasgow zugesagt hatte.

Näher zur Erläuterung

Was sollen die klimapolitischen Sektorleitlinien konkret regeln?

Die klimapolitischen Sektorleitlinien wurden wissenschafts- und evidenzbasiert entwickelt und umfassen die Sektoren, die für die Dekarbonisierung eine entscheidende Rolle spielen und für die Exportkreditgarantien von herausragender Bedeutung sind.

Die Sektorleitlinien sollen künftig für drei Sektoren gelten:

  1. Energie (klimafreundliche Energie sowie Gewinnung, Aufbereitung, Transport, Lagerung und Verstromung fossiler Energieträger),
  2. Industrie (Chemie und Metall),
  3. Transport mit ziviler Luft- und Schifffahrt.

In diesen Sektoren sollen Exporte von grünen Technologien durch Deckungserleichterungen angereizt und intensiviert werden. Beispielsweise betrug im Bereich der erneuerbaren Energien das Deckungsvolumen im Jahr 2022 492 Mio. Euro – derlei Geschäfte noch besser zu fördern, soll mit den Sektorleitlinien gelingen. Außerdem sollen verbindliche Ausstiegspfade für die Förderung von Exporten mittels Exportkreditgarantien in treibhausgasintensive Projekte festgelegt werden.

Die Sektorleitlinien legen dabei drei Kategorien fest: eine grüne Kategorie für besonders förderungswürdige (grüne) Technologien. Diese erhalten in Zukunft erleichterte und attraktivere Deckungskonditionen. Bei Produkten, die in die weiße Kategorie fallen (bspw. der Export von Maschinen und Anlagen, die keinen wesentlichen Beitrag zu den Pariser Klimazielen leisten) bleiben die Konditionen unverändert. Für Produkte der roten Kategorie gilt ein Deckungsausschluss, das heißt, Exporte können nicht mehr durch Exportkreditgarantien abgesichert werden.

Für Geschäfte der grünen Kategorie ist u.a. vorgesehen, die Deckungsquote bei der Finanzkreditdeckung für die wirtschaftlichen und politischen Risiken von 95 % auf 98 % zu erhöhen – damit wird die Finanzierung erleichtert. Ausländische Exportkreditagenturen ermöglichen für Finanzierungen grüner Produkte, die in ihren Staaten hergestellt werden, bereits Deckungsquoten über 95 %. Hierzu schließen wir auf. Es soll zudem gestattet werden, dass der zulässige Anteil ausländischer Wertschöpfung am exportieren Produkt bis zu 70 % beträgt. Voraussetzung ist aber, dass Kernkompetenzen und Schlüsseltechnologien weiterhin aus Deutschland kommen.

Was ist für den Energiebereich vorgesehen?

Im Energiebereich setzen die Sektorleitlinien klare Regeln für den Ausstieg aus der Förderung fossiler Energien (Phase Out). Das ist ein wichtiges Signal für die Ausrichtung unserer außenwirtschaftlichen Förderpolitik an den Klimazielen. Es gibt dabei eng begrenzte Ausnahmen, unter denen eine Exportkreditgarantie noch übernommen werden kann. Diese Ausnahmen betreffen vor allem den Sektor Gas. Eine Deckung für Gasförderprojekte kann danach nur übernommen werden, wenn die Wahrung der nationalen Sicherheit (z. B. zur Abwendung einer ernsthaften Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit) oder ein geostrategisches Versorgungssicherheitsinteresse (z. B. zur Abwendung einer Ernährungskrise) dies erfordert. Wichtig ist auch, dass mit der Realisierung des Projekts das 1,5 Grad-Ziel eingehalten wird. Dabei sind Lock-in-Effekte zu vermeiden.

Dieser Teil der BMWK-Klimastrategie setzt internationale Zusagen wie das Glasgow Statement um und steht im Einklang mit unseren multilateralen Zusagen, wie jene im Rahmen der G7-Gipfel von Elmau und Hiroshima.

Was ist für den Industrie- und Transportsektor vorgesehen?

Im Industriebereich findet bei der Eisen-Stahl- und Aluminiumherstellung soweit möglich eine Orientierung an der EU-Taxonomieverordnung – bzgl. positiver wie negativer Anreize – statt. Es werden beispielsweise bei der Eisen- und Stahlherstellung keine Garantien für Kokereien und sonstige Anlagen zur Kohleverarbeitung für die Metallindustrie mehr übernommen. Bei der Herstellung von Chemikalien werden die Vorgaben der EU-Taxonomieverordnung angewendet, indem z. B. Exportgeschäfte über Anlagen mit besonders geringen Lebenszyklusemissionen günstigere Deckungskonditionen erhalten.

Im Transportbereich werden in der zivilen Schifffahrt internationale Emissionsvorgaben umgesetzt; in diesem Bereich ebenso wie bei der zivilen Luftfahrt wird insbesondere die Umrüstung auf klimaverträgliche Antriebsformen unterstützt.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen: Zwischen 620 und 1.580 Euro im Monat

Bei den durch Tarifvertrag festgelegten Ausbildungsvergütungen bestehen je nach Branche und Region sehr große Unterschiede. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung von 20 ausgewählten Tarifbranchen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung veröffentlichte.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 224.07.2023

Tarifvertragsparteien reagieren mit überdurchschnittlichen Erhöhungen auf Fachkräftemangel

Bei den durch Tarifvertrag festgelegten Ausbildungsvergütungen bestehen je nach Branche und Region sehr große Unterschiede. Die Spannbreite reicht von der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung, die im ersten Ausbildungsjahr bei 620 Euro pro Monat liegt und z. B. im Friseurhandwerk oder der ostdeutschen Floristik gezahlt wird, bis zu 1.580 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe, mit denen Auszubildende im vierten Ausbildungsjahr vergütet werden. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung von 20 ausgewählten Tarifbranchen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2023 vorlegt.

Deutliche Zuwächse bei den Ausbildungsvergütungen

„In einigen Tarifbranchen sind die tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen in jüngster Zeit überdurchschnittlich stark angehoben worden“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Die Tarifvertragsparteien reagieren hier auf sinkende Ausbildungszahlen und einen zunehmenden Fachkräftemangel, dem ohne eine deutliche Verbesserung der Vergütungsniveaus nicht entgegnet werden kann.“

Den größten Zuwachs konnte das Backhandwerk verzeichnen, wo die Ausbildungsvergütungen ab dem 1. August 2023 im ersten Ausbildungsjahr um 26,5 Prozent angehoben werden. Erhöhungen um 20 Prozent und mehr gab es außerdem im bayerischen Gastgewerbe, der westdeutschen Floristik und der Süßwarenindustrie Nordrhein-Westfalen. Über 10 Prozent stiegen die Ausbildungsvergütungen im sächsischen Gastgewerbe, in der Landwirtschaft (Mecklenburg-Vorpommern) und im Privaten Bankgewerbe.

In der Mehrzahl der Branchen wurden die Vergütungen im Laufe des letzten Ausbildungsjahres zwischen 2,0 und 7,5 Prozent angehoben. In einigen wenigen Branchen gab es hingegen keine Erhöhungen. Dies liegt zum Teil daran, dass wie z. B. bei der Deutschen Bahn AG oder dem nordrhein-westfälischen Friseurhandwerk die laufenden Tarifverhandlungen noch zu keinem Ergebnis geführt haben oder – wie im Fall der ostdeutschen Floristik – ergebnislos abgebrochen wurden. In anderen Branchen wie z. B. dem Kfz-Handwerk sind bereits Erhöhungen vereinbart worden, die jedoch erst im weiteren Verlauf der zweiten Jahreshälfte 2023 in Kraft treten.

Große Niveauunterschiede bei den Ausbildungsvergütungen nach Branche und Region

Die Ausbildungsvergütungen werden normalerweise im Rahmen der regulären Tarifverhandlungen zusammen mit den Löhnen der Beschäftigten verhandelt. Damit hängen sie auch mit der Verhandlungsposition der jeweiligen Gewerkschaft zusammen, die von Branche zu Branche und von Region zu Region sehr unterschiedlich ist. Dementsprechend existieren bei der Höhe der Ausbildungsvergütungen erhebliche Unterschiede.

Die Unterschiede bei den tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen zeigen sich bereits im ersten Ausbildungsjahr: In zehn der 20 untersuchten Tarifbranchen liegen die Vergütungen zumindest teilweise oberhalb von 1.000 Euro pro Monat. Hierzu gehören:

  • das Gastgewerbe in Bayern, das mit der jüngsten Erhöhung erstmals die 1.000 Euro-Marke erreicht hat,
  • die Textilindustrie in Baden-Württemberg mit 1.015 Euro,
  • die Deutsche Bahn AG mit bundeseinheitlich 1.020 Euro,
  • die Druckindustrie mit bundeseinheitlich 1.025 Euro,
  • die Süßwarenindustrie Nordrhein-Westfalen mit 1.051 Euro,
  • der Öffentliche Dienst mit einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 1.068 Euro (Bund und Gemeinden) bzw. 1.087 Euro (Länder, ohne Hessen),
  • die Chemische Industrie mit 1.090 Euro im Bezirk Nordrhein und 1.080 Euro im Bezirk Ost,
  • die Metall- und Elektroindustrie mit 1.091 Euro in Baden-Württemberg und 1.059 Euro in Sachsen,
  • das Versicherungsgewerbe mit bundeseinheitlich 1.120 Euro,
  • das Private Bankgewerbe mit bundeseinheitlich 1.150 Euro

Die höchste Ausbildungsvergütung unter den hier untersuchten Tarifbranchen wird aktuell im ersten Ausbildungsjahr mit 1.231 Euro (Öffentlicher Dienst: Länder) bzw. 1.191 Euro (Öffentlicher Dienst: Bund und Gemeinden) für die Pflegeberufe gezahlt, die mittlerweile innerhalb der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes über gesonderte Regelungen verfügen. Damit haben die Tarifvertragsparteien auf den akuten Fachkräftemangel in diesem Bereich reagiert. Allerdings gelten diese Ausbildungsvergütungen verbindlich nur für öffentliche Einrichtungen, die unter den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) oder den Tarifvertrag der Länder (TV-L) fallen. In privaten Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag kann die Ausbildungsvergütung hingegen auch deutlich geringer ausfallen.

In der Mitte befinden sich 12 der untersuchten 20 Tarifbranchen mit (teilweise) monatlichen Ausbildungsvergütungen zwischen 800 und 1.000 Euro im ersten Jahr. Hierzu gehören das Kfz-Handwerk, der Einzelhandel, das Bauhauptgewerbe, die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie, das private Verkehrsgewerbe, die Süßwarenindustrie Ost, das sächsische Gastgewerbe, die Textilindustrie Ost, das Gebäudereinigungshandwerk, das Backhandwerk, die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und die westdeutsche Floristik.

Die niedrigsten Ausbildungsvergütungen mit Beträgen von unter 800 Euro im Monat finden sich in drei Tarifbranchen: der Landwirtschaft im Bezirk Nordrhein mit 790 Euro, dem nordrhein-westfälischen Friseurhandwerk mit 610 Euro und der ostdeutschen Floristik mit 585 Euro. Die beiden zuletzt genannten Tarifbereiche liegen dabei unterhalb der aktuell gültigen gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro und sind somit unwirksam.

In lediglich sieben der vom WSI untersuchten Tarifbranchen existieren bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütungen, darunter das Bäckerhandwerk, das Private Bankgewerbe, die Druckindustrie, die Deutsche Bahn AG, das Gebäudereinigungshandwerk, der Öffentliche Dienst und das Versicherungsgewerbe.

In 13 Tarifbranchen bestehen hingegen nach wie vor Unterschiede im Niveau der Ausbildungsvergütungen zwischen den west- und den ostdeutschen Tarifgebieten. In der chemischen Industrie und der Metall- und Elektroindustrie liegen die ostdeutschen Ausbildungsvergütungen mit Beträgen von 10 bzw. 32 Euro pro Monat dabei nur relativ geringfügig unterhalb des hier berücksichtigten westdeutschen Tarifbezirks, wobei auch innerhalb Westdeutschlands regionale Unterschiede existieren. Die größten Ost-West-Unterschiede existieren mit 215 Euro in der Floristik gefolgt vom Kfz-Handwerk mit 169 Euro und der Textilindustrie mit 135 Euro.

In den übrigen Branchen variieren die Unterscheide zumeist zwischen 50 und 100 Euro. In der Landwirtschaft von Mecklenburg-Vorpommern liegen die Ausbildungsvergütungen sogar leicht oberhalb des Westniveaus.

Die erheblichen Unterschiede zwischen den Branchen setzen sich auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr fort. So variieren die Ausbildungsvergütungen im zweiten Ausbildungsjahr zwischen der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 732 Euro, die im Thüringer Friseurhandwerk gezahlt wird, und 1.297 Euro für die Auszubildenden in der Pflege bei den Ländern.

Im dritten Ausbildungsjahr liegen die Unterschiede zwischen 837 Euro (Mindestausbildungsvergütung) und 1.495 Euro (westdeutsches Bauhauptgewerbe). Von wenigen Ausnahmen abgesehen verdienen die Auszubildenden ab dem dritten Jahr in fast allen Tarifbranchen zum Teil deutlich mehr als 1.000 Euro. In elf der hier ausgewerteten Branchen existiert darüber hinaus auch noch ein viertes Ausbildungsjahr. Die höchste Ausbildungsvergütung wird dann mit 1.580 Euro im Monat im westdeutschen Bauhauptgewerbe gezahlt.

„Trotz eines erheblichen Aufholprozesses ist das Niveau der Ausbildungsvergütung in einigen Tarifbranchen nach wie vor sehr niedrig“, erläutert Schulten. „Hinzu kommen die Branchen ohne Tarifvertrag, in denen Auszubildende lediglich Anspruch auf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung haben. Um die Attraktivität bestimmter Ausbildungsberufe zu erhöhen, ist deshalb eine Stärkung der Tarifbindung dringend geboten.“

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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61 % der Unternehmen erlauben ihren Mitarbeitenden Homeoffice

61 % der befragten Unternehmen bieten die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten. Das geht aus der jüngsten Personalleiterbefragung durch das ifo Institut in Kooperation mit Randstad hervor. Im Durchschnitt sind 6,4 Tage Homeoffice im Monat möglich, nach 6,7 Tagen vor einem Jahr.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 24.07.2023

61 % der befragten Unternehmen bieten die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten. Das geht aus der jüngsten Personalleiterbefragung durch das ifo Institut in Kooperation mit Randstad hervor. Im Durchschnitt ermöglichen die Unternehmen ihren Mitarbeitenden 6,4 Tage Homeoffice im Monat, nach 6,7 Tagen in der Umfrage vor einem Jahr. „Insbesondere Handelsbetriebe und kleine Unternehmen bieten seltener die Arbeit von zu Hause an“, sagt ifo-Expertin Johanna Garnitz.

Im Handel sind es 34 % der Betriebe, nach 51 vor einem Jahr. Im Schnitt werden hier 5,7 Tage im Monat im Heimbüro gearbeitet, nach zuvor 7 Tagen. Bei kleinen Firmen bis 49 Mitarbeitenden sind es 32 %, nach 46 %. Auch hier arbeiten die Angestellten seltener von zu Hause. Durchschnittlich sind es 6,6 Tage im Monat, nach 7,4 Tagen.

„In großen Unternehmen und Industriefirmen können Mitarbeitende öfter und länger im Homeoffice arbeiten als vor einem Jahr“, sagt Garnitz. Fast alle befragten Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten (94 %) bieten die Möglichkeit von zu Hause zu arbeiten an. Sie bewilligen mehr Tage im Monat als vor einem Jahr: im Schnitt 7,1 Tage nach 5,3 Tagen. 90 % der Betriebe, die zwischen 250 und 499 Angestellte beschäftigen, ermöglichen Homeoffice. Sie genehmigen durchschnittlich 6,2 Tage pro Monat, nach 6 Tagen ein Jahr zuvor. Zwei Drittel der Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden bieten durchschnittlich 5,5 Tage an, nach 6,9 Tagen vor einem Jahr.

Quelle: ifo Institut

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Staatliche Beihilfen: EU-Kommission genehmigt deutsche Regelung für Förderung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft

Die EU-Kommission hat eine mit 3 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung zur Unterstützung privater Investitionen in strategische Güter zur Förderung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft genehmigt.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 20.07.2023

Die Europäische Kommission hat eine mit 3 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung zur Unterstützung privater Investitionen in strategische Güter zur Förderung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft genehmigt. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte dazu: „Mit dieser mit 3 Milliarden Euro ausgestatteten deutschen Regelung werden private Investitionen in Güter unterstützt, die für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, wie Batterien, Solarzellen und Windturbinen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu den ehrgeizigen Klimazielen Europas.“

Die Regelung steht mit dem Industrieplan für den Grünen Deal in Einklang. Mit der Regelung, die auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt wurde, sollen Maßnahmen in Bereichen gefördert werden, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind. Durch den neuen Rahmen wurde der am 23. März 2022 angenommene und am 20. Juli 2022 sowie am 28. Oktober 2022 geänderte Befristete Krisenrahmen erneut geändert und teilweise verlängert, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die Wirtschaft in der derzeitigen geopolitischen Krise zu stützen.

Die deutsche Beihilfemaßnahme

Deutschland hat auf der Grundlage des Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels eine Beihilferegelung im Umfang von 3 Milliarden Euro bei der Kommission angemeldet, mit der private Investitionen in strategische Güter zur Förderung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützt werden sollen.

Die Beihilfe soll in Form von Direktzuschüssen, Steuervergünstigungen, vergünstigten Zinssätzen für neue Darlehen oder Bürgschaften für neue Darlehen gewährt werden.

Die Maßnahme steht Unternehmen offen, die einschlägige Ausrüstungsgüter, d. h. Batterien, Solaranlagen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Anlagen für die CO₂-Abscheidung und -Speicherung, sowie Schlüsselkomponenten herstellen, die in erster Linie als direkte Vorprodukte für die Herstellung solcher Anlagen oder die Verarbeitung kritischer Rohstoffe, die für ihre Herstellung erforderlich sind, ausgelegt und verwendet werden.

Die Kommission hat festgestellt, dass die von Deutschland angemeldete Regelung die im Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen erfüllt. So werden die Beihilfen i) Anreize für die Herstellung wichtiger Ausrüstung für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft schaffen und ii) spätestens am 31. Dezember 2025 gewährt werden.

Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die deutsche Regelung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um den ökologischen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu erleichtern, die für die Umsetzung des Industrieplans zum Grünen Deal von Bedeutung sind, und daher mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und den im Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen im Einklang steht.

Daher hat die Kommission die Beihilferegelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Quelle: EU-Kommission

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Gut 8 % aller Vollzeiterwerbstätigen arbeiteten 2022 mehr als 48 Stunden pro Woche

Im Jahr 2022 arbeiteten 8,3 % der 30 Millionen Vollzeiterwerbstätigen gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, war dies der niedrigste Anteil seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1991. Im Jahr 2021 hatten noch 8,9 % aller Vollzeiterwerbstätigen überlange Arbeitszeiten. Im Durchschnitt arbeiteten Vollzeiterwerbstätige im vergangenen Jahr 40,4 Stunden in der Woche.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 21.07.2023

  • Anteil auf niedrigstem Stand seit 1991
  • Anteil der Beschäftigten in unfreiwilliger Teilzeit geht zurück
  • 88 % der Erwerbstätigen sehen ihre Arbeit als sinnvoll an

Lange Arbeitszeiten können für Erwerbstätige zur Belastung werden. Im Jahr 2022 arbeiteten 8,3 % der 30 Millionen Vollzeiterwerbstätigen gewöhnlich mehr als 48 Stunden pro Woche. Dies gilt als überlange Arbeitszeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war dies der niedrigste Anteil seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1991. Im Jahr 2021 hatten noch 8,9 % aller Vollzeiterwerbstätigen überlange Arbeitszeiten. Im Durchschnitt arbeiteten Vollzeiterwerbstätige im vergangenen Jahr 40,4 Stunden in der Woche.

Ein Grund für den Tiefststand der überlangen Arbeitszeiten ist die Entwicklung bei den Selbstständigen: Mehr als ein Drittel (38,6 %) von ihnen war zwar 2022 von überlangen Arbeitszeiten betroffen. Der Anteil ist jedoch auf den tiefsten Stand seit 1991 gesunken. Unter den Selbstständigen mit Beschäftigten arbeitete allerdings 2022 noch fast die Hälfte (48,2 %) besonders lang.

Selbstständige mit Beschäftigten haben auch häufiger später Feierabend als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 31,9 % der Selbstständigen mit Beschäftigten haben 2022 regelmäßig zwischen 18 und 23 Uhr gearbeitet. Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern war es hingegen nur knapp jede siebte Person (14,0 %). Bei der Nachtarbeit von 23 bis 6 Uhr war das Verhältnis ausgeglichener: Nur 5,2 % der Selbstständigen mit Beschäftigten und 4,6 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienten ihr Geld, während andere schliefen.

Knapp 6 % der Beschäftigten arbeiten unfreiwillig in Teilzeit

Wie eine überlange Tätigkeit können auch zu geringe Arbeitszeiten zur Belastung werden, und das nicht nur, weil sie meist zu Gehaltseinbußen führen. Teilweise wird auch kürzer gearbeitet, weil gerade keine Tätigkeit mit höherer Stundenzahl zu finden ist: 5,7 % aller rund 12,5 Millionen Teilzeiterwerbstätigen betrachteten 2022 die Teilzeitarbeit als Notlösung. Sie gaben als Grund für ihre Teilzeittätigkeit an, keine Vollzeitstelle gefunden zu haben. Im Vergleich zum Vorjahr (6,7 %) ging der Anteil damit leicht zurück, im Zehn-Jahres-Vergleich hat er sich mehr als halbiert (2012: 15,4 %). 2022 waren 7,4 % der teilzeitbeschäftigten Männer und 5,2 % der Frauen eigentlich auf der Suche nach einem Vollzeitjob.

Überwiegende Mehrheit sieht eigene Arbeit als sinnvoll an

Belastungen im Job sind leichter zu schultern, wenn die Arbeitsmotivation hoch ist. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Identifikation mit der ausgeübten Tätigkeit. Die meisten Erwerbstätigen sahen im Jahr 2021 in ihrer Arbeit eine sinnvolle Tätigkeit. 88 % der Befragten hatten immer oder oft das Gefühl, sinnhafte Arbeit zu leisten. Dabei sehen die jüngeren Altersklassen ihre Arbeit etwas seltener als sinnreich an. Während bei den 25- bis 34-Jährigen 81 % Sinn in ihrer Tätigkeit erkennen, sind es in der Gruppe ab 55 Jahren 94 %.

Knapp die Hälfte der Beschäftigten hat seit mindestens zehn Jahren denselben Arbeitgeber

Wer sich in seinem Arbeitsumfeld wohlfühlt, ist weniger geneigt, den Job zu wechseln. Insofern ist die Dauer der Beschäftigung beim aktuellen Arbeitsgeber ein Indikator für die Zufriedenheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Im Jahr 2022 waren etwas weniger als die Hälfte (42,8 %) der Erwerbstätigen seit mindestens zehn Jahren bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. In den letzten zehn Jahren ging dieser Anteil allerdings zurück: 2012 waren noch 48,3 % der Beschäftigten besonders lange bei ein und demselben Arbeitgeber tätig gewesen. Im Jahr 2022 arbeiteten dagegen mit 19,2 % mehr Beschäftigte seit fünf bis zehn Jahren beim selben Arbeitgeber (2012: 17,4 %). Eine Beschäftigungsdauer von weniger als fünf Jahren lag bei mehr als einem Drittel (38,0 %) vor. 2012 war der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kürzerer Beschäftigungsdauer beim aktuellen Arbeitgeber noch etwas geringer gewesen (34,4 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Was bedeutet die EU-Wirtschaftssicherheits-Strategie für die Unternehmen

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende für Deutschland und Europa. Doch nicht erst seit Februar 2022 sortiert sich die Globalisierung neu: Geopolitische Veränderungen, zunehmender Protektionismus und die Erosion multilateraler Regelwerke ändern die internationale Arbeitsteilung von Grund auf. Deutschland mit seiner global stark vernetzten Wirtschaft ist davon unmittelbar betroffen. Jeder vierte deutsche Arbeitsplatz hängt am Außenhandel, in der Industrie sogar jeder zweite. Als Reaktion auf die Entwicklungen hat die EU-Kommission eine neue Strategie für die wirtschaftliche Sicherheit vorgelegt. Was bedeutet dieses Vorhaben konkret für die Unternehmen? Der DIHK beleuchtet das Thema.

DIHK, Mitteilung vom 20.07.2023

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende für Deutschland und Europa. Doch nicht erst seit Februar 2022 sortiert sich die Globalisierung neu: Geopolitische Veränderungen, zunehmender Protektionismus und die Erosion multilateraler Regelwerke ändern die internationale Arbeitsteilung von Grund auf. Deutschland mit seiner global stark vernetzten Wirtschaft ist davon unmittelbar betroffen. Jeder vierte deutsche Arbeitsplatz hängt am Außenhandel, in der Industrie sogar jeder zweite. Als Reaktion auf die Entwicklungen hat die EU-Kommission eine neue Strategie für die wirtschaftliche Sicherheit vorgelegt. Was bedeutet dieses Vorhaben konkret für die Unternehmen?

Regelbasierter Welthandel unter Druck

Schon seit einigen Jahren steht der regelbasierte Welthandel unter Druck: Die Welthandelsorganisation WTO kann aufgrund der Blockade ihres Berufungsgremiums durch die USA geltende Handelsregeln nur noch beschränkt durchsetzen. Gleichzeitig verstärkt sich die wirtschaftliche Entkopplung zwischen den USA und China – mit großen Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft. Erst kürzlich hat China Restriktionen für den Export von Seltenen Erden angekündigt, die für die digitale und grüne Transformation von entscheidender Bedeutung sind.

Richtigerweise hat die EU-Kommission auf die aktuelle Situation reagiert: Sie analysiert gezielt die strategischen Abhängigkeiten etwa im Rohstoff-, Energie- und Technologiebereich. Diese sollen abgebaut und die Resilienz der europäischen Wirtschaft gestärkt werden. Vor diesem Hintergrund lauten die Ziele der Wirtschaftssicherheits-Strategie: Wettbewerbsfähigkeit der EU fördern, das Handelsschutz-Instrumentarium verbessern und die internationale Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern ausbauen. Konkret sollen etwa Exportkontrollen und Investitionsprüfungen in der EU stärker harmonisiert werden. Zusätzlich schlägt die EU-Kommission einen gemeinsamen Rahmen für die Risikobewertung der Wirtschaftssicherheit vor. Dieser Rahmen soll eine Liste von strategischen Technologien umfassen und für alle Mitgliedstaaten gelten. Aus Sicht der Unternehmen sollte hierzu ein enger Austausch der betroffenen Institutionen mit der Wirtschaft etabliert werden.

Deutsche Unternehmen diversifizieren ihre Lieferketten bereits

Auch die deutschen Unternehmen nehmen entsprechende Risikoanalysen vor. Laut der jüngsten Ausgabe der DIHK-Umfrage AHK World Business Outlook bauen viele auslandsaktive Unternehmen derzeit ihre Risikovorsorge aus. Damit wollen sie sowohl bei Lieferketten und Produktionsstandorten als auch bei Absatz- und Umsatzmärkten ihre Geschäftsrisiken streuen und zugleich mehr Widerstandskraft erlangen.

86 Prozent der Unternehmen schildern dabei in der Umfrage große Herausforderungen im Umstellungsprozess. So haben knapp die Hälfte der Betriebe Schwierigkeiten, die passenden Lieferanten oder Geschäftspartner zu finden (47 Prozent). Ein Drittel der Unternehmen (34 Prozent) nennt erhöhte Rechts- und Regulierungsprobleme, wie etwa die Beachtung von lokalen Vorschriften der Länder und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Das kann Betriebe bei ihren Diversifizierungsbemühungen auf Beschaffungs- und Absatzmärkten erheblich behindern.

Auch die Kosten spielten bei der Diversifizierung eine Rolle: Für 27 Prozent der Befragten sind sie ein nennenswerter Faktor, einen erhöhten Planungsaufwand nennen 20 Prozent. Für die Unternehmen ist es daher wichtig, dass die EU diese Hindernisse in Angriff nimmt.

Sorge vor staatlich gelenktem Außenhandel

In der nun vorgelegten Wirtschaftssicherheits-Strategie sowie in aktuell diskutierten EU-Vorhaben – beispielsweise dem Critical Raw Materials Act – sind Vorschläge enthalten, die sich deutlich vom freien Handel und offenen Märkten entfernen. Offene Märkte sind jedoch für deutsche Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Die Wirtschaft sieht insbesondere die geplante Einführung staatlicher Prüfungen von Auslandsinvestitionen (Outbound Investment Screening) äußerst kritisch. Die EU sollte hiervon dringend Abstand nehmen – nicht nur aus Gründen der drohenden bürokratischen Überregulierung. Vielmehr sollten Entscheidungen über Lieferketten – Lieferantensuche, Lagerhaltung oder neue Betriebsniederlassungen – unternehmerische Entscheidungen bleiben.

Auch staatliche Diversifizierungspflichten und Produktionsvorgaben, zum Beispiel im Rahmen des „EU Green Deal Industrial Plan“, müssen auf das Allernötigste begrenzt bleiben. Gleichzeitig sollte der wirtschaftlichen Entkopplung von Handelspartnern kein Vorschub geleistet werden: Der Fokus muss auf Diversifizierung und De-Risking statt auf De-Coupling liegen. Die Pläne der EU-Kommission zur Wirtschaftssicherheit in Europa dürfen nicht in Richtung eines staatlich gelenkten Außenhandels ausufern. Die neue EU-Strategie sollte daher einen stärkeren Fokus auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit legen, etwa durch die Vollendung des Binnenmarktes und den überfälligen Bürokratieabbau.

Globale Arbeitsteilung stärken

Offene Märkte und regelbasierter internationaler Handel bleiben ein entscheidender Motor für Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland, Europa und in der Welt. Die EU-Handelspolitik sollte deshalb Unternehmen beim Ausbau ihrer Wettbewerbsposition auf den Weltmärkten unterstützen. Zugleich sollte sie protektionistischen Tendenzen entgegentreten, Lieferketten durch möglichst multilaterale Regeln absichern und EU-Wirtschaftsinteressen souveräner verteidigen.

Um die globale Öffnung von Märkten und Investitionsstandorten sowie einen gleichberechtigten Zugang voranzutreiben, sollten etwa die Handelsabkommen mit wichtigen Partnern wie Mercosur, Indien und Indonesien rasch abgeschlossen werden. Nur durch verlässliche Handelsregeln und ein bürokratiearmes Regulierungsumfeld kann die notwendige Diversifizierung der Lieferketten gelingen. Hierzu bleibt auch der Erhalt der Welthandelsorganisation unerlässlich.

Quelle: DIHK

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