Exporte im Februar 2023: +4,0 % zum Januar 2023

Im Februar 2023 sind die deutschen Exporte gegenüber Januar 2023 kalender- und saisonbereinigt um 4,0 % und die Importe um 4,6 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, stiegen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2022 damit um 7,6 % und die Importe um 3,8 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 04.04.2023

Exporte (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), Februar 2023
136,7 Milliarden Euro
+4,0 % zum Vormonat
+7,6 % zum Vorjahresmonat

Importe (kalender- und saisonbereinigte Wareneinfuhren), Februar 2023
120,7 Milliarden Euro
+4,6 % zum Vormonat
+3,8 % zum Vorjahresmonat

Außenhandelsbilanz (kalender- und saisonbereinigt), Februar 2023
+16,0 Milliarden Euro

Im Februar 2023 sind die deutschen Exporte gegenüber Januar 2023 kalender- und saisonbereinigt um 4,0 % und die Importe um 4,6 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, stiegen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2022 damit um 7,6 % und die Importe um 3,8 %.

Insgesamt wurden im Februar 2023 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 136,7 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert und Waren im Wert von 120,7 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Die Außenhandelsbilanz schloss im Februar 2023 mit einem Überschuss von 16,0 Milliarden Euro ab. Im Januar 2023 hatte der kalender- und saisonbereinigte Saldo der Außenhandelsstatistik ebenfalls +16,0 Milliarden Euro betragen, im Februar 2022 hatte er bei +10,7 Milliarden Euro gelegen.

Außenhandel mit EU-Staaten

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im Februar 2023 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 73,9 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 62,8 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber Januar 2023 stiegen die kalender- und saisonbereinigten Exporte in die EU-Staaten um 2,0 % und die Importe aus diesen Staaten um 5,1 %. In die Staaten der Eurozone wurden im Februar 2023 Waren im Wert von 52,2 Milliarden Euro (+1,6 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 41,7 Milliarden Euro (+3,3 %) aus diesen Staaten importiert. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden kalender- und saisonbereinigt im Februar 2023 Waren im Wert von 21,7 Milliarden Euro (+2,9 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 21,1 Milliarden Euro (+8,8 %) von dort importiert.

Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten

In die Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) wurden im Februar 2023 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 62,8 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 57,9 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Gegenüber Januar 2023 nahmen die Exporte in die Drittstaaten um 6,6 % und die Importe von dort um 4,0 % zu.

Die meisten deutschen Exporte gingen im Februar 2023 in die Vereinigten Staaten. Dorthin wurden kalender- und saisonbereinigt 9,4 % mehr Waren exportiert als im Januar 2023. Damit stiegen die Exporte in die Vereinigten Staaten auf einen Wert von 14,0 Milliarden Euro. Die Exporte in die Volksrepublik China stiegen um 10,2 % auf 8,5 Milliarden Euro und die Exporte in das Vereinigte Königreich um 2,5 % auf 6,3 Milliarden Euro.

Die meisten Importe kamen im Februar 2023 aus der Volksrepublik China. Von dort wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 13,6 Milliarden Euro eingeführt, das waren 6,7 % mehr als im Vormonat. Die Importe aus den Vereinigten Staaten sanken um 8,7 % auf 7,6 Milliarden Euro. Die Importe aus dem Vereinigten Königreich nahmen im gleichen Zeitraum um 4,0 % auf 3,1 Milliarden Euro ab.

Die Exporte in die Russische Föderation sanken im Februar 2023 gegenüber Januar 2023 kalender- und saisonbereinigt um 14,3 % auf 0,9 Milliarden Euro, gegenüber Februar 2022 nahmen sie um 59,9 % ab. Die Importe aus Russland sanken im Februar 2023 gegenüber Januar 2023 um 67,2 % auf 0,3 Milliarden Euro.

Originalwerte für den Außenhandel (Nicht kalender- und saisonbereinigt)

Nominal (nicht kalender- und saisonbereinigt) wurden im Februar 2023 Waren im Wert von 132,3 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 115,4 Milliarden Euro importiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2022 stiegen die Exporte im Februar 2023 damit um 6,3 % und die Importe um 2,6 %. Die unbereinigte Außenhandelsbilanz schloss im Februar 2023 mit einem Überschuss von 16,9 Milliarden Euro ab. Im Februar 2022 hatte der Saldo +12,1 Milliarden Euro betragen.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Bundesregierung startet Länder- und Verbändeanhörung zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Nach der politischen Einigung auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 31.03.2023 haben das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium die Länder- und Verbändeanhörung zur Gesetzesnovelle gestartet. Nach Abschluss dieser Konsultationsphase folgt dann in einem nächsten Schritt, ebenfalls noch im April 2023, die Kabinettbefassung.

BMWK und BMWSB, gemeinsame Pressemitteilung vom 03.04.2023

Energiewende im Gebäudebereich

Nach der politischen Einigung auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am vergangenen Freitag haben die zuständigen Ressorts, das heißt das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium, heute die Länder- und Verbändeanhörung zur Gesetzesnovelle gestartet. Nach Abschluss dieser Konsultationsphase folgt dann in einem nächsten Schritt, ebenfalls noch im April 2023, die Kabinettbefassung.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz wird die Dekarbonisierung des Wärmebereichs eingeleitet und schrittweise umgesetzt. Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden. Das heißt konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieso dben werden muss. Dieser Fokus auf den Neubau ist angesichts der langen Investitionszeiträume im Gebäudebereich entscheidend. Wer heute eine neue Heizung einbaut, der nutzt diese 20-25 Jahre. Die richtige Weichenstellung beim Einbau von neuen Heizungen muss daher jetzt erfolgen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.

Der Übergang auf Erneuerbares Heizen wird in der Gesetzesnovelle – wie von Anfang an vorgesehen – pragmatisch und sozial verträglich gestaltet. Es gelten Übergangsfristen, verschiedene technologieoffene Erfüllungsoptionen und Befreiungsmöglichkeiten in besonderen Situationen. Um das Gesetz noch verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden die Übergangsfristen und Erfüllungsoptionen – vor allem für den Neubau – nochmal erweitert, zum Beispiel um Solarthermie. Auch sind „H2-Ready“ Gasheizungen eine weitere Option, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind. Diese dürfen dann eingebaut werden, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze gibt und diese Heizungen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan oder anderen grünen Gasen und spätestens ab 2035 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden.

Die vorgeschlagenen Regelungen auf einen Blick:

  • Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen ab dem 01.01.2024 gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden.
  • Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.
  • Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, sodass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung nicht ad hoc erfolgen muss.
  • Es gibt umfassende Übergangsregelungen für Gebäude, die sowohl mit Zentral- als auch mit Gasetagenheizungen versorgt werden. Fällt die erste Gasetagenheizung in dem Gebäude aus, haben die Eigentümer erstens drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie für das gesamte Gebäude auf Erneuerbare Heizungen umgestellt wird. Zweitens erhalten sie, wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entschieden haben, weitere zehn Jahre Zeit zur Umsetzung.
  • Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es gibt also mehrere Möglichkeiten mit verschiedenen Technologien die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.
  • Der Umstieg soll durch gezielte Förderung unterstützt werden. Damit werden auch soziale Härten abgefedert. Zudem gibt es weiterhin Steuermäßigungen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Banken weniger zurückhaltend bei Kreditvergabe für Unternehmen

Für deutsche Unternehmen ist es einfacher geworden, neue Kredite zu bekommen. 22,7 Prozent jener Unternehmen, die gegenwärtig Verhandlungen führen, berichteten im März von Zurückhaltung bei den Banken. Im Dezember waren es noch 30,0 Prozent. Das geht aus Umfragen des ifo Instituts hervor.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 31.03.2023

Für deutsche Unternehmen ist es einfacher geworden, neue Kredite zu bekommen. 22,7 Prozent jener Unternehmen, die gegenwärtig Verhandlungen führen, berichteten im März von Zurückhaltung bei den Banken. Im Dezember waren es noch 30,0 Prozent. Das geht hervor aus den Umfragen des ifo Institutes. „Die Turbulenzen bei einigen internationalen Banken haben keine Auswirkung auf die Kreditvergabe in Deutschland“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen.

„Die Unternehmen gewöhnen sich auch nach und nach an das neue Zinsumfeld“, fügt er hinzu. Der Rückgang bei der ifo Kredithürde war vor allem zurückzuführen auf die Industrie (von 27,8 auf 17,3 Prozent) und auf die Dienstleister (von 34,6 auf 26,5 Prozent). Im Groß- und Einzelhandel (15,9 bzw. 22,1 Prozent) sowie im Baugewerbe (26,9 Prozent) sind die Zahlen nahezu unverändert geblieben.

Kleinstunternehmen und Selbstständige sind weiterhin deutlich stärker betroffen. Hier berichteten rund 40 Prozent der Unternehmen, dass es schwierig ist, an Kredite zu kommen. In der Veranstaltungsbranche sind es sogar 50 Prozent.

Quelle: ifo Institut

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Inflationsrate im März 2023 voraussichtlich +7,4 %

Die Inflationsrate in Deutschland wird im März 2023 voraussichtlich +7,4 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Februar 2023 voraussichtlich um 0,8 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.03.2023

Die Inflationsrate in Deutschland wird im März 2023 voraussichtlich +7,4 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Nachdem die Inflationsrate im Januar und Februar 2023 jeweils bei +8,7 % gelegen hatte, fällt die Inflationsrate nun deutlich niedriger aus. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Februar 2023 voraussichtlich um 0,8 %.

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie und Nahrungsmittel merklich angestiegen und haben die Inflationsrate erheblich beeinflusst. Im März 2023 stiegen die Preise für Nahrungsmittel im Vergleich zum Vorjahresmonat mit +22,3 % weiterhin überdurchschnittlich. Dagegen verlangsamte sich der Anstieg der Energiepreise, die im März 2022 im Zuge des russischen Überfalls auf die Ukraine sprunghaft gestiegen waren, mit +3,5 % deutlich (Februar 2023: +19,1 % gegenüber Februar 2022). Neben diesem Basiseffekt infolge des hohen Indexstands im März 2022 trugen auch die Maßnahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, die im Verbraucherpreisindex abgebildet werden, zu dieser Entwicklung bei.

Quelle: ifo Institut

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Importpreise im Februar 2023: +2,8 % gegenüber Februar 2022

Die Importpreise waren im Februar 2023 um 2,8 % höher als im Februar 2022. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hat sich der Anstieg im Vorjahresvergleich weiter abgeschwächt.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 31.03.2023

Die Importpreise waren im Februar 2023 um 2,8 % höher als im Februar 2022. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hat sich der Anstieg im Vorjahresvergleich weiter abgeschwächt. Im Januar 2023 hatte die Veränderungsrate bei den Einfuhrpreisen gegenüber dem Vorjahr noch bei +6,6 % gelegen, im Dezember 2022 bei +12,6 %. Gegenüber dem Vormonat Januar 2023 fielen die Importpreise im Februar 2023 um 2,4 %. Sie sind damit seit einem halben Jahr kontinuierlich gesunken.

Die Exportpreise sind im Februar 2023 um 6,6 % im Vorjahresvergleich gestiegen. Auch hier hat sich der Anstieg gegenüber den Vormonaten abgeschwächt, wenn auch nicht so deutlich wie bei den Importpreisen. Dies hat dazu geführt, dass der Anstieg der Einfuhrpreise nun unterhalb des Anstiegs der Ausfuhrpreise liegt.

Jahresveränderungsrate der Energiepreise im Minus – deutliche Preisrückgänge gegenüber dem Vormonat

Energieeinfuhren waren im Februar 2023 um 8,1 % billiger als im Februar 2022 und um 13,6 % günstiger als im Januar 2023. Dies hat maßgeblich zum abgeschwächten Anstieg des Gesamtindex gegenüber dem Vorjahresmonat und zum Rückgang gegenüber dem Vormonat beigetragen. Bei den Energieeinfuhren hatte es zuletzt im Januar 2021 einen Preisrückgang gegenüber dem Vorjahr gegeben. Der Rückgang im Vorjahresvergleich ist vor allem durch den Preisrückgang bei importiertem Erdgas begründet. Die Preise lagen hier im Februar 2023 um 11,2 % unter denen von Februar 2022. Gegenüber Januar 2023 sanken sie um 25,2 %.

Die Preise für importiertes Erdöl waren um 10,3 % niedriger, Steinkohle war 5,6 % preiswerter als im Februar 2022.

Über dem Vorjahresniveau lagen die Preise für Mineralölerzeugnisse (+2,3 %) und für elektrischen Strom (+2,1 %). Während sich elektrischer Strom auch gegenüber dem Vormonat verteuerte (+11,6 %), verbilligten sich Mineralerzeugnisse gegenüber Januar 2023 um 5,7 %.

Ohne Berücksichtigung der Energiepreise waren die Importpreise im Februar 2023 um 5,3 % höher als im Februar 2022. Gegenüber Januar 2023 stiegen sie um 0,3 %. Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, lag der Importpreisindex um 3,7 % über dem Stand des Vorjahres (-2,3 % gegenüber Januar 2023).

Preisanstieg insgesamt besonders auf höhere Preise für Konsum- und Investitionsgüter zurückzuführen

Hauptverantwortlich für den Anstieg der Gesamtveränderungsrate bei den Importpreisen im Vorjahresvergleich waren im Februar 2023 die gestiegenen Preise für Konsum- und Investitionsgüter.

Die Preise für Konsumgüter lagen um 8,4 % über dem Niveau des Vorjahres (+0,3 % gegenüber Januar 2023).

Importierte Verbrauchsgüter waren binnen Jahresfrist 8,6 % teurer (+0,2 % gegenüber Januar 2023). Das war vor allem bedingt durch den Preisanstieg bei Nahrungsmitteln (+17,5 % gegenüber Februar 2022). Besonders stark stiegen die Preise im Vergleich zu Februar 2022 für Fleisch und Fleischerzeugnisse (+20,9 %), Obst- und Gemüseerzeugnisse (+19,2 %) sowie für Milch und Milcherzeugnisse (+11,9 %). Insbesondere Schweinefleisch war deutlich teurer als vor einem Jahr (+58,0 %).

Auch gegenüber Januar 2023 stiegen die Schweinefleischpreise stark an (+8,0 %). Dagegen wurden Milch und Milcherzeugnisse im Vormonatsvergleich spürbar billiger (-4,6 %).

Importierte Gebrauchsgüter kosteten im Durchschnitt 7,1 % mehr als im Februar 2022 (+0,2 % gegenüber Januar 2023).

Das Preisniveau importierter Investitionsgüter war im Februar 2023 um 6,2 % höher als im Februar 2022 (+0,5 % gegenüber Januar 2023). Teurer als im Vorjahresmonat waren insbesondere Maschinen (+7,4 %) sowie Kraftwagen und Kraftwagenteile (+7,2 %).

Die Preise für importierte landwirtschaftliche Güter lagen 9,2 % über denen von Februar 2022 (+5,3 % gegenüber Januar 2023). Teurer als im Vorjahresmonat waren insbesondere lebende Schweine (+133 %) und Eier (+64,2 %), während Naturkautschuk (-26,8 %) und Rohkaffee (-4,6 %) zu niedrigeren Preisen importiert wurden.

Importierte Vorleistungsgüter waren 2,6 % teurer als im Februar 2022. Gegenüber dem Vormonat Januar 2023 sanken die Preise für Vorleistungsgüter um 0,4 %. Deutlich höher als im Februar 2022 waren hier vor allem die Importpreise für Stärke und Stärkeerzeugnisse (+63,8 %), Holz- und Zellstoff (+24,3 %) sowie für Papier und Pappe (+20,0 %).

Exportpreise getrieben von Preissteigerungen bei Investitionsgütern und Vorleistungsgütern

Der Index der Exportpreise lag im Februar 2023 um 6,6 % über dem Stand von Februar 2022. Im Januar 2023 und im Dezember 2022 hatte die Jahresveränderungsrate bei +7,8 % beziehungsweise bei +10,6 % gelegen. Gegenüber dem Vormonat Januar 2023 fielen die Exportpreise um 0,2 %.

Den größten Einfluss auf die Entwicklung der Ausfuhrpreise im Vorjahresvergleich hatten im Februar 2023 die Preissteigerungen bei den Investitionsgütern. Sie wurden zu 6,6 % höheren Preisen als im Vorjahr exportiert (+0,4 % gegenüber Januar 2023). Hier waren insbesondere Maschinen (+9,0 %) sowie Kraftwagen und Kraftwagenteile (+5,6 %) teurer als im Februar 2022. Investitionsgüter haben einen Anteil von etwa 46 % an den Gesamtausfuhren.

Ähnlich hoch war der Einfluss der Preisentwicklung der Vorleistungsgüter (+7,2 % gegenüber Februar 2022). Vorleistungsgüter haben einen Anteil von etwa einem Drittel an den Gesamtausfuhren. Hier waren insbesondere Glas- und Glaswaren (+20,8 %), Papier und Pappe (+10,6 %) sowie chemische Grundstoffe (+8,4 %) teurer als im Vorjahresmonat.

Die Preise für Energieexporte waren im Februar 2023 um 7,8 % niedriger als ein Jahr zuvor. Zuletzt hatte es im Dezember 2020 einen Preisrückgang zum Vorjahr gegeben. Gegenüber Januar 2023 fielen die Energiepreise um 5,6 %. Wie bei den Einfuhrpreisen lag dies auch hier an den gesunkenen Erdgaspreisen. Sie lagen im Februar 2023 um 24,2 % unter denen des Vorjahres und verbilligten sich auch gegenüber dem Vormonat deutlich um 12,6 %. Die Preise für Mineralölerzeugnisse lagen um 3,9 % über denen des Vorjahres, verbilligten sich aber ebenfalls im Vergleich zu Januar 2023 (-5,3 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Vorstellung der gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

Am 30.03.2023 wurden im Rahmen des Round Table Gesundheitswirtschaft die aktuellen wirtschaftlichen Zahlen der Gesundheitswirtschaft vorgestellt. Darüber informiert das BMWK.

BMWK, Pressemitteilung vom 30.03.2023

Am 30.03.2023 wurden im Rahmen des Round Table Gesundheitswirtschaft die aktuellen wirtschaftlichen Zahlen der Gesundheitswirtschaft vorgestellt.

Die Zahlen zeigen, dass die Gesundheitswirtschaft im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre stetig gewachsen ist, mit durchschnittlich 4,6 Prozent pro Jahr deutlich stärker als die Gesamtwirtschaft mit jährlich 3,5 Prozent.

Die Gesundheitswirtschaft ist in den letzten zehn Jahren beständig gewachsen. 2022 erbrachte sie 439,6 Milliarden Euro an Wertschöpfung. Das entspricht 12,7 Prozent der Bruttowertschöpfung in Deutschland. Gerechnet auf einen Tag sind das mehr als 1,2 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung.

Jeder achte Euro Bruttowertschöpfung in Deutschland entsteht in der Gesundheitswirtschaft

Im Vergleich zu anderen Bereichen der deutschen Volkswirtschaft, die in den Corona-Jahren 2020 und 2021 teilweise einen Rückgang ihrer absoluten Bruttowertschöpfung zu verzeichnen hatten, war die Gesundheitswirtschaft insgesamt weniger stark betroffen. Im Jahr 2020 war ein negatives Wachstum i.H.v. 0,8 Prozent zu verzeichnen, in den beiden Folgejahren hat das Wachstum mit 5,2 Prozent bzw. 7,9 Prozent wieder deutlich angezogen. Vor allem im Jahr 2020 hatten unterbrochene Lieferketten Einfluss auf die Produktion, der Exportstopp führte zu Umsatzeinbrüchen bei deutschen Unternehmen. Rückläufige Patientenzahlen hatten Folgen für die regulären Behandlungsfälle in der ambulanten und stationären Versorgung.

Im Jahr 2022 ist die Bruttowertschöpfung um 32,1 Milliarden Euro im Vergleich zu 2021 gewachsen. Verglichen mit den Zahlen in den Corona-Jahren – Anstieg um 10,9 Milliarden Euro von 2019 zu 2020 und um 20,8 Milliarden Euro von 2020 zu 2021 – hat sich die Gesundheitswirtschaft deutlich erholt. Die industrielle Gesundheitswirtschaft ist dabei um fast 14,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gewachsen.

Mehr als jeder sechste Erwerbstätige in Deutschland ist in der Gesundheitswirtschaft tätig

In der Gesundheitswirtschaft waren im Jahr 2022 fast 8,1 Millionen Erwerbstätige beschäftigt (insgesamt gab es fast 45,58 Millionen Erwerbstätige in Deutschland).

Vergleichbar positiv wie die Bruttowertschöpfung hat sich die Erwerbstätigenzahl in der Gesundheitswirtschaft entwickelt. Im Vergleich zu 2013 konnte im Jahr 2022 ein Erwerbstätigenzuwachs in Höhe von fast 1,4 Millionen Menschen verzeichnet werden.

Rund zwei Drittel der Erwerbstätigen der Gesundheitswirtschaft sind in der medizinischen Versorgung tätig. Seit 2013 wurden dort mehr als 1,1 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen, ein Plus von 27,3 Prozent. Auch in der industriellen Gesundheitswirtschaft waren im Jahr 2022 mehr als 1,1 Millionen Menschen beschäftigt, das sind 19,2 Prozent mehr Erwerbstätige im Vergleich zu 2013. Wenn auch das relative Wachstum seit 2013 bei den sog. weiteren Teilbereichen der Gesundheitswirtschaft mit 5,7 Prozent etwas geringer ausfiel, waren hier 2022 mehr als 1,7 Millionen Menschen beschäftigt.

Exporte in Höhe von fast 175 Milliarden Euro

Der Außenhandel der gesamten Gesundheitswirtschaft stieg im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 6,9 Prozent bei den Exporten (iGW: +7 Prozent) und um 7,4 Prozent bei den Importen (iGW: +5,1 Prozent). Im Jahr 2022 betrugen die Exporte der Gesundheitswirtschaft 174,6 Milliarden Euro und damit 9,9 Prozent aller deutschen Exporte. Den Hauptteil daran hatte die industrielle Gesundheitswirtschaft mit 171,6 Milliarden Euro, das sind mehr als 92 Prozent der Exporte der gesamten Gesundheitswirtschaft. Die exportstarken Bereiche sind dabei insbesondere die medizintechnische und pharmazeutische Industrie.

In den letzten zehn Jahren wuchsen die Exporte der Gesundheitswirtschaft um durchschnittlich 6,4 Prozent pro Jahr.

Nach Abzug der Importe weist die Gesundheitswirtschaft 2022 einen positiven Außenhandelsüberschuss von 20,7 Milliarden Euro auf.

Entwicklung in den Teilbereichen der Gesundheitswirtschaft

Die GGR gliedert die Gesundheitswirtschaft in drei große Bereiche:

Die medizinische Versorgung umfasst als größter Bereich die stationären Einrichtungen (unter anderem Krankenhäuser, stationäre Pflege, Rehakliniken) und die nicht-stationären Einrichtungen (unter anderem Arztpraxen, ambulante Kliniken, ambulante Pflege). In der medizinischen Versorgung werden zusammen 52,7 Prozent der Wertschöpfung der Gesundheitswirtschaft erbracht. Weiterhin zeichnet sich dieser Bereich durch eine hohe Beschäftigungsintensität aus. In der medizinischen Versorgung sind 64,4 Prozent der Erwerbstätigen der Gesundheitswirtschaft beschäftigt.

Die industrielle Gesundheitswirtschaft umfasst die Produktion von Arzneimitteln, Medizintechnik und Medizinprodukten, sowie den Handel und Vertrieb mit diesen Gütern. Die industrielle Gesundheitswirtschaft zeichnet sich durch eine überdurchschnittliche Arbeitsproduktivität und Exporttätigkeit (siehe oben) aus. Im Jahr 2022 wurden 23,4 Prozent der Wertschöpfung der deutschen Gesundheitswirtschaft erbracht.

Dritter Bereich der GGR sind die sog. „weiteren Teilbereiche“ der Gesundheitswirtschaft. Dazu gehören unter anderem Krankenversicherungen und öffentliche Verwaltung, die eigenständige Gesundheitsversorgung, Sport-, Wellness- und Tourismus-Dienstleistungen sowie Investitionen. Dieser Bereich hatte 2022 einen Anteil von 23,9 Prozent an der Bruttowertschöpfung der Gesundheitswirtschaft.

Über 50 Prozent der Bruttowertschöpfung werden in stationären und nicht-stationären Einrichtungen erbracht

Stationäre und nicht-stationäre Einrichtungen sind zusammen für fast 53 Prozent der Wertschöpfung in der Gesundheitswirtschaft verantwortlich. Weiterhin sind 64,4 Prozent der Erwerbstätigen der Gesundheitswirtschaft in diesen Bereichen beschäftigt. Die nicht-stationären Einrichtungen wuchsen in den vergangenen zehn Jahren mit durchschnittlich 5,4 Prozent deutlich schneller als die stationären Einrichtungen (+ 4 Prozent) und als die Gesundheitswirtschaft (+ 4,6 Prozent) insgesamt.

Über 23% der Bruttowertschöpfung werden in der industriellen Gesundheitswirtschaft erzeugt

Die industrielle Gesundheitswirtschaft (iGW) hat langfristig ein kontinuierliches Wachstum verzeichnet, und mit einem durchschnittlichen Wachstum von 5,1 Prozent pro Jahr seit 2013 ist dieses sogar höher ausgefallen als das durchschnittliche Wachstum der Gesundheitswirtschaft im selben Zeitraum (4,6 Prozent pro Jahr). Mit 103 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung hat die iGW 2022 ein neues Allzeithoch erreicht. Der Anteil der iGW an der Wertschöpfung der Gesundheitswirtschaft lag 2022 bei 23,4 Prozent.

Ergebnisse der Gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung (GGR) für die Bundesländer

Für die Bundesländer liegen die GGR-Daten bis einschließlich 2021 vor. Die Gesundheitswirtschaft trug 2021 in Deutschland in der Fläche in unterschiedlichem Maße zur Wertschöpfung bei. Der Anteil der Gesundheitswirtschaft ist am bedeutendsten in Schleswig-Holstein, wo sie 15,7 Prozent der Wertschöpfung erwirtschaftet.

Gemessen am Beschäftigungsanteil ist die Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern am wichtigsten, wo sie für 21,3 Prozent der Gesamtbeschäftigung verantwortlich ist.

Auch die Struktur der Gesundheitswirtschaft ist regional sehr unterschiedlich. So trägt der Bereich der medizinischen Versorgung (ambulante und stationäre Versorgung) in unterschiedlichem Maß zur Bruttowertschöpfung der regionalen Gesundheitswirtschaft bei. Tendenziell liegt der Anteil in den östlichen Bundesländern höher, am niedrigsten ist der Anteil in Hessen. Die absoluten Bruttowertschöpfungsbeiträge sind allerdings in den alten Bundesländern höher als in den neuen Bundesländern.

Die industrielle Gesundheitswirtschaft ist stärker in Clustern organisiert. Sie konzentriert sich vor allem in Baden-Württemberg (32,6 Prozent), Hessen (27,8 Prozent) und Rheinland-Pfalz (26,5 Prozent), wo sie überproportional zur Gesundheitswirtschaft beiträgt. In Mecklenburg-Vorpommern hat sie hingegen nur einen Anteil von 9,7 Prozent. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 22,1 Prozent.

Quelle: BMWK

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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: EU-Kommission begrüßt positives Votum des Europäischen Parlaments

Das EU-Parlament hat den Kommissionsvorschlag zur Lohntransparenz gebilligt. Die neuen Vorschriften werden für mehr Transparenz und eine wirksame Durchsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sorgen und den Zugang zur Justiz für Opfer von Lohndiskriminierung verbessern. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte das positive Votum.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 30.03.2023

Das Europäische Parlament hat den Kommissionsvorschlag zur Lohntransparenz gebilligt. Die neuen Vorschriften werden für mehr Transparenz und eine wirksame Durchsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sorgen und den Zugang zur Justiz für Opfer von Lohndiskriminierung verbessern. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte das positive Votum: „Wir machen uns dafür stark, dass Europa Wegbereiter für Frauenrechte bleibt. Gleiche Arbeit verdient gleiches Entgelt. Und für Lohngleichheit braucht es Transparenz. Frauen müssen wissen, ob ihre Arbeitgeber sie gleich behandeln und gleich wertschätzen. Wenn das nicht der Fall ist, dann müssen sie sich zur Wehr setzen können, um das zu bekommen, was ihnen zusteht.“

Europäisches Parlament und Rat hatten bereits im Dezember 2022 eine politische Einigung auf die neuen Vorschriften über Lohntransparenz erzielt. Nachdem die Richtlinie vom Rat der EU endgültig angenommen, unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht wurde, tritt sie 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Kernelemente für mehr Lohntransparenz

  • Lohntransparenz für Arbeitsuchende – Arbeitgeber müssen in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne bereitstellen. Arbeitgebern wird es nicht gestattet sein, künftige Arbeitnehmer nach ihrer früheren Vergütung zu fragen.
  • Auskunftsrecht für Arbeitnehmer – Arbeitnehmer werden das Recht haben, von ihrem Arbeitgeber Auskunft über ihr individuelles Einkommen und über die durchschnittlichen Einkommen zu verlangen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und für Gruppen von Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Dieses Recht wird für alle Arbeitnehmer unabhängig von der Größe des Unternehmens bestehen.
  • Berichterstattung über das geschlechtsspezifische Lohngefälle – Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten müssen Informationen über das Lohngefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern veröffentlichen. In einer ersten Phase werden Arbeitgeber mit mindestens 250 Beschäftigten jährlich und Arbeitgeber mit 150 bis 249 Beschäftigten alle drei Jahre Bericht erstatten. Ab fünf Jahren nach Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie müssen Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten ebenfalls alle drei Jahre Bericht erstatten.
  • Gemeinsame Entgeltbewertung – Ergibt die Entgeltberichterstattung ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle von mindestens 5 Prozent und kann der Arbeitgeber das Gefälle nicht anhand objektiver geschlechtsneutraler Faktoren rechtfertigen, muss er in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern eine Entgeltbewertung vornehmen.

Besserer Zugang zur Justiz für Opfer von Lohndiskriminierung

  • Entschädigung für Arbeitnehmer – Arbeitnehmer, die geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung ausgesetzt sind, können eine Entschädigung erhalten, einschließlich der vollständigen Nachzahlung des Entgelts und der damit verbundenen Boni oder Sachleistungen.
  • Beweislast aufseiten des Arbeitgebers – ist der Arbeitgeber seinen Transparenzpflichten nicht nachgekommen, obliegt es dem Arbeitgeber und nicht dem Arbeitnehmer, nachzuweisen, dass es keine Diskriminierung in Bezug auf das Entgelt gegeben hat.
  • Sanktionen einschließlich Geldstrafen – Die Mitgliedstaaten sollten spezifische Sanktionen für Verstöße gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts festlegen, darunter Geldstrafen.
  • Gleichbehandlungsstellen und Arbeitnehmervertreter können im Namen der Arbeitnehmer in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren tätig werden.

Hintergrund

Mit dem am 4. März 2021 angenommenen Vorschlag der Kommission zur Lohntransparenz werden Maßnahmen eingeführt, die sicherstellen sollen, dass Frauen und Männer in der EU gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit erhalten.

Nach den neuen Vorschriften müssen Arbeitgeber in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne informieren. Zudem müssen sie leicht zugängliche Auskünfte über die Kriterien zur Festlegung des Entgelts, des Lohnniveaus und der Lohnentwicklung bereitstellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht, von ihrem Arbeitgeber Auskunft über ihr individuelles Lohnniveau sowie über die durchschnittlichen Einkommen zu verlangen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und für Gruppen von Beschäftigten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Die Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jährlich über dieses Recht informieren. Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten müssen sich einer Berichterstattung über das geschlechtsspezifische Lohngefälle stellen; für den Fall, dass die Berichterstattung ernstzunehmende Hinweise auf Lohnungleichheiten zeigt, wird eine gemeinsame Entgeltbewertung fällig. Die Richtlinie beinhaltet auch Maßnahmen, die für Opfer von Lohndiskriminierung einen besseren Zugang zur Justiz gewährleisten.

Das Recht von Frauen und Männern auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ist seit den Römischen Verträgen aus dem Jahr 1957 ein Grundprinzip der Europäischen Union. Die Verpflichtung, gleiches Entgelt sicherzustellen, ist in Artikel 157 AEUV und in der Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen festgelegt.

Im März 2014 hat die Europäische Kommission eine Empfehlung zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Frauen und Männer durch Transparenz angenommen. Trotzdem stellt die erfolgreiche Umsetzung und Durchsetzung dieses Grundsatzes in der Praxis nach wie vor eine große Herausforderung in der Europäischen Union dar.

Präsidentin von der Leyen hat verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz als eine ihrer politischen Prioritäten für die aktuelle Kommission angekündigt. Im Juni 2019 forderte der Rat die Kommission auf, konkrete Maßnahmen für mehr Lohntransparenz auszuarbeiten. Im März 2020 veröffentlichte die Kommission ihre Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025, in der Maßnahmen zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles dargelegt sind. Ein paar Monate später folgte der Aktionsplan 2021-2025 für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln

Quelle: EU-Kommission

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Deutsche Wirtschaft stagniert in diesem Jahr, 2024 Wachstum um 1,2 Prozent

Unter dem Strich dürfte das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr stagnieren und im kommenden Jahr um durchschnittlich 1,2 Prozent zulegen. Das ergibt die neue Konjunkturprognose des IMK der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 30.03.2023

Die deutsche Wirtschaft ist 2023 schwach gestartet und dürfte auch im weiteren Jahresverlauf wenig Dynamik entfalten. Immerhin bleibt der Bundesrepublik eine tiefere Rezession erspart, was unter anderem der Anti-Krisenpolitik der Regierung und der Entspannung auf den Energiemärkten zu verdanken ist. Unter dem Strich dürfte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Jahr stagnieren (0,0 Prozent Veränderung im Jahresdurchschnitt) und im kommenden Jahr um durchschnittlich 1,2 Prozent zulegen. Das ergibt die neue Konjunkturprognose des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Lage am Arbeitsmarkt bleibt trotz einer leichten Rezession im Winterhalbjahr 2022/2023, von der das IMK ausgeht, und der eher schwachen wirtschaftlichen Entwicklung bis Ende 2024 stabil: Sowohl 2023 als auch 2024 nimmt die Zahl der Erwerbstätigen etwas zu. Die Arbeitslosenquote steigt im Durchschnitt dieses Jahres geringfügig auf 5,4 Prozent, 2024 geht sie wieder auf 5,3 Prozent zurück. Die Inflationsrate wird im Jahresdurchschnitt 2023 hohe 5,3 Prozent betragen, im Jahresverlauf verringert sich der Preisauftrieb aber. 2024 dürfte die Teuerungsrate mit 2,4 Prozent wieder deutlich näher am Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen.

Gegenüber seiner vorherigen Prognose hebt das IMK seine Erwartung für 2023 leicht an: Im Dezember hatten die Forschenden noch einen BIP-Rückgang um 0,3 Prozent veranschlagt. Für 2024 geben sie zum ersten Mal eine Wachstumserwartung ab.

Zwar sei die Unsicherheit angesichts des Krieges in der Ukraine, der zunehmenden Spannungen zwischen den USA und China sowie der Finanzmarktturbulenzen nach dem Zusammenbruch der Silicon Valley Bank und der Krise der Credit Suisse sehr groß, skizzieren die Fachleute des IMK das aktuelle Konjunkturbild. Gleichzeitig hätten sich die Aussichten aber seit Ende letzten Jahres deutlich aufgehellt. Eine sich, wenn auch verhalten, erholende Weltwirtschaft, die hohen Auftragsbestände in der Industrie – hier sticht unter anderem die Rüstungsbranche hervor – sowie der langsam anlaufende Umbau zu einer CO2-neutralen Wirtschaft stützten die deutsche Wirtschaft.

Im Rahmen der Prognose haben die Forschenden auch die aktuellen Entwicklungen im Bankensektor analysiert. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass aktuell wenig dafür spricht, dass sich daraus größere wirtschaftliche Verwerfungen ergeben werden. Die Notenbanken seien in der Lage, die Probleme unter Kontrolle zu halten, wenn sie ihre Geldpolitik entsprechend umsichtig gestalten, so die Analyse (mehr im Abschnitt „Weitere Zinserhöhungen aktuell unnötig…“).

Die Rezession im Winterhalbjahr 2022/2023 sei trotz massiver Preisschocks bei Energie und Nahrungsmitteln vergleichsweise mild ausgefallen, weil die Bundesregierung mit der Energiepreisbremse und anderen Maßnahmen sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen entlastet hat. Zudem hätten der milde Winter, gut gefüllte Gasspeicher und die Lieferung großer Mengen von Flüssiggas dazu beigetragen, dass die Energiepreise seit Jahresbeginn deutlich gesunken sind. Damit seien auch die Produktions- und Transportkosten gefallen. Auch die Lieferengpässe bei wichtigen Vorprodukten hätten an Bedeutung verloren. Die hohen Auftragsbestände würden nun sukzessive abgearbeitet.

Den größten Beitrag zum Wirtschaftswachstum leisten in diesem Jahr die Exporte. Sie dürften im Jahresdurchschnitt um 3,8 Prozent steigen. Für das kommende Jahr rechnet das IMK mit einem Exportwachstum von 2,0 Prozent. Die Ausrüstungsinvestitionen nehmen moderat zu. Der private Konsum, der im vergangenen Jahr trotz der starken Teuerung zunächst kräftig zugelegt hatte, dürfte dagegen 2023 um 1,0 Prozent zurückgehen – inflationsbedingte Kaufkraftverluste machen vielen Haushalten zu schaffen. Für das kommende Jahr rechnen die Ökonominnen und Ökonomen dann mit einer gewissen Entspannung und einem Anstieg des privaten Konsums um 1,4 Prozent. Deutliche Einbußen in beiden Jahren verzeichnen die Bauinvestitionen.

Weitere Zinserhöhungen aktuell unnötig und potenziell schädlich

Das IMK empfiehlt eine „Geld- und Fiskalpolitik mit Augenmaß“ als zentralen Beitrag, den EZB und Bundesregierung für eine wirtschaftliche Erholung leisten können. Der Notenbank attestieren sie einen „überfälligen Kurswechsel“, weil sie als Reaktion auf die Finanzmarktturbulenzen in den USA und der Schweiz zunächst keine weiteren Leitzinserhöhungen mehr angekündigt hat. Mit Verweis auf ihre Prognose eines nachlassenden Preisdrucks – den auch die EZB selber erwartet –, sehen die Forschenden aktuell keinerlei Bedarf für weitere geldpolitische Straffungen. Im Gegenteil: „Die Wirtschaft weiter zu dämpfen, um das Inflationsziel ein halbes Jahr früher zu erreichen, wäre angesichts der Risiken für die Konjunktur, die Finanzmarktstabilität und die klimapolitisch erforderlichen Investitionen nicht zu rechtfertigen“, warnen sie. Die Bundesregierung könne und solle in dieser Situation, in der die Preisschocks abklingen, die sozial-ökologische Transformation, Klimaschutz und die Vermeidung sozialer Härten in den Vordergrund ihrer Fiskalpolitik stellen.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Materialengpässe in der Industrie gehen zurück

Die Materialengpässe in der deutschen Industrie lösen sich langsam auf. Im März berichteten noch 41,6 Prozent der befragten Firmen von Problemen, nach 45,4 Prozent im Februar. Das geht aus der aktuellen Umfrage des ifo Instituts hervor.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 30.03.2023

Die Materialengpässe in der deutschen Industrie lösen sich langsam auf. Im März berichteten noch 41,6 Prozent der befragten Firmen von Problemen, nach 45,4 Prozent im Februar. Das geht aus der aktuellen Umfrage des ifo Instituts hervor. „Dieser Rückgang wird sich positiv auf die Industrieproduktion in den kommenden Monaten auswirken“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Aber wir sind immer noch weit entfernt von einer optimalen Versorgung.“

Ein grundlegender Abbau der Beschaffungshemmnisse in einigen Schlüsselbranchen der deutschen Industrie hat bisher nicht stattgefunden. So berichteten mehr als 60 Prozent der Firmen im Maschinenbau, in der Elektroindustrie und in der Automobilbranche von Engpässen bei Rohstoffen und Vorprodukten. „Hier hat sicherlich auch ein Gewöhnungseffekt eingesetzt“, sagt Wohlrabe. „Die Unternehmen haben gelernt, mit der andauernden Knappheit umzugehen.“

In der Lederwarenindustrie berichtete erstmals seit Januar 2020 keinerlei Unternehmen von Materialknappheiten. Im Papiergewerbe waren es auch nur noch 2,4 Prozent.

Quelle: ifo Institut

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KfW-Nachfolge-Monitoring Mittelstand: Rund 100.000 kleine und mittlere Unternehmen suchen jedes Jahr einen Nachfolger

Rund 100.000 mittelständische Unternehmen sollen nach den Plänen ihrer Inhaberinnen und Inhaber jährlich an Nachfolgende übergeben oder verkauft werden. Rund zwei Drittel der kurzfristigen Nachfolgen (bis Ende 2023) sind bereits erfolgreich geregelt, wie das aktuelle KfW-Nachfolgemonitoring zeigt.

KfW, Pressemitteilung vom 28.03.2023

  • Zwei von drei kurzfristigen Nachfolgen bereits geregelt
  • „Nachfolgelücke“: Es fehlt weiter der Nachwuchs an Unternehmerinnen und Unternehmern
  • Bedarf wird zunehmen: Anzahl der Unternehmen mit älteren Inhabenden steigt kontinuierlich
  • Familieninterne Übergabe weiterhin bevorzugt

Rund 100.000 mittelständische Unternehmen sollen nach den Plänen ihrer Inhaberinnen und Inhaber jährlich an Nachfolgende übergeben oder verkauft werden. Das sind alleine in den Jahren 2022 und 2023 rund 5 % aller 3,8 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland. Rund zwei Drittel der kurzfristigen Nachfolgen (bis Ende 2023) sind bereits erfolgreich geregelt, wie das aktuelle KfW-Nachfolge-Monitoring zeigt.

In den kommenden Jahren dürfte das Thema zunehmend an Brisanz gewinnen: Die Anzahl der Unternehmen mit älteren Inhabenden steigt kontinuierlich. Gegenwärtig sind bereits 31 Prozent der Unternehmerschaft 60 Jahre oder älter – das sind etwa 1,2 Millionen und damit rund drei Mal mehr als noch vor 20 Jahren. Nur noch jeder zehnte Inhabende ist unter 40 Jahren alt. Selbst bei aktivem Engagement wird das Unterfangen, das Unternehmen an einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu übergeben, nicht oder nicht reibungslos gelingen.

Es gibt zahlreiche Hürden, an denen der Nachfolgeprozess stecken bleiben oder scheitern kann. Mit Abstand an vorderster Front bei den Schwierigkeiten wird von Inhabenden der Mangel an geeigneten Nachfolgerinnen und Nachfolgern genannt, mit dem sich mehr als drei Viertel (79 %) aller Mittelständler konfrontiert sehen. Ursächlich dafür ist eine strukturelle Nachfolgelücke, die zum einen demografisch begründet ist: Auf die geburtenstarke Baby-Boomer-Generation folgen deutlich schwächer besetzte Jahrgänge und es fehlt schlicht der Nachwuchs. Zum anderen entsteht die Nachfolgelücke durch ein seit Jahren geringes Gründungsinteresse, das wiederum niedrige Gründungszahlen nach sich zieht. Die Knappheit von Interessenten wird demnach mehr als doppelt so oft als Hürde für eine Unternehmensnachfolge genannt wie die zweithöchste, die Einigung auf einen Kaufpreis (34 %). Auf den weiteren Rängen folgen bürokratischer Aufwand (28 %), rechtliche und steuerrechtliche Komplexität (24 %) sowie Sicherstellung der Finanzierung (14 %).

Generell ist der Wunsch, die Nachfolge innerhalb der Familie zu regeln, weiter sehr ausgeprägt – 53 % aller Mittelständler favorisieren diese Variante, gefolgt von einem Verkauf an Externe (45 %) oder Mitarbeitende (26 %). Schwierig bei der familieninternen Nachfolge erweisen sich dabei aber generell zahlenmäßig kleiner werdende Nachfolge-Generationen sowie sich wandelnde Berufswege. Fehlendes Interesse bei Familienangehörigen ist folglich der dominierende Grund für eine geplante Geschäftsaufgabe. Insgesamt planen rund 190.000 Mittelständler bis Ende des Jahres 2026 ohne eine Nachfolgeregelung aus dem Markt auszutreten.

„Die Frage der Unternehmensnachfolge bleibt weiter ein Top-Thema in den Chefetagen des deutschen Mittelstands. Dies gilt nach wie vor, trotz der Krisen der jüngsten Vergangenheit“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Die ausgeprägte Nachfolgelücke wird dazu führen, dass das Unterfangen einer Nachfolge selbst bei aktivem Engagement oftmals scheitern wird. Ungewollte Stilllegungen von Unternehmen werden uns häufiger begegnen. In naher Zukunft wird es voraussichtlich jeden vierten Nachfolgewunsch treffen. Frühzeitiges Abwägen aller Alternativen, und das parallele Mitdenken verschiedener Wege, wird immer mehr zum Erfolgsfaktor werden.“

Das aktuelle KfW-Nachfolge-Monitoring ist abrufbar unter: www.kfw.de/fokus

Quelle: KfW

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