Wettbewerbsverzerrende Subventionen aus Drittstaaten: Kommission leitet Konsultation ein

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Durchführung einer Verordnung eingeleitet, mit der drittstaatliche Subventionen derselben Kontrolle wie EU-Beihilfen unterworfen werden.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 06.02.2023

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Durchführung einer Verordnung eingeleitet, mit der drittstaatliche Subventionen derselben Kontrolle wie EU-Beihilfen unterworfen werden. In dem Entwurf der Durchführungsverordnung werden praktische und verfahrenstechnische Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung der neuen EU-Vorschriften präzisiert. Alle interessierten Kreise können bis zum 1. März 2023 Stellung nehmen.

Einzelheiten zur Durchführungsverordnung

Die Verordnung über drittstaatliche Subventionen trat am 12. Januar 2023 in Kraft und findet ab dem 12. Juli 2023 Anwendung. Sie ermöglicht es der Kommission, finanzielle Zuwendungen von Drittstaaten für in der EU tätige Unternehmen zu prüfen und bei Bedarf ihre wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen zu beseitigen. Mit der Verordnung wird der Kommission die Befugnis übertragen, Verfahrensvorschriften für die Durchsetzung dieser Vorschriften zu erlassen.

In dem Entwurf der Durchführungsverordnung, zu dem die Öffentlichkeit konsultiert wird, werden die praktischen und verfahrenstechnischen Aspekte im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen präzisiert. Dabei geht es z. B. um die in den Anmeldeformularen für Zusammenschlüsse und öffentliche Vergabeverfahren erforderlichen Angaben, die Regeln für die Berechnung der Fristen, die Vorschriften über die Akteneinsicht sowie die Rechte der Beteiligten, einschließlich des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

Die im Entwurf vorliegende Durchführungsverordnung zielt darauf ab, die Wirksamkeit der Verfahren der Kommission zu gewährleisten und Rechtssicherheit in Bezug auf die Verfahrensrechte und -pflichten der Unternehmen zu schaffen, die den neuen Vorschriften unterliegen.

Die nächsten Schritte

Alle interessierten Kreise können bis zum 1. März 2023 auf dem Portal der Kommission „Ihre Meinung zählt“ zum Entwurf der Durchführungsverordnung Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen werden von der Kommission bei der Ausarbeitung der endgültigen Fassung der Durchführungsverordnung berücksichtigt, damit die Vorschriften im zweiten Quartal 2023 vor Beginn der Anwendung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen angenommen werden können.

Quelle: EU-Kommission

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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Änderung einer deutschen Risikofinanzierungsregelung zur Unterstützung von kleinen Unternehmen

Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Verlängerung und Änderung einer mit 183,7 Millionen Euro dotierten deutschen Regelung genehmigt. Ziel der Regelung ist es, Eigenkapitalinvestitionen privater Investoren in kleine, junge und innovative Unternehmen zu fördern.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 06.02.2023

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Verlängerung und Änderung einer mit 183,7 Millionen Euro dotierten deutschen Regelung („INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“) genehmigt. Ziel der Regelung ist es, Eigenkapitalinvestitionen privater Investoren in kleine, junge und innovative Unternehmen zu fördern. Die Maßnahme bietet Einzelpersonen, sog. Business Angels, Anreize, Anteile an diesen Zielunternehmen zu erwerben und zu halten.

Im Rahmen der Regelung hat die Beihilfe die Form von: i) Erwerbszuschüssen, die 20 Prozent der Kosten für den Erwerb von Anteilen abdecken, und ii) Ausstiegszuschüssen, die einen pauschalen Ausgleich für die Steuern auf Kapitalgewinne bei einem gewinnbringenden Verkauf der erworbenen Anteile umfassen. Die Regelung wurde von der Kommission ursprünglich am 16. April 2013 (SA.35455) genehmigt und anschließend am 12. Dezember 2016 (SA.46308) und am 21. Dezember 2020 (SA.59267) verlängert und geändert.

Deutschland meldete die folgenden Änderungen der Regelung an:

  • Verlängerung der Maßnahme bis zum 31. Dezember 2026 mit einem Jahresbudget von 45,9 Millionen Euro;
  • Erhöhung des Akquisitionszuschusses um 5 Prozent;
  • Einführung von Investitionshöchstgrenzen pro Unternehmen (wobei ein Investor den Akquisitionszuschuss für eine Investition von bis zu 200.000 Euro pro Unternehmen beanspruchen kann) und eine Obergrenze von 25 Prozent des investierten Betrags für Ausstiegsbeihilfen;
  • Einführung einer Obergrenze von 100.000 Euro für den Gesamtbetrag, den ein Investor an Erwerbsbeihilfen erhalten kann;
  • Aufnahme von „eingetragenen Genossenschaften“ als potenzielle Investitionsempfänger.

Überprüfung der Kommission

Die Kommission hat die geänderte Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und insbesondere nach den überarbeiteten Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen geprüft. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die Regelung notwendig ist, um weiterhin Kapitalbeteiligungen privater Investoren an kleinen, jungen und innovativen Unternehmen zu fördern. Die Kommission stellte fest, dass die Regelung weiterhin verhältnismäßig ist, da sie sich auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt, und dass sie nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hat.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die geänderte Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften. Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.105224 zugänglich gemacht.

Quelle: EU-Kommission

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Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Dezember 2022

Wie das BMWK mitteilt, sind die Auftragseingänge nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Dezember gegenüber dem Vormonat um 3,2 % gestiegen. Damit setzten die Bestellungen ihren seit Februar letzten Jahres zu beobachtenden Abwärtstrend erst einmal nicht weiter fort. Ohne Großaufträge kam es zu einem leichten Rückgang um 0,6 %.

BMWK, Pressemitteilung vom 06.02.2023

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sind die Auftragseingänge im Dezember gegenüber dem Vormonat um 3,2 % gestiegen. Damit setzten die Bestellungen ihren seit Februar letzten Jahres zu beobachtenden Abwärtstrend erst einmal nicht weiter fort. Ohne Großaufträge kam es zu einem leichten Rückgang um 0,6 %. Insgesamt lagen die Bestellungen zuletzt in arbeitstäglich bereinigter Rechnung 10,1 % unter ihrem Niveau im Vorjahresmonat.

Im Vormonatsvergleich haben sowohl auf die Inlands- als auch die Auslandsnachfrage zugelegt (+5,7 % bzw. +1,2 %). Besonders kräftig nahmen dabei die Bestellungen aus dem Euroraum mit +9,8 % zu, während aus dem Nicht-Euroraum 3,8 % weniger Aufträge eingingen. Innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes fiel die Entwicklung wieder unterschiedlich aus: Während der gewichtige Bereich Kfz/Kfz-Teile 3,0 % weniger Ordereingänge verbuchte, verzeichnete der ebenfalls gewichtige Maschinenbau ein Plus von 3,5 %. Besonders kräftig war der Auftragszuwachs bei elektrischen Ausrüstungen (+34,2 %). Auch Branchen wie EDV/Optik (+9,3 %), Metallerzeugnisse (+5,1 %) und Metallerzeugung (+4,6 %) meldete merkliche Steigerungen. Andererseits nahmen die Bestellungen in den Bereichen sonstige Fahrzeuge (-8,0 %) sowie Chemische (-2,7 %) und Pharmazeutische Erzeugnisse (-4,5 %) gegenüber dem Vormonat spürbar ab.

Die Nachfrage beim Verarbeitenden Gewerbe hat sich zum Jahresende 2022 wieder etwas stabilisiert. Die jüngsten Auftragsdaten in der Industrie deuten darauf hin, ebenso wie die Verbesserung des Geschäftsklimas in den letzten Monaten, dass die wirtschaftliche Abschwächung im Winterhalbjahr milder ausfallen dürfte.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Etwas weniger Menschen wollen Konsum wegen teurer Energie einschränken – Effekte der Entlastungspolitik kommen stärker an

Die staatlichen Entlastungsmaßnahmen zur Abfederung der Energie- und Inflationskrise kommen bei der Bevölkerung stärker an als noch vor einigen Monaten und dürften aktuell und in nächster Zeit die Konsumnachfrage in Deutschland stabilisieren. Das ergibt eine neue Studie des IMK der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 02.02.2023

Die staatlichen Entlastungsmaßnahmen zur Abfederung der Energie- und Inflationskrise kommen bei der Bevölkerung stärker an als noch vor einigen Monaten und dürften aktuell und in nächster Zeit die Konsumnachfrage in Deutschland stabilisieren. Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis der repräsentativen IMK-Energiepreisbefragung. Vor allem Paare und Familien schätzen ihre konkrete Entlastung durch die Pakete der Bundesregierung mittlerweile höher ein als noch im vergangenen Sommer. Zugleich ist zwischen August und Dezember der Anteil der Menschen etwas gesunken, die Ausgaben für Energie als erhebliche oder sogar sehr schwere finanzielle Belastung für sich wahrnehmen und deshalb andere Ausgaben kürzen wollen. Trotzdem ist sowohl die wahrgenommene Belastung als auch der Spardruck für viele weiter enorm, insbesondere bei Haushalten mit niedrigeren oder mittleren Einkommen.

Eine gewisse Entspannung zeigt sich insbesondere bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Gas beziehen: Im August bewerteten fast zwei Drittel von ihnen die Kosten dafür als „eher schwere“ oder „sehr schwere“ finanzielle Belastung. Im Dezember taten das 56 Prozent, obwohl der Gaspreis zwischenzeitlich weiter angezogen hatte. Auch unter Haushalten, die mit Fernwärme oder Öl heizen, gingen die Belastungsquoten etwas zurück, ebenso bei den Treibstoffkosten, mit Blick auf die Stromkosten stagnierten sie. Gleichzeitig ist der Anteil der Menschen etwas gesunken, die wegen der hohen Energiepreise etwa für Nahrungsmittel, Bekleidung, Wohnungseinrichtung, Verkehr, Freizeit, Gaststättenbesuche oder Urlaub weniger Geld ausgeben wollen. In den meisten Bereichen sahen sich aber auch im Dezember zwischen 51 und 61 Prozent der Befragten unter dem Druck, ihre Ausgaben 2023 etwas oder sogar erheblich einzuschränken. Und nach wie vor beabsichtigt rund ein Viertel der Befragten, selbst bei Ausgaben für Nahrungs- und Genussmittel kürzer zu treten.

Für die Untersuchung ließ das IMK zwischen dem 6. und dem 21. Dezember 2022 rund 1600 repräsentativ ausgewählte Personen zwischen 18 und 75 Jahren befragen. Diese Personen hatten bereits im August und im Mai an der Umfrage teilgenommen. Während der Befragungswelle im Dezember wurden die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom verabschiedet. Ein Teil der Umfrage fiel in den Zeitraum, in dem die Übernahme der Dezember-Abschläge für Haushalte mit Gas- und Fernwärmebezug wirksam wurde.

„Die neuen Ergebnisse zeigen, dass die Politik der Bundesregierung der für Herbst und Winter befürchteten Belastungswelle etwas die Spitze nehmen konnte. Obwohl die Inflationsrate zum Jahresende noch einmal spürbar höher war als im Sommer, kommt der Teuerungsdruck bei vielen Menschen mit etwas weniger Wucht an“, ordnet Prof. Dr. Sebastian Dullien die neuen Befunde ein. „Ganz offenbar nehmen viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Preisbremsen als wirksame Maßnahmen wahr“, sagt der wissenschaftliche Direktor des IMK, der die Studie zusammen mit dem IMK-Verteilungsexperten Dr. Jan Behringer verfasst hat.

Auffällig ist zudem nach Analyse der Wissenschaftler, dass die Wirkung der Entlastungspakete I und II im Dezember von den Befragten als deutlich höher eingeschätzt wurde als noch im August, obwohl beispielsweise die darin enthaltenen Steuervergünstigungen im August schon in Kraft und weitere Leistungen bereits beschlossen waren. Das gilt vor allem für Paare ohne Kinder und für Familien. So hatten kinderlose Paarhaushalte ihre Entlastung durch die ersten beiden Pakete im August durchschnittlich bei lediglich 368 Euro angesetzt und damit um mehr als 50 Prozent unterschätzt. Im Dezember lag die wahrgenommene Entlastung hingegen rund 130 Euro höher, sie wurde somit noch um etwa 40 Prozent unterschätzt. Bei Paaren mit Kindern stieg der wahrgenommene Entlastungsbetrag von knapp 580 Euro auf nun 770 Euro und näherte sich damit deutlich an die tatsächliche Entlastung an. „Diese Beobachtungen deuten darauf hin, dass vielen Haushalten das volle Ausmaß der ersten beiden Entlastungspakete erst mit der Auszahlung der Energiepreispauschale bewusst geworden ist“, schreiben Dullien und Behringer.

Unter dem Strich lasse sich aus den Befragungsdaten schließen, dass die Entlastungspakete und Preisbremsen der Bundesregierung derzeit einen spürbaren Beitrag zur Stabilisierung des Privatkonsums in Deutschland leisten. Das helfe auch der Konjunktur, konstatieren die Ökonomen. Sie warnen gleichwohl davor, den positiven Trend zu überschätzen. „Die Situation hat sich etwas entspannt und ist besser als noch vor einigen Monaten erwartet. Weitere Impulse werden in nächster Zeit von den Tariferhöhungen in verschiedenen Branchen kommen, die 2022 ausgehandelt wurden und in diesem Jahr wirksam werden“, erklärt IMK-Experte Behringer. „Für sehr viele Menschen ist die finanzielle Situation aber nach wie vor fragil. Deutliche Einkommensverbesserungen sind für sie, aber auch gesamtwirtschaftlich, sinnvoll und notwendig.“

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Grünes Licht für neues Förderprogramm für gemeinwohlorientierte Unternehmen

Das BMWK gibt bekannt, dass das Programm „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“ gestartet ist. Gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Social Startups sollen in ihrem besonderen Handeln für Umwelt und Gesellschaft unterstützt werden.

BMWK, Pressemitteilung vom 02.02.2023

Heute startet das Programm „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) um gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Social Startups in ihrem besonderen Handeln für Umwelt und Gesellschaft zu unterstützen.

Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch qualifizierte Beratungsunternehmen. Darüber hinaus wird es einen weiteren Förderaufruf zur Vernetzung, Kooperation und Stärkung gemeinwohlorientierter Unternehmen geben. Dafür stehen bis Jahresende 2023 rund 89,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Staatssekretär Sven Giegold: „Das ist das bisher größte Förderprogramm für gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland. Sozialunternehmen stärken das Gemeinwohl mit wirtschaftlichen Mitteln, ab jetzt stärkt auch der Staat Sozialunternehmen. Mit diesem Förderprogramm unterstützen wir gezielt gemeinwohlorientierte Unternehmen, damit sie Veränderungsprozesse für eine soziale und ökologische Wirtschaft vorantreiben können. Das kann eine Bürgergenossenschaft sein, die in lokale Energienetze und digitale Infrastruktur investiert; ein Startup, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, den Verfall von Lebensmitteln zu verhindern; ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen, das geflüchteten Menschen eine Arbeit bietet. Diese speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Förderung haben wir entwickelt, um sie in Zeiten aufeinander folgender Krisen passgenau zu unterstützen. Wir stärken so auch Gründerinnen und Gründern den Rücken, die wirtschaftlichen Erfolg mit Engagement für das Gemeinwohl verbinden wollen.“

Das Programm „REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums“ ist die erste Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag, gemeinwohlorientierte Unternehmen und soziale Innovationen stärker zu unterstützen. Eine umfassende Nationale Strategie für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Soziale Innovationen erarbeitet das BMWK aktuell gemeinsam mit dem BMBF.

Laut Schätzungen der EU-Kommission sind 10 Prozent aller Unternehmen in der Europäischen Union gemeinwohlorientiert, sie beschäftigen fast 13,6 Millionen Menschen.

Für „REACT with impact“ antragsberechtigt sind gemeinwohlorientierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups, die unter anderem die Kriterien der EU-KMU-Definition und der Social Business Initiative der Europäischen Kommission erfüllen. Ein zentrales Kriterium ist dabei, dass die Unternehmen und Startups mit ihrer Geschäftstätigkeit in erster Linie ein soziales oder ökologisches Ziel verfolgen und ihre Gewinne größtenteils reinvestieren. Die Rechtsform der Unternehmen spielt keine Rolle.

Die Finanzierung des Programms erfolgt aus dem europäischen Wiederaufbauinstrument REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) und wird vollständig über den Europäischen Sozialfonds bis Ende 2023 zur Verfügung gestellt. REACT-EU dient der kurzfristigen Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft.

Eine sich 2023 anschließende, bedarfsgerechte Unterstützung wird sichergestellt.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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KfW-ifo-Kredithürde: Situation am Kreditmarkt wird zusehends ungemütlich

Im Schlussquartal 2022 ist die KfW-ifo-Kredithürde für kleine und mittlere Unternehmen zum dritten Mal in Folge angestiegen. 31,3 % der befragten Mittelständler, die sich in Kreditverhandlungen befanden, stufen das Verhalten der Banken als restriktiv ein. Das sind 3,4 Prozentpunkte mehr als im Vorquartal.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 02.02.2023

  • 31,3 % der kleinen und mittleren Unternehmen melden im vierten Quartal 2022 restriktives Bankenverhalten
  • Kredithürde für Großunternehmen steigt nach Rückgang im Vorquartal rasant an
  • Kreditnachfrage insgesamt weiter unterdurchschnittlich

Im Schlussquartal 2022 ist die KfW-ifo-Kredithürde für kleine und mittlere Unternehmen zum dritten Mal in Folge angestiegen. 31,3 % der befragten Mittelständler, die sich in Kreditverhandlungen befanden, stufen das Verhalten der Banken als restriktiv ein. Das sind 3,4 Prozentpunkte mehr als im Vorquartal. Die Kredithürde für den Mittelstand hat damit zugleich einen neuen Höchststand seit Einführung der aktuellen Befragungsmethodik im Jahr 2017 erreicht.

Vor allem die mittelständischen Firmen aus Einzelhandel (+8,6 Prozentpunkte) und der Dienstleistungssektor (+ 6,7 Prozentpunkte) waren von den strafferen Kreditvergabekonditionen betroffen. Im Verarbeitenden Gewerbe (-2,9 Prozentpunkte) hat sich die angespannte Situation am Kreditmarkt im Vergleich zum Vorquartal leicht aufgehellt.

Nachdem die KfW-ifo-Kredithürde für Großunternehmen im dritten Quartal noch leicht gesunken war, spüren diese nun auch ein restriktiveres Bankenverhalten in Kreditverhandlungen. Im vierten Quartal 2022 schoss die Kredithürde für die großen Firmen förmlich nach oben. Jedes vierte (24,3 %) der befragten Großunternehmen in Kreditverhandlungen stuft das Verhalten der Banken als restriktiv ein – was mehr als einer Verdopplung ggü. dem Vorquartal entspricht.

„Das Jahr 2023 lässt weitere Zinsanstiege und ein schwierigeres makroökonomisches Umfeld erwarten. Beides dürfte dazu beitragen, dass die Situation am Kreditmarkt für die Unternehmen aller Größenklassen ungemütlich bleibt und sich möglicherweise noch verschärft“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib.

Der Anteil der Unternehmen, die überhaupt mit Banken Kreditverhandlungen führten, ist im vierten Quartal noch weiter gesunken liegt weiter unter dem längerfristigen Durchschnitt. 19,3 % (-1 Prozentpunkte) der Mittelständler und 29,2 % (-0,7 Prozentpunkte) der Großunternehmen fragten Finanzierungen nach. Dem rückläufigen Anteil von Unternehmen in Verhandlungen steht gegenüber, dass das Volumen des Kreditneugeschäfts der Banken seit Jahresbeginn 2022 einen rasanten Aufwärtstrend hingelegt hat. In Q3 2022 lag es mit 36,1 % deutlich über dem Wachstum der letzten Jahre. Eine mögliche Erklärung dieses Befunds dürfte sein, dass vor allem große Unternehmen oder Unternehmen in vom Krieg und der Energiekrise besonders betroffenen Bereichen aktuell außerplanmäßig hohe Finanzierungsbedarfe haben. Zudem treiben staatliche Stützungsmaßnahmen für besonders betroffene Unternehmen die Kreditvergabe zusätzlich.

„Mit der Eintrübung der konjunkturellen Lage dürfte in den kommenden Quartalen der Anteil der Unternehmen in Kreditverhandlungen wieder stärker im Einklang mit der Entwicklung der Kreditnachfrage stehen. Dies liegt vor allem auch daran, dass die Investitionsaktivität im Jahr 2023 schwächer ausfallen dürfte“, so Köhler-Geib.

Quelle: KfW

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Materialengpässe in der Industrie nehmen ab

Die Materialknappheit in der Industrie hat abgenommen. Im Januar berichteten 48,4 Prozent der befragten Firmen von Engpässen. Im Dezember waren es noch 50,7 Prozent. Das geht aus der aktuellen Umfrage des ifo Instituts hervor.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 02.02.2023

Die Materialknappheit in der Industrie hat abgenommen. Im Januar berichteten 48,4 Prozent der befragten Firmen von Engpässen. Im Dezember waren es noch 50,7 Prozent. Das geht aus der aktuellen Umfrage des ifo Instituts hervor. „Aufgrund der sich abzeichnenden milden Winterrezession wäre ein stärkerer Rückgang wünschenswert gewesen“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Viele Unternehmen können ihre hohen Auftragsbestände nur langsam abarbeiten.“

Im Maschinenbau und in der Autobranche ist die Lage nahezu unverändert geblieben. Dort berichteten weiterhin drei von vier Unternehmen von Engpässen bei Rohstoffen und Vorprodukten. Bei den Nahrungsmittel- und Getränkeherstellern sind es knapp ein Drittel. In der Chemischen Industrie entspannt sich die Lage weiter. Der Anteil der betroffenen Firmen ist gefallen auf knapp ein Viertel, das ist der niedrigste Wert seit Anfang 2021. Das Papiergewerbe ist mit 13,8 Prozent vergleichsweise wenig betroffen. In der Metallerzeugung und -bearbeitung ist der Wert sogar auf 7,4 Prozent gesunken, das ist so niedrig wie vor Beginn der Knappheitskrise.

Quelle: ifo Institut

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Exporte im Dezember 2022: -6,3 % zum November 2022

Im Dezember 2022 sind die deutschen Exporte gegenüber November 2022 um 6,3 % und die Importe um 6,1 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, stiegen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2021 um 5,9 % und die Importe um 3,0 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 02.02.2023

Exporte im Jahr 2022: +14,3 % zum Vorjahr – Exportüberschuss mehr als halbiert

Exporte (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), Dezember 2022

  • 127,4 Milliarden Euro
  • -6,3 % zum Vormonat
  • +5,9 % zum Vorjahresmonat

Jahr 2022

  • 1.564,1 Milliarden Euro
  • +14,3 % zum Vorjahr

Importe (kalender- und saisonbereinigte Wareneinfuhren), Dezember 2022

  • 117,4 Milliarden Euro
  • -6,1 % zum Vormonat
  • +3,0 % zum Vorjahresmonat

Jahr 2022

  • 1.488,1 Milliarden Euro
  • +24,3 % zum Vorjahr

Außenhandelsbilanz (kalender- und saisonbereinigt), Dezember 2022

  • +10,0 Milliarden Euro

Jahr 2022

  • +76,0 Milliarden Euro

Im Dezember 2022 sind die deutschen Exporte gegenüber November 2022 kalender- und saisonbereinigt um 6,3 % und die Importe um 6,1 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, stiegen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2021 um 5,9 % und die Importe um 3,0 %. Im Gesamtjahr 2022 nahmen die Exporte kalender- und saisonbereinigt um 14,3 % gegenüber dem Vorjahr zu, die Importe stiegen insbesondere aufgrund der infolge des Kriegs in der Ukraine stark gestiegenen Preise für die Einfuhr von Energie deutlich stärker um 24,3 %. Der kalender- und saisonbereinigte Exportüberschuss sank damit 2022 bereits im fünften Jahr in Folge.

Außenhandelsergebnisse für Dezember 2022

Im Dezember 2022 wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 127,4 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert und Waren im Wert von 117,4 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Die Außenhandelsbilanz schloss damit im Dezember 2022 mit einem Überschuss von 10,0 Milliarden Euro ab. Im November 2022 hatte der kalender- und saisonbereinigte Saldo der Außenhandelsstatistik +10,9 Milliarden Euro betragen, im Dezember 2021 hatte er bei +6,3 Milliarden Euro gelegen.

Außenhandel mit EU-Staaten

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im Dezember 2022 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 70,9 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 58,7 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber November 2022 sanken die kalender- und saisonbereinigten Exporte in die EU-Staaten um 4,0 % und die Importe aus diesen Staaten um 4,8 %. In die Staaten der Eurozone wurden Waren im Wert von 49,8 Milliarden Euro (-3,2 %) exportiert und Waren im Wert von 39,9 Milliarden Euro (-4,9 %) aus diesen Staaten importiert. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden Waren im Wert von 21,1 Milliarden Euro (-5,7 %) exportiert und Waren im Wert von 18,8 Milliarden Euro (-4,5 %) von dort importiert.

Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten

In die Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) wurden im Dezember 2022 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 56,5 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 58,8 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Gegenüber November 2022 nahmen die Exporte in die Drittstaaten um 9,1 % und die Importe von dort um 7,4 % ab.

Die meisten deutschen Exporte gingen im Dezember 2022 in die Vereinigten Staaten. Dorthin wurden kalender- und saisonbereinigt 10,0 % weniger Waren exportiert als im November 2022. Damit nahmen die Exporte in die Vereinigten Staaten auf einen Wert von 12,3 Milliarden Euro ab. Die Exporte in die Volksrepublik China sanken um 14,2 % auf 7,6 Milliarden Euro, die Exporte in das Vereinigte Königreich gingen um 24,3 % auf 5,6 Milliarden Euro zurück.

Die meisten Importe kamen im Dezember 2022 aus der Volksrepublik China. Von dort wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 13,5 Milliarden Euro eingeführt, das waren 14,0 % weniger als im Vormonat. Die Importe aus den Vereinigten Staaten sanken um 7,3 % auf 7,7 Milliarden Euro. Die Importe aus dem Vereinigten Königreich nahmen im gleichen Zeitraum um 6,6 % auf 2,9 Milliarden Euro ab.

Die Exporte in die Russische Föderation sanken im Dezember 2022 gegenüber November 2022 kalender- und saisonbereinigt um 16,7 % auf 0,9 Milliarden Euro, gegenüber Dezember 2021 nahmen sie um 59,8 % ab. Die Importe aus Russland stiegen im Dezember 2022 gegenüber November 2022 um 0,1 % auf 1,6 Milliarden Euro.

Originalwerte für den Außenhandel (nicht kalender- und saisonbereinigt)

Nominal (nicht kalender- und saisonbereinigt) wurden im Dezember 2022 Waren im Wert von 123,9 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert und Waren im Wert von 114,2 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2021 stiegen die Exporte damit um 5,9 % und die Importe um 3,2 %. Die unbereinigte Außenhandelsbilanz schloss im Dezember 2022 mit einem Überschuss von 9,7 Milliarden Euro ab. Im Dezember 2021 hatte der Saldo +6,3 Milliarden Euro betragen.

Außenhandelsergebnisse (nicht kalender- und saisonbereinigt) für das Jahr 2022

Im Jahr 2022 wurden von Deutschland Waren im Wert von 1.574,0 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 1 494,4 Milliarden Euro importiert. Damit stiegen die Exporte um 14,1 % und die Importe um 24,1 % gegenüber dem Jahr 2021. Die Außenhandelsbilanz schloss im Jahr 2022 mit einem Überschuss von 79,7 Milliarden Euro ab. Das war der niedrigste Saldo aus Exporten und Importen seit dem Jahr 2000. Im Jahr 2021 hatte der Saldo in der Außenhandelsbilanz +175,3 Milliarden Euro betragen. Damit hat sich der Exportüberschuss 2022 gegenüber dem Vorjahr mehr als halbiert.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Energiekrise trifft kleine und mittlere Unternehmen in den Bundesländern unterschiedlich stark

Die anhaltende Energiekrise lässt die Frage danach aufkommen, ob bzw. wie die erheblich gestiegenen Preise die Unternehmenslandschaft in den Bundesländern unterschiedlich stark treffen. Eine aktuelle Sonderauswertung von KfW Research auf Basis des repräsentativen KfW-Mittelstandspanels zeigt, dass tatsächlich große regionale Unterschiede bestehen.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 01.02.2023

  • Neue repräsentative Analyse von KfW Research
  • Landesspezifische Besonderheiten wirken sich auf Betroffenheit von Preissteigerungen aus
  • Mittelstand in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen/Bremen mit stärkster Belastung

Vor Beginn des Ukraine-Kriegs waren die Energiekosten im deutschen Mittelstand weitgehend überschaubar. Ihr Anteil am Umsatz lag 2021 bei durchschnittlich 5,8 %. Auch die absolute Höhe der Energiekosten spiegelt mit einem Median von 9.000 Euro eine in der Breite eher moderate Belastung wider. Die anhaltende Energiekrise lässt jedoch die Frage danach aufkommen, ob bzw. wie die erheblich gestiegenen Preise die Unternehmenslandschaft in den Bundesländern unterschiedlich stark treffen. Eine aktuelle Sonderauswertung von KfW Research auf Basis des repräsentativen KfW-Mittelstandspanels zeigt, dass tatsächlich große regionale Unterschiede bestehen.

Für die neue Analyse hat KfW Research die kleinen und mittleren Unternehmen in den Bundesländern nach dem Anteil der Energiekosten an ihrem Umsatz in vier Klassen eingeteilt. Je höher der Anteil, umso stärker fallen die Preissteigerungen ins Gewicht. Zentrales Ergebnis der aktuellen Analyse: Der größte Anteil an Unternehmen mit der höchsten Energiekostenbelastung findet sich demnach in Thüringen, wo jedes vierte Unternehmen (25 %) in die oberste Kategorie fällt (Energiekostenanteil mehr als 12 % am Umsatz). Auch in Mecklenburg-Vorpommern (22 %) und Niedersachsen/Bremen (18 %) sind die Mittelständler überdurchschnittlich stark betroffen. Die Unternehmenslandschaft in Hessen (14 %) Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (beide 11 %) ist durch weitaus geringere Energiekostenanteile am Umsatz gekennzeichnet. Bundesweit liegt der Anteil von kleinen und mittleren Firmen in der Klasse mit den höchsten Energiekosten bei 14 %.

„Die grundsätzliche Struktur des Mittelstands in den einzelnen Bundesländern ist weitgehend ähnlich: Es dominieren Kleinstunternehmen und Dienstleister. Allerdings hat der Mittelstand viele unterschiedliche regionale Gesichter. Das führt auch dazu, dass Unternehmen je nach Standort in höchst unterschiedlichem Ausmaß von der Energiekrise betroffen sein können. Grund dafür sind landesspezifische Besonderheiten und Schwerpunkte hinsichtlich Branche, Internationalisierungsgrad, Betriebsalter oder Investitionstätigkeit, die alle einen Einfluss auf die Betroffenheit der aktuellen Energiekrise haben“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib.

Der Gesamteindruck einer heterogenen Betroffenheit wird unterstrichen bei einem Blick auf die absolute Höhe der Energiekosten. Während in Hessen sowie Schleswig-Holstein/Hamburg im Median 6.000 bzw. 7.000 Euro zu Buche stehen, liegen Unternehmen in Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern im Median bei rund dem Doppelten (14-15.000 Euro).

Quelle: KfW

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Bruttoinlandsprodukt im 4. Quartal 2022 um 0,2 % niedriger als im Vorquartal

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 4. Quartal 2022 gegenüber dem 3. Quartal 2022 um 0,2 % gesunken. Nachdem sich die deutsche Wirtschaft trotz schwieriger Bedingungen in den ersten drei Quartalen gut behaupten konnte, nahm die Wirtschaftsleistung im 4. Quartal 2022 leicht ab.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.01.2023

Wirtschaftsleistung im Jahr 2022 um 1,8 % gewachsen

Bruttoinlandsprodukt (BIP), 4. Quartal 2022

  • -0,2 % zum Vorquartal (preis-, saison- und kalenderbereinigt)
  • 0,5 % zum Vorjahresquartal (preisbereinigt)
  • 1,1 % zum Vorjahresquartal (preis- und kalenderbereinigt)

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 4. Quartal 2022 gegenüber dem 3. Quartal 2022 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – um 0,2 % gesunken. Nachdem sich die deutsche Wirtschaft trotz schwieriger Bedingungen in den ersten drei Quartalen gut behaupten konnte, nahm die Wirtschaftsleistung im 4. Quartal 2022 leicht ab. Besonders die preis-, saison- und kalenderbereinigten privaten Konsumausgaben, die die deutsche Wirtschaft im bisherigen Jahresverlauf gestützt hatten, waren niedriger als im Vorquartal. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist das preisbereinigte BIP im Jahr 2022 um 1,8 % gewachsen. Preis- und kalenderbereinigt betrug das Wirtschaftswachstum 1,9 %. Damit wurde das ursprüngliche Ergebnis um 0,1 Prozentpunkte nach unten revidiert.

Bruttoinlandsprodukt im Vorjahresvergleich gestiegen

Im Vorjahresvergleich war das BIP im 4. Quartal 2022 preisbereinigt um 0,5 %, preis- und kalenderbereinigt um 1,1 % höher als im 4. Quartal 2021. Der Unterschied zum nicht-kalenderbereinigten Wert liegt auch darin begründet, dass das 4. Quartal 2022 durchschnittlich 1,2 Arbeitstage weniger hatte als das Vorjahresquartal.

Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise und der Folgen des Kriegs in der Ukraine sind diese Ergebnisse mit größeren Unsicherheiten als sonst üblich behaftet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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