7,3 % weniger Gründungen größerer Betriebe von Januar bis September 2022

In den ersten drei Quartalen des Jahres 2022 wurden in Deutschland gut 89.200 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt nach Auswertung der Gewerbemeldungen mitteilt, waren das 7,3 % weniger Betriebe als im stark von der Corona-Krise geprägten Vorjahreszeitraum.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 14.11.2022

  • 5,3 % weniger Gründungen größerer Betriebe im Vergleich zum Vorkrisenniveau (1. bis 3. Quartal 2019)
  • Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen 5,2 % über Vorjahresniveau, aber 16,9 % unter Vorkrisenniveau
  • Vollständige Gewerbeaufgaben steigen um 7,3 % gegenüber Vorjahreszeitraum und gehen um 12,8 % gegenüber Vorkrisenniveau zurück

In den ersten drei Quartalen des Jahres 2022 wurden in Deutschland gut 89.200 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen mitteilt, waren das 7,3 % weniger Betriebe als im stark von der Corona-Krise geprägten Vorjahreszeitraum. Gegenüber dem Vorkrisenniveau (1. bis 3. Quartal 2019) verringerte sich die Zahl der Gründungen größerer Betriebe um 5,3 %.

Mehr neu gegründete Kleinunternehmen, weniger Nebenerwerbsbetriebe

Im Gegensatz zu den größeren Unternehmen lag die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen in den ersten drei Quartalen des Jahres 2022 mit rund 105.600 um 5,2 % über dem Vorjahresniveau. Im Vergleich zum Vorkrisenniveau 2019 ging die Zahl der Neugründungen kleiner Unternehmen um 16,9 % zurück. Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe sank im 1. bis 3. Quartal 2022 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 9,1 % auf rund 229.000.

Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen ging im 1. bis 3. Quartal 2022 um 5,1 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf rund 512.400 zurück. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Mögliche Auswirkungen staatlicher Unterstützungsmaßnahmen

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war im 1. bis 3. Quartal 2022 mit rund 316.300 um 7,3 % höher als im Vorjahreszeitraum. Gegenüber dem Vorkrisenniveau lag sie 12,8 % niedriger. Dieser starke Rückgang gegenüber den ersten drei Quartalen des Jahres 2019 kann mit den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise zusammenhängen, welche die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Gewerbetreibende mildern und Gewerbeaufgaben verhindern sollten.

Rund 64.900 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben im 1. bis 3. Quartal 2022 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 2,5 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Gegenüber dem Vorkrisenniveau ging die Zahl der aufgegebenen Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 13,0 % zurück. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 8,1 % auf rund 115.800 (-22,3 % gegenüber dem Vorkrisenniveau). Die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe stieg um 9,1 % auf rund 135.600 (-2,5 % gegenüber dem Vorkrisenniveau).

Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag in den ersten drei Quartalen des Jahres 2022 mit rund 400.900 um 4,6 % über dem Vorjahresniveau. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022

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Die deutsche Wirtschaft im Sog der Energiekrise

Explodierende Energiepreise, drohende Versorgungsengpässe sowie die Angst vor sinkender In- und Auslandsnachfrage lassen die Geschäftserwartungen der deutschen Unternehmen in den Keller rauschen. Angesichts seiner Herbst-Konjunkturumfrage geht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt 2023 um 3,0 Prozent einbrechen wird.

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Große Existenzsorgen unter Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen

Das Geschäftsklima für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige ist erneut deutlich gesunken. Das sind die Ergebnisse des aktuellen Indexes für dieses Segment („Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex“). Er fiel im Oktober auf minus 25,0 Punkte, nach minus 20,9 im September.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 11.11.2022

Das Geschäftsklima für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige ist erneut deutlich gesunken. Das sind die Ergebnisse des aktuellen Indexes für dieses Segment („Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex“). Er fiel im Oktober auf minus 25,0 Punkte, nach minus 20,9 im September. „Die konjunkturelle Abkühlung macht den Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen besonders zu schaffen“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen. „Die Existenzsorgen nehmen merklich zu.“

Ihre wirtschaftliche Existenz sehen gegenwärtig 19,5 Prozent der Firmen in diesem Segment bedroht. Dies ist deutlich mehr als die 7,5 Prozent in der Gesamtwirtschaft.

Erneut waren weniger Unternehmen mit ihren laufenden Geschäften zufrieden. Auch der Ausblick auf die kommenden Monate fiel merklich pessimistischer aus. Dies steht im Kontrast zur Gesamtwirtschaft, wo der Erwartungsindex leicht gestiegen war. Die Sorgen ziehen sich durch alle Branchen. Insbesondere im Einzelhandel und der Bauwirtschaft ist der Ausblick unter den Kleinstunternehmen düster. Die Unsicherheit unter den Soloselbstständigen und Kleinstbetrieben hat den Rekord vom Vormonat nochmals überboten.

Quelle: ifo Institut

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18,4 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Oktober 2022 als im Vormonat

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Oktober 2022 um 18,4 % gegenüber September 2022 gestiegen. Im September 2022 war sie noch um 20,6 % gegenüber August 2022 gesunken.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 11.11.2022

  • Unternehmensinsolvenzen August 2022: +11,5 % zum August 2021
  • Verbraucherinsolvenzen August 2022: -6,9 % zum August 2021

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Oktober 2022 um 18,4 % gegenüber September 2022 gestiegen. Im September 2022 war sie noch um 20,6 % gegenüber August 2022 gesunken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Betrachtung der Insolvenzstatistiken zu beachten.

11,5 % mehr Unternehmensinsolvenzen im August 2022 im Vergleich zum August 2021

Im August 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.147 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 11,5 % mehr als im August 2021. Im Juli war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahresmonat noch um 3,8 % gesunken.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im August 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 0,8 Milliarden Euro. Im August 2021 hatten sie bei rund 8,2 Milliarden Euro gelegen, da mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen insolvent wurden als im August 2022.

Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Juli 2022 im Baugewerbe mit 198 Fällen (August 2021: 190; +4,2 %). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 167 Verfahren (August 2021: 141; +18,4 %).

6,9 % weniger Verbraucherinsolvenzen im August 2022 als im August 2021

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im August 2022 um 6,9 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 für einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Inflationsrate im Oktober 2022 bei +10,4 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Oktober 2022 bei +10,4 %. Die Inflationsrate hat sich damit nach +10,0 % im September 2022 erneut erhöht.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 11.11.2022

Vor allem steigende Energie- und Nahrungsmittelpreise sorgen für neuen Höchststand

Verbraucherpreisindex, Oktober 2022

  • +10,4 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • +0,9 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Oktober 2022

  • +11,6 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • +1,1 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Oktober 2022 bei +10,4 %. Die Inflationsrate hat sich damit nach +10,0 % im September 2022 erneut erhöht. „Die Inflationsrate erreichte mit +10,4 % einen neuen Höchststand im vereinigten Deutschland,“ sagt Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes, und erklärt: „Hauptursachen für die hohe Inflation sind nach wie vor enorme Preiserhöhungen bei den Energieprodukten. Aber wir beobachten zunehmend auch Preisanstiege bei vielen anderen Waren und Dienstleistungen. Besonders spürbar für die privaten Haushalte sind mittlerweile die steigenden Preise für Nahrungsmittel.“ Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Oktober 2022 gegenüber September 2022 um 0,9 %.

Sondereffekte infolge der Kriegs- und Krisensituation verstärkten weiterhin den Preisauftrieb

Neben dem Anstieg der Preise für alle Energieprodukte infolge der Kriegs- und Krisensituation beeinflussen Lieferengpässe und deutliche Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen die Inflationsrate. Dadurch verteuerten sich erneut auch andere Waren und Dienstleistungen, insbesondere viele Nahrungsmittel.

Zudem sind zum September 2022 mit 9-Euro-Ticket und Tankrabatt zwei befristete Maßnahmen des zweiten Entlastungspakets ausgelaufen. Dadurch wurde der Preisauftrieb insgesamt bereits im letzten Monat beschleunigt und die Inflationsrate stieg sprunghaft auf 10,0 %. Die ersten Maßnahmen des dritten Entlastungspakets wurden nun umgesetzt. Unter anderem wurde im Oktober 2022 die Umsatzsteuer für Erdgaslieferungen und Fernwärme von 19 auf 7 % gesenkt. Dies wirkte sich dämpfend auf die Teuerung der Energieprodukte aus.

Energieprodukte binnen Jahresfrist um 43,0 % teurer

Die Preise für Energieprodukte lagen im Oktober 2022 trotz der Entlastungsmaßnahmen um 43,0 % über dem Niveau des Vorjahresmonats (September 2022: +43,9 %). Haushaltsenergie verteuerte sich mit +55,0 % besonders stark: So haben sich die Preise für Erdgas mit +109,8 % mehr als verdoppelt, die Teuerung für Fernwärme betrug +35,6 %. Die gesunkene Umsatzsteuer für Erdgas und Fernwärme von 19 auf 7 % aus dem dritten Entlastungspaket wurde damit durch die erneuten Preisanstiege bei Erdgas und Fernwärme überkompensiert und konnte diese Preisanstiege nur abmildern. Auch das Heizen mit anderen Energieträgern wurde teurer: Die Preise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe erhöhten sich um 108,1 %, die Preise für leichtes Heizöl lagen um 82,8 % über dem Vorjahresmonat. Strom verteuerte sich um 26,0 %.Nicht nur für die Haushaltsenergie, auch für Kraftstoffe mussten die Verbraucher deutlich mehr bezahlen (+22,3 %). Wesentliche Ursache für die teuren Energieprodukte insgesamt sind die starken Anstiege der internationalen Einkaufspreise. Zudem wirkte sich die zu Jahresbeginn gestiegene CO2-Abgabe (von 25 auf 30 Euro pro Tonne) weiterhin auf die Preise der Energieprodukte aus.

Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist um 20,3 %

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Oktober 2022 um 20,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat, damit war hier der Preisanstieg fast doppelt so hoch wie die Gesamtteuerung. Insgesamt hat sich der Preisauftrieb für Nahrungsmittel seit Jahresbeginn sukzessive verstärkt (September 2022: +18,7 %). Erneut wurden im Oktober 2022 bei allen Nahrungsmittelgruppen Preiserhöhungen beobachtet: Erheblich teurer wurden Speisefette und Speiseöle (+49,7 %), deutlich spürbare Anstiege gab es auch bei für Molkereiprodukten und Eiern (+28,9 %), Gemüse (+23,1 %) sowie Brot und Getreideerzeugnissen (+19,8 %).

Inflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel bei +5,0 %

Im Oktober 2022 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +6,5 %. Wie stark aktuell die Nahrungsmittelpreise Einfluss auf die Gesamtteuerungsrate nehmen, zeigt sich an der Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln: Sie lag deutlich niedriger bei +5,0 % und damit nicht einmal halb so hoch wie die Gesamtinflationsrate.

Waren verteuerten sich gegenüber Oktober 2021 um 17,8 %

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich im Oktober 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat um 17,8 %. Verbrauchsgüter, zu denen unter anderem Energie und Nahrungsmittel gehören, verteuerten sich merklich um 23,8 %. Die Preise von Gebrauchsgütern stiegen um 6,7 % (darunter Möbel und Leuchten: +9,8 %; Fahrzeuge: +9,0 %).

Dienstleistungen verteuern sich binnen Jahresfrist nur um 4,0 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Oktober 2022 um 4,0 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Darunter verteuerten sich die Nettokaltmieten um 1,8 %, die aufgrund des großen Anteils an den Konsumausgaben der privaten Haushalte stark ins Gewicht fallen. Deutlicher erhöhten sich die Preise für Wartung und Reparatur von Wohnungen (+14,8 %), Pauschalreisen (+12,3 %)sowie Gaststättendienstleistungen (+8,8 %). Zudem fielen durch das Auslaufen des 9-Euro-Tickets bereits im September 2022 die Preisentlastungen im öffentlichen Regional- und Personennahverkehr weg: Binnen Jahresfrist verteuerten sich im Oktober 2022 die Preise sowohl für die Bahntickets im Nahverkehr (+2,5 %) als auch für die kombinierten Tickets für Bahn, Bus und Ähnliches (+2,0 %). Hingegen waren nur wenige Dienstleistungen günstiger, beispielsweise Telekomunikation (-1,4 %) und die Leistungen sozialer Einrichtungen (-0,7 %).

Im Vormonatsvergleich zogen Energiepreise um 3,4% und Nahrungsmittelpreise um 1,3 % an

Im Vergleich zum September 2022 stieg der Verbraucherpreisindex im Oktober 2022 um 0,9 %. Die Energie insgesamt verteuerte sich um 3,4 %. Preise für die Haushaltsenergie erhöhten sich um 5,3 %; teurer wurden trotz der Senkung der Umsatzsteuer erneut Erdgas (+9,2 %) und Fernwärme (+2,3 %). Dagegen gingen die Preise für Kraftstoffe leicht zurück (-0,8 %), bleiben aber auf hohem Niveau. Für die einzelnen Kraftstoffsorten wurden gegensätzliche Preisentwicklungen ermittelt: Superbenzin war zum Beispiel 1,6 % billiger, aber Dieselkraftstoff 0,9 % teurer als im Vormonat. Darüber hinaus mussten die privaten Haushalte insbesondere erneut mehr für Nahrungsmittel bezahlen (+1,3 %, darunter Gemüse: +5,3 %; Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren: +2,4 %). Hinzu kamen im Oktober 2022 saisonale Preisschwankungen: Hier standen den gestiegenen Preisen für Schuhe (+3,4 %) und Bekleidungsartikel (+2,3 %) Preisrückgänge bei Pauschalreisen (-3,0 %) gegenüber.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Soforthilfe für Gas und Wärme passiert den Bundestag

Der Bundestag hat am 10.11.2022 in 2./3. Lesung das Gesetz über die sog. Dezember-Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden beschlossen. Das Gesetz soll am 14.11.2022 im Bundesrat abschließend beraten werden und danach schnellstmöglich in Kraft treten.

BMWK, Pressemitteilung vom 10.11.2022

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz über die sogenannte Dezember-Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden beschlossen. Dieser Beschluss ist ein wichtiger Meilenstein, damit das Gesetz wie geplant bis Mitte November in Kraft treten kann. Die Entlastungen sollen bereits im Dezember 2022 greifen.

Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh sollen im Monat Dezember spürbar entlastet werden. Damit wird der erste Teil der Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme vom 31. Oktober 2022 umgesetzt. Die Bundesregierung arbeitet zudem derzeit intensiv an der Umsetzung der weiteren Entlastungen, konkret der Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen, die in einem nächsten Schritt verabschiedet werden sollen.

Die Soforthilfe für Dezember schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt damit die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse im kommenden Frühjahr. Haushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen, die weniger als 1,5 Mio. kWh Gas im Jahr verbrauchen, erhalten für Dezember 2022 eine Entlastung. Diese wird auf Grundlage eines Zwölftels des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, sowie des für Dezember 2022 vereinbarten Gaspreises errechnet. Hilfsweise entfällt für Letztverbraucherinnen und -verbraucher von leitungsgebundenem Erdgas zunächst die Pflicht, im Dezember 2022 die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. Beträge, die Letztverbraucherinnen und -verbraucher dennoch zahlen, sind vom Lieferanten in der nächsten Rechnung zu berücksichtigen. Im Bereich Wärme erfolgt aufgrund anderer Marktgegebenheiten als bei Gas eine einmalige Entlastung für den Dezember in Form eines pauschalen Betrags. Dieser bemisst sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags, zuzüglich eines Anpassungsfaktors in Höhe von 20 Prozent zur Abbildung von zwischenzeitlichen Preissteigerungen.

Bei Mietverhältnissen sind verschiedene Besonderheiten zu beachten.

So gibt es diejenigen Mieter, die über einen eigenen Gasanschluss und folglich ein eigenes Vertragsverhältnis zum Gaslieferanten erfolgen. Dann entfällt die Pflicht, im Dezember 2022 die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten.

Bei vielen Mietern ist das hingegen anders. Viele Mieter haben keinen eigenen Gaszähler in ihrer Mietwohnung haben. In diesem Fall gibt es such kein direktes Vertragsverhältnis zwischen Gaslieferant und Mieter, sondern die Abrechnungen erfolgen hier zwischen Gaslieferant und Vermieter und dann über die Heizkostenabrechnung im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Viele Vermieter haben die monatliche Vorauszahlung noch nicht an die gestiegenen Energiepreise angepasst. In diesem Fall kommen die höheren Preise erst im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 auf die Mieterinnen und Mieter zu, die im Jahr 2023 erstellt wird. In diesen Fällen sollen Vermietende die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an die Mieterinnen und Mieter weitergeben. Damit profitieren Mieterinnen und Mieter von der Entlastung zu dem Zeitpunkt, in dem sie die gesamte Preissteigerung des Jahres 2022 durch eventuelle Nachzahlungen tragen müssten.

Besonderheiten gelten dann wiederum für Mieterinnen und Mieter, bei denen die Betriebskostenvorauszahlung wegen gestiegener Gas- oder Wärmekosten in den letzten neun Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits erhöht wurde. Diese Mieterinnen und Mieter müssen den Erhöhungsbetrag im Dezember nicht bezahlen. In Gebäuden mit Zentralheizung muss ein Viertel der im Dezember 2022 anfallenden Betriebskosten nicht bezahlt werden, wenn der Mietvertrag in den letzten neun Monaten neu geschlossen wurde, da bei Neuverträgen davon auszugehen ist, dass die Höhe der Betriebskostenvorauszahlung dem aktuellen Preisniveau entspricht.

Um die Entlastung für den Monat Dezember zu finanzieren, haben die Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen ihrerseits einen Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Umfasst sind rund 1.500 Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen. Sie müssen die Auszahlung des Anspruchs nach Prüfung durch einen Beauftragten über ihre Hausbank bei der KfW beantragen.

Die Formulierungshilfe für das Gesetz war am 2. November vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens haben sich im Kern folgende Neuerungen ergeben:

  • Die Besteuerung der Entlastung wird für das Veranlagungsjahr 2023 vorgesehen. Sie wird nicht in diesem Gesetz geregelt, sondern nur darin angekündigt. Es geht um die Schaffung eines sozialgerechten Ausgleichs. Dieser Abschlag wird für Steuerpflichtige, die die Ergänzungsabgabe auf die Einkommensteuer (Solidaritätszuschlag) entrichten, mit der Abrechnung der Versorger und Verwalter frühestens für den Veranlagungszeitraum 2023 zu versteuern sein. Nähere Details werden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Gas- und Wärmepreisbremse geregelt.
  • Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe (SGB IX, Teil 2) sowie bestimmte weitere Bildungseinrichtungen (z. B. der Kammern) werden in den Kreis der Einrichtungen aufgenommen, die die Soforthilfe unabhängig von ihrem Verbrauch erhalten.

Das Gesetz soll am 14.11.2022 im Bundesrat abschließend beraten werden und danach schnellstmöglich in Kraft treten.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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IMK-Konjunkturindikator: Rezessionsrisiko gesunken

Die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Wirtschaft in den kommenden drei Monaten in eine Rezession gerät, ist gesunken, bleibt aber auf hohem Niveau. Das signalisiert der Konjunkturindikator des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 09.11.2022

Die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Wirtschaft in den kommenden drei Monaten in eine Rezession gerät, ist gesunken, bleibt aber auf hohem Niveau. Das signalisiert der Konjunkturindikator des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Für den Zeitraum von November bis Ende Januar 2023 weist der Indikator ein Rezessionsrisiko von 65,3 Prozent aus. Anfang Oktober betrug die Rezessionswahrscheinlichkeit für die folgenden drei Monate noch 80,8 Prozent. Die statistische Streuung, ein Maß für die Unsicherheit von Wirtschaftsakteuren, hat sich kaum verändert und liegt aktuell bei 15,6 Prozent. Da Rezessionswahrscheinlichkeit und Streuung zusammengenommen den Schwellenwert von 70 Prozent überschreiten, ab dem der Indikator eine akute Rezessionsgefahr ausweist, steht das nach dem Ampelsystem arbeitende Frühwarninstrument weiterhin auf „rot“. Allerdings mehren sich die Anzeichen, dass der drohende wirtschaftliche Einbruch in Dauer und Ausmaß spürbar abgemildert werden könnte. Umso mehr, weil die sich abzeichnende Unterstützung von Haushalten und Wirtschaft in Form der Gaspreisbremse die Konjunktur ab der Jahreswende stützen dürfte.

Die moderate Entspannung bei der Rezessionswahrscheinlichkeit hängt stark mit Trends auf den Finanzmärkten zusammen, die in den Indikator einfließen, aber auch aus der Realwirtschaft kamen positive Impulse: Die Börsenkurse haben die Verluste des Vormonats teilweise wettgemacht und der Finanzmarktstressindex des IMK, der einen breiten Kranz von Finanzmarktindikatoren zusammenfasst, hat sich auf hohem Niveau etwas aufgehellt. Zudem haben sich die inländischen Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe stabilisiert, das gilt auch für Stimmungsindikatoren wie den ifo-Geschäftsklimaindex. Einen stärkeren Rückgang des Rezessionsrisikos verhindert haben der spürbare Rückgang von Auftragseingängen aus dem Ausland sowie ein Anstieg der Risikoprämien für Unternehmenskredite. Als zentrale Belastung für die Konjunktur bewerten die Forschenden des IMK weiter drohende erhebliche Kaufkraftverluste bei den privaten Haushalten. Diese würden den Konsum weiter schwächen.

„Nach wie vor weisen die konjunkturellen Frühindikatoren in ihrer Gesamtheit in Richtung Rezession, aber es gibt Lichtblicke“, sagt Dr. Thomas Theobald, Referatsleiter für Finanzmärkte und Konjunktur beim IMK über das aktuelle Konjunkturbild. „Neben den umfangreichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen kann die Tiefe der Rezession im besten Fall auch dadurch begrenzt werden, dass im Verarbeitenden Sektor bei weiter nachlassenden Lieferengpässen der hohe Auftragsbestand der Vorquartale produktionswirksam abgearbeitet wird. Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Stabilisierung von Kaufkraft und Konjunktur sind angemessene Lohnerhöhungen.“

In den IMK-Konjunkturindikator fließen zahlreiche Daten aus der Real- und der Finanzwirtschaft ein. Darüber hinaus berücksichtigt das Instrument Stimmungsindikatoren. Das IMK nutzt die Industrieproduktion als Referenzwert für eine Rezession, weil diese rascher auf einen Nachfrageeinbruch reagiert als das Bruttoinlandsprodukt. Der Konjunkturindikator wird monatlich aktualisiert.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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EU schlägt Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus vor

Die EU-Kommission hat Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Form einer Verordnung des Rates vorgeschlagen. Der Vorschlag ergänzt die bisherigen EU-Sofortmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreise und tritt direkt durch Ratsbeschluss in Kraft. Das gilt zunächst für ein Jahr mit Option auf Verlängerung.

BMWK, Pressemitteilung vom 10.11.2022

Die Europäische Kommission hat am gestrigen Mittwoch Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Form einer Verordnung des Rates vorgeschlagen. Der Vorschlag ergänzt die bisherigen EU-Sofortmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreise und tritt direkt durch Ratsbeschluss (voraussichtlich Ende November) in Kraft. Das gilt zunächst für ein Jahr mit Option auf Verlängerung.

Die Kommission folgt dabei einer Aufforderung des Europäischen Rates von Ende Oktober. Die Bundesregierung hatte sich mit Nachdruck für eine solche Sofortmaßnahmen-Verordnung eingesetzt. Morgen, am 11.11.2022, werden die EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag in Brüssel diskutieren.

„Ich freue mich sehr, dass die Kommission unserem Aufruf im Europäischen Rat gefolgt ist und heute ganz zentrale Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien vorgelegt hat. Die Verordnung ist ein entscheidender Schlüssel in der Energiekrise, um jetzt schnell unabhängig von russischem Gas zu werden und gleichzeitig unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Mit den Maßnahmen werden bislang schleppende und langwierige Genehmigungsverfahren z. B. von Windenergieanlagen, PV-Anlagen auf Gebäuden aber auch von Wärmepumpen deutlich beschleunigt. Bestehende Hürden werden damit abgebaut. Wichtig ist aber auch, dass die Ertüchtigung von bestehenden Erneuerbaren-Anlagen und der zugehörigen Netzinfrastruktur erleichtert und vereinfacht wird. Das alles gibt uns starken Rückenwind auf dem Weg aus der Energiekrise.“

Minister Habeck

Kernelemente des Kommissionsvorschlags sind:

  • Überragendes öffentliches Interesse von EE-Anlagen und der zugehörigen Netzinfrastruktur: Dadurch können Planungs- und Genehmigungsverfahren mit sofortiger Wirkung von einer vereinfachten Bewertung für spezifische Ausnahmen profitieren, die z. B. im EU-Umweltrecht vorgesehen sind.
  • Solarenergie: schnellere Genehmigungsverfahren die Installation von Solaranlagen auf „künstlichen Strukturen“ wie z. B. Gebäuden. Die KOM schlägt eine Frist von höchstens einem Monat für die Genehmigung solcher Solarenergieanlagen. Zugehörige Speicher und Netzanschlüsse sind ebenfalls erfasst. Die Anlagen werden zudem von Umweltverträglichkeitsprüfungen befreit und es gilt eine „Genehmigungsfiktion“ für Kleinlagen, also eine automatische Genehmigung nach Ablauf einer Frist.
  • Repowering von bestehenden EE-Anlagen und Netzen: Straffung von Genehmigungsverfahren, indem alle relevanten Umweltprüfungen in die neue Höchstfrist von sechs Monaten einbezogen werden. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden auf die Bewertung der möglichen Auswirkungen der Änderung oder Erweiterung im Vergleich zum ursprünglichen Projekt beschränkt. Darüber hinaus wird ein vereinfachtes Verfahren für Netzanschlüsse eingeführt, wenn die Gesamtkapazität des Repowering-Projekts nicht mehr als 15 % höher ist als die des ursprünglichen Projekts.
  • Wärmepumpen: Genehmigungsverfahren werden durch die Einführung einer Frist von höchstens drei Monaten und eines vereinfachten Verfahrens für den Netzanschluss kleinerer Wärmepumpen beschleunigt.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Staatliche Maßnahmen halfen dem Mittelstand in der Corona-Krise

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Familienunternehmen – auch als Mittelstand bezeichnet – waren lt. IfM Bonn insgesamt wirtschaftlich stärker von der Corona-Krise betroffen als große und nicht-mittelständische Unternehmen. Zudem haben sich die KMU und die mittelständischen Unternehmen im zweiten Pandemiejahr weniger gut von der Krise erholt als die großen und die managergeführten Unternehmen.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 09.11.2022

IfM Bonn: Wirtschaftliche Folgen der Pandemie trafen vor allem KMU und Familienunternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Familienunternehmen – auch als Mittelstand bezeichnet – waren insgesamt wirtschaftlich stärker von der Corona-Krise betroffen als große und nicht-mittelständische Unternehmen. Zudem haben sich die KMU und die mittelständischen Unternehmen im zweiten Pandemiejahr weniger gut von der Krise erholt als die großen und die managergeführten Unternehmen: Ihre Wachstumsraten in 2021 reichten nicht, um ihre schlechtere Entwicklung in 2020 auszugleichen. Dies haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IfM Bonn anhand der Umsatz-, Gewinn- und Liquiditätsentwicklung nachgewiesen.

„Ein Grund, warum die kleinen und mittleren Unternehmen stärker von der Krise betroffen gewesen sind als Großunternehmen, dürfte darin liegen, dass sie weniger finanzielle Ressourcen für notwendige Investitionen wie beispielsweise für die Digitalisierung oder Hygienemaßnahmen zur Verfügung hatten. Während der Pandemie waren diese Investitionen aber für den Weiterbetrieb notwendig. Ein anderer Grund besteht darin, dass sie meist deutlich weniger Kunden als größere Unternehmen haben. Fallen diese weg, können sie die negativen Folgen deutlich schlechter kompensieren als stärker diversifizierte Unternehmen“, berichtet die Studienleiterin Dr. Rosemarie Kay. Nicht alle KMU und mittelständischen Unternehmen waren jedoch gleichermaßen stark von der Krise betroffen. Vielmehr spielte die Wirtschaftszweigzugehörigkeit eine große Rolle.

Um die unternehmerische Zukunft zu sichern, initiierten die betroffenen Familienunternehmen häufiger betriebliche Maßnahmen als managergeführte Unternehmen: Sie verschoben oder strichen Investitionen, reduzierten die Löhne ihrer Angestellten oder erhöhten die Preise. Zugleich nutzten die Familienunternehmen aber auch häufiger als nicht-mittelständische Unternehmen steuerliche Hilfen wie Steuerstundung und Erstattung der Steuervorauszahlung für 2020 sowie nicht-steuerliche Unterstützungsmaßnahmen wie die Soforthilfe oder das Kurzarbeitergeld. Kleinstunternehmen machten häufiger von der Soforthilfe Gebrauch und nutzten zumindestens in der Anfangsphase der Pandemie seltener steuerliche Hilfen als größere Unternehmen.

„Insgesamt deutet unsere Studie darauf hin, dass die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen vor allem bei denjenigen angekommen sind, die sie auch benötigten“, resümierte Dr. Rosemarie Kay. Allerdings war die Beantragung der staatlichen Hilfen aus Sicht der befragten Führungskräfte in allen Größenklassen mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden.

Die Studie „Mittelständische Unternehmen in der Covid-19-Pandemie – Betroffenheit von und Umgang mit der Krise“ ist auf der Homepage des Instituts für Mittelstandsforschung (www.ifm-bonn.org) abrufbar.

Quelle: IfM Bonn

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KfW-ifo-Mittelstandsbarometer: Bodenbildung der Geschäftserwartungen?

Während das Geschäftsklima der kleinen und mittleren Unternehmen in den Vormonaten wiederholt regelrecht abstürzte, verliert es im Oktober nur 0,1 Zähler, wie das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer Oktober 2022 zeigt.

KfW, Pressemitteilung vom 08.11.2022

  • Mittelständisches Geschäftsklima bewegt sich im Oktober praktisch seitwärts
  • Äußerst pessimistische Erwartungen etwas aufgehellt, Lageurteile weiter im Abwärtstrend
  • Deutlicher Stimmungsverfall im mittelständischen Bauhauptgewerbe

Während das Geschäftsklima der kleinen und mittleren Unternehmen in den Vormonaten wiederholt regelrecht abstürzte, verliert es im Oktober nur 0,1 Zähler, wie das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer zeigt. Es bewegt sich damit bei weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen mit Materialengpässen, Inflationsschub und dem Krieg in der Ukraine praktisch seitwärts auf dem sehr niedrigen Niveau von -23,8 Saldenpunkten.

Ursächlich für die ansatzweise Stabilisierung sind etwas weniger pessimistische Geschäftserwartungen. Ausgehend von einem fast rekordtiefen Niveau sind die Erwartungen der Unternehmen für die kommenden sechs Monate im Oktober um 1,7 Zähler auf -42,0 Saldenpunkte angestiegen. Sowohl der fiskalische Abwehrschirm der Bundesregierung als auch die geschrumpfte Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage dürften die Erwartungen stabilisiert haben. Die Beurteilungen der aktuellen Geschäftslage gehen dagegen nahezu ungebremst nach unten und liegen mit einem Rückgang von 0,0 auf -2,4 Saldenpunkten nun unter dem langjährigen Durchschnitt.

Die aktuelle Energie- und Inflationskrise geht mit erheblichen Reallohnverlusten einher und die Konsumentenstimmung in Deutschland befindet sich tief im Keller. Entsprechend sinkt auch das Geschäftsklima unter den mittelständischen Einzelhandelsunternehmen auf immer neue Rekordtiefs. Im Oktober wurde der Sturzflug mit einem Minus von nur noch 0,3 Zählern auf -37,5 Saldenpunkte aber zumindest gebremst. Etwas weniger schlecht ist die Stimmung bei den mittelständischen Dienstleistungsunternehmen, die dank leicht aufgehellter Erwartungen als einziges Segment des Mittelstands ein kleines Plus beim Geschäftsklima (+0,3 Zähler) verzeichnen. Die markanteste Verschlechterung des Geschäftsklimas im Oktober registriert das Bauhauptgewerbe (-3,4 Zähler auf -19,1 Saldenpunkte). Bei dieser besonders zinssensiblen Branche dürfte sich vor allem die rapide Zinswende der EZB bemerkbar machen, auch wenn schon laufende und fest geplante Bauprojekte einen harten Absturz verhindern dürften.

Im Gegensatz zum Mittelstand befindet sich die Stimmung unter den Großunternehmen mit einem Rückgang um 2,9 Zähler auf -28,8 Saldenpunkte fast ungebremst im Sturzflug. Auffällig ist vor allem, dass in diesem Segment trotz der etwas verbesserten Rahmenbedingungen wie dem fiskalischen Abwehrschirm keine Erwartungsaufhellung registriert wird.

„Ende Oktober hat das statistische Bundesamt mit der Meldung eines positiven BIP-Wachstums im dritten Quartal überrascht, das als Krönung trotz der Grabesstimmung bei Konsumenten und Einzelhandelsunternehmen auch noch vor allem vom privaten Konsum getrieben wurde“ sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Hier dürften Überschussersparnisse und Nachholbedürfnisse aus den Zeiten des Lockdowns noch eine Rolle spielen und auch über eine sinkende Sparquote können die Kaufkraftverluste aus der Energiekrise ausgeglichen werden. Diese Effekte dürften auch im Winterhalbjahr noch den Konsum stabilisieren, trotzdem wird er wohl zurückgehen. Hinzu kommt mit der rapiden Zinswende der EZB, den immer noch sehr pessimistischen Geschäftserwartungen und einer zunehmend restriktiven Kreditvergabe der Banken – gerade gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen – viel Gegenwind für die Investitionstätigkeit. Groß wäre der Schaden insbesondere, wenn hierdurch Investitionen unterbleiben, die für eine zukunftsfähige und klimaneutrale Volkswirtschaft notwendig sind.“, so Köhler-Geib.

Quelle: KfW

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