Regierung legt Gesetzentwurf für ERP-Wirtschaftsplan vor

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (BT-Drucks. 20/3437) über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 vorgelegt.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.09.2022

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/3437) über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 vorgelegt. Mit dem Sondervermögen sollen Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, hier insbesondere des Mittelstandes, und Angehörige freier Berufe bereitgestellt werden, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital.

Der Wirtschaftsplan sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen vor, sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 471/2022

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Nationale Weiterbildungsstrategie: Auf in die nächste Runde

Angesichts der Digitalisierung, der Dekarbonisierung und des Fachkräftemangels kommt lt. DIHK der beruflichen Weiterbildung eine wichtige Rolle zu. Die Partner der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) fördern deshalb den Ausbau beruflicher Kompetenzen. Was wurde bisher erreicht? Und wie soll es in den kommenden Jahren weitergehen?

DIHK, Mitteilung vom 22.09.2022

Die Partner der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) setzen ihre Arbeit in der laufenden Legislaturperiode fort. Am 27. September werden Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger und Bundesarbeitsminister Heil gemeinsam mit Wirtschaft und Gewerkschaften sowie den Ländern ein neues „Update-Papier“ zur Weiterbildungsstrategie präsentieren. In diesem wird das gemeinsame Vorgehen für die kommenden drei Jahre abgebildet. Die Partner, neben dem DIHK auch Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, die Bundesagentur für Arbeit und Ländervertreter, werden die NWS weiterhin mit eigenen Beiträgen unterstützen.

Was wurde erreicht …

In der ersten Periode der NWS seit 2018 haben die Partner verschiedene wichtige Handlungsziele für die berufliche Bildung festgelegt: von mehr Transparenz zu bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten über das Schließen von Förderlücken bis hin zur Weiterentwicklung von Fort- und Weiterbildungsangeboten. Die IHK-Organisation hat sich in diesem Zusammenhang vor allem für die Stärkung der Höheren Berufsbildung sowie die Verbesserung und engere Vernetzung der IHK-Weiterbildungsberatung in den Regionen vor Ort eingesetzt.

… und was wird in Zukunft wichtig?

In der nächsten NWS-Periode sollen insbesondere die Herausforderungen der digitalen, demografischen und ökologischen Transformation und die Rolle der Weiterbildung in den Blick genommen werden. Weitere Kernthemen sind die Grundbildung und die Kompetenzanforderungen der Zukunft – sogenannte „Future Skills“, etwa Problemlösungsfähigkeit oder Innovationskompetenz. Neu ist die Ausrichtung auf Querschnittsthemen wie zum Beispiel leichtere Zugänge zu Beratung, Förderung und Weiterbildungsangeboten, die Vertiefung von Kooperationen in Regionen und Branchen sowie die Stärkung der digitalen Weiterbildung.

IHK-Organisation setzt mit um

Im Herbst 2023 soll im Rahmen einer „Nationalen Weiterbildungskonferenz“ eine erste gemeinsame Bilanz der Partner gezogen werden. Die IHK-Organisation wird ihr Engagement weiterhin fortsetzen: etwa zur Weiterbildungsberatung, zur Nutzung von Teilqualifikationen oder auch zur Validierung informell erworbener Kompetenzen. Auch das Werben für die Höhere Berufsbildung bleibt ein wichtiges IHK-Aktionsfeld.

Chancen nutzen

Mit Blick auf die anstehende Transformation der Wirtschaft durch Digitalisierung und Dekarbonisierung, sowie den zunehmend spürbaren Fachkräftemangel kommt der beruflichen Weiterbildung eine wachsende Bedeutung zu. Daher sind die Austausch- und Beteiligungsformate der NWS sinnvoll. Klar ist aber auch: Sie kann nur einen Rahmen bilden und Impulse für regional unterschiedliche Herausforderungen und Antworten setzen.

Laut einer aktuellen DIHK-Umfrage waren zuletzt die Auftragslage und der fehlende zeitliche Spielraum für die Unternehmen eine große Herausforderung bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Hier können weder die NWS noch neue Freistellungsansprüche der Beschäftigten, wie sie immer wieder diskutiert werden, nachhaltig Abhilfe schaffen. Stattdessen wäre es hilfreich, Unternehmen und Beschäftigten leichtere Zugänge zu Weiterbildung zu ermöglichen. Bei Planungen – etwa für die nationale Bildungsplattform (neu: Vernetzungsinfrastruktur digitale Bildung) oder die nationale Online-Weiterbildungsplattform – müsste dies ein vorrangiges Ziel sein.

Quelle: DIHK

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KfW Research: Nur vier von zehn Erwerbstätigen bilden sich weiter

Humankapital ist die zentrale Ressource der deutschen Volkswirtschaft und entsprechend wichtig ist berufliche Weiterbildung für den individuellen Arbeitsmarkterfolg. Besonders die Digitalisierung und die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft stellen laufend neue Anforderungen an die beruflichen Fähigkeiten. Eine repräsentative Umfrage von KfW Research zeigt, dass sich im Jahr 2021 40 % der Erwerbsbevölkerung beruflich weitergebildet haben.

KfW, Pressemitteilung vom 20.09.2022

  • Teilnahme an Weiterbildungen abhängig von Bildungsstand und Einkommen
  • „Digitalkompetenzen“ zweithäufigster Weiterbildungsinhalt
  • Pandemie befördert digitales Lernen: Hälfte aller Veranstaltungen 2021 online

Humankapital ist die zentrale Ressource der deutschen Volkswirtschaft und entsprechend wichtig ist berufliche Weiterbildung für den individuellen Arbeitsmarkterfolg. Besonders die Digitalisierung und die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft stellen laufend neue Anforderungen an die beruflichen Fähigkeiten. Eine repräsentative Umfrage von KfW Research zeigt, dass sich im Jahr 2021 40 % der Erwerbsbevölkerung beruflich weitergebildet haben. Im Vergleich zu einer identischen Befragung im Jahr 2015 bedeutet dies zwar einen Zuwachs von 8 Prozentpunkten, allerdings nimmt nach wie vor nicht einmal die Hälfte der Berufstätigen an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Die Corona-Krise hat das Weiterbildungsgeschehen massiv gebremst: 29 % derjenigen, die sich nicht weitergebildet haben, gaben an, dass dies auf die Corona-Krise zurückzuführen ist. Unter den Teilnehmern von Fortbildungen haben 41 % aus gleichem Grund den Umfang ihrer Weiterbildung reduziert.

Die aktuelle Befragung von KfW Research zeigt, dass die Teilnahme an Weiterbildungen in Deutschland weiter stark von sozio-ökonomischen Faktoren abhängig ist. Je höher der Bildungsabschluss, desto reger die Teilnahme an weiteren Bildungsmaßnahmen. Universitätsabsolventinnen und -absolventen hatten im Jahr 2021 eine Weiterbildungsquote von 59 %. Die Quote ist bei Meisterinnen und Fachwirten mit 47 % immer noch überdurchschnittlich. Diejenigen ohne (in Deutschland anerkannten) Ausbildungsabschluss haben lediglich eine Weiterbildungsquote von 29 %. Der Weiterbildungsbereich trägt somit unter dem Strich nicht dazu bei, Qualifikationsrückstände aus vorherigen Bildungsphasen zu verringern. Vielmehr öffnet sich die Bildungsschere im Verlauf des Erwerbslebens weiter.

Neben dem Bildungsabschluss beeinflussen auch die finanziellen Verhältnisse und ein Migrationshintergrund die Weiterbildung von Erwerbstätigen: Bei monatlichen Haushaltsnettoeinkommen über 5.000 Euro beträgt die Weiterbildungsquote 60 % und sinkt kontinuierlich auf 26 % bei Einkommen unter 2.000 Euro. Nach Deutschland eingewanderte Menschen und ihre direkten Nachkommen haben eine unterdurchschnittliche Weiterbildungsquote von 31 %. Hier scheinen Defizite bei Zugang, Information und /oder Motivation zur Weiterbildung eine Rolle zu spielen, ebenso wie sprachliche Hürden.

Trotzt der weiter unbefriedigenden Lage bei Weiterbildungen sind auch positive Entwicklungen zu verzeichnen: Die Corona-Krise hat die Weiterbildungslandschaft unvermittelt ins digitale Zeitalter katapultiert. Während 2018 noch acht von zehn Veranstaltungen in Präsenz stattgefunden haben, war 2021 jede zweite Weiterbildungsmaßnahme eine reine Online-Veranstaltung, weitere 25 % fanden in einem hybriden Format statt. Bei den Lerninhalten werden digitale Themen immer wichtiger. Rund 53 % aller Weiterbildungen hatten IT-Wissen, Computerkenntnisse, den Umgang mit digitalen Medien und ähnliches zum Inhalt – ein Anstieg um 5 Prozentpunkte im Vergleich zu 2015. Damit sind Digitalkompetenzen mittlerweile der zweithäufigste Weiterbildungsinhalt. Zentrales Thema von Weiterbildungen bleiben fachliche Inhalte des Berufs, die in 91 % der Qualifikationsmaßnahmen vermittelt werden.

Blickt man auf die Gründe, weshalb sich Erwerbstätige nicht weiterbilden, so wird Zeitmangel mit 37 % am häufigsten genannt. Daneben spielen zu hohe Kosten, fehlende Präsenzangebote, unzureichende digitale Infrastruktur und mangelnde Unterstützung des Arbeitgebers eine Rolle. Parallel bleibt auch die Qualität des Weiterbildungsangebots ausbaufähig. Der Weiterbildungssektor ist fragmentiert, unübersichtlich und trotz Verbesserungen nicht ausreichend digitalisiert. Mindeststandards zur Zertifizierung von Bildungsanbietern und -maßnahmen, Referenzrahmen zur Validierung von Inhalt und Niveau sowie eine stärkere Einbindung von Hoch- und Berufsschulen könnten die Qualität von Weiterbildungen erheblich verbessern.

„In Deutschland bilden sich nur vier von zehn Erwerbstätigen fort – das sind immer noch zu wenige. Zudem ist die Teilnahme an Weiterbildung zugunsten der bereits besser ausgebildeten verzerrt. Eine systematische und gute Weiterbildung in der Breite der Bevölkerung ist angesichts der neuen Anforderungsprofile durch die grüne und digitale Transformation vor allem auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unerlässlich.“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Hierfür muss aus meiner Sicht an drei Stellschrauben gedreht werden: Schaffung von Freiraum für Weiterbildung durch bessere Betreuungsmöglichkeiten in Einrichtungen und im Haushalt sowie effektive digitale Lernangebote, eine erweiterte finanzielle Förderung, und eine höhere Qualität des Weiterbildungsangebots durch Standardsetzung und die verstärkte Einbindung von Hoch- und Berufsschulen.“

Quelle: KfW

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Information hilft gegen ein verzerrtes Bild der Digitalisierung als Job-Killer

Ist die Digitalisierung ein Job-Killer? Die meisten Studien deuten nicht darauf hin, dass durch die ­mit der Digitalisierung einhergehende Automatisierung mehr Arbeit wegfällt, als neue entsteht. Dennoch tendiert die öffentliche Meinung dazu, Automatisierung als Gefahr wahrzunehmen. Eine solche Automatisierungsangst wirkt sich wiederum auf politische und gesellschaftliche Präferenzen sowie auf individuelle Arbeitsmarktentscheidungen aus und nimmt so Einfluss auf die Auswirkungen der Digitalisierung. Aber: Informationskampagnen können dabei helfen, die verzerrte Wahrnehmung in der Bevölkerung zu korrigieren – das sind zentrale Ergebnisse einer Umfrage des ZEW.

ZEW, Pressemitteilung vom 20.09.2022

Ist die Digitalisierung ein Job-Killer? Die meisten Studien deuten nicht darauf hin, dass durch die ­mit der Digitalisierung einhergehende Automatisierung mehr Arbeit wegfällt, als neue entsteht. Dennoch tendiert die öffentliche Meinung dazu, Automatisierung als Gefahr wahrzunehmen. Eine solche Automatisierungsangst wirkt sich wiederum auf politische und gesellschaftliche Präferenzen sowie auf individuelle Arbeitsmarktentscheidungen aus und nimmt so Einfluss auf die Auswirkungen der Digitalisierung. Aber: Informationskampagnen können dabei helfen, die verzerrte Wahrnehmung in der Bevölkerung zu korrigieren – das sind zentrale Ergebnisse einer Umfrage des ZEW Mannheim.

Aus der ZEW-Studie geht hervor, dass Bürger/innen in Deutschland und in den USA die fortschreitende Automatisierung fürchten: Die Mehrheit der Befragten geht davon aus, dass Arbeitsplätze verloren gehen und gerade geringqualifizierte Arbeitnehmer/innen betroffen sind – die Ungleichheit nimmt zu, so zumindest die vorherrschende Annahme. Ein Drittel macht sich darüber hinaus Sorgen um die eigene Perspektive auf dem Arbeitsmarkt. Dieses Ausmaß an Automatisierungsangst ist allerdings wissenschaftlich unbegründet: „Die aktuelle Studienlage deutet eher darauf hin, dass Automatisierung mehr neue Arbeitsplätze schafft, als alte zerstört“, sagt Prof. Dr. Melanie Arntz, Co-Autorin der Studie und stellvertretende Leiterin des ZEW-Forschungsbereichs „Arbeitsmärkte und Sozialversicherungen“. Automatisierungsängste, insbesondere in den USA, hängen zudem eng mit allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Überzeugungen der Befragten zusammen. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Wahrnehmung der Digitalisierung auch eine Folge fehlenden Faktenwissens sein könnte.

Information relativiert die Automatisierungsangst

Was also tun, um der falschen Erzählung etwas entgegenzusetzen? „In unserer Studie haben wir festgestellt, dass Informationskampagnen die entsprechenden Befürchtungen mildern können. Befragte, die über Studienergebnisse informiert wurden, dass sich die Automatisierung nicht negativ auf die Gesamtbeschäftigung auswirkt, waren danach weniger besorgt; die Information hat also Automatisierungsängste relativiert“, so Arntz. Der genaue Effekt der Informationskampagne war zudem besonders stark unter denjenigen, die zuvor technologischen Wandel und dessen Auswirkungen auf die Bedeutung der menschlichen Arbeitskraft besonders pessimistisch einschätzten.

Bedenken beeinflussen Digitalisierungstrend

Die Forscher/innen stellen auch fest, dass die Frage, ob der Einzelne den Neuentwicklungen positiv gegenübersteht oder nicht, tatsächliche Konsequenzen hat: „Menschen, die Automatisierung als eine Bedrohung wahrnehmen, fordern mehr Intervention und Unterstützung durch die Politik“, sagt Dr. Sebastian Blesse, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“. Verglichen mit Deutschland ist der Ruf nach politischer Intervention in den USA besonders laut, so die Forscher/innen. „Da in den USA das Wohlfahrtsystem und die Umverteilung nicht so sehr ausgeprägt sind wie in Deutschland, drückt sich die Automatisierungsangst dort stärker durch politische Forderungen gegenüber dem Staat aus, auf die mutmaßliche Bedrohung zu reagieren“, so Blesse.

Die verzerrte Wahrnehmung beeinflusst somit auch die politischen Bedürfnisse in einer Gesellschaft. Und auch das individuelle Engagement, nicht nur das politische, wird beeinflusst, wie sich aus der ZEW-Studie ergibt: Digitalisierungssorgen gehen mit einer höheren Bereitschaft einher, sich auf Veränderungen einzustellen, den Beruf zu wechseln oder in die eigene Ausbildung zu investieren. Es zeigt sich aber auch: Informationskampagnen reduzieren zwar Automatisierungsängste; die Schlüsse, die Menschen aus diesen Informationen für politisches und individuelles Handeln ziehen unterscheiden sich jedoch stark zwischen denjenigen mit grundsätzlich optimistischen oder pessimistischen Voreinstellungen. Allgemeine Informationskampagnen eignen sich daher kaum, um den politischen Konsens in einer Gesellschaft zu fördern.

Quelle: ZEW

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8,8 Prozent Inflationsrate: Familien mit niedrigem Einkommen weiter am stärksten belastet – Energiepreisbremsen gegen soziale Spreizung

Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im August 2022 um 8,8 Prozent bzw. um 6,7 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 7,9 Prozent lag. Der Abstand hat sich im Vergleich zum Juli wieder leicht vergrößert. Das u. a. ergibt der IMK Inflationsmonitor der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 20.09.2022

Familien mit niedrigem Einkommen tragen aktuell weiter die höchste Inflationsbelastung, Alleinlebende mit hohem Einkommen die geringste: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im August 2022 um 8,8 Prozent bzw. um 6,7 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 7,9 Prozent lag. Der Abstand hat sich im Vergleich zum Juli wieder leicht vergrößert. Das liegt daran, dass die größten Preistreiber – Haushaltsenergie und Lebensmittel – bei den Einkäufen von Haushalten mit niedrigen bis mittleren Einkommen einen größeren Anteil ausmachen als bei wohlhabenden. Auch Alleinerziehende, Familien und kinderlose Paare mit jeweils mittleren Einkommen hatten mit 8,5 Prozent, 8,4 Prozent bzw. 8,2 Prozent überdurchschnittliche Teuerungsraten zu tragen, während Familien mit höheren Einkommen bei 7,9 Prozent genau im Mittel lagen. Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert.

Besonders ausgeprägt fiel der Anstieg der haushaltsspezifischen Inflationsrate gegenüber Juli für Alleinlebende mit niedrigen Einkommen aus: Ihr Warenkorb verteuerte sich im August um 8,3 Prozent, nach 7,7 Prozent im Vormonat. Ohne die im August noch wirksame Preisdämpfung durch das 9-Euro-Ticket wären ärmere Singles sogar erstmals die Haushaltsgruppe mit der höchsten Preissteigerung gewesen. Alleinlebende mit mittleren bzw. höheren Einkommen lagen mit Raten von 8,0 und 7,7 Prozent im August leicht ober- bzw. unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Für den Herbst sind neue Preisschübe absehbar, insbesondere beim Gas. Ob die soziale Spreizung bei den haushaltsspezifischen Inflationsraten dann weiter zunimmt, hängt nach Einschätzung von IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien und Inflationsexpertin Dr. Silke Tober stark davon ab, ob wirksame Energiepreisbremsen eingeführt werden, oder nicht.

In Folge des Ukrainekriegs und von weiterhin durch die Corona-Pandemie angespannten Lieferketten erreichte die Teuerungsrate für alle Haushalte im August wieder den bisherigen Höchststand vom Mai. Dabei sind die Unterschiede je nach Haushaltskonstellation und Einkommen sozial hoch problematisch, zeigt der IMK Inflationsmonitor: Mit 2,1 Prozentpunkten zwischen ärmeren Familien und wohlhabenden Alleinlebenden war die Differenz im August wieder leicht größer als im Juli, nachdem sie zuvor etwas gesunken war. Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen schlugen die besonders stark anziehenden Komponenten Haushaltsenergie und Lebensmittel mit 5,8 Prozentpunkten auf die haushaltsspezifische Inflationsrate von 8,8 Prozent durch, bei einkommensschwachen Alleinlebenden machten sie sogar 7,1 Prozentpunkte der 8,3 Prozent spezifische Teuerung aus. Bei einkommensstarken Alleinstehenden entfielen darauf hingegen 2,9 Prozentpunkte von insgesamt 6,7 Prozent. Bei diesen Haushalten sorgten im August dagegen die im Vorjahresvergleich ebenfalls erheblichen Preisanstiege bei Pauschalreisen, beim Autokauf, für Wohnungsinstandhaltung oder Kraftstoff für höhere Ausgaben – Positionen, die zum Teil auch für kinderlose Paare oder einkommensstarke Familien relevant waren.

„Die haushaltsspezifischen Inflationsraten zeigen, dass Haushalte mit geringeren Einkommen durch den Preisanstieg bei Haushaltsenergie überproportional belastet sind und sich hier auch die Verteuerung der Nahrungsmittel stärker niederschlägt“, schreiben Dullien und Tober. Dieser Trend könnte sich in den kommenden Monaten weiter verschärfen, da bisher noch nicht alle Preissteigerungen von Haushaltsenergie im Großhandel an die Privathaushalte weitergegeben wurden. Weiter verstärkt werde der Preisanstieg durch die ab Oktober eingeführten Gasumlagen, die durch die Mehrwertsteuersenkung auf Gas nur gedämpft, aber nicht kompensiert werden. So dürften die Verbraucherpreise für Erdgas allein durch die Kombination beider Maßnahmen um gut 15 Prozent steigen. Das werde im Oktober einen zusätzlichen Anstieg der allgemeinen Inflationsrate um 0,35 Prozentpunkte verursachen – und Menschen mit niedrigeren Einkommen proportional stärker belasten. Zudem haben Haushalte mit niedrigem Einkommen grundsätzlich ein besonderes Problem mit starker Teuerung, erinnern Dullien und Tober. Denn die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, sind kaum zu ersetzen. Zudem besitzen diese Haushalte kaum Spielräume, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.

Die von der Bundesregierung in den Entlastungspaketen I und II beschlossenen und für das Entlastungspaket III angekündigten Maßnahmen „gehen weitgehend in die richtige Richtung“, konstatieren Tober und Dullien. Positiv heben die Forschenden die Energiepreispauschale hervor, die in diesem Monat an Erwerbstätige und im Dezember unter anderem an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt wird. Ebenfalls positiv bewerten sie die angekündigte Preisbremse für Strom und die „Aussicht auf einen Gaspreisdeckel“. Für die Frage, wie sich die Inflation in den kommenden Monaten unter sozialen Aspekten entwickeln wird, sei es äußerst wichtig, dass diese beiden Instrumente genutzt und wirksam ausgestaltet werden.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Erzeugerpreise August 2022: +45,8 % gegenüber August 2021

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte explodieren weiter. Sie waren im August 2022 um 45,8 % höher als im August 2021. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, war dies der höchste Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949. Im Vormonatsvergleich stiegen die Erzeugerpreise im August 2022 um 7,9 %. Das ist ebenfalls der höchste Anstieg gegenüber dem Vormonat seit Beginn der Erhebung.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.09.2022

Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), August 2022

  • +45,8 % zum Vorjahresmonat
  • +7,9 % zum Vormonat

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im August 2022 um 45,8 % höher als im August 2021. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war dies der höchste Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949. Im Juli 2022 hatte die Veränderungsrate bei +37,2 % und im Juni bei +32,7 % gelegen. Im Vormonatsvergleich stiegen die Erzeugerpreise im August 2022 um 7,9 %. Das ist ebenfalls der höchste Anstieg gegenüber dem Vormonat seit Beginn der Erhebung.

Hauptverantwortlich für den Anstieg der gewerblichen Erzeugerpreise im Vorjahresvergleich ist weiterhin die Preisentwicklung bei Energie, bedingt durch den hohen Wägungsanteil des Energiepreisindex am Gesamtindex, kombiniert mit außergewöhnlich hohen Preisveränderungen. Zudem stiegen, teilweise infolge der Preissteigerungen für Energie, auch die Preise für Vorleistungsgüter (+17,5 %), Investitionsgüter (+7,8 %) sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter (10,9 % und 16,9 %) deutlich an.

Energiepreise mehr als verdoppelt

Die Energiepreise waren im August 2022 im Durchschnitt 139,0 % höher als im Vorjahresmonat. Allein gegenüber Juli 2022 stiegen diese Preise um 20,4 %. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr bei Energie hatten die Preissteigerungen für elektrischen Strom mit einem Plus von 174,9 %.

Strom kostete für Weiterverteiler 278,3 % mehr als ein Jahr zuvor, für Sondervertragskunden 195,6 %. Für gewerbliche Anlagen, die häufig tarifgebundene Verträge abschließen, waren die Preise 12,9 % höher als ein Jahr zuvor. Im Vormonatsvergleich stiegen die Preise für elektrischen Strom über alle Abnehmergruppen betrachtet im August um 26,4 %.

Erdgas in der Verteilung kostete mehr als dreimal so viel wie im August 2021(+209,4 %). Kraftwerke zahlten für Erdgas 269,1 % mehr als ein Jahr zuvor. Für Industrieabnehmer war Erdgas 264,9 % teurer und für Wiederverkäufer 236,8 %. Für die Abnehmer kleinerer Mengen erhöhten sich die Preise etwas weniger stark (Handel und Gewerbe +90,9 %, Haushalte +83,8 %). Gegenüber dem Vormonat Juli 2022 wurde Erdgas über alle Abnehmergruppen hinweg 24,6 % teurer.

Mineralölerzeugnisse waren 37,0 % teurer als im August 2021, gegenüber Juli 2022 sanken die Preise hingegen um 3,2 %. Leichtes Heizöl war mehr als doppelt so teuer wie ein Jahr zuvor (+104,0 %), Kraftstoffe kosteten 27,3 % mehr.

Ohne Berücksichtigung von Energie waren die Erzeugerpreise 14,0 % höher als im August 2021 (+0,4 % gegenüber Juli 2022).

Hohe Preissteigerungen bei Vorleistungsgütern, vor allem bei Metallen und chemischen Grundstoffen

Vorleistungsgüter waren im August 2022 um 17,5 % teurer als ein Jahr zuvor. Gegenüber Juli 2022 stiegen diese Preise leicht um 0,1 %. Hauptverantwortlich für die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat in diesem Bereich waren die Preissteigerungen für Metalle mit einem Plus von 19,9 %. Gegenüber dem Vormonat Juli 2022 sanken diese Preise jedoch um 1,0 %. Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen waren 20,9 % teurer als im August 2021 (-3,2 % gegenüber Juli 2022), Nichteisenmetalle und deren Halbzeug kosteten im Jahresvergleich 16,9 % mehr.

Chemische Grundstoffe, Düngemittel und Stickstoffverbindungen verteuerten sich gegenüber dem Vorjahr um 32,9 %. Besonders hoch waren die Preisanstiege gegenüber dem Vorjahr bei Düngemitteln und Stickstoffverbindungen mit +108,8 %. Das für die Düngemittelherstellung wichtige Vorprodukt Ammoniak kostete 175,9 % mehr als im August 2021.

Die Preise für Pellets und Briketts aus Sägenebenprodukten verdoppelten sich binnen Jahresfrist (+108,2 %), Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln war sogar um 133,3 % teurer als ein Jahr zuvor. Futtermittel für Nutztiere verteuerten sich um 37,6 %, gegenüber dem Vormonat sanken diese Preise aber um 1,2 %. Zeitungsdruckpapier war 92,8 % teurer als im August 2021, Getreidemehl 46,4 %.

Niedriger als im Vorjahresmonat waren die Preise für Holz insgesamt (-13,0 % gegenüber dem bisherigen Höchststand im August 2021) und metallische Sekundärrohstoffe (-12,3 %).

Preisanstieg bei Verbrauchsgütern vor allem durch gestiegene Preise für Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milcherzeugnisse

Die Preise für Verbrauchsgüter waren im August 2022 um 16,9 % höher als im August 2021 und stiegen gegenüber Juli 2022 um 0,8 %. Nahrungsmittel waren 22,3 % teurer als im Vorjahr. Besonders stark stiegen die Preise für Butter (+74,6 % gegenüber August 2021) und unbehandelte pflanzliche Öle (+51,4 %). Flüssige Milch kostete 35,3 % mehr als im August 2021, Kaffee war 32,5 % teurer als vor einem Jahr. Fleisch ohne Geflügel kostete 27,5 % mehr als ein Jahr zuvor.

Die Preise für Gebrauchsgüter waren im August 2022 um 10,9 % höher als ein Jahr zuvor, insbesondere bedingt durch die Preisentwicklung bei Möbeln (+13,2 %).

Investitionsgüter kosteten 7,8 % mehr als im Vorjahr. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate für Investitionsgüter gegenüber August 2021 hatten die Preissteigerungen für Maschinen mit einem Plus von 9,3 %, gefolgt von denen für Kraftwagen und Kraftwagenteile (+6,2 %). Besonders stark stiegen die Preise unter anderem für Metallkonstruktionen (+20,3 %), Turbinen (+19,8 %) und Ventilatoren (+18,1 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022

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Der Einzelhandel sorgt sich um seinen Nachschub

Der Einzelhandel macht sich große Sorgen um seinen Nachschub. Im August klagten 77,5 Prozent der Einzelhändler über entsprechende Probleme, im Juli waren es 77,3 Prozent. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 20.09.2022

Der Einzelhandel macht sich große Sorgen um seinen Nachschub. Im August klagten 77,5 Prozent der Einzelhändler über entsprechende Probleme, im Juli waren es 77,3 Prozent. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor. „Im Moment sieht es überhaupt nicht danach aus, dass sich die Probleme in der Vorweihnachtszeit entspannen werden“, sagt der Leiter der ifo Umfragen, Klaus Wohlrabe.

Besonders angespannt bleibt die Lage bei den Fahrradhändlern, wo 95,5 Prozent von Lieferproblemen berichten. Ähnliches melden die Händler von Haushaltsgeräten (95,5 Prozent) und Unterhaltungselektronik (95,7 Prozent). Bei den Spielwarenhändlern hat sich die Lage ein wenig entspannt. Nachdem im Juli noch 100 Prozent über ausbleibende Ware klagten, waren es im August 73,5 Prozent.

„Nicht nur die Lieferengpässe drücken auf die Stimmung im Einzelhandel, auch die hohen Inflationsraten dämpfen die Einkaufslust der Kunden“, sagt Wohlrabe.

Quelle: ifo Institut

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Rückkehr zu bisherigen Maastricht-Regeln ab 2024 würde Wachstum dauerhaft schwächen – auch Reformvorschlag der Bundesregierung hat Bremswirkung

Bis Ende 2023 sind die europäischen Schuldenregeln aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt ausgesetzt. Ab 2024 soll der Pakt wieder gelten – auf Initiative der EU-Kommission möglichst in reformierter Form. Für Veränderungen gibt es verschiedene Vorschläge – u. a. von der Bundesregierung, die aber sehr nahe am aktuellen Status Quo bleiben und die alten „Maastricht-Regeln“ aus den 1990er Jahren nur in einigen Details flexibler fassen will. Würde dieser federführend vom BMF entwickelte Ansatz umgesetzt, droht eine jahrelange wirtschaftliche Flaute im Euroraum. Eine „längere Austeritätsperiode als nach der Euro-Krise“ könnte die Folge sein, ergibt eine neue IMK-Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 19.09.2022

Bis Ende 2023 sind die europäischen Schuldenregeln aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt ausgesetzt, um den EU-Ländern finanziellen Spielraum zur Bekämpfung der aktuellen internationalen Krisen zu geben. Ab 2024 soll der Pakt wieder gelten – auf Initiative der EU-Kommission möglichst in reformierter Form. Für Veränderungen gibt es verschiedene Vorschläge – unter anderem von der Bundesregierung, die aber sehr nahe am aktuellen Status Quo bleiben und die alten „Maastricht-Regeln“ aus den 1990er Jahren nur in einigen Details flexibler fassen will. Würde dieser federführend vom Bundesfinanzministerium entwickelte Ansatz umgesetzt, droht eine jahrelange wirtschaftliche Flaute im Euroraum, weil viele Mitgliedstaaten Nachfrage und Konjunktur durch strenge öffentliche Sparprogramme schwächen müssten. Eine „längere Austeritätsperiode als nach der Euro-Krise“ könnte die Folge sein, ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Noch deutlich stärker wäre die wirtschaftliche Bremswirkung, wenn die bisherigen Maastricht-Regeln unverändert wieder in Kraft träten, zeigen Berechnungen mit dem international renommierten Konjunkturmodell NiGEM. Würde es dazu kommen, fiele das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum im Jahr 2024 um 60 Milliarden Euro niedriger aus als bei einem reformierten Regelwerk, wie es das IMK vorschlägt. Der Betrag, um den das jährliche BIP geringer ausfallen würde, steigt sogar auf rund 230 Milliarden Euro in den 2030er-Jahren an. Diese erheblichen Wachstumsverluste führen auch dazu, dass die maßgeblichen Quoten der Staatsschulden im Verhältnis zum BIP bei Wiedereinführung der derzeitigen „strengen“ Schuldenregeln nicht bedeutend schneller sinken würden als bei flexibleren Standards, wie sie das IMK entwickelt hat und die ebenfalls zu einem deutlichen Rückgang der Schuldenquoten führen.

In ihrer Studie rechnen die IMK-Ökonomen Christoph Paetz und PD Dr. Sebastian Watzka unter Mitarbeit von Janis Jurgeleit und Lukas Oberhoff mit dem bei Notenbanken und internationalen Organisationen weit verbreiteten NiGEM-Modell vier Szenarien durch, und zwar für den Euroraum insgesamt sowie separat für die vier größten Euro-Volkswirtschaften Deutschland, Frankreich Italien und Spanien für den Zeitraum von 2024 bis 2034. Zusätzlich zu einem Weiter-So mit den unreformierten Maastricht-Regeln und einer leicht flexibleren Auslegung, wie sie auch der Bundesregierung vorschwebt, analysieren sie zwei Varianten sog. Ausgabenregeln oder -pfade. Grundsätzlich sollen Ausgabenregeln das Wachstum der nominalen Staatsausgaben beschränken, kombiniert mit verbindlichen Referenzwerten für die Schuldenstandsquote.

Solche Ausgabenregeln werden mittlerweile von vielen Ökonominnen und Ökonomen als bessere Alternative zu den derzeitigen strukturellen Budgetzielen angesehen. Grund: Ausgabenpfade haben den Vorteil, dass sich die automatischen Stabilisatoren weitgehend frei entfalten können und die Regel insofern makroökonomisch stabilisierend wirkt. Anders als die strukturellen Defizitziele ist das Ausgabenwachstum zudem beobachtbar und steht in direkter Kontrolle der politischen Entscheidungsträger. Somit erhöhen Ausgabenregeln auch die Transparenz und Kontrolle des Regelwerks, indem sie die Komplexität verringern.

Neben einer vom IMK selbst entwickelten Ausgabenregel analysieren die Ökonomen ein in der Fachwelt intensiv diskutiertes Modell des Europäischen Fiskalrats (EFB). Die Ansätze von EFB und IMK zeigen Gemeinsamkeiten, weisen aber auch einige wichtige Unterschiede auf. Eine zentrale Differenz ist die maximale erlaubte Schuldenquote: Das EFB-Modell hält an der alten Grenze von 60 Prozent gemessen am BIP fest. Die Ausgabenregel des IMK zielt hingegen darauf ab, eine Quote von 90 Prozent nicht zu überschreiten. Entsprechend fallen die Ausgabenpfade für Staaten mit höheren Verbindlichkeiten steiler oder weniger steil aus. Darüber hinaus sind in der Ausgabenregel des IMK die vorgeschriebenen Anpassungsgeschwindigkeiten in Richtung des jeweiligen Schuldenquoten-Werts geringer als bei der Regel des EFB.

Die Ergebnisse der NiGEM-Modellrechnungen machen deutlich, dass eine simple Rückkehr zu den unreformierten Maastricht-Kriterien mit Blick auf die Wirtschaftsentwicklung in Europa ab 2024 das schlechteste Szenario wäre. In der gesamten Währungsunion würde das jährliche Wachstum von 2024 bis 2028 um etwa 0,3 Prozentpunkte geringer ausfallen als im Mittel der Dekade von 2010 bis 2019. Das ist ein bedeutender Wachstumsverlust, weil die 2010er Jahre in vielen Ländern schon eine stark durch die Euro-Krise geprägte Schwächephase waren. Grund dafür wäre der Zwang zu Kürzungen der Staatsausgaben, die in Italien, Spanien und Frankreich harsch ausfallen müssten und auch in Deutschland sehr spürbar wären. Die Effekte derart tiefer Einschnitte für die Gesamtwirtschaft seien „kaum zu überschätzen, ganz abgesehen von den politischen und sozialen Konflikten, die wahrscheinlich durch solche Austeritätsmaßnahmen ausgelöst würden“, schreiben die Forscher.

Szenario zwei, die alten Schuldenregeln etwas flexibler auszulegen, wie es unter anderem der Bundesregierung vorschwebt, würde den wirtschaftlichen Bremseffekt kleiner ausfallen lassen. Er bliebe aber so erheblich, dass eine durchgreifende Erholung nach den tiefen aktuellen Krisen deutlich erschwert würde. Ähnliches gilt auch für die Ausgabenregel des EFB, die laut NiGEM-Modell für den Euroraum insgesamt und für Deutschland ein im Vergleich zu Szenario zwei etwas höheres Wachstum erlauben würde, in Italien, Spanien und Frankreich den Staaten aber so hohe Sparzwänge auferlegen würde, dass das Wachstum dort sogar noch hinter der gedämpften Entwicklung im Szenario zwei zurückbleiben würde.

Die EU-Budgetregulierung einfach auf ein Modell mit Ausgabenregeln umzustellen, würde also keineswegs automatisch für bessere Wachstumsbedingungen über die kommenden Jahre sorgen, betonen die Ökonomen. Ob eine positive oder negative Wirkung eintritt, hänge vielmehr „an den genauen Parametern des Regelwerks“.

Unter den vier untersuchten Szenarien fällt die Wirtschaftsentwicklung unter der Ausgabenregel des IMK auf dem NiGEM-Prüfstand am günstigsten aus. Verglichen mit einer Rückkehr zu den unreformierten Maastricht-Regeln würde das BIP im Euroraum durch stärkeres Wachstum bereits im Jahr 2024 um 0,5 Prozent höher ausfallen. Das entspricht 60 Milliarden Euro an zusätzlicher Wirtschaftsleistung. Bis zur Mitte der 2030er Jahre wächst der positive Effekt auf jährlich 1,8 Prozent höheres BIP oder rund 230 Milliarden Euro. Auch bei separater Analyse weisen alle vier großen Euro-Länder spürbar höhere Wachstumsraten auf.

Parallel sinkt mit der IMK-Ausgabenregel im gesamten Euroraum und in allen untersuchten Ländern auch die Quote der Staatsschulden zum BIP deutlich unter das Niveau von 2021. Der Effekt ist nicht so stark wie bei den drei anderen „strengeren“ Verschuldungsregimes. Doch bereits 2028 läge etwa der Schuldenstand in Deutschland gemessen am BIP wieder klar unterhalb von 60 Prozent.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Neues Notfallinstrument für den Binnenmarkt (SMEI)

Die EU-Kommission präsentierte das neue Notfallinstrument für den Binnenmarkt (SMEI). Dieser Rahmen für die Krisengovernance zielt darauf ab, den freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr zu sichern sowie wesentliche Waren und Dienstleistungen bei künftigen Notfällen für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen EU-weit verfügbar zu halten.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.09.2022

Den Binnenmarkt krisenfest machen: ein solides Instrumentarium für Europa zur Sicherung des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs und der Verfügbarkeit relevanter Waren und Dienstleistungen

Die EU-Kommission präsentierte am 19.09.2022 das neue Notfallinstrument für den Binnenmarkt (SMEI). Dieser Rahmen für die Krisengovernance zielt darauf ab, den freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr zu sichern sowie wesentliche Waren und Dienstleistungen bei künftigen Notfällen für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen EU-weit verfügbar zu halten. Der Binnenmarkt ist erwiesenermaßen unser größter Trumpf in Sachen Krisenmanagement. Allerdings sind durch die COVID-19-Pandemie strukturelle Mängel zutage getreten. Sie sind die Ursache dafür, dass die EU weniger gut in der Lage ist, wirksam und koordiniert auf Notfälle zu reagieren. Einseitige Maßnahmen führten zu einer Fragmentierung, die die Krise weiter verschärfte und sich insbesondere auf KMU negativ auswirkte.

Die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte: „Wie im Zuge der COVID-19-Pandemie deutlich wurde, müssen wir dafür sorgen, dass unser Binnenmarkt jederzeit – auch in Krisenzeiten – funktioniert. Wir müssen den Binnenmarkt stärken. Und wir brauchen neue Instrumente, mit denen wir rasch gemeinsam reagieren können, sodass wir bei jeder neuen Krise sicherstellen können, dass unser Binnenmarkt offen bleibt und lebenswichtige Waren – auch zum Schutz der Menschen in Europa – verfügbar sind. All das wird durch das neue Notfallinstrument für den Binnenmarkt möglich.“

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton ergänzte: „Während der aufeinanderfolgenden Krisen in den letzten Jahren haben wir hart daran gearbeitet, dass der Binnenmarkt weiterhin reibungslos funktioniert, unsere Grenzen und Lieferketten offen bleiben und die von unseren Bürgerinnen und Bürgern benötigten Produkte und Dienstleistungen nach wie vor verfügbar sind. Aber wir müssen besser aufgestellt sein, um die nächste Krise vorherzusehen und darauf zu reagieren. Im Gegensatz zu improvisierten Ad-hoc-Maßnahmen bietet das Notfallinstrument für den Binnenmarkt eine strukturelle Lösung, wenn es gilt, den freien Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehr in schwierigen Zeiten zu sichern. Das SMEI wird für eine bessere Koordinierung mit den Mitgliedstaaten sorgen. Es wird einen Beitrag zur Prävention und Begrenzung der Auswirkungen einer potenziellen Krise auf unsere Industrie und Wirtschaft leisten und Europa Instrumente an die Hand geben, über die unsere globalen Partner bereits verfügen, wir jedoch nicht.“

Das Notfallinstrument für den Binnenmarkt ergänzt andere einschlägige Legislativmaßnahmen der EU wie das Katastrophenschutzverfahren der Union sowie EU-Vorschriften für bestimmte Sektoren, Lieferketten oder Produkte wie Gesundheit, Halbleiter oder Ernährungssicherheit, die bereits gezielte Krisenreaktionsmaßnahmen vorsehen. Es schafft einen ausgewogenen Rahmen für das Krisenmanagement und dient dazu, verschiedene Bedrohungen für den Binnenmarkt zu ermitteln und dessen reibungsloses Funktionieren durch folgende Maßnahmen zu gewährleisten:

  • Schaffung einer Krisengovernance-Architektur für den Binnenmarkt: Mit einem neuen Mechanismus soll der Binnenmarkt überwacht werden, um unterschiedliche Risikoniveaus zu ermitteln und eine angemessene Reaktion zu koordinieren, die mehrere Phasen – Eventualfallmodus, Überwachungsmodus und Notfallmodus – umfasst. Zunächst ermöglicht es der Rahmen für die Eventualfallplanung der Kommission und den Mitgliedstaaten, ein Koordinierungs- und Kommunikationsnetz für eine verstärkte Vorsorge einzurichten. In einem nächsten Schritt kann die Kommission den Überwachungsmodus aktivieren, wenn eine Gefährdung für den Binnenmarkt ausgemacht wird. Im Falle einer Krise mit weitreichenden Auswirkungen auf den Binnenmarkt kann der Rat schließlich den Notfallmodus aktivieren. Es wird eine aus Vertretern der Kommission und der Mitgliedstaaten bestehende Beratungsgruppe eingesetzt, die eine bestimmte Situation bewerten und Empfehlungen zu den für eine Reaktion geeignetsten Maßnahmen abgibt. Die Gruppe wird im gesamten Prozess eine wesentliche Rolle spielen.
  • Vorlage von Vorschlägen für neue Maßnahmen gegen Bedrohungen für den Binnenmarkt: Im Überwachungsmodus würden sich Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Kommission darauf konzentrieren, die Lieferketten für bestimmte strategisch wichtige Waren und Dienstleistungen zu überwachen und strategische Reserven in diesen Bereichen aufzubauen. Bei Aktivierung des Notfallmodus wird die Freizügigkeit im Binnenmarkt durch eine schwarze Liste verbotener Beschränkungen und generell durch eine verstärkte und rasche Überprüfung einseitiger Beschränkungen aufrechterhalten. Die Kommission kann den Mitgliedstaaten auch empfehlen, die Verfügbarkeit krisenrelevanter Waren durch den Ausbau oder die Umwidmung von Produktionslinien oder beschleunigte Genehmigungsverfahren sicherzustellen. Schließlich kann sie den Mitgliedstaaten empfehlen, die während der Überwachungsphase aufgebauten strategischen Reserven gezielt zu verteilen. Durch neue Vorschriften wird ferner dafür gesorgt, dass die Kommission relevante Waren und Dienstleistungen im Namen der Mitgliedstaaten sowohl im Überwachungs- als auch im Notfallmodus einfacher beschaffen kann.
  • Genehmigung von als letztes Mittel einzusetzenden Maßnahmen in einem Notfall: Unter außergewöhnlichen Umständen und nur wenn der Notfallmodus aktiviert wurde, kann die Kommission auch Instrumente einsetzen, für die eine gesonderte Aktivierung erforderlich ist. In diesem Fall kann die Kommission gezielte Auskunftsersuchen an die Wirtschaftsteilnehmer richten, deren Beantwortung für verbindlich erklärt werden kann. Sie kann sie auch auffordern, vorrangige Bestellungen für krisenrelevante Produkte anzunehmen. Die Unternehmen müssen diese entweder annehmen oder die deren Ablehnung rechtfertigenden schwerwiegenden Gründe erläutern. Darüber hinaus können dank einer schnelleren Prüfung und Zulassung – auch im Wege der Konformitätsbewertung – bestimmte Produkte rascher in Verkehr gebracht werden, sodass deren Verfügbarkeit in Notfällen gesichert sein wird. Die diesbezüglichen Vorschriften sind in gleichzeitig mit der SMEI-Verordnung erarbeiteten gesonderten Vorschlägen – nämlich in einem Vorschlag für eine Verordnung und in einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung einer Reihe produktspezifischer Regelungen – festgelegt.

Nächste Schritte

Diese Vorschläge werden jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert. Nach der Annahme durch die gesetzgebenden Organe werden die Verordnungen am zwanzigsten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

Quelle: EU-Kommission

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Nur jedes zweite Unternehmen hat einen Notfallplan für Cyberattacken

Hacker, die sich auf den Unternehmensservern herumtreiben, der Abfluss von wichtigen Geschäftsdaten oder Ransomware, die Festplatten verschlüsselt und die IT-Nutzung unmöglich macht: Auf solche Cyberattacken sind lt. Bitkom viele Unternehmen in Deutschland immer noch unzureichend vorbereitet. Nur gut jedes Zweite verfügt über einen Notfallplan mit schriftlich geregelten Abläufen und Ad-hoc-Maßnahmen für den Fall von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage.

Bitkom, Pressemitteilung vom 19.09.2022

  • Größere Unternehmen bereiten sich besser vor als kleinere
  • Jedes vierte Unternehmen schult Beschäftigte nicht zu Sicherheitsthemen

Hacker, die sich auf den Unternehmensservern herumtreiben, der Abfluss von wichtigen Geschäftsdaten oder Ransomware, die Festplatten verschlüsselt und die IT-Nutzung unmöglich macht: Auf solche Cyberattacken sind viele Unternehmen in Deutschland immer noch unzureichend vorbereitet. Nur gut jedes Zweite (54 Prozent) verfügt über einen Notfallplan mit schriftlich geregelten Abläufen und Ad-hoc-Maßnahmen für den Fall von Datendiebstahl, Spionage oder Sabotage. Das ist das Ergebnis einer Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die 1.066 Unternehmen aus allen Branchen repräsentativ befragt wurden. „Bei der Abwehr eines Cyberangriffs ist Zeit eine ganz entscheidende Komponente. Alle Unternehmen sollten entsprechende Vorbereitungen treffen und einen klar geregelten Notfallplan aufstellen, um im Fall der Fälle nicht wertvolle Zeit zu verschwenden“, sagt Simran Mann, Referentin Sicherheitspolitik beim Bitkom. Aktuell ist die Vorbereitung auf Cyberangriffe auch eine Frage der Unternehmensgröße. Große Unternehmen mit 100 bis 500 Beschäftigten (71 Prozent) sowie 500 und mehr Beschäftigten (78 Prozent) haben deutlich häufiger einen Notfallplan aufgestellt als kleinere mit 10 bis 99 Beschäftigten (51 Prozent). Mann: „Jedes Unternehmen kann Opfer von Cyberattacken werden, unabhängig von Branche und Größe. Ist die Firmen-IT erst einmal infiziert oder lahmgelegt, entstehen den Unternehmen hohe Kosten, die bis hin zu wochenlangen Produktionsausfällen gehen können.“

Nachholbedarf haben die Unternehmen auch bei der Sensibilisierung der Belegschaft rund um Cybersecurity. So führen nur 6 von 10 (61 Prozent) regelmäßige Schulungen zu Sicherheitsthemen durch, wobei es hier keine Unterschiede zwischen großen und kleinen Unternehmen gibt. Weitere 13 Prozent planen, Schulungen anzubieten – aber jedes vierte Unternehmen (25 Prozent) will auch künftig darauf verzichten. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Cyberangriffe erleichtern oder erschweren – sie sind die erste Abwehrreihe gegen Cyberkriminelle. Unternehmen sollten unbedingt über Risiken und Angriffsarten aufklären und Hinweise für das richtige Verhalten geben“, so Mann.

Quelle: Bitkom

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