ifo Geschäftsklimaindex bricht im März 2020 ein

Die Stimmung in den deutschen Unternehmen hat sich außerordentlich verschlechtert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im März auf 86,1 Punkte eingebrochen, nach 96,0 Punkten im Februar.

ifo Geschäftsklimaindex bricht im März 2020 ein

ifo Institut, Pressemitteilung vom 25.03.2020

Die Stimmung in den deutschen Unternehmen hat sich außerordentlich verschlechtert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im März auf 86,1 Punkte eingebrochen, nach 96,0 Punkten im Februar. Dies ist der stärkste jemals gemessene Rückgang im wiedervereinigten Deutschland und der niedrigste Wert seit Juli 2009. Insbesondere die Erwartungen der Unternehmen verdüsterten sich wie nie zuvor. Auch die Einschätzungen zur aktuellen Lage sind deutlich gefallen. Die deutsche Wirtschaft steht unter Schock.

Der Geschäftsklimaindex ist im Vergleich zur vorläufigen Veröffentlichung vom 19.3., als er bei 87,7 Punkten lag, nochmals um 1,6 Punkte gesunken. Die Lagebeurteilungen sanken seitdem um 0,8 Punkte, die Erwartungen um 2,3 Punkte.

Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Index auf den niedrigsten Stand seit August 2009 gefallen. Einen stärkeren Rückgang gab es im wiedervereinigten Deutschland noch nie. Der Rückgang der Erwartungen ist mit Blick auf 70 Jahre Umfragen in der Industrie historisch einmalig. Der Indikator der aktuellen Lage sank weniger stark. In allen Industriezweigen ist der Index gefallen, teilweise recht deutlich. Viele Unternehmen haben Produktionskürzungen angekündigt.

Im Dienstleistungssektor ist der Geschäftsklimaindikator so stark gefallen wie noch nie seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2005. Dies gilt sowohl für die Einschätzung der Geschäftslage als auch für die Erwartungen.

Im Handel ist der Geschäftsklimaindikator eingebrochen. Die Erwartungen stürzten auf den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung. Auch die aktuelle Lage schätzten die Unternehmen merklich weniger gut ein. Groß- und Einzelhandel sind gleichermaßen stark negativ getroffen. Positive Ausnahmen sind Lebensmittel- und Drogeriemärkte.

Im Bauhauptgewerbe ist der Index vergleichsweise moderat gesunken. Die Bauunternehmen sind gegenwärtig mit ihrer aktuellen Lage noch sehr zufrieden. Der Ausblick hat sich jedoch deutlich verschlechtert.

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Welche Jobs ungenutztes Homeoffice-Potenzial in Deutschland haben

Die Präsenzkultur weicht dem „Social Distancing“ in vielen deutschen Unternehmen. Die Corona-Krise zeigt, wie gut Homeoffice in Deutschland funktionieren kann, aber auch wo es lt. ZEW Nachholbedarf geben könnte.

Welche Jobs ungenutztes Homeoffice-Potenzial in Deutschland haben

ZEW, Pressemitteilung vom 25.03.2020

Die Präsenzkultur weicht dem „Social Distancing“ in vielen deutschen Unternehmen. Die Corona-Krise zeigt, wie gut Homeoffice in Deutschland funktionieren kann, aber auch wo es Nachholbedarf geben könnte. Bisher wurde in fast allen Unternehmen der Privatwirtschaft das Potenzial für Beschäftigte, im Homeoffice zu arbeiten, noch nicht voll genutzt. Insbesondere in administrativen Berufen, IT und Naturwissenschaft, aber auch im Handel schlummerte noch Potenzial. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Kurzexpertise des ZEW Mannheim gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Auswertung beruht auf Daten des Linked Personnel Panels, das ausschließlich Betriebe der Privatwirtschaft mit mindestens 50 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten umfasst. Die Wissenschaftler/innen zeigen in ihrer Kurzexpertise auf, welche Jobs das Potenzial haben, von zu Hause aus erledigt werden zu können, wenn die noch vorhandenen technologischen Hürden beseitigt würden.

Vor der Corona-Krise haben immer mehr Berufstätige im Homeoffice gearbeitet. Je nach Berufssegment variierte die Homeoffice Nutzung jedoch stark und das Potenzial war nicht ausgeschöpft, wie die Kurzexpertise zeigt: In allen untersuchten Berufssegmenten könnten mehr Personen mobil arbeiten – vorausgesetzt die Tätigkeit eignet sich dafür und technologische Hürden werden beseitigt. Vor allem in Berufssegmenten, in denen der Anteil der bisher schon von zu Hause aus Arbeitenden recht hoch ist, wie in IT, Naturwissenschaften sowie im Handel, könnten Berufstätige noch stärker als bisher mobil arbeiten. Dies gilt insbesondere auch in klassischen Büro-Jobs in denen bis zu 30 Prozent der Beschäftigten zusätzlich im Homeoffice arbeiten könnten.

Die Wissenschaftler/innen verdeutlichen zudem, dass das Niveau der Tätigkeit eine zentrale Rolle für die Ausübung des Berufs im Homeoffice spielt. Die Mehrheit der Beschäftigten in den untersuchten Betrieben arbeitet in Jobs mit fachlichen Tätigkeiten, 23 Prozent der Beschäftigten zumindest gelegentlich von zu Hause aus. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Spezialisten- oder Experten-Tätigkeiten, die von Zuhause aus arbeiten, liegt mit 61 Prozent mehr als doppelt so hoch.

Homeoffice-Möglichkeiten von der Tätigkeitsstruktur abhängig

Auch der Umfang sowie die Struktur der Tätigkeiten in den verschiedenen Berufssegmenten legt das ungenutzte Potenzial, von Zuhause aus zu arbeiten, offen. Denn je mehr Zeit ein Beschäftigter mit Homeoffice-nahen Tätigkeiten, wie der Kommunikation oder Arbeit am Computer verbringt, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Person von zu Hause arbeiten kann. Umgekehrt geht ein höherer Anteil der Arbeit an Maschinen und Geräten mit einer geringeren Homeoffice-Wahrscheinlichkeit einher. „Ein geringes Potenzial für Homeoffice haben also solche Berufstätige, die in hohem Maße an Maschinen und Anlagen arbeiten. Dies betrifft maßgeblich Berufe aus den Bereichen Bau, Ausbau und Fertigung, die bei der Erledigung ihrer Arbeit überwiegend auf die Bedienung von Maschinen und Anlagen angewiesen sind“, erklärt Dr. Susanne Steffes, Wissenschaftlerin am ZEW. Demgegenüber weisen Berufe in unternehmensbezogenen Dienstleistungen, der Unternehmensführung und der Unternehmensorganisation sowie dem Handel vergleichsweise hohe Anteile Homeoffice-naher Tätigkeiten auf.

„In Deutschland gibt es noch viel ungenutztes Potential an Homeoffice-Möglichkeiten, welches in den kommenden Wochen sicher stärker genutzt werden wird. Diese Möglichkeiten sind jedoch sehr von der Tätigkeitsstruktur der Arbeitsplätze abhängig. Wo viel mit Maschinen und Anlagen gearbeitet wird, bleiben die Hürden relativ hoch“, führt Dr. Susanne Steffes aus. Dr. Stefanie Wolter vom IAB ergänzt: „Das zeigt auch die aktuelle Entwicklung. Maßnahmen wie die Schließung von Produktionswerken aufgrund der Corona-Pandemie können auch einen Effekt auf die Arbeitsplätze in der Administration haben, die potenziell nach Hause verlagert werden könnten. Nichtsdestotrotz würde ein Abbau der technologischen Hürden, wie die Ausstattung mit Hard- und Software und die Sicherstellung von ausreichend Breitbandnutzung, dazu beitragen, die deutsche Wirtschaft weitgehend am Laufen zu halten.“

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Corona-Hilfen für niedersächsische Unternehmen stehen bereit – Bund und Länder arbeiten eng zusammen

Laut BMWi ist als eines der ersten Bundesländer Niedersachsen mit landeseigenen Corona-Hilfsprogrammen am Start. Sobald der Landtag am 25.03.2020 grünes Licht gegeben hat, können Liquiditätskredite und -zuschüsse bei der niedersächsischen Förderbank (NBank) online beantragt werden. Eine Hausbank ist dafür nicht notwendig.

Corona-Hilfen für niedersächsische Unternehmen stehen bereit – Bund und Länder arbeiten eng zusammen

BMWi/MW Nds., Pressemitteilung vom 24.03.2020

Als eines der ersten Bundesländer ist Niedersachsen mit landeseigenen Corona-Hilfsprogrammen am Start. Sobald der Landtag am 25.03.2020 grünes Licht für den Nachtragshaushalt in Höhe von 1,4 Milliarden Euro und die Aufstockung des Kreditrahmens von 2 auf 3 Milliarden Euro gegeben hat, können Liquiditätskredite und -zuschüsse bei der niedersächsischen Förderbank (NBank) online beantragt werden. Eine Hausbank ist dafür nicht notwendig.

Daneben arbeiten das Bundeswirtschaftsministerium und das niedersächsische Wirtschaftsministerium im engen Austausch mit allen anderen Bundesländern an einer schnellen Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen, die gestern vom Bund verkündet wurden. Die niedersächsische Landesförderbank (NBank) wird künftig auch der Ansprechpartner in Niedersachsen sein für die Bundes-Soforthilfen.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat aufs Tempo gedrückt. Unter Hochdruck wurden in den vergangenen Tagen im Wirtschaftsministerium die Förderrichtlinien erstellt: „Wir wollen dort helfen, wo Bedarf besteht und ergänzen die Soforthilfen des Bundes, damit möglichst kein Unternehmen allein aufgrund der Corona-Krise verloren geht. Dabei kommt es auf schnelle und unkomplizierte Unterstützung in existentiellen Notsituationen an. Nachjustieren können wir später. Auch an der Umsetzung der Bundes-Soforthilfen arbeiten wir im Austausch mit allen Ländern mit Hochdruck.“

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Ich begrüße, dass Niedersachsen seine Unternehmen in dieser Krise so schnell und umfassend unterstützt. Bund und Länder arbeiten eng zusammen. Alle 16 Länder und der Bund stimmen sich eng ab, damit Soforthilfen für kleine Unternehmen schnell und unbürokratisch bei den Unternehmen ankommen – sowohl aus den Länderprogrammen wie auch aus den Programmen des Bundes. Wir werden diese Krise nur gemeinsam bewältigen. Wir müssen gemeinsam alles tun, um Unternehmen und Arbeitsplätze als wirtschaftliche Substanz unseres Landes zu erhalten. All diese Unternehmen und ihre Beschäftigten brauchen wir, wenn wir das wirtschaftliche Leben wieder hochfahren können. Dann wollen wir wieder kraftvoll losstarten können.“

Nähere Informationen zum Sofort-Hilfe Programm Niedersachsen:

Das Zuschussprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten. Mit der Förderung soll Unternehmen, freiberuflich Tätigen, Soloselbständigen (auch Künstler und Kulturschaffende) geholfen werden, die sich aufgrund der Coronavirus-Krise in einer existentiellen Notlage befinden. Die Zuschüsse sind gestaffelt: bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro, bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro, bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro, bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro. Für dieses Programm sind vorläufig 100 Millionen Euro vorgesehen.

Diese Hilfen stehen auch Start-ups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Das gilt auch wenn diese vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Voraussetzung ist im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung. Für den speziellen Bedarf der Start-ups sind 5 Millionen Euro reserviert.

Der Bund plant für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten und Soloselbständige ebenfalls ein Zuschussprogramm, das eine Einmalzahlung von bis 9.000 Euro für drei Monate bei Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten und eine Einmalzahlung von bis 15.000 Euro für drei Monate für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten vorsieht.

Das Kreditprogramm Liquiditätshilfe, über welches kurzfristig Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Fall vergeben werden können, richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Eine Sicherheit muss nicht erbracht werden. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch zum Beispiel auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.

Althusmann rief alle von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffenen Unternehmen auf, immer auch zu prüfen, ob Kurzarbeit möglich ist: „Dadurch lassen sich ganz kurzfristig die Personalkosten senken und die Mannschaft ist sofort an Bord sobald die Krise vorüber ist.“

Liquiditätshilfe gibt es auch über Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank:

Die NBB verbürgt Hausbankkredite für nahezu alle Branchen bis zu einer Größenordnung von 2,5 Mio. Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Für diese Bürgschaften sind die Hausbanken der erste Ansprechpartner.

Nähere Informationen zu den Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freie Berufe finden Sie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums auf der Homepage des BMWi .

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RWI/ISL-Containerumschlag-Index: Absturz im Februar 2020

Der Containerumschlag-Index des RWI und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist nach der aktuellen Schnellschätzung im Februar um 10,9 Punkte abgestürzt. Das ist der stärkste jemals beobachtete monatliche Rückgang.

RWI/ISL-Containerumschlag-Index: Absturz im Februar 2020

RWI, Pressemitteilung vom 24.03.2020

Der Containerumschlag-Index des RWI und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist nach der aktuellen Schnellschätzung im Februar um 10,9 Punkte abgestürzt. Das ist der stärkste jemals beobachtete monatliche Rückgang. Treibende Kraft der Entwicklung waren die chinesischen Häfen.

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Der Containerumschlag-Index des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist saisonbereinigt im Februar um 10,9 Punkte auf 102,5 gesunken.
  • Zugleich wurde der Index für Januar wie erwartet nach unten revidiert, um 2,2 Punkte auf 113,4.
  • Treibende Kraft des Rückgangs waren die chinesischen Häfen, aber auch die Häfen an der Westküste der USA schlugen deutlich weniger Container um.
  • In den USA wirkt der Handelskonflikt mit China belastend, während die Folgen der COVID-19-Pandemie hier bislang gering waren. Diese dürften sich erst im März zeigen.
  • In China dürfte das Minus vor allem fehlende Verladekapazitäten widerspiegeln, weil viele Arbeitskräfte nach dem Chinesischen Neujahrsfest aufgrund von Quarantäne-Maßnahmen verspätet in die Häfen zurückkehrten. Die aufgrund der COVID-19-Epidemie gesunkene Industrieproduktion und die deshalb sinkenden Ein- und Ausfuhren dürften sich erst im März voll bemerkbar machen.
  • Die aktuelle Schnellschätzung stützt sich auf Angaben von 44 Häfen, die rund 65 Prozent des im Index abgebildeten Umschlags tätigen.
  • Der RWI/ISL Containerumschlag-Index für März 2020 wird am 30. April 2020 veröffentlicht.

Zur Entwicklung des Index sagt RWI-Konjunkturchef Roland Döhrn: „Der Februar brachte einen noch nie da gewesenen Absturz des Containerumschlags. Für den März sind weitere Rückgänge zu erwarten.“

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EU lotet weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft aus

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten loten weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise aus.

EU lotet weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft aus

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 24.03.2020

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten loten weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise aus. Der für Wirtschaft zuständige Exekutiv-Vizepräsident der Kommission, Valdis Dombrovskis, betonte am 23.03.2020 nach einer Videokonferenz mit den EU-Finanzministern, dass auf Basis des Artikels 122.2 im EU-Vertrag Mitgliedstaaten unterstützt werden können, die von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen betroffen sind. Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte gegenüber der Financial Times, dass weitere Schritte in Vorbereitung seien. Eine Möglichkeit wäre, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM einigen Mitgliedstaaten vorsorgliche Kreditlinien gewährt. Die EU-Staats- und Regierungschefs werden bei ihrem Gipfel per Videoschalte am 26.03.2020 verschiedene Szenarien diskutieren.

Unterdessen haben die EU-Finanzminister am 23.03.2020 – wie von der Kommission vorgeschlagen – grünes Licht für eine Lockerung der Regeln für die Haushaltsdisziplin in der EU gegeben. Die Bedingungen für die Aktivierung der sog. Ausweichklausel seien erfüllt, da die EU mit einem starken Wirtschaftsabschwung konfrontiert ist, stellte Dombrovskis in einer Videobotschaft fest. Die Mitgliedstaaten hätten nun die notwendige haushaltspolitische Flexibilität, um weitreichende Maßnahmen zu ergreifen.

Dombrovskis nahm auch zur Zukunft des Europäischen Semesters Stellung, das die wirtschaftliche Koordinierung in der EU sicherstellt: Es bleibe hochrelevant, da es einer koordinierten wirtschaftspolitischen Antwort auf die Coronakrise bedürfe, unterstrich er. Aber es müsse Anpassungen geben, beispielsweise sollen die Berichtspflichten entschärft werden. Die Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters sollen sich auf die Belebung der Wirtschaft konzentrieren.

Am 24.03.2020 beraten die Euro-Finanzminister ab 18.30 Uhr unter Vorsitz von Euro-Guppen-Präsident Mario Centeno über die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise und Maßnahmen, um diese abzufedern.

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Corona-Krise wird Deutschland Hunderte von Milliarden Euro kosten

Das Coronavirus wird Deutschlands Wirtschaft Hunderte von Milliarden Euro Produktionsausfälle bescheren, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit in die Höhe schießen lassen und den Staatshaushalt erheblich belasten. Das haben aktuelle Berechnungen des ifo Instituts ergeben.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 23.03.2020

Das Coronavirus wird Deutschlands Wirtschaft Hunderte von Milliarden Euro Produktionsausfälle bescheren, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit in die Höhe schießen lassen und den Staatshaushalt erheblich belasten. Das haben aktuelle Berechnungen des ifo Instituts ergeben. “Die Kosten werden voraussichtlich alles übersteigen, was aus Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen der letzten Jahrzehnte in Deutschland bekannt ist”, sagt ifo-Präsident Clemens Fuest. “Je nach Szenario schrumpft die Wirtschaft um 7,2 bis 20,6 Prozentpunkte. Das entspricht Kosten von 255 bis 729 Milliarden Euro.”

“Es lohnt sich daher, quasi jeden denkbaren Betrag für gesundheitspolitische Maßnahmen einzusetzen. Ziel muss es sein, die Teilschließung der Wirtschaft zu verkürzen, ohne die Bekämpfung der Epidemie zu beeinträchtigen”, sagt Fuest. “Strategien sind erforderlich, die es erlauben, eine Wiederaufnahme der Produktion mit einer weiteren Eindämmung der Epidemie zu verbinden.”

“Wenn die Wirtschaft zwei Monate lang teilweise stillsteht, entstehen Kosten je nach Szenario zwischen 255 und 495 Milliarden Euro. Die Wirtschaftsleistung schrumpft dann im Jahr um 7,2 bis 11,2 Prozentpunkte”, sagt Fuest. Unterstellt ist dabei im besten Szenario, dass die Wirtschaftsleistung für zwei Monate auf 59,6 Prozent zurückgeht, sich im dritten Monat wieder auf 79,8 Prozent erholt und schließlich im vierten Monat wieder 100 Prozent erreicht. “Bei drei Monaten Teilschließung erreichen die Kosten bereits 354 bis 729 Milliarden Euro, das sind 10,0 bis 20,6 Prozentpunkte Wachstumsverlust”, sagt Fuest.

Eine einzige Woche Verlängerung der Teilschließung verursacht den ifo-Berechnungen zufolge zusätzliche Kosten von 25 bis 57 Milliarden Euro und damit einen Rückgang des Wachstums um 0,7 bis 1,6 Prozentpunkte. Eine Verlängerung von einem auf zwei Monate erhöht die Kosten bis zu 230 Milliarden Euro oder 6,5 Prozentpunkte Wachstum.

“Auch am Arbeitsmarkt kommt es durch die Krise zu massiven Verwerfungen. Diese stellen die Zustände auf dem Höhepunkt der Finanzkrise in den Schatten”, sagt Fuest. In den vom ifo betrachteten Szenarien könnten bis zu 1,8 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze (oder 1,4 Millionen Vollzeitjobs) abgebaut werden und mehr als sechs Millionen Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen sein.

Ohne Berücksichtigung der umfangreichen geplanten Bürgschaften und Kredite sowie eventueller europäischer Rettungsschirme werden die öffentlichen Haushalte um bis zu 200 Milliarden Euro belastet. “Für eine gesamtwirtschaftliche Stabilisierung sind die Mindereinnahmen bei den Steuern und Mehrausgaben insbesondere für Transfers aber erwünscht und notwendig”, sagt Fuest.

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Corona-Krise: Zusätzliches KfW-Sonderprogramm 2020 für die Wirtschaft startet ab 23.03.2020

Am 23.03.2020 geht das neue KfW-Sonderprogramm 2020 an den Start. Die Mittel sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe.

Corona-Krise: Zusätzliches KfW-Sonderprogramm 2020 für die Wirtschaft startet ab 23.03.2020

BMWi/KfW, Pressemitteilung vom 23.03.2020

Am 23.03.2020 geht das neue KfW-Sonderprogramm 2020 an den Start. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe. Die verbesserten Bedingungen werden durch das Temporary Framework der Europäischen Kommission zum Beihilferecht ermöglicht, das am 19.03.2020 in Kraft getreten ist.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Es kommt jetzt darauf an, den Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen. Eine wichtige Säule ist der Zugang zu Liquidität. Die verbesserten Förderbedingungen im KfW-Sonderprogramm 2020 sind hier eine wichtige Stütze für die Wirtschaft. Anträge werden schnell und unbürokratisch abgewickelt. Die Auszahlung erfolgt schnellstmöglich, denn wir wissen, dass für viele Unternehmen jede Woche zählt.“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Wir schützen unser Land, die Beschäftigten und die Unternehmen mit einem beispiellosen Hilfsprogramm. Zusammen mit der KfW sorgen wir dafür, dass die Unternehmen auch in der Krise liquide bleiben. Dafür setzen wir auch die große Finanzkraft unseres Staates ein. Die Bundesregierung wird die nötigen Garantievolumina für die KfW zur Verfügung stellen.“

KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig: „Die Banken und die KfW haben sich intensiv auf den heutigen Tag vorbereitet. Noch nie haben wir ein Programm so schnell startklar bekommen. Der Bund übernimmt fast vollständig die Haftung und die Kreditmargen sind extrem niedrig.“

Das KfW-Sonderprogramm 2020 wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076) umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erheblich erweitert werden. Daneben ermöglicht das Sonderprogramm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ (855) große Konsortialfinanzierungen unter Risikobeteiligung der KfW.

Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.

Anträge können ab 23.03.2020 über die Hausbank gestellt werden. Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich. Eine einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung wird sichergestellt.

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Kurzarbeitergeld – eine Brücke für Beschäftigung in der Krise

Die Corona-Pandemie und die notwendigen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung treffen die Betriebe in Deutschland. Produktionen fahren zurück, Aufträge und Kunden bleiben weg und Betriebe müssen vorübergehend geschlossen werden. Unternehmen stehen deshalb vor der großen Herausforderung, wie sie ihre Beschäftigten halten können. Das Instrument des Kurzarbeitergeldes hatte sich in der Finanzkrise 2008/2009 als wesentliche Stütze für Beschäftigung erwiesen und auch jetzt kommt ihm eine Schlüsselrolle zu. Der DIHK gibt einen Überblick.

Kurzarbeitergeld – eine Brücke für Beschäftigung in der Krise

DIHK, Mitteilung vom 19.03.2020

Die Corona-Pandemie und die notwendigen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung treffen die Betriebe in Deutschland. Produktionen fahren zurück, Aufträge und Kunden bleiben weg und Betriebe müssen vorübergehend geschlossen werden. Unternehmen stehen deshalb vor der großen Herausforderung, wie sie ihre Beschäftigten halten können. Das Instrument des Kurzarbeitergeldes hatte sich in der Finanzkrise 2008/2009 als wesentliche Stütze für Beschäftigung erwiesen und auch jetzt kommt ihm eine Schlüsselrolle zu.

Was ist Kurzarbeitergeld?

Mit dem Kurzarbeitergeld können Betriebe Arbeits- und Entgeltausfall teilweise ausgleichen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt den ausfallenden Lohn zu 60 Prozent bzw. zu 67 Prozent, wenn mindestens ein Kind im Haushalt wohnt. Arbeitsausfälle müssen dazu konjunkturelle Ursachen haben, aber auch die derzeitige Pandemie gilt als Ursache. Der Betrieb muss normalerweise zuvor alles Mögliche tun, um die Kurzarbeit zu vermeiden – hierzu zählen u. a. die Gewährung von Urlaub und das Abbauen von Überstunden bzw. der Aufbau negativer Arbeitszeitsalden, sofern diese im Betrieb zulässig sind. Zum Erhalt des Kurzarbeitergeldes ist es nötig, dass der Arbeitsausfall zunächst bei der zuständigen Arbeitsagentur angezeigt wird und dort auch das Kurzarbeitergeld beantragt wird. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die Agentur im Anschluss. Informationen der BA zum Verfahren finden sich auf ihrer Website.

Erleichterter Bezug

Als Reaktion auf die aktuelle Entwicklung hat die Bundesregierung in einem Eilverfahren Sonderregelungen und Erleichterungen zum Kurzarbeitergeldbezug beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen:

  • Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht bereits dann, wenn zehn Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent betroffen sind. Üblicherweise muss es ein Drittel der Beschäftigten sein.
  • Die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden trägt normalerweise der Arbeitgeber allein. Diese werden nun sofort zu 100 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
  • Kurzarbeitergeld wird jetzt auch für Beschäftigte in der Zeitarbeit ermöglicht, diese waren zuvor ausgenommen.
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird verzichtet. Dies betrifft Betriebe, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen bestehen, die ansonsten vor dem Kurzarbeitergeldbezug zu nutzen sind.

Die Regelungen gelten rückwirkend zum 1. März 2020. Daher sollten Betriebe ab sofort den Arbeitsausfall bei der Arbeitsagentur anzeigen, auch wenn weniger als ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein sollten. Das Kurzarbeitergeld kann online beantragt werden – diese Möglichkeiten sollten die Betriebe nutzen.

Bereits 2008/2009 hatten sich die Erleichterungen als effektiv erwiesen und sie sind auch jetzt richtig. Sie entlasten die Betriebe und erleichtern den Bezug des Kurzarbeitergeldes und bieten damit die Möglichkeit, Beschäftigte zu halten, die nach überstandener Krise in den Betrieben wieder dringend benötigt werden.

Umsetzung unbürokratisch ermöglichen

Das Kurzarbeitergeld muss schnell und unkompliziert auch von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden können, die derzeit vor vielen weiteren Herausforderungen stehen. Die Prüfung durch die Arbeitsagenturen muss daher auf das Nötigste beschränkt werden, um eine rasche Auszahlung zu ermöglichen. Außerdem ist es notwendig, die Betriebe über die Möglichkeiten und Voraussetzungen zum Kurzarbeitergeld zu informieren und sie bei der Beantragung zu unterstützen. Hierzu unterstützen die IHKs in den Regionen in dieser Krise die Agenturen für Arbeit vor Ort. In einer solchen Notsituation ist eine gute Kooperation besonders wichtig.

Auch der DIHK stellt auf seiner Homepage erste Informationen zum Kurzarbeitergeld zur Verfügung. Er bündelt die Erfahrungen der Unternehmen und spiegelt sie der Politik, um so schnelle Reaktionen im Sinne der Betriebe zu ermöglichen. Bei Fragen rund um das Kurzarbeitergeld helfen Ihnen unsere FAQ .

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Kampf gegen Corona – Ideen und Erfahrungswerte von Familienunternehmen

Die Stiftung Familienunternehmen sammelt ab sofort Erfahrungen sowie Ideen von Familienunternehmen und stellt sie auf einer Website vor. Damit können sich Unternehmen untereinander über ihre Maßnahmen informieren und möglichst effizient auf neue Entwicklungen reagieren.

Kampf gegen Corona – Ideen und Erfahrungswerte von Familienunternehmen

Stiftung Familienunternehmen, Pressemitteilung vom 18.03.2020

Flexible Arbeitszeiten, neue Laptops oder ein Verbot von Dienstreisen – Familienunternehmer versuchen, der Corona-Krise so gut es geht zu begegnen. Auch wenn viele Betriebe vor neue Herausforderungen gestellt werden, sind sie bestrebt, die Schwierigkeiten abzufedern.

Die Maßnahmen variieren dabei je nach Einsatzort und Teamgröße. Nicht jeder Mitarbeiter geht ins Home-Office, andernorts werden automatisch Kapazitäten frei. Gemeinsam ist den Unternehmen aber, ihren Beitrag zu leisten, um die Krise für Gesellschaft und Wirtschaft zu bewältigen. „Es ist seit jeher eine Stärke von Familienunternehmen, schnell und flexibel zu reagieren – auch bei externen Schocks wie diesem“, sagt Stefan Heidbreder, Geschäftsführer der Stiftung Familienunternehmen.

Die Stiftung Familienunternehmen sammelt ab sofort Erfahrungen sowie Ideen von Familienunternehmen und stellt sie auf einer Website vor. Damit können sich Unternehmen untereinander über ihre Maßnahmen informieren und möglichst effizient auf neue Entwicklungen reagieren. Jeder Familienunternehmer kann seine Erfahrungen auf der Informationsplattform anonym teilen.

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2019 fast genauso viele Gründungen größerer Betriebe wie im Vorjahr

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland knapp 122.600 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt nach Auswertung der Gewerbemeldungen mitteilt, lag die Zahl der Neugründungen größerer Betriebe damit fast auf dem Niveau des Vorjahres (-0,1 %).

2019 fast genauso viele Gründungen größerer Betriebe wie im Vorjahr

Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen 3 % unter Vorjahreswert

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.03.2020

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland knapp 122.600 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt nach Auswertung der Gewerbemeldungen weiter mitteilt, lag die Zahl der Neugründungen größerer Betriebe damit fast auf dem Niveau des Vorjahres (-0,1 %). Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen sank 2019 gegenüber 2018 um 3,0 % auf knapp 164.000. Die Zahl der neu gegründeten Nebenerwerbsbetriebe hingegen stieg um 5,3 % auf rund 264.000.

Gewerbeanmeldungen: +0,6 % gegenüber 2018

Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg 2019 gegenüber 2018 um 0,6 % auf rund 672.600. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Gewerbeabmeldungen: -3,4 % gegenüber 2018

Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag im Jahr 2019 mit rund 614.200 um 3,4 % unter dem Vorjahreswert. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Vollständige Gewerbeaufgaben: -3,9 % gegenüber 2018

Knapp 99.400 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben 2019 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 3,2 % weniger als 2018. Die Zahl der aufgegebenen Kleinunternehmen sank um 6,5 % auf fast 203.300 und die Zahl der aufgegebenen Nebenerwerbsbetriebe um 1,3 % auf rund 190.300. Damit war die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben mit knapp 493.000 Betrieben 3,9 % geringer als 2018.

Hinweise zur Definition von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung und Kleinunternehmen:

Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.

Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.

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