Ratsschlussfolgerungen zur Start-up- und Scale-up-Strategie

Der Wettbewerbsrat hat am 30.09.2025 Schlussfolgerungen zur Startup und Scaleup-Strategie, die die EU-Kommission vorgelegt hatte, angenommen.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 03.10.2025

Der Wettbewerbsrat hat am 30.09.2025 Schlussfolgerungen zur Start-up- und Scale-up-Strategie, die die EU-Kommission am 28.05.2025 vorgelegt hatte, angenommen.

Der Rat begrüßt die Strategie und fordert die EU-Kommission u. a. auf, schnell mit einer einfachen und praktischen Definition von Start-ups, Scale-ups, Mid-Caps, innovativen Unternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten voranzukommen. Diese Definitionen sind, laut Rat, wichtig für regulatorische und finanzielle Zwecke. Des Weiteren wird die EU-Kommission aufgerufen, den administrativen Aufwand und die Berichtspflichten für diese Unternehmen zu verringern.

Die Finanzierungslücke für Scale-ups sollte schnell geschlossen werden, u. a. durch den Scale-up-Europe Fonds, der als Teil des Fonds des Europäischen Innovationsrates in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor eingerichtet werden (voraussichtlich in 2026) und die Finanzierungslücke von technologieintensiven Scale-ups schließen soll. Die EU-Kommission wird gebeten, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen und den Fonds klar in der EU-Förderlandschaft zu positionieren. Des Weiteren wird die EU-Kommission aufgefordert, die Förderinstrumente und Dienstleistungsplattformen für Start-ups und Scale-ups als auch die Mobilitätsinstrumente für Studenten, Forschende und Unternehmer zu vereinfachen. Außerdem soll sie eine „One-Stop-Plattform“ entwickeln, auf der die Begünstigten auf ressourceneffiziente Weise die beste Option finden, vergleichen und darauf zugreifen können. Informationen zu nationalen Programmen, Zugangsanforderungen, Informationen zu Ressourcen, einschließlich Risikokapital, sollten möglichst mit integriert werden.

Im Hinblick auf die Umsetzung der Strategie wird die EU-Kommission aufgefordert, den EU-Mitgliedstaaten regelmäßig über den Umsetzungsstand Bericht zu erstatten. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten sollen adäquate Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen für die Start-up- und Scale-up-Strategie einrichten, u. a. mit dem Ziel, den Berichterstattungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Der angekündigte europäische Start-up und Scale-up-Anzeiger und die zentralen Leistungsindikatoren (KPI) zur Messung der Strategie werden begrüßt. Die EU-Kommission wird aufgefordert, strategische sektorale Aufschlüsselungen für die KPI sowie Indikatoren, die den Beitrag von Hochschul- und Forschungseinrichtungen widerspiegeln, mit einzubeziehen.

Ferner wird in den Schlussfolgerungen begrüßt, dass die Strategie einen ausgeprägten Schwerpunkt auf Talente und Kompetenzen legt und unternehmerische Kompetenzen im Rahmen der Lehrpläne und Ausbildungsprogramme gefördert werden sollen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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Solarenergie: Millionen Haushalte könnten von Mieterstrom profitieren

Mit Mieterstrom können Mieter günstigeren Solarstrom direkt vom Hausbesitzer beziehen. Eine neue Studie des IW Köln zeigt: Das Modell lohnt sich und könnte einen großen Teil des Photovoltaik-Bedarfs decken. Bislang wird es jedoch kaum genutzt.

IW Köln, Pressemitteilung vom 04.10.2025

Mit Mieterstrom können Mieter günstigeren Solarstrom direkt vom Hausbesitzer beziehen. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt: Das Modell lohnt sich und könnte einen großen Teil des Photovoltaik-Bedarfs decken. Bislang wird es jedoch kaum genutzt.

Millionen Mieterhaushalte in Deutschland könnten von Solarstrom auf dem Dach profitieren. Das zeigt eine IW-Studie im Rahmen des Ariadne-Projekts, einem Zusammenschluss von 26 wissenschaftlichen Einrichtungen, die zur Energiewende forschen. Demnach könnten bis zu 20,4 Millionen Wohnungen in rund drei Millionen Mehrfamilienhäusern technisch mit Mieterstrom versorgt werden. Würde das Potenzial voll ausgeschöpft, ließen sich bis zu 60 Gigawatt Photovoltaik installieren – fast ein Drittel des Ausbauziels bis 2030.

Mieterstrom lohnt sich auch für Vermieter

Beim Mieterstrom installieren Hausbesitzer, meist die Vermieter, eine Solaranlage und bieten den erzeugten Strom direkt den Bewohnern an. Diese schließen ihren Liefervertrag mit dem Vermieter ab. Weil dabei Netzentgelte und Abgaben entfallen, können die Mieter von günstigeren Preisen profitieren. Nur der restliche Stromverbrauch wird aus dem öffentlichen Netz versorgt. Besonders attraktiv ist das Modell, wenn es mit der Nutzung von Wärmepumpen oder E-Autos kombiniert wird.

Auch für die Vermieter lohnt sich das Modell, zeigen die Berechnungen. Im Basisszenario ergibt sich für ein typisches Gebäude eine Rendite von 3,6 Prozent, unter Idealbedingungen sogar bis zu 18,5 Prozent – abhängig davon, wie viele Mieterhaushalte am Modell teilnehmen und wie gut die Größe der PV-Anlage und der Batterie an den Bedarf angepasst ist. Dennoch bleibt die Zahl der realisierten Projekte überschaubar: Bei der Bundesnetzagentur sind bislang nur rund 5.400 Mieterstromanlagen registriert – gegenüber gut vier Millionen Photovoltaik-Anlagen insgesamt.

Bürokratie steht Ausbau im Weg

„Vor allem bürokratische Hürden bremsen den Ausbau“, kommentiert Studienautor Ralph Henger die Ergebnisse. Die Vorgaben zur Strommessung und Abrechnung seien kompliziert, die Genehmigungsprozesse von PV-Anlagen durch die Netzbetreiber aufwendig. „Ohne Reformen bleiben wertvolle Potenziale ungenutzt“, warnt IW-Ökonom Henger. Nötig seien digitale Standardprozesse bei Zählerwechsel und der Anmeldung bei den Netz- und Messtellenbetreibern. Zudem sollte die Politik stärkere Anreize setzen, um Solarstrom gegenüber Netzstrom zu bevorzugen.

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln)

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Warum der Osten wirtschaftlich hinter dem Westen zurückbleibt

Seit der Wiedervereinigung hat Ostdeutschland wirtschaftlich zwar aufgeholt, der Rückstand zum Westen bleibt aber groß, zeigt eine Analyse des IW Köln.

IW Köln, Pressemitteilung vom 02.10.2025

Seit der Wiedervereinigung hat Ostdeutschland wirtschaftlich zwar aufgeholt, der Rückstand zum Westen bleibt aber groß, zeigt eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

Trotz großer Fortschritte liegt die ostdeutsche Wirtschaft 35 Jahre nach dem Mauerfall immer noch deutlich hinter dem Westen zurück. Das geht aus einer neuen IW-Studie hervor, für die die Forscher die wirtschaftliche Entwicklung des Ostens mit dem Westen seit 1990 mithilfe des IW-Einheitsindex und weiterer Daten verglichen haben. Demnach hat die Wirtschaft in den neuen Bundesländern gut 78 Prozent des Westniveaus erreicht. Doch inzwischen herrscht Stagnation: Bereits seit fünf Jahren findet keine Angleichung mehr statt, zuletzt ist der Osten sogar leicht zurückgefallen.

In diesen Bereichen schwächelt der Osten

Die ostdeutsche Erwerbsbeteiligung liegt bei nur 86 Prozent des westdeutschen Werts und damit auf dem Niveau von 2020. Langfristig wird sie weiter abnehmen, weil die Bevölkerung in Ostdeutschland stärker altert. Im Jahr 2022 war mehr als jeder vierte Ostdeutsche älter als 65 Jahre, im Westen war es nur gut jeder Fünfte.

Drei Viertel aller Beschäftigten in Forschung und Entwicklung arbeiten in Deutschland in einem Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern. Auch weil solche Großunternehmen im Osten rar sind, liegt die Innovationstätigkeit dort erheblich unter Westniveau. Das wird bei den Patenten besonders deutlich: Im Schnitt melden westdeutsche Unternehmen noch immer fünfmal so viele Patente an wie ihre ostdeutschen Pendants.

Auch bei der Digitalisierung haben ostdeutsche Firmen Nachholbedarf, zeigen Unternehmensbefragungen. Die Informations- und Kommunikationsbranche trägt hier keine drei Prozent zur Bruttowertschöpfung bei – kaum mehr als die Hälfte des westdeutschen Werts. Das deutet auf deutliche Defizite bei Digitalisierung und Vernetzung der Wirtschaft hin.

Weil sie entscheiden, wie sich das Wachstumspotenzial in den nächsten Jahren entwickelt, sind Investitionen ein wichtiger Zukunftsindikator. Sie verharren in Ostdeutschland jedoch seit 2010 bei nur gut 70 Prozent des westdeutschen Pro-Kopf-Werts. Während des Vereinigungsbooms 1995 waren sie knapp 50 Prozent höher als im Westen.

Ostdeutschland muss offen für Digitalisierung und ausländische Fachkräfte sein

Ostdeutschland hat mit strukturellen Schwächen zu kämpfen, die die wirtschaftliche Dynamik ausbremsen. „Eine vollständige Angleichung an Westdeutschland ist kurzfristig nicht realistisch“, sagt IW-Experte Klaus-Heiner Röhl. Umso wichtiger seien konkrete Schritte: mehr Offenheit für ausländische Fachkräfte, ein schnellerer Ausbau der Digitalisierung sowie eine stärkere Vernetzung von Forschung, Start-ups und Unternehmen.

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln)

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Bitkom zur Modernisierungsagenda des Bundes

Das Bundeskabinett hat die von Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger vorgelegte Modernisierungsagenda beschlossen. Ziele sind unter anderem der Abbau von Bürokratie und eine beschleunigte Digitalisierung der Verwaltung. Bitkom sieht darin ein echtes Aufbruchsignal für den digitalen Staat.

Bitkom, Pressemitteilung vom 01.10.2025

  • Bundeskabinett beschließt Fahrplan für Digitalisierung des Staates und Bürokratieabbau
  • Rohleder: „Aufbruchsignal für den digitalen Staat“

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger vorgelegte Modernisierungsagenda beschlossen. Ziele sind unter anderem der Abbau von Bürokratie und eine beschleunigte Digitalisierung der Verwaltung. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Die Modernisierungsagenda der Bundesregierung gibt ein echtes Aufbruchsignal für den digitalen Staat. Deutschlands erster Digitalminister hat in Rekordtempo geliefert.

Die Agenda enthält Maßnahmen, die zu spürbaren Verbesserungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen führen könnten. Dazu gehören das Versprechen von Gründungen innerhalb von 24 Stunden, der Abbau überbordender Bürokratie und die Förderung von KI-Projekten in der Verwaltung bis hin zur Rechtsgrundlage für vollautomatisierte Verwaltungsakte ebenso wie die Bereitstellung von Basiskomponenten für die digitale Verwaltung durch den Bund oder die konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Danach müssen bereits bei der Verwaltung vorliegende Daten nicht immer wieder neu bei jeder Behörde und bei jeder Antragstellung angegeben und erfasst werden. Wichtig ist auch das Bekenntnis, EU-Recht eins zu eins umzusetzen. In der Vergangenheit sind wir zu oft über das Ziel hinausgeschossen, zum Schaden von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.

Entscheidend wird jetzt sein, die Agenda in praktisches Handeln zu überführen. Die Erfahrung zeigt, dass die Staatsmodernisierung in Deutschland immer wieder an komplexen föderalen Strukturen, mangelnder Koordination und fehlenden einheitlichen IT-Standards scheitert. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere eine Neuordnung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen erforderlich, um Entscheidungen schneller treffen, Ressourcen gezielter einsetzen und Doppelstrukturen abbauen zu können. Nur wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam verbindliche Standards setzen und der Bund sich auch direkt an IT-Projekten mit gesamtstaatlicher Bedeutung beteiligen kann, wird die Modernisierung gelingen. In einer Bitkom-Umfrage hatten zuletzt 69 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger gefordert, dem Bund mehr Einfluss auf die Digitalisierung von Ämtern und Behörden in Bundesländern und Kommunen zu geben. 65 Prozent plädieren für eine Reform des Föderalismus. Die wichtigsten Strukturreformen – etwa zur Stärkung des IT-Planungsrats oder zur dauerhaften Finanzierung digitaler Daseinsvorsorge vor Ort in den Kommunen – werden deshalb im zweiten Teil der Modernisierungsagenda enthalten sein müssen, der derzeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmt wird.“

Bitkom hat Vorschläge für eine „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung: 10 Thesen der digitalen Wirtschaft“ gemacht, unter anderem zum Bürokratieabbau, zu digitalen Innovationen und zur Rolle des Digitalministeriums.

Quelle: Bitkom

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Weiter Lohngefälle zwischen West und Ost – Mindestlohn hat Angleichungsprozess in den letzten zehn Jahren beschleunigt

Auch 35 Jahre nach der Deutschen Einheit besteht bei den Löhnen noch eine beträchtliche Ost-West-Lücke. Während Vollzeitbeschäftigte in Westdeutschland im Jahr 2024 durchschnittlich 4.810 Euro brutto im Monat verdienten, waren es in Ostdeutschland nur 3.973 Euro monatlich – ein Unterschied von 17,4 Prozent. Das ergibt eine Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 30.09.2025

Auch 35 Jahre nach der Deutschen Einheit besteht bei den Löhnen noch eine beträchtliche Ost-West-Lücke. Während Vollzeitbeschäftigte in Westdeutschland im Jahr 2024 durchschnittlich 4.810 Euro brutto im Monat verdienten, waren es in Ostdeutschland nur 3.973 Euro monatlich – ein Unterschied von 17,4 Prozent. Insgesamt gab es in den vergangenen Jahren aber einige Fortschritte: Seit 2014 ist die Lohnlücke zwischen West und Ost um 7,0 Prozentpunkte kleiner geworden, während sich die Löhne in Ostdeutschland in den Jahren davor nur im Schneckentempo an das Westniveau heranbewegt hatten. So war die Lohnlücke von 1999 bis 2014 gerade einmal um 1,6 Prozentpunkte zurückgegangen (siehe auch Tabelle 1 in der PDF-Version dieser PM). Das ergibt eine Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zum Tag der Deutschen Einheit auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes.

Eine wesentliche Ursache für die Fortschritte sehen die Forschenden im Mindestlohn, der im Jahr 2015 deutschlandweit eingeführt wurde. „Beschäftigte in den ostdeutschen Bundesländern haben vom Mindestlohn überdurchschnittlich häufig profitiert – und zwar einfach, weil sich hier in den Jahren nach der Wende ein besonders großer Niedriglohnsektor ausgebreitet hatte“, so Dr. Malte Lübker, Entgeltexperte am WSI. „Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 hat die Lohnentwicklung in Ostdeutschland noch einmal zusätzlich unterstützt.“ Am unteren Ende der Lohnverteilung gibt es mittlerweile kaum noch Ost-West-Unterschiede: Die Stundenlöhne am 1. Dezil, das das untere Zehntel der Lohnverteilung von Rest abgrenzt, lagen im April 2024 in Ostdeutschland bei 12,87 Euro, oder gerade einmal 1,0 Prozent unter dem Westniveau von 13,00 Euro. Im Jahr 2014, also vor Einführung des Mindestlohns, betrug der Ost-West-Abstand am 1. Dezil noch 17,5 Prozent (s. a. Tabelle 2 in der PDF-Version). Die bereits beschlossene Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 dürfte einen weiteren Beitrag zur Angleichung der Löhne leisten.

Für die breite Mehrheit der Beschäftigten, deren Entgeltniveau über dem Mindestlohn liegt, führt der Weg zu besseren Löhnen über Tarifverträge. „Mit Tarifvertrag sind die Löhne in vergleichbaren Betrieben etwa 10 Prozent höher, als wenn der Tarifvertrag fehlt“, so Lübker. Bei der Höhe der Tariflöhne ist der innerdeutsche Angleichungsprozess inzwischen weitgehend abgeschlossen. Viele Tarifverträge – etwa im Bankgewerbe, bei der Bahn oder der Telekom – gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Andere Branchen – wie etwa der Einzelhandel oder die Metall- und Elektroindustrie – verhandeln zwar hingegen regional, so dass zwischen Ost und West oder auch zwischen Süd und Nord Unterschiede bestehen. Allerdings sind die eher gering: Insgesamt liegt das Tarifniveau in Ostdeutschland derzeit bei 98,5 Prozent des Westniveaus (s. a. Tabelle 3 in der PDF-Version).

Zulasten der ostdeutschen Beschäftigten wirkt jedoch, dass die Tarifbindung nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Ostdeutschland mit 41,7 Prozent deutlich unterhalb des Wertes für Westdeutschland (50,0 Prozent) liegt. Gleichzeitig unterbieten viele tariflose Arbeitgeber in Ostdeutschland die Tarifstandards besonders deutlich.

Aufgrund von Strukturunterschieden gibt es auch zwischen den einzelnen Bundesländern teilweise deutliche Lohnunterschiede. So liegen die Stundenlöhne in Schleswig-Holstein (22,15 Euro) derzeit 17,6 Prozent unterhalb des westdeutschen Spitzenreiters Hamburg (26,88 Euro). Das entspricht in etwa dem Lohn-Gap von 18,2 Prozent, der bei den Stundenlöhnen zwischen West (26,56 Euro) und Ost (22,00 Euro) besteht (s. a. Tabelle 4). „In Deutschland gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, bleibt eine wichtige Aufgabe“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Die Gewerkschaften haben hier Pionierarbeit geleistet und eine Angleichung der Tariflöhne zwischen Ost und West weitgehend durchgesetzt. Die Tarifbindung zu stärken, auch durch politische Maßnahmen wie wirksame Tariftreuegesetze, ist ein Beitrag zur inneren Einheit und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Inflationsrate im September 2025 voraussichtlich +2,4 %

Die Inflationsrate in Deutschland wird im September 2025 lt. Statistischem Bundesamt voraussichtlich +2,4 % betragen, gegenüber August um 0,2 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.09.2025

Verbraucherpreisindex, September 2025:
+2,4 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,2 % zum Vormonat (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, September 2025:
+2,4 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,2 % zum Vormonat (vorläufig)

Die Inflationsrate in Deutschland wird im September 2025 voraussichtlich +2,4 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber August 2025 um 0,2 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt im September 2025 voraussichtlich +2,8 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Einzelhandelsumsatz im August 2025 real um 0,2 % niedriger als im Vormonat

Der Umsatz der Einzelhandelsunternehmen in Deutschland ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im August 2025 gegenüber Juli 2025 kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) um 0,2 % gesunken und nominal (nicht preisbereinigt) um 0,1 % gestiegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.09.2025

Einzelhandelsumsatz, August 2025 (vorläufig, kalender- und saisonbereinigt)
-0,2 % zum Vormonat (real)
+0,1 % zum Vormonat (nominal)
+1,8 % zum Vorjahresmonat (real)
+3,2 % zum Vorjahresmonat (nominal)

EinzelhandelsumsatzJuli 2025 (revidiert, kalender- und saisonbereinigt)
-0,5 % zum Vormonat (real)
-0,1 % zum Vormonat (nominal)
+2,9 % zum Vorjahresmonat (real)
+4,1 % zum Vorjahresmonat (nominal)

Der Umsatz der Einzelhandelsunternehmen in Deutschland ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im August 2025 gegenüber Juli 2025 kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) um 0,2 % gesunken und nominal (nicht preisbereinigt) um 0,1 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2024 stieg der Umsatz real um 1,8 % und nominal um 3,2 %. Im Juli 2025 verzeichnete der Einzelhandelsumsatz gegenüber Juni 2025 nach Revision der vorläufigen Ergebnisse einen Rückgang von real 0,5 % (vorläufiger Wert: -1,5 %) und nominal 0,1 % (vorläufiger Wert: -1,0 %).

Der Umsatz im Einzelhandel mit Lebensmitteln stieg im August 2025 kalender- und saisonbereinigt real um 0,6 % und nominal um 1,1 % gegenüber dem Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2024 verzeichnete der Umsatz im Lebensmitteleinzelhandel einen realen Rückgang von 0,6 % und einen nominalen Anstieg von 2,4 %.

Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln sank der kalender- und saisonbereinigte Umsatz im August 2025 gegenüber dem Vormonat real um 1,0 % und nominal um 1,3 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2024 wuchsen die Umsätze real um 3,2 % und nominal um 3,8 %.

Im Internet- und Versandhandel verzeichnete der Umsatz im August 2025 gegenüber dem Vormonat ein Umsatzminus von real 2,0 % und nominal 2,2 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2024 wuchs der Umsatz im Internet- und Versandhandel real um 7,4 % und nominal 7,8 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Importpreise im August 2025: -1,5 % gegenüber August 2024

Die Importpreise waren im August 2025 um 1,5 % niedriger als im August 2024. Im Juli und im Juni 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat jeweils bei -1,4 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Einfuhrpreise im August 2025 gegenüber dem Vormonat Juli 2025 um 0,5 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.09.2025

Importpreise, August 2025
-1,5 % zum Vorjahresmonat
-0,5 % zum Vormonat

Exportpreise, August 2025
+0,5 % zum Vorjahresmonat
-0,1 % zum Vormonat

Die Importpreise waren im August 2025 um 1,5 % niedriger als im August 2024. Im Juli und im Juni 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat jeweils bei -1,4 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fielen die Einfuhrpreise im August 2025 gegenüber dem Vormonat Juli 2025 um 0,5 %.

Die Exportpreise lagen im August 2025 um 0,5 % höher als im August 2024. Im Juli 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +0,6 % gelegen, im Juni 2025 bei +0,7 %. Gegenüber Juli 2025 fielen die Ausfuhrpreise um 0,1 %.

Energie mit größtem Einfluss auf Rückgang der Importpreise im Vorjahresvergleich

Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung der Importpreise im August 2025 hatte erneut der Rückgang der Preise für Energie mit -15,6 % gegenüber August 2024. Gegenüber Juli 2025 fielen die Energiepreise im Durchschnitt um 5,0 %.

Alle Energieträger waren im August 2025 günstiger als im August 2024: Steinkohle mit -20,9 % (-2,3 % gegenüber Juli 2025), rohes Erdöl mit -20,5 % (-2,5 % gegenüber Juli 2025), Erdgas mit -13,2 % (-8,0 % gegenüber Juli 2025), Mineralölerzeugnisse mit -11,6 % (-3,4 % gegenüber Juli 2025) sowie elektrischer Strom mit -5,3 % (-12,2 % gegenüber Juli 2025).

Ohne Berücksichtigung der Energiepreise veränderten sich die Importpreise im August 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat und dem Vormonat nicht. Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, lag der Importpreisindex 0,6 % unter dem Stand von August 2024 und 0,4 % unter dem Stand von Juli 2025.

Preissenkungen auch bei Vorleistungs- und Investitionsgütern

Die Importpreise für Vorleistungsgüter lagen 1,0 % unter denen des Vorjahresmonats (-0,1 % gegenüber Juli 2025), für Investitionsgüter waren sie 0,5 % niedriger als im Vorjahresmonat (+0,1 % gegenüber Juli 2025).

Preissteigerungen weiterhin bei Konsumgütern und landwirtschaftlichen Gütern

Die Preise für importierte Konsumgüter (Ge- und Verbrauchsgüter) waren im August 2025 um 1,5 % höher als im Vorjahr. Gegenüber dem Vormonat veränderten sie sich nicht. Importierte Verbrauchsgüter waren 2,0 % teurer als im August 2024 (unverändert gegenüber Juli 2025), während sich importierte Gebrauchsgüter im Vorjahresvergleich um 1,1 % verbilligten (+0,1 % gegenüber Juli 2025).

Bei den Verbrauchsgütern musste insbesondere für Nahrungsmittel mit +9,1 % deutlich mehr bezahlt werden als im August 2024. Gegenüber Juli 2025 stiegen hier die Preise um 0,2 %. Mehr als im August 2024 kosteten vor allem Orangensaft (+46,7 %), Kaffee (geröstet oder entkoffeiniert; +39,8 %), geschälte Haselnüsse (+33,7 %), Rindfleisch (+30,8 %), Geflügelfleisch (+29,8 %), Süßwaren (ohne Dauerbackwaren; +22,5 %) und Apfelsaft (+22,1 %). Dagegen waren Zucker (-30,4 %) und Olivenöl (-21,4 %) billiger als im Vorjahresmonat.

Die Preise für importierte landwirtschaftliche Güter lagen im August 2025 um 5,2 % über denen des Vorjahresmonats und 1,4 % über denen von Juli 2025. Insbesondere Rohkaffee war deutlich teurer als vor einem Jahr (+40,3 %), gegenüber dem Vormonat stiegen die Rohkaffeepreise um 14,2 %.

Mehr als vor einem Jahr kosteten auch Speisezwiebeln (+42,3 %). Sie wurden aber im Vormonatsvergleich 9,0 % preiswerter.

Dagegen lagen unter anderem die Preise für importierte Avocados im Durchschnitt 22,4 % unter denen des Vorjahres (-2,9 % gegenüber Juli 2025). Lebende Schweine waren 4,0% billiger als im August 2024 (-4,8 % gegenüber Juli 2025).

Einfluss auf Entwicklung der Exportpreise im Vorjahresvergleich am größten bei Konsum- und Investitionsgütern

Bei der Ausfuhr hatten im August 2025 die Preissteigerungen bei Konsum- und Investitionsgütern den größten Einfluss auf die Preisentwicklung.

Exportierte Konsumgüter waren 1,8 % teurer als im August 2024 (+0,1 % gegenüber Juli 2025). Die Preise für Verbrauchsgüter lagen 1,8 % über denen des Vorjahres, Gebrauchsgüter waren 1,6 % teurer als im August 2024. Wie auch bei den Einfuhren, waren bei den exportierten Verbrauchsgütern Nahrungsmittel im Durchschnitt deutlich teurer als im Vorjahresmonat (+6,3 %). Insbesondere Kaffee (entkoffeiniert oder geröstet) wurde zu 50,1 % höheren Preisen exportiert als im August 2024 (+2,6 % gegenüber Juli 2025). Dagegen waren Zuckerexporte deutlich billiger als vor einem Jahr (-29,1 %).

Ausgeführte Investitionsgüter verteuerten sich um 0,4 % gegenüber August 2024, gegenüber dem Vormonat blieb das Preisniveau hier unverändert.

Die Preise für exportierte Vorleistungsgüter stiegen im Vorjahresvergleich leicht um 0,1 %, im Vergleich zu Juli 2025 waren sie 0,1 % niedriger.

Dagegen wurde Energie preiswerter exportiert als im Vorjahresmonat (-4,7 %). Gegenüber Juli 2025 fielen die Preise hier um 4,9 %. Während Mineralölerzeugnisse 8,9 % billiger waren als im Vorjahr (-2,7 % gegenüber Juli 2025), lagen die Erdgaspreise 1,2 % über denen des Vorjahresmonats (-5,7 % gegenüber Juli 2025).

Die Exporte landwirtschaftlicher Güter waren im Vorjahresvergleich 1,1 % teurer. Gegenüber Juli 2025 fielen die Preise (-0,6 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Afrikawende jetzt – Deutschland muss die Märkte des Kontinents stärker in den Blick nehmen

Für deutsche Unternehmen ist es allerhöchste Zeit, das Afrikageschäft in die Hand zu nehmen. Afrika ist wirtschaftspolitisch längst kein Randthema mehr. Die Volkswirtschaften des Kontinents wachsen, sind jung, innovationsfreudig – und entwickeln zunehmend Kaufkraft. Vor dem Hintergrund der G20-Präsidentschaft Südafrikas und der im Koalitionsvertrag verankerten strategischen Aufwertung der Region gilt: Wer heute Afrika ignoriert, riskiert, morgen Chancen zu verpassen. So der DIHK.

DIHK, Mitteilung vom 29.09.2025

Für deutsche Unternehmen ist es allerhöchste Zeit, das Afrikageschäft in die Hand zu nehmen

Afrika ist wirtschaftspolitisch längst kein Randthema mehr. Die Volkswirtschaften des Kontinents wachsen, sind jung, innovationsfreudig – und entwickeln zunehmend Kaufkraft. Vor dem Hintergrund der G20-Präsidentschaft Südafrikas und der im Koalitionsvertrag verankerten strategischen Aufwertung der Region gilt: Wer heute Afrika ignoriert, riskiert, morgen Chancen zu verpassen.

Warenaustausch zuletzt dynamischer – gegen jeden Trend

2024 lag der deutsch-afrikanische Güterhandel bei 58,4 Milliarden Euro – und machte damit lediglich zwei Prozent des gesamten deutschen Welthandels aus. Die Exporte waren gegenüber 2023 um 8,5 Prozent auf 26,3 Milliarden Euro zurückgegangen, die Importe um 2,1 Prozent auf 32,1 Milliarden Euro. Doch jüngste Trends weisen in eine andere Richtung: Von Januar bis Juli 2025 stiegen die Exporte von Deutschland nach Afrika um 7 Prozent, die Importe von dort um 3 Prozent. Während globale Handelsströme stagnieren, gewinnen die Geschäfte mit dem Kontinent an Dynamik.

Bei Herausforderungen unterstützen

Trotz der großen Chancen stehen deutsche Unternehmen beim Afrikageschäft teils vor schwierigen Herausforderungen: Politische Unsicherheiten, Defizite in Infrastruktur, Energie und Logistik sowie eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten erschweren häufig den Marktzugang. Hinzu kommen bürokratische Hürden und der wachsende Wettbewerb mit Unternehmen aus China, Indien oder der Türkei, die oft schneller und risikofreudiger agieren. Um die Potenziale Afrikas zu nutzen, ist es daher entscheidend, langfristig zu planen und gleichzeitig vorhandene Unterstützungsangebote – etwa die Dienstleistungen der zehn deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) auf dem Kontinent – einzubeziehen.

Diversifizierung als strategische Notwendigkeit

Unbestritten ist jedoch: Afrika eröffnet deutschen Unternehmen den Zugang zu dynamischen Märkten und kann – gerade angesichts geopolitischer Spannungen – helfen, einseitige Abhängigkeiten von China oder den USA zu reduzieren. Die Subsahara-Afrika Initiative der Deutschen Wirtschaft (SAFRI) fordert deshalb eine „Afrikawende“: ein Umdenken in Politik und Wirtschaft, um die Geschäftschancen auf dem Kontinent konsequent zu nutzen.

Fünf Hebel

Wie kann diese Wende eingeleitet werden? SAFRI hat dazu fünf zentrale Handlungsfelder identifiziert:

  1. Lokale Wertschöpfung stärken – durch Industrie-Hubs, Technologietransfer und Ausbildung vor Ort stabile Lieferketten für deutsche Unternehmen aufbauen
  2. Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen – die afrikanische Freihandelszone (AfCFTA) unterstützen, EU-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen priorisieren, Investitionsschutz verbessern
  3. Rohstoffpartnerschaften ausbauen – und so gestalten, dass die lokale Verarbeitung profitiert, die Versorgungssicherheit steigt und die Resilienz gestärkt wird
  4. Innovation und Digitalisierung fördern – Investitionen in Netze und Rechenzentren erschließen eine Internetwirtschaft mit Milliardenpotenzial
  5. Finanzierung erleichtern – durch Garantien, Doppelbesteuerungsabkommen und maßgeschneiderte Instrumente für kleine und mittlere Unternehmen.

Konkretere Ausführungen folgen im Positionspapier „Afrikawende Jetzt“. Die Veröffentlichung ist für Mitte Oktober vorgesehen.

Vom Appell zur Agenda

Afrika ist die weltweit am zweitschnellsten wachsende Wirtschaftsregion. Für deutsche Unternehmen ergeben sich dadurch vielfältige Chancen. Um diese nutzen zu können, gilt es jetzt, Förderstrukturen neu zu denken, die industrielle Zusammenarbeit zu stärken und mit politischem Willen aktiv voranzutreiben. Denn die Afrikawende entscheidet über eine zentrale Zukunftsfrage: Wie werden deutsche Unternehmen Teil der Wachstumschancen auf dem afrikanischen Kontinent?

Quelle: DIHK

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Sofortige Entlastung für Unternehmen – BMWE weist BAFA zu Zurückhaltung beim Lieferkettengesetz an

Das BMWE hat in Abstimmung mit dem BMAS das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren.

BMWE, Pressemitteilung vom 26.09.2025

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat heute in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren.

Im Koalitionsvertrag ist eine deutliche Entbürokratisierung des LkSG vereinbart. Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 3. September für eine Novellierung des Gesetzes hatte die Bundesregierung die erforderliche rechtliche Grundlage hierfür angestoßen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die derzeit im Gesetz verankerte Berichtspflicht ersatzlos und rückwirkend gestrichen wird, ebenso wie neun von dreizehn Tatbeständen im Katalog der Ordnungswidrigkeiten.

Um Unternehmen bereits jetzt spürbar und rechtssicher zu entlasten, hat das BMWE im Einvernehmen mit dem BMAS das für die Umsetzung des LkSG zuständige BAFA angewiesen, die Prüfung von Unternehmensberichten ab jetzt einzustellen. Soweit der Gesetzentwurf die Streichung von Bußgeldtatbeständen vorsieht, wird das BAFA laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Grundlage dieser Tatbestände ebenfalls einstellen und keine neuen Verfahren eröffnen. Für die Verhängung von Bußgeldern bei den verbliebenen Bußgeldtatbeständen gelten fortan hohe Voraussetzungen. Sie werden nur noch bei schweren Verstößen verhängt, die mit besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen zusammenhängen. Das BAFA wird Ordnungswidrigkeitenverfahren äußerst restriktiv aufgreifen. Das Vorliegen der Voraussetzungen dafür muss besonders dargelegt werden. Ferner wurde das BAFA angewiesen, die bestehenden Kommunikationsaktivitäten weiter auszubauen, z. B. durch Umsetzungshilfen und die weitere Unterstützung von Kooperationen zwischen Unternehmen.

In einem nächsten Schritt soll das LkSG durch eine bürokratiearme Umsetzung der europäischen Richtline CSDDD ersetzt werden. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Belastungen der Unternehmen aus der Umsetzung der Vorgaben der CSDDD möglichst gering gehalten werden.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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